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Status - Institut für angewandte Erkenntnistheorie und medizinische

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IFAEMM e. V. Modellprojekt Anthroposophische Medizin: Abschlussbericht Seite 174 von 534<br />

Therapieeinheiten; <strong>für</strong> nicht abrechnungsfähige Anthroposophisch-ärztliche Leistungen wurden<br />

keine Kosten berechnet.<br />

Anthroposophisch-ärztliche Leistungen (AÄL) waren <strong>für</strong> das Vorjahr nicht dokumentiert<br />

worden, stattdessen dienten als Berechnungsgr<strong>und</strong>lage die vom Patienten dokumentierten<br />

Besuche bei Anthroposophischen Ärzten. Für jeden abrechnungsfähigen Besuch wurde eine<br />

AÄL berechnet.<br />

Für Patienten mit Aufnahmegr<strong>und</strong> HE, KT <strong>und</strong> RM wurde die Verteilung der abrechnungsfähigen<br />

AÄL im ersten Jahr nach Studienaufnahme („Erstbehandlungen“ ≥ 60 min.: 5,1%,<br />

„Folgebehandlungen“ ≥ 30 min.: 42,6% <strong>und</strong> „Beratungen“ ≥ 7 min.: 52,3%) auch auf AÄL im<br />

Vorjahr angewandt. Für Patienten mit Studientherapie AÄL war das Einschlusskriterium eine<br />

erstmalige Erstbehandlung oder Folgebehandlung; alle AÄL im Vorjahr wurden daher als<br />

Beratungen klassifiziert.<br />

Bei der Berechnung des Umfangs von HE, KT <strong>und</strong> RM wurde vereinfachend vorausgesetzt,<br />

dass alle im Therapielogbuch dokumentierten Therapieeinheiten im ersten Jahr nach der Aufnahme<br />

erfolgten. Des Weiteren wurden die Kosten der HE, KT <strong>und</strong> RM der auswertbaren<br />

Patienten (Therapielogbuch vorhanden, mindestens eine Therapieeinheit erhalten) auch auf<br />

nicht auswertbare Patienten (Patienten mit fehlendem Therapielogbuch, Patienten ohne Therapie<br />

laut Therapielogbuch) extrapoliert.<br />

Ärztliche Behandlung einschließlich Behandlung durch Psychologische Psychotherapeuten<br />

Die Kosten der ärztlichen Behandlung wurden getrennt nach ärztlicher Fachrichtung berechnet.<br />

Berechnungsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> jede Arztkategorie außer der Kategorie „Nervenarzt, Psychiater od.<br />

Psychotherapeut“ war die Anzahl der Besuche beim jeweiligen Facharzt. Die Kosten je Besuch<br />

wurden aufgr<strong>und</strong> der Durchschnittshonorare je Arztkontakt im ADT-Panel (Accounting Data<br />

Record Panel) I/2000 des Zentralinstituts <strong>für</strong> die kassenärztliche Versorgung in der BRD berechnet<br />

(Tabelle 92). Die Mehrzahl der Besuche der Patienten der Basisevaluation bei „sonstigen<br />

Ärzten“ waren laut Freitextangaben Besuche bei naturheilk<strong>und</strong>lich ausgerichteten Ärzten;<br />

die Kosten dieser Besuche wurden gleich den Kosten bei Allgemeinärzten gesetzt. Die Kosten<br />

<strong>für</strong> Besuche bei Internisten wurden verteilt auf Fach-Internisten (zu 20%) <strong>und</strong> Haus-Internisten<br />

(zu 80%); die gewichteten Kosten betrugen 26,72 € je Kontakt.

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