Wirth, Herman – Die Ura Linda Chronik - Gnostic Liberation Front

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04.06.2013 Aufrufe

Aus Minnos Schriften So wenn da ein Mann ist, dermaßen arg, daß er unsere Nachbarn beraubt, Mordtaten tut, Häuser brennt, Jungfrauen schändet, was es auch sei, das arg ist, und unsere Blutsgenossen wollen das gerächt haben, so ist es recht, daß man den Täter fasse und in ihrer Gegenwart töte, auf daß darüber kein Krieg komme, wodurch Unschuldige büßen würden für den Schuldigen. Wollen sie ihn den Leib behalten und die Rache abkaufen lassen, so mag man das gewähren. Doch ist der Mörder ein König, Grevetmann, Graf oder was es sei, der über die Sitten wachen soll, so müssen wir das Übel bessern, aber er muß seine Strafe haben. Führt er einen Ehrennamen auf seinem Schilde von seinen Ahnen, so dürfen seine Sippen diesen Namen nicht länger führen, darum daß die eine Sippe Sorge haben soll über die Gesittung der anderen. Gesetze für Steurer Steurer ist ein Ehrenname der Außenfahrer 1 Alle Fryassöhne haben gleiche Rechte, darum mögen alle flinken Knaben sich selbst als Außenfahrer melden bei dem Altmann, und dieser darf sie nicht abweisen, es wäre denn, daß keine Stelle da ist. 2 Die Steurer dürfen ihre eignen Meister ernennen. 3 Die Kaufleute müssen gekoren und benannt werden durch die Gemeinde, der das Gut gehört, und die Steurer dürfen dabei keine Stimme haben. 30

4 Falls man auf einer Reise befindet, daß der König arg oder unfähig ist, so dürfen sie einen anderen nehmen. Kommen sie wieder zurück, so mag der König sich bei dem Altmann beklagen. 5 Kommt die Flotte wieder heim und sind Gewinne da, so müssen die Steurer davon einen dritten Teil haben, folgendermaßen zu teilen : der Weißkönig zwölf Mannesteile, der Schult-bei-Nacht sieben Teile, die Bootsmänner jeder zwei Teile, die Schiffer jeder drei Teile, das andere Schiffsvolk einen Teil ; die jüngsten Schiffsjungen jeder ein Drittel, die mittleren jeder einen Halbteil und die Ältesten jeder einen Zweidrittelteil. 6 Sind welche da gelähmt worden, dann muß die gemeine Gemeinde sorgen für ihren Leib ; auch müssen sie vorne sitzen bei den allgemeinen Festen, bei häuslichen Festen, ja bei allen Festen. 7 Sind sie auf einem Zuge umgekommen, so müssen ihre Nächsten ihren Teil erben. 8 Sind davon Wittwen und Waisen gekommen, so muß die Gemeinde sie unterhalten ; sind sie in einem Kampfe gefallen, so dürfen die Söhne den Namen ihrer Väter auf ihren Schilden führen. 9 Ist ein Jungsteurer dahingefahren, so müssen seine Erben einen ganzen Mannesteil haben. 10 War er versprochen, so darf seine Braut sieben Mannesteile heischen, um ihrem Friedel einen Stein zu weihen, aber dann muß sie für diese Ehre Witwe bleiben lebenslang. 11 So wenn eine Gemeinde eine Flotte ausrüstet, müssen die Reeder sorgen für beste Leibzehrung und für die Weiber und Rinder. 31

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Falls man auf einer Reise befindet, daß der König arg oder unfähig ist, so<br />

dürfen sie einen anderen nehmen. Kommen sie wieder zurück, so mag der<br />

König sich bei dem Altmann beklagen.<br />

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Kommt die Flotte wieder heim und sind Gewinne da, so müssen die Steurer<br />

davon einen dritten Teil haben, folgendermaßen zu teilen : der Weißkönig<br />

zwölf Mannesteile, der Schult-bei-Nacht sieben Teile, die Bootsmänner jeder<br />

zwei Teile, die Schiffer jeder drei Teile, das andere Schiffsvolk einen Teil ; die<br />

jüngsten Schiffsjungen jeder ein Drittel, die mittleren jeder einen Halbteil und<br />

die Ältesten jeder einen Zweidrittelteil.<br />

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Sind welche da gelähmt worden, dann muß die gemeine Gemeinde sorgen<br />

für ihren Leib ; auch müssen sie vorne sitzen bei den allgemeinen Festen, bei<br />

häuslichen Festen, ja bei allen Festen.<br />

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Sind sie auf einem Zuge umgekommen, so müssen ihre Nächsten ihren<br />

Teil erben.<br />

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Sind davon Wittwen und Waisen gekommen, so muß die Gemeinde sie<br />

unterhalten ; sind sie in einem Kampfe gefallen, so dürfen die Söhne den<br />

Namen ihrer Väter auf ihren Schilden führen.<br />

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Ist ein Jungsteurer dahingefahren, so müssen seine Erben einen ganzen<br />

Mannesteil haben.<br />

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War er versprochen, so darf seine Braut sieben Mannesteile heischen, um<br />

ihrem Friedel einen Stein zu weihen, aber dann muß sie für diese Ehre Witwe<br />

bleiben lebenslang.<br />

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So wenn eine Gemeinde eine Flotte ausrüstet, müssen die Reeder sorgen<br />

für beste Leibzehrung und für die Weiber und Rinder.<br />

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