Wirth, Herman – Die Ura Linda Chronik - Gnostic Liberation Front
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4 Ist er drei Jahre Wehrer, so wird er Burgherr, und er darf helfen, seinen Hauptmann zu kiesen. 5 Ist er sieben Jahre Kürer, so darf er helfen, einen Heermann oder König zu kiesen, dazu auch gekoren werden. 6 Alle Jahre muß er wieder gekoren werden. 7 Außer dem König dürfen alle Amtmänner wieder gekoren werden, die recht tun und nach Fryas Rat. 8 Kein König darf länger als drei Jahre König bleiben, auf daß er nicht bekleiben möge. 9 Hat er sieben Jahre geruht, so darf er wieder gekoren werden. 10 Ist der König durch den Feind gefallen, so dürfen seine Sippen nach dieser Ehre dingen. 11 Ist er zu seiner Zeit abgegangen oder binnen seiner Zeit gestorben, so darf keine Sippe ihm nachfolgen, die ihm näher ist als das vierte Knie. 12 Die, welche streiten mit Waffen in ihren Händen, können nichts ersinnen und weise verbleiben : darum fügt es sich, daß kein König Waffen führt in dem Streit. Seine Weisheit muß seine Waffe und die Liebe seiner Kämpen muß sein Schild sein. ✴ ✴ ✴ Hier sind die Rechte der Mütter und der Könige 1 So wenn Krieg kommt, sendet die Mutter ihre Boten zu dem König, der König sendet Boten zu den Grevetmännern um Landwehr. 26
2 Die Grevetmänner rufen alle Burgherren zusammen und beraten, wieviele Männer sie sollen beisteuern. 3 Alle Beschlüsse derselben müssen sofort zu der Mutter gesandt werden mit Boten und Zeugen. 4 Die Mutter läßt alle Beschlüsse sammeln und gibt die Gültezahl, das ist die Mittelzahl aller Beschlüsse zusammen. Hiermit muß man fürs erste Frieden haben und der König desgleichen. 5 Steht die Wehr im Kampfe, dann braucht der König alleinig mit seinen Hauptmännern zu beraten, doch da müssen immerhin drei Burgherren der Mutter vorsitzen sonder Stimme. Die Burgherren müssen täglich Boten zu der Mutter senden, auf daß sie wissen möge, ob da etwas getan wird, widerstreitend den Gesetzen oder Fryas Ratgebung. 6 Will der König etwas tun und seine Räte nicht, so darf er sich dessen nicht unterstehen. 7 Kommt der Feind unwehrlich 1 , so muß man tun, so wie der König gebietet. 8 Ist der König nicht auf dem Pfad, so muß man seinem Folger gehorsam sein oder dem, der diesem folgt, also weiter bis zum letzten. 9 Ist kein Hauptmann da, so kiese man einen. 10 Ist dazu keine Zeit, so werfe er sich zum Hauptmann auf, der sich dessen mächtig fühlt. 1 Unwiderstehlich. 27
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Ist er drei Jahre Wehrer, so wird er Burgherr, und er darf helfen, seinen<br />
Hauptmann zu kiesen.<br />
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Ist er sieben Jahre Kürer, so darf er helfen, einen Heermann oder König<br />
zu kiesen, dazu auch gekoren werden.<br />
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Alle Jahre muß er wieder gekoren werden.<br />
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Außer dem König dürfen alle Amtmänner wieder gekoren werden, die<br />
recht tun und nach Fryas Rat.<br />
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Kein König darf länger als drei Jahre König bleiben, auf daß er nicht bekleiben<br />
möge.<br />
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Hat er sieben Jahre geruht, so darf er wieder gekoren werden.<br />
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Ist der König durch den Feind gefallen, so dürfen seine Sippen nach dieser<br />
Ehre dingen.<br />
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Ist er zu seiner Zeit abgegangen oder binnen seiner Zeit gestorben, so darf<br />
keine Sippe ihm nachfolgen, die ihm näher ist als das vierte Knie.<br />
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<strong>Die</strong>, welche streiten mit Waffen in ihren Händen, können nichts ersinnen<br />
und weise verbleiben : darum fügt es sich, daß kein König Waffen führt in<br />
dem Streit. Seine Weisheit muß seine Waffe und die Liebe seiner Kämpen muß<br />
sein Schild sein.<br />
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Hier sind die Rechte der Mütter und der Könige<br />
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So wenn Krieg kommt, sendet die Mutter ihre Boten zu dem König, der<br />
König sendet Boten zu den Grevetmännern um Landwehr.<br />
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