Wertpapierprospekt A1MLPX8 - Halloren Schokoladenfabrik GmbH
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h) Die Anleiheemittentin behält sich vor, ohne Zustimmung der Inhaber der Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen (die „Anleihegläubiger“), weitere Inhaber-Teilschuldverschreibungen<br />
mit gleicher oder anderer Ausstattung zu begeben.<br />
5.4 Beginn der Zeichnung, Verzinsung<br />
a) Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen werden dem Anleger ab dem 29.06.2012<br />
(Emissionstermin) zum Kauf angeboten. Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des 28.06.2013.<br />
b) Der Festzinssatz der Inhaber-Teilschuldverschreibungen beträgt 6,25 %. Die Zinsen werden<br />
jährlich berechnet und sind vom 29.06.2012 an nachträglich am 29.06. eines jeden Jahres<br />
fällig; erstmals am 29.06.2013.<br />
c) Die Verzinsung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des 28.06.2017.<br />
d) Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die<br />
Berechnung auf Grundlage der tatsächlich verstrichenen Tage des Zinsberechnungszeitraums,<br />
geteilt durch die Anzahl der Tage der Zinsperiode (Actual/Actual-Methode).<br />
5.5 Fälligkeit und Rückzahlung, Rückerwerb, Übertragung<br />
a) Die Anleiheemittentin verpflichtet sich, den jeweiligen Kapitalbetrag der Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen zum 29.06.2017 („Fälligkeitstag“) zum Nennwert an die<br />
Anleihegläubiger zurück zu zahlen.<br />
b) Die Anleiheemittentin ist berechtigt, Inhaber Teilschuldverschreibungen am Markt oder auf<br />
sonstige Weise zu erwerben.<br />
c) Den Anleihegläubigern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die gemäß den<br />
Regelungen und Bestimmungen der Clearstream Banking AG übertragbar sind.<br />
d) Eine ganze oder teilweise vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu ihrem<br />
Nennwert nebst aufgelaufenen Zinsen ist durch die Emittentin möglich. Macht sie von dieser<br />
Möglichkeit Gebrauch, hat sie dies mit einer Frist von wenigstens vier Wochen zum<br />
nächstmöglichen Zinsfälligkeitstermin anzukündigen. Der Anleihegläubiger wird hierüber<br />
fristgerecht in schriftlicher Form in Kenntnis gesetzt.<br />
5.6 Zahlungen<br />
a) Die Anleiheemittentin verpflichtet sich, unbedingt und unwiderruflich Kapital und Zinsen bei<br />
Fälligkeit in frei verfügbarer und konvertierbarer gesetzlicher Währung der Bundesrepublik<br />
Deutschland zu zahlen.<br />
b) Die Zahlstelle wird die zu zahlenden Zinsen jeweils direkt an die Anleihegläubiger überweisen.<br />
c) Die Zahlstelle wird die zur Endfälligkeit der Anleihe zu zahlenden Beträge der Clearstream<br />
Banking AG zur Zahlung an die Anleihegläubiger überweisen<br />
d) Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als solche handelt ausschließlich als Beauftragte der<br />
Anleiheemittentin und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den<br />
Anleihegläubigern. Es fungiert eine Zahlstelle als Hauptzahlstelle.<br />
e) Sämtliche auf die Inhaber-Teilschuldverschreibungen zu zahlenden Zinsen werden unter<br />
Berücksichtigung der Abgeltungssteuer ausgezahlt.<br />
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