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Acrobat Distiller, Job 4 - Universität Tübingen

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5. Sitzung<br />

Qualität und Organisation,<br />

Verschiedenes<br />

Sonntag 09:00 – 10:30<br />

Die Fahrerlaubnis-Verordnung-Änderungs-Verordnung vom 1.9.2002 und<br />

ihre Bedeutung für den augenärztlichen Gutachter<br />

Wilhelm, H.,<br />

<strong>Universität</strong>s-Augenklinik <strong>Tübingen</strong><br />

Seit 1. September 2002 ist die FeVÄndVO, die Fahrerlaubnis-Verordnung-Änderungs-<br />

Verordnung, in Kraft. Sie korrigiert offensichtliche Fehler der FeV vom 1.1.1999. Für den Augenarzt<br />

sind folgende Neurungen besonders relevant:<br />

Für die Führerscheinklassen C, D und Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung wurde ein erweiterter<br />

Sehtest beim Betriebs- oder Arbeitsmediziner, wie er schon vorher praktiziert wurde, gesetzlich<br />

geregelt. Seine Anforderungen sind höher als die des augenärztlichen Gutachtens. Den arbeitsmedizinischen<br />

Kollegen wurde die Perimetrie mit einem Halbkugelperimeter vorgeschrieben,<br />

was teilweise Probleme und Irritationen zwischen den Berufsgruppen verursacht.<br />

Der binokulare Visus wurde wieder eingeführt, so dass ein Patient der monokular beidseits 0,7<br />

und binokular 1,0 sieht, den Führerschein Klasse C oder D erwerben kann. Es wurde klar gestellt,<br />

dass Refraktionsfehler so weit möglich und verträglich korrigiert werden müssen. Die unsinnige<br />

Begrenzung der Gläserstärke für Minusgläser auf – 8 dpt wurde gestrichen.<br />

Der Gesichtsfeldbefund wurde präzisiert, Untersuchungen mit dem automatischen Perimeter<br />

offiziell zugelassen und binokulare Ausfälle im 30°-Bereich als Ausschluss-Kriterium definiert.<br />

Die Anforderungen an Augenstellung und -Beweglichkeit wurden präzisiert. Binokulares Einfachsehen<br />

reicht künftig für höhergradige Führerscheine aus.<br />

Die Untersuchung des Dämmerungssehvermögens wird leider nach wie vor nicht dezidiert verlangt.<br />

Die Richtlinien sind klarer geworden, die augenärztliche Beurteilung aber durchaus anspruchsvoller.<br />

Der Autor plädiert für ein Miteinander der verschiedenen an der Fahreignungsbegutachtung<br />

beteiligten Arztgruppen.<br />

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