Wertpapierprospekt A1MLPX8 - Halloren Schokoladenfabrik GmbH
Wertpapierprospekt A1MLPX8 - Halloren Schokoladenfabrik GmbH
Wertpapierprospekt A1MLPX8 - Halloren Schokoladenfabrik GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
19<br />
entsprechenden Qualifikationen zu gewinnen. Der Verlust von Führungskräften oder<br />
Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der<br />
<strong>Halloren</strong> Gruppe auswirken und dadurch ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
beeinträchtigen.<br />
• Es besteht ein Risiko aufgrund der begrenzten Schutzfähigkeit von geistigem Eigentum.<br />
Die <strong>Halloren</strong> Gruppe produziert ihre Produkte nur teilweise unter geschützten Markennamen.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Wettbewerber (gegebenenfalls unter Verstoß<br />
gegen diese Schutzrechte) unter den Marken der <strong>Halloren</strong> Gruppe produzieren und vertreiben.<br />
Dies könnte zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
der <strong>Halloren</strong> Gruppe führen.<br />
• Es besteht ein Risiko aufgrund des Verhaltens von Wettbewerbern oder Dritten unter<br />
Berücksichtigung der gewerblichen Schutzrechte der <strong>Halloren</strong> Gruppe.<br />
Die <strong>Halloren</strong> Gruppe ist Inhaberin diverser gewerblicher Schutzrechte, insbesondere auch<br />
einiger Marken, die die Bezeichnung "<strong>Halloren</strong>" beinhalten. Die Bezeichnung "<strong>Halloren</strong>" ist<br />
mehrere hundert Jahre alt und geht auf die Salzsieder der Stadt Halle an der Saale zurück.<br />
Neben der Emittentin hat insbesondere auch die Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle<br />
Rechte an der Bezeichnung "<strong>Halloren</strong>".<br />
Die <strong>Halloren</strong> Gruppe hat diverse Vereinbarungen im Zusammenhang mit gewerblichen<br />
Schutzrechten geschlossen. Durch diese erwirbt die Emittentin einerseits Rechte an der<br />
Bezeichnung "<strong>Halloren</strong>" und an anderen (Eigen-) Marken, um Produkte unter diesen Marken<br />
herstellen, liefern und / oder vertreiben zu können. So hat beispielsweise die Salzwirker-<br />
Brüderschaft im Thale zu Halle der VEB Süßwarenfabrik "<strong>Halloren</strong>" bereits im Jahr 1957<br />
vertraglich das Alleinrecht übertragen, die Bezeichnung "<strong>Halloren</strong>" als Betriebs- bzw.<br />
Warenzeichen im Rahmen der Süßwarenbranche zu tragen und diesbezüglich Marken<br />
anzumelden. Andererseits lizenziert die <strong>Halloren</strong> Gruppe ihre Rechte an Marken mit der<br />
Bezeichnung "<strong>Halloren</strong>" an Dritte.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Wettbewerber ihre Produkte unter Ausnutzung<br />
von Defiziten der gewerblichen Schutzrechte der <strong>Halloren</strong> Gruppe oder unter Verstoß gegen<br />
die (Marken-) Rechte der <strong>Halloren</strong> Gruppe am Markt präsentieren.<br />
Ferner besteht das Risiko, dass Dritte, die Marken mit der Bezeichnung "<strong>Halloren</strong>" innehaben,<br />
gegenüber der <strong>Halloren</strong> Gruppe oder Lizenznehmern Unterlassungs- und<br />
Schadensersatzansprüche geltend machen.<br />
Sofern sich diese Risiken realisieren, könnte dies zu erheblichen Beeinträchtigungen der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>Halloren</strong> Gruppe führen.<br />
• Es besteht ein Risiko aufgrund von Verträgen im Zusammenhang mit gewerblichen<br />
Schutzrechten.<br />
Die <strong>Halloren</strong> Gruppe hat verschiedene Verträge im Zusammenhang mit gewerblichen<br />
Schutzrechten geschlossen.<br />
Aus den Lizenznahmen der Emittentin im Rahmen diverser Lizenzverträge, Kooperations- und<br />
(Eigenmarken-) Lieferverträge einerseits sowie aus der Vergabe von Lizenzen durch die<br />
<strong>Halloren</strong> Gruppe im Zusammenhang mit der Bezeichnung "<strong>Halloren</strong>" andererseits ergibt sich –<br />
neben dem sich aus der Vereinbarung von Mindestlizenzgebühren ergebenden Zahlungsrisiko<br />
– vor allem das Risiko der möglichen Inanspruchnahme durch Dritte, die Verletzungen ihrer<br />
Rechte behaupten. Konkret könnte die <strong>Halloren</strong> Gruppe auf Unterlassung und Schadensersatz<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
19