04.06.2013 Aufrufe

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -<br />

www.juris.de<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 6 mit einer<br />

Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu<br />

tausend Euro geahndet werden.<br />

Teil 7<br />

Übergangs- und Schlussvorschriften<br />

§ 103 Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen<br />

Einheit<br />

Prüfungszeugnisse nach der Systematik der Ausbildungsberufe und der Systematik der<br />

Facharbeiterberufe und Prüfungszeugnisse nach § 37 Abs. 2 stehen einander gleich.<br />

§ 104 Fortgeltung bestehender Regelungen<br />

(1) Die vor dem 1. September 1969 anerkannten Lehrberufe und Anlernberufe oder<br />

vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe gelten als Ausbildungsberufe im Sinne des<br />

§ 4. Die Berufsbilder, die Berufsbildungspläne, die Prüfungsanforderungen und die<br />

Prüfungsordnungen für diese Berufe sind bis zum Erlass von Ausbildungsordnungen nach §<br />

4 und der Prüfungsordnungen nach § 47 anzuwenden.<br />

(2) Die vor dem 1. September 1969 erteilten Prüfungszeugnisse in Berufen, die nach<br />

Absatz 1 als anerkannte Ausbildungsberufe gelten, stehen Prüfungszeugnissen nach § 37<br />

Abs. 2 gleich.<br />

§ 105 Übertragung von Zuständigkeiten<br />

Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die nach diesem Gesetz<br />

den nach Landesrecht zuständigen Behörden übertragenen Zuständigkeiten nach den §§ 27,<br />

30, 32, 33 und 70 auf zuständige Stellen zu übertragen.<br />

- 35 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!