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Wertpapierprospekt A1MLPX8 - Halloren Schokoladenfabrik GmbH

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h) Die Anleiheemittentin behält sich vor, ohne Zustimmung der Inhaber der Inhaber-<br />

Teilschuldverschreibungen (die „Anleihegläubiger“), weitere Inhaber-Teilschuldverschreibungen<br />

mit gleicher oder anderer Ausstattung zu begeben.<br />

5.4 Beginn der Zeichnung, Verzinsung<br />

a) Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen werden dem Anleger ab dem 29.06.2012<br />

(Emissionstermin) zum Kauf angeboten. Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des 28.06.2013.<br />

b) Der Festzinssatz der Inhaber-Teilschuldverschreibungen beträgt 6,25 %. Die Zinsen werden<br />

jährlich berechnet und sind vom 29.06.2012 an nachträglich am 29.06. eines jeden Jahres<br />

fällig; erstmals am 29.06.2013.<br />

c) Die Verzinsung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des 28.06.2017.<br />

d) Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die<br />

Berechnung auf Grundlage der tatsächlich verstrichenen Tage des Zinsberechnungszeitraums,<br />

geteilt durch die Anzahl der Tage der Zinsperiode (Actual/Actual-Methode).<br />

5.5 Fälligkeit und Rückzahlung, Rückerwerb, Übertragung<br />

a) Die Anleiheemittentin verpflichtet sich, den jeweiligen Kapitalbetrag der Inhaber-<br />

Teilschuldverschreibungen zum 29.06.2017 („Fälligkeitstag“) zum Nennwert an die<br />

Anleihegläubiger zurück zu zahlen.<br />

b) Die Anleiheemittentin ist berechtigt, Inhaber Teilschuldverschreibungen am Markt oder auf<br />

sonstige Weise zu erwerben.<br />

c) Den Anleihegläubigern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die gemäß den<br />

Regelungen und Bestimmungen der Clearstream Banking AG übertragbar sind.<br />

d) Eine ganze oder teilweise vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu ihrem<br />

Nennwert nebst aufgelaufenen Zinsen ist durch die Emittentin möglich. Macht sie von dieser<br />

Möglichkeit Gebrauch, hat sie dies mit einer Frist von wenigstens vier Wochen zum<br />

nächstmöglichen Zinsfälligkeitstermin anzukündigen. Der Anleihegläubiger wird hierüber<br />

fristgerecht in schriftlicher Form in Kenntnis gesetzt.<br />

5.6 Zahlungen<br />

a) Die Anleiheemittentin verpflichtet sich, unbedingt und unwiderruflich Kapital und Zinsen bei<br />

Fälligkeit in frei verfügbarer und konvertierbarer gesetzlicher Währung der Bundesrepublik<br />

Deutschland zu zahlen.<br />

b) Die Zahlstelle wird die zu zahlenden Zinsen jeweils direkt an die Anleihegläubiger überweisen.<br />

c) Die Zahlstelle wird die zur Endfälligkeit der Anleihe zu zahlenden Beträge der Clearstream<br />

Banking AG zur Zahlung an die Anleihegläubiger überweisen<br />

d) Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als solche handelt ausschließlich als Beauftragte der<br />

Anleiheemittentin und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den<br />

Anleihegläubigern. Es fungiert eine Zahlstelle als Hauptzahlstelle.<br />

e) Sämtliche auf die Inhaber-Teilschuldverschreibungen zu zahlenden Zinsen werden unter<br />

Berücksichtigung der Abgeltungssteuer ausgezahlt.<br />

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