Wirth, Herman – Die Ura Linda Chronik - Gnostic Liberation Front
Wirth, Herman – Die Ura Linda Chronik - Gnostic Liberation Front Wirth, Herman – Die Ura Linda Chronik - Gnostic Liberation Front
Aus Minnos Schriften So wenn da ein Mann ist, dermaßen arg, daß er unsere Nachbarn beraubt, Mordtaten tut, Häuser brennt, Jungfrauen schändet, was es auch sei, das arg ist, und unsere Blutsgenossen wollen das gerächt haben, so ist es recht, daß man den Täter fasse und in ihrer Gegenwart töte, auf daß darüber kein Krieg komme, wodurch Unschuldige büßen würden für den Schuldigen. Wollen sie ihn den Leib behalten und die Rache abkaufen lassen, so mag man das gewähren. Doch ist der Mörder ein König, Grevetmann, Graf oder was es sei, der über die Sitten wachen soll, so müssen wir das Übel bessern, aber er muß seine Strafe haben. Führt er einen Ehrennamen auf seinem Schilde von seinen Ahnen, so dürfen seine Sippen diesen Namen nicht länger führen, darum daß die eine Sippe Sorge haben soll über die Gesittung der anderen. Gesetze für Steurer Steurer ist ein Ehrenname der Außenfahrer 1 Alle Fryassöhne haben gleiche Rechte, darum mögen alle flinken Knaben sich selbst als Außenfahrer melden bei dem Altmann, und dieser darf sie nicht abweisen, es wäre denn, daß keine Stelle da ist. 2 Die Steurer dürfen ihre eignen Meister ernennen. 3 Die Kaufleute müssen gekoren und benannt werden durch die Gemeinde, der das Gut gehört, und die Steurer dürfen dabei keine Stimme haben. 30
4 Falls man auf einer Reise befindet, daß der König arg oder unfähig ist, so dürfen sie einen anderen nehmen. Kommen sie wieder zurück, so mag der König sich bei dem Altmann beklagen. 5 Kommt die Flotte wieder heim und sind Gewinne da, so müssen die Steurer davon einen dritten Teil haben, folgendermaßen zu teilen : der Weißkönig zwölf Mannesteile, der Schult-bei-Nacht sieben Teile, die Bootsmänner jeder zwei Teile, die Schiffer jeder drei Teile, das andere Schiffsvolk einen Teil ; die jüngsten Schiffsjungen jeder ein Drittel, die mittleren jeder einen Halbteil und die Ältesten jeder einen Zweidrittelteil. 6 Sind welche da gelähmt worden, dann muß die gemeine Gemeinde sorgen für ihren Leib ; auch müssen sie vorne sitzen bei den allgemeinen Festen, bei häuslichen Festen, ja bei allen Festen. 7 Sind sie auf einem Zuge umgekommen, so müssen ihre Nächsten ihren Teil erben. 8 Sind davon Wittwen und Waisen gekommen, so muß die Gemeinde sie unterhalten ; sind sie in einem Kampfe gefallen, so dürfen die Söhne den Namen ihrer Väter auf ihren Schilden führen. 9 Ist ein Jungsteurer dahingefahren, so müssen seine Erben einen ganzen Mannesteil haben. 10 War er versprochen, so darf seine Braut sieben Mannesteile heischen, um ihrem Friedel einen Stein zu weihen, aber dann muß sie für diese Ehre Witwe bleiben lebenslang. 11 So wenn eine Gemeinde eine Flotte ausrüstet, müssen die Reeder sorgen für beste Leibzehrung und für die Weiber und Rinder. 31
- Seite 4 und 5: Die Textmengen der Originalseiten f
- Seite 7 und 8: Inhalt Der Text der Chronik . . . .
- Seite 9 und 10: Dies sind die nachgelassenen Schrif
- Seite 13: Okke, mein Sohn! Diese Bücher muß
- Seite 16 und 17: Dies ist unsere Älteste Geschichte
- Seite 18 und 19: 2 Wraldas Geist soll man nur kniebe
- Seite 20 und 21: widerstreitend unseren Gesetzen und
- Seite 22 und 23: 13 Auch soll jede Burgmaid haben f
- Seite 24 und 25: 4 Ist er nach einem anderen Dorf ge
- Seite 26 und 27: 4 Ist er drei Jahre Wehrer, so wird
- Seite 28 und 29: 11 Hat der König ein gefährdliche
- Seite 32 und 33: 12 Wenn ein Steurer abgelebt und ar
- Seite 34 und 35: diger zahlen, was der Geleidigte he
- Seite 36 und 37: tun, dann muß man sie das behalten
- Seite 38 und 39: Wraldas Geist, unseres Vaters, der
- Seite 40 und 41: alles in Wralda ist, die Bosheit de
- Seite 42 und 43: Der Knabe ist größer und anders,
- Seite 44 und 45: Aus dem Buche der Folger Adelas Was
- Seite 46 und 47: ströme hatten, uns durch Wralda ge
- Seite 48 und 49: Also ist die Geschichte Hundertunde
- Seite 50 und 51: Ihr meint, daß wir eure Brüder mu
- Seite 52 und 53: Da die beiden Neffen sich nicht ein
- Seite 54 und 55: Die Golen, also heißen die Sendlin
- Seite 56 und 57: Auf dem ersten Wehrfest, als alle i
- Seite 58 und 59: hin. Da kamen die Golen mit ihren S
- Seite 60 und 61: die thyrischen Schiffe und Lande be
- Seite 62 und 63: Aus Minnos Schriften Als Nyhellenia
- Seite 64 und 65: Volk seine Fürnehmsten, Grafen, Ra
- Seite 66 und 67: gehorsam bliebe. Durch alle diese E
- Seite 68 und 69: In dem Jahre tausendundfünf, nachd
- Seite 70 und 71: sie Höfe mit kostbarem Hausrat, un
- Seite 72 und 73: nen, um die Mutter von Texland und
- Seite 74 und 75: er irren und dein Leichnam auf dem
- Seite 76 und 77: Aus dem Buche der Folger Adelas Dre
- Seite 78 und 79: ner einfältigen Meinung würde das
4<br />
Falls man auf einer Reise befindet, daß der König arg oder unfähig ist, so<br />
dürfen sie einen anderen nehmen. Kommen sie wieder zurück, so mag der<br />
König sich bei dem Altmann beklagen.<br />
5<br />
Kommt die Flotte wieder heim und sind Gewinne da, so müssen die Steurer<br />
davon einen dritten Teil haben, folgendermaßen zu teilen : der Weißkönig<br />
zwölf Mannesteile, der Schult-bei-Nacht sieben Teile, die Bootsmänner jeder<br />
zwei Teile, die Schiffer jeder drei Teile, das andere Schiffsvolk einen Teil ; die<br />
jüngsten Schiffsjungen jeder ein Drittel, die mittleren jeder einen Halbteil und<br />
die Ältesten jeder einen Zweidrittelteil.<br />
6<br />
Sind welche da gelähmt worden, dann muß die gemeine Gemeinde sorgen<br />
für ihren Leib ; auch müssen sie vorne sitzen bei den allgemeinen Festen, bei<br />
häuslichen Festen, ja bei allen Festen.<br />
7<br />
Sind sie auf einem Zuge umgekommen, so müssen ihre Nächsten ihren<br />
Teil erben.<br />
8<br />
Sind davon Wittwen und Waisen gekommen, so muß die Gemeinde sie<br />
unterhalten ; sind sie in einem Kampfe gefallen, so dürfen die Söhne den<br />
Namen ihrer Väter auf ihren Schilden führen.<br />
9<br />
Ist ein Jungsteurer dahingefahren, so müssen seine Erben einen ganzen<br />
Mannesteil haben.<br />
10<br />
War er versprochen, so darf seine Braut sieben Mannesteile heischen, um<br />
ihrem Friedel einen Stein zu weihen, aber dann muß sie für diese Ehre Witwe<br />
bleiben lebenslang.<br />
11<br />
So wenn eine Gemeinde eine Flotte ausrüstet, müssen die Reeder sorgen<br />
für beste Leibzehrung und für die Weiber und Rinder.<br />
31