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Status - Institut für angewandte Erkenntnistheorie und medizinische

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IFAEMM e. V. Modellprojekt Anthroposophische Medizin: Abschlussbericht Seite 378 von 534<br />

Arztbesuche <strong>und</strong> AÄL zurückgingen. Die relativ hohe Anzahl der AÄL im Vorjahr (4,04)<br />

<strong>und</strong> die diesbezügliche Verringerung im ersten Jahr sind deshalb ebenfalls plausibel.<br />

Kongruent mit den o. g. Erklärungen ist der Bef<strong>und</strong>, dass die Steigerung des Verbrauchs an Anthroposophischen<br />

Arzneimitteln bei Patienten mit Aufnahmegr<strong>und</strong> AÄL fast doppelt so groß<br />

war, wie bei Patienten mit Aufnahmegr<strong>und</strong> HE/KT/RM.<br />

Trotzdem besteht bei den Patienten mit Aufnahmegr<strong>und</strong> HE/KT/RM die Auffälligkeit, dass die<br />

starke Verringerung der Anzahl der AÄL im Jahresvergleich (von 4,71 auf 1,95 AÄL, d. h.<br />

Verringerung um 59% des Ausgangswertes) sich nur sehr geringfügig in der Verringerung der<br />

Anzahl der Besuche beim Allgemeinarzt widerspiegelt (von 5,47 auf 5,17 Besuche, d. h. Verringerung<br />

um 6%). Möglicherweise könnte bei Patienten mit Aufnahmegr<strong>und</strong> HE/KT/RM die<br />

dokumentierte Anzahl der AÄL im ersten Jahr geringer als die tatsächliche Anzahl sein (Beobachtungsbias).<br />

Es wäre denkbar, dass Studienärzte, die häufig HE/KT/RM verschreiben,<br />

weniger aufmerksam bzgl. der verabreichten AÄL waren, als Studienärzte, die HE/KT/RM<br />

wenig verschreiben <strong>und</strong> da<strong>für</strong> häufiger Patienten wegen AÄL in die Basisevaluation aufnahmen.<br />

Falls bei HE/KT/RM-Patienten die tatsächliche Anzahl der abrechnungsfähigen AÄL im ersten<br />

Jahr 25% höher als die dokumentierte Anzahl (1,95 AÄL pro Patient) liegen würde, dann<br />

würden sich die Gesamtkosten <strong>für</strong> die AÄL im ersten Jahr, verteilt auf alle Patienten der Basisevaluation,<br />

um 11 € pro Patient erhöhen.<br />

Kosten der Anthroposophisch-ärztlichen Leistungen im Vorjahr<br />

Die Verteilung der AÄL im Vorjahr auf Erstbehandlungen, Folgebehandlungen <strong>und</strong> Beratungen<br />

ist nicht bekannt. Bei Patienten mit Aufnahmegr<strong>und</strong> AÄL (durchschnittlich 2,48 AÄL im<br />

Vorjahr) wurde <strong>für</strong> alle AÄL der niedrigste Honorarsatz (Beratungen) angesetzt, weil evtl.<br />

Erstbehandlungen oder Folgebehandlungen im Vorjahr ein Ausschlusskriterium <strong>für</strong> diesen<br />

Aufnahmegr<strong>und</strong> darstellen. Bei Patienten mit Aufnahmegr<strong>und</strong> HE/KT/RM wurde die in dieser<br />

Gruppe dokumentierte Verteilung der AÄL im ersten Jahr (insgesamt 1,95 AÄL) auf Erstbehandlungen<br />

(5,1%), Folgebehandlungen (42,6%) <strong>und</strong> Beratungen (52,3%) auf das Vorjahr<br />

(insgesamt 4,71 AÄL) extrapoliert.<br />

Es ist jedoch denkbar, dass der Anteil Folgebehandlungen im Vorjahr niedriger als im ersten<br />

Jahr war. Falls der Anteil Folgebehandlungen im Vorjahr 30% (statt wie extrapoliert: 42,6%)<br />

betragen würde, der Anteil Erstbehandlungen unverändert bei 5,1% liegen würde <strong>und</strong> der Anteil<br />

Beratungen bei 64,9% (statt 52,3%) liegen würde, dann würden die Kosten pro Patient im<br />

Vorjahr um 22 € geringer ausfallen. Es ist aber auch umgekehrt denkbar, dass die Anteile der<br />

Erst- <strong>und</strong> Folgebehandlungen im Vorjahr höher als im ersten Jahr waren. Falls der Anteil<br />

Erstbehandlungen im Vorjahr 10% (statt 5,1%) <strong>und</strong> der Anteil Folgebehandlungen im Vorjahr<br />

50% (statt 42,6%) betragen würden, dann würden die Kosten im Vorjahr um 16 € pro Patient<br />

höher ausfallen.

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