Acrobat Distiller, Job 4 - Universität Tübingen
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5. Sitzung<br />
Qualität und Organisation,<br />
Verschiedenes<br />
Sonntag 09:00 – 10:30<br />
Die Fahrerlaubnis-Verordnung-Änderungs-Verordnung vom 1.9.2002 und<br />
ihre Bedeutung für den augenärztlichen Gutachter<br />
Wilhelm, H.,<br />
<strong>Universität</strong>s-Augenklinik <strong>Tübingen</strong><br />
Seit 1. September 2002 ist die FeVÄndVO, die Fahrerlaubnis-Verordnung-Änderungs-<br />
Verordnung, in Kraft. Sie korrigiert offensichtliche Fehler der FeV vom 1.1.1999. Für den Augenarzt<br />
sind folgende Neurungen besonders relevant:<br />
Für die Führerscheinklassen C, D und Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung wurde ein erweiterter<br />
Sehtest beim Betriebs- oder Arbeitsmediziner, wie er schon vorher praktiziert wurde, gesetzlich<br />
geregelt. Seine Anforderungen sind höher als die des augenärztlichen Gutachtens. Den arbeitsmedizinischen<br />
Kollegen wurde die Perimetrie mit einem Halbkugelperimeter vorgeschrieben,<br />
was teilweise Probleme und Irritationen zwischen den Berufsgruppen verursacht.<br />
Der binokulare Visus wurde wieder eingeführt, so dass ein Patient der monokular beidseits 0,7<br />
und binokular 1,0 sieht, den Führerschein Klasse C oder D erwerben kann. Es wurde klar gestellt,<br />
dass Refraktionsfehler so weit möglich und verträglich korrigiert werden müssen. Die unsinnige<br />
Begrenzung der Gläserstärke für Minusgläser auf – 8 dpt wurde gestrichen.<br />
Der Gesichtsfeldbefund wurde präzisiert, Untersuchungen mit dem automatischen Perimeter<br />
offiziell zugelassen und binokulare Ausfälle im 30°-Bereich als Ausschluss-Kriterium definiert.<br />
Die Anforderungen an Augenstellung und -Beweglichkeit wurden präzisiert. Binokulares Einfachsehen<br />
reicht künftig für höhergradige Führerscheine aus.<br />
Die Untersuchung des Dämmerungssehvermögens wird leider nach wie vor nicht dezidiert verlangt.<br />
Die Richtlinien sind klarer geworden, die augenärztliche Beurteilung aber durchaus anspruchsvoller.<br />
Der Autor plädiert für ein Miteinander der verschiedenen an der Fahreignungsbegutachtung<br />
beteiligten Arztgruppen.<br />
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