Informationsblatt des Betriebsarztes. - Universitätsklinikum Bonn

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04.06.2013 Aufrufe

UNIVERSITÄTSKLINIKUM BONN ANSTALT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Betriebsarzt Ltd. Betriebsarzt: Dr. med. L. Packbier eMail betriebsarzt@uni-bonn.de http:// www.uniklinik-bonn.de/betriebsarzt Der Betriebsarzt informiert Info für alle Studierenden der Medizin und Zahnmedizin Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung hat die Kliniken des Landes NRW verpflichtet, alles zu tun, um die Übertragung von Hepatitis B, Hepatitis C und HIV von Personal auf Patienten zu verhüten. Sicherlich ist der umgekehrte Übertragungsweg –von Patienten auf Personal- der häufigere. Jedoch haben Fälle in der jüngsten Vergangenheit gezeigt, dass infizierte Ärzte im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit vereinzelt die o.g. Infektionen auf Patienten übertragen haben. In Zukunft sollen solche Übertragungen durch Aufklärung, Beratung, Blutuntersuchungen und frühzeitige Impfung gegen Hepatitis B vermieden werden. Durch sorgfältige Dokumentation und Meldung jeder Schnittoder Stichverletzung beim Betriebsarzt kann insbesondere eine beruflich erworbene Infektion frühzeitig festgestellt und ggfs. behandelt sowie auch beim Unfallversicherungsträger als Berufskrankheit anerkannt werden. Eine Verpflichtung zur Bestimmung des Serostatus gibt es bisher nur für Hep.B und Hep.C; dennoch sollte jeder auch seinen HIV-Status kennen. Der Betriebsarzt bietet diese Untersuchungen – wie auch die Impfung gegen Hepatitis B – für die Studenten kostenlos an und stellt eine Bescheinigung aus, dass zum Untersuchungszeitpunkt keine Infektiosität bestand. Sollten aktuelle Befunde vom Hausarzt oder aus einer anderen Klinik vorhanden sein, kann der Betriebsarzt diese Befunde berücksichtigen. Sprechstundenzeit für Studierende: Mittwoch von 08.00-12.00 Uhr Hep.B-Impfung: Mittwoch und Donnerstag von 13.00-15.00 Uhr Ort: Betriebsärztliche Untersuchungsstelle des Universitätsklinikums

UNIVERSITÄTSKLINIKUM BONN<br />

ANSTALT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS<br />

Betriebsarzt<br />

Ltd. Betriebsarzt: Dr. med. L. Packbier<br />

eMail betriebsarzt@uni-bonn.de<br />

http:// www.uniklinik-bonn.de/betriebsarzt<br />

Der Betriebsarzt informiert<br />

Info für alle Studierenden der Medizin und Zahnmedizin<br />

Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung hat die Kliniken <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NRW verpflichtet,<br />

alles zu tun, um die Übertragung von Hepatitis B, Hepatitis C und HIV von Personal auf Patienten zu<br />

verhüten. Sicherlich ist der umgekehrte Übertragungsweg –von Patienten auf Personal- der häufigere.<br />

Jedoch haben Fälle in der jüngsten Vergangenheit gezeigt, dass infizierte Ärzte im Rahmen ihrer<br />

operativen Tätigkeit vereinzelt die o.g. Infektionen auf Patienten übertragen haben.<br />

In Zukunft sollen solche Übertragungen durch Aufklärung, Beratung, Blutuntersuchungen und frühzeitige<br />

Impfung gegen Hepatitis B vermieden werden. Durch sorgfältige Dokumentation und Meldung jeder Schnittoder<br />

Stichverletzung beim Betriebsarzt kann insbesondere eine beruflich erworbene Infektion frühzeitig<br />

festgestellt und ggfs. behandelt sowie auch beim Unfallversicherungsträger als Berufskrankheit anerkannt<br />

werden.<br />

Eine Verpflichtung zur Bestimmung <strong>des</strong> Serostatus gibt es bisher nur für Hep.B und Hep.C; dennoch sollte<br />

jeder auch seinen HIV-Status kennen.<br />

Der Betriebsarzt bietet diese Untersuchungen – wie auch die Impfung gegen Hepatitis B – für die Studenten<br />

kostenlos an und stellt eine Bescheinigung aus, dass zum Untersuchungszeitpunkt keine Infektiosität<br />

bestand. Sollten aktuelle Befunde vom Hausarzt oder aus einer anderen Klinik vorhanden sein, kann der<br />

Betriebsarzt diese Befunde berücksichtigen.<br />

Sprechstundenzeit für Studierende: Mittwoch von 08.00-12.00 Uhr<br />

Hep.B-Impfung: Mittwoch und Donnerstag von 13.00-15.00 Uhr<br />

Ort: Betriebsärztliche Untersuchungsstelle <strong>des</strong> <strong>Universitätsklinikum</strong>s


Information zu den einzelnen Infektionen<br />

1.) Hepatitis B<br />

Die Hepatitis B stellt für alle im Gesundheitsdienst Tätigen die größte Gefahr dar. Bei Nicht-Geimpften<br />

verläuft sie in 1% der Fälle akut tödlich, in 5-10% der Fälle entwickelt sich eine chronische Hepatitis B mit<br />

den möglichen Folgeerkrankungen Leberzirrhose und Leberkrebs. Die Hepatitis-Infektion kann auch ohne<br />

Symptome verlaufen. Die Betroffenen wissen oft nichts von ihrer Infektion, sie können aber andere<br />

Personen z.B. über Blutkontakte infizieren. Deshalb ist jeder Patient als potentiell infektiös anzusehen.<br />

Schon kleinste Mengen Blut (z.B. durch eine Kanülenstichverletzung) können für eine Ansteckung<br />

ausreichen. Andere Übertragungswege sind sexuelle Kontakte oder intensive Schleimhautkontakte.<br />

Seit einiger Zeit werden zur Behandlung der Hepatitis B Medikamente wie z.B. Interferon eingesetzt; die<br />

langfristigen Therapieerfolge müssen jedoch derzeit noch kritisch bewertet werden.<br />

Sicheren Schutz gegen die Hepatitis B bietet nur eine Schutzimpfung. Vor der Impfung wird durch eine<br />

Blutuntersuchung geklärt, ob bereits eine Hepatitis durchgemacht wurde; eine Impfung ist dann nicht<br />

erforderlich. Bei negativem Antikörper-Befund erfolgt ein Grundimmunisierung.<br />

Impfschema: 1. Impfung sofort<br />

2. Impfung 1 Monat nach der 1.Impfung<br />

3. Impfung 5 Monate nach der 2.Impfung<br />

Nach der dritten Impfung wird durch eine erneute Blutuntersuchung geklärt, ob der Impfschutz ausreicht<br />

und wann eine erneute Impfung fällig ist (im allgemeinen nach ca. 10 Jahren).<br />

2.) Hepatitis C<br />

Die Ansteckungsgefährdung durch Hepatitis C-Viren ist etwa zehnmal geringer als die der Hepatitis B.<br />

Die Infektion erfolgt jedoch häufig unbemerkt; die Erkrankung verläuft oft chronisch und kann zu<br />

Leberzirrhose und Leberkrebs führen. Wegen der oft unbemerkten Erkrankung muß jeder Patient auch als<br />

potentiell Hepatitis C-infektiös angesehen werden.<br />

Eine Impfung gegen Hepatitis C ist derzeit noch nicht möglich. Therapeutisch wird in den letzten Jahren<br />

Interferon eingesetzt, das zumin<strong>des</strong>t bei einer akuten oder erst kürzlich erfolgten Infektion sehr wirksam ist.<br />

Deshalb sind engmaschige Blutkontrollen insbesondere nach Stichverletzungen dringend erforderlich!<br />

3.) HIV<br />

Die Übertragung von HIV von medizinischem Personal auf Patienten ist sehr unwahrscheinlich und bisher<br />

nur bei Stichverletzungen mit Hohlnadeln bekannt geworden. Einzelne Fälle einer Infizierung von Patienten<br />

durch einen HIV-positiven Zahnarzt wurden allerdings bekannt. HIV-Testungen werden der<br />

Eigenverantwortung der Mitarbeiter unterstellt; Testungen sind zu den angegebenen Zeiten -auch anonym-<br />

beim Betriebsarzt kostenlos möglich. Bei einem positiven HIV-Status sollte immer in einem persönlichen<br />

Gespräch mit dem Betriebsarzt geklärt werden, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.<br />

4.) Nachweis einer Hepatitis B-, C- und HIV-Infektion<br />

Sollte sich bei der Blutuntersuchung ergeben, daß positive Marker für eine Infektion vorliegen, wird<br />

zunächst durch weitere Laboruntersuchungen geklärt, wie groß die Infektionsgefahr ist.<br />

Eine Expertenkommission –bestehend aus Ärztlichem Direktor, Krankenhaushygieniker, Virologe,<br />

Betriebsarzt und Studiendekan(in)- entscheidet, ob sich daraus Konsequenzen für das Studium ergeben.<br />

Der Betriebsarzt unterliegt selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht; der Expertenkommission<br />

werden <strong>des</strong>halb keine Namen mitgeteilt. Der Betroffene hat das Recht, von der Kommission angehört zu<br />

werden.<br />

5.) Zusammenfassung<br />

a) Melden Sie sich frühzeitig, (vor Aufnahme <strong>des</strong> klinischen Teils <strong>des</strong> Studiums!) beim Betriebsarzt zur<br />

Kontrolle der Hepatitis B- und C-Serologie. (Nur mit Personalausweis!)<br />

b) Sorgen Sie dafür, daß Sie Ihren HIV-Status kennen.<br />

c) Die Hepatitis B-Impfung ist für alle Nicht-Immunen Pflicht.<br />

d) Achten Sie auf die erforderlichen Auffrischimpfungen und Kontrollen.<br />

e) Jede Schnitt-/Stichverletzung muß wegen der Gefahr einer dadurch entstehenden Berufskrankheit sofort<br />

beim Betriebsarzt gemeldet werden und verpflichtet zu einer vorzeitigen Nachuntersuchung.<br />

f) Weitere Informationen und Beratungen erhalten Sie beim Betriebsarzt<br />

Der Betriebsarzt

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