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Status - Institut für angewandte Erkenntnistheorie und medizinische

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IFAEMM e. V. Modellprojekt Anthroposophische Medizin: Abschlussbericht Seite 376 von 534<br />

verteilt auf alle Patienten der Basisevaluation, 1,15 Einheiten; die Kosten hier<strong>für</strong> betrugen 20 €<br />

pro Patient der Basisevaluation.<br />

Bei Patienten mit Aufnahmegr<strong>und</strong> RM wurden im ersten Jahr nach Studienaufnahme – unabhängig<br />

von der Dokumentation der RM durch die Therapeuten – durchschnittlich 9,44 Einheiten<br />

„Massage“ als physikalische Therapien von den Patienten dokumentiert, diese Massagen<br />

wurden als RM klassifiziert <strong>und</strong> es wurden hier<strong>für</strong> keine zusätzlichen Kosten berechnet. Falls<br />

diese Patienten zusätzlich zu RM tatsächlich andere Massagen erhielten, würden solche Massagen<br />

zusätzliche Kosten verursachen. Angenommen, ein Drittel der Massagen (MW: 3,15<br />

Einheiten) wären keine Einheiten Rhythmischer Massage, würden sich die Kosten jedoch nur<br />

um 2 € pro Patient der Basisevaluation steigern.<br />

Der Umfang von RM als Begleittherapie wurde, wie erwähnt, gleich null gesetzt; es wurden<br />

hier<strong>für</strong> keine Kosten berechnet. Bei Kindern wurde die Kategorie Massage nicht abgefragt. Die<br />

erwachsenen Patienten, die nicht wegen RM aufgenommen worden waren (n = 536), hatten im<br />

Durchschnitt 3,00 Einheiten Massage im Vorjahr <strong>und</strong> 2,54 Einheiten im ersten Jahr nach Studienaufnahme.<br />

Nimmt man hypothetisch an, 50% dieser Massagen würden RM als Begleittherapie<br />

darstellen <strong>und</strong> dadurch um 8 € höhere Kosten pro Einheit durch die höhere Honorierung<br />

im Rahmen des Modellprojekts verursachen, dann würden sich die Behandlungskosten,<br />

verteilt auf alle Patienten der Basisevaluation, im Vorjahr um 14 € <strong>und</strong> im ersten Jahr um 12 €<br />

pro Patient erhöhen.<br />

12.5.4 Anthroposophisch-ärztliche Leistungen<br />

Die Anthroposophisch-ärztlichen Leistungen (AÄL) verteilen sich auf Erstbehandlungen (≥ 60<br />

min.), Folgebehandlungen (≥ 30 min.) <strong>und</strong> Beratungen (≥ 7 min.). Im Rahmen des<br />

IKK-HH-Modellprojekts wurden jährlich die Kosten von höchstens einer Erstbehandlung<br />

(92,03 €), drei Folgebehandlungen (zu je 46,02 €) <strong>und</strong> 20 Beratungen (zu je 10,23 €) erstattet,<br />

insgesamt 24 abrechnungsfähige AÄL.<br />

Die Anzahl der abrechnungsfähigen AÄL betrug im Vorjahr vor Aufnahme in die Basisevaluation<br />

4,13 Leistungen, im ersten Jahr nach Studienaufnahme 2,48 Leistungen. Die Kosten der<br />

AÄL betrugen im Vorjahr 109 €, im ersten Jahr nach Studienaufnahme 73 € pro Patient (Differenz<br />

im Jahresvergleich: Verringerung um 36 € pro Patient). Im Folgenden werden Fehlerquellen<br />

<strong>für</strong> diese Kostenberechnung diskutiert: zuerst der Umfang der AÄL im Vorjahr <strong>und</strong> im<br />

ersten Jahr, dann die Schätzung der AÄL-Kosten im Vorjahr.<br />

Umfang der Anthroposophisch-ärztlichen Leistungen im Vorjahr <strong>und</strong> im ersten Jahr<br />

Die AÄL im ersten Jahr nach Studienaufnahme wurden von den Studienärzten im Rahmen<br />

ihrer therapiebegleitenden Verlaufsdokumentation dokumentiert. Für das Vorjahr wurde der<br />

Umfang der AÄL nicht direkt dokumentiert, sondern gleich der Anzahl der vom Patienten<br />

dokumentierten abrechnungsfähigen Besuche beim Anthroposophischen Arzt gesetzt. Aufgr<strong>und</strong><br />

dieser abweichenden Dokumentation der Leistungen im Vorjahr <strong>und</strong> im ersten Jahr muss<br />

die Kostenbilanz <strong>für</strong> AÄL kritisch betrachtet werden.

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