Entlehnung - Universitätsbibliothek der TU Wien
Entlehnung - Universitätsbibliothek der TU Wien
Entlehnung - Universitätsbibliothek der TU Wien
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BiBliotheksausweis<br />
Entlehnberechtigung<br />
Entlehnberechtigt sind alle Personen mit ordentlichem<br />
Wohnsitz in Österreich, die einen Bibliotheksausweis <strong>der</strong><br />
<strong>Universitätsbibliothek</strong> <strong>der</strong> <strong>TU</strong> <strong>Wien</strong> lösen. Dieser Ausweis<br />
ist jeweils ein Jahr lang (bzw. 2 Jahre für <strong>TU</strong>-Angestellte)<br />
gültig und kann bei Bedarf in <strong>der</strong> Ausleihe verlängert werden.<br />
Bibliotheksausweis<br />
Der Bibliotheksausweis wird in <strong>der</strong> Ausleihe im Erdgeschoß<br />
<strong>der</strong> Hauptbibliothek ausgestellt. Für den Erhalt dieser Entlehnberechtigung<br />
muss ein Antragsformular ausgefüllt<br />
und folgende Dokumente vorgelegt werden:<br />
Studierende <strong>der</strong> <strong>TU</strong> <strong>Wien</strong> sowie an<strong>der</strong>er österreichischer<br />
Universitäten und (Fach-) Hochschulen: gültiger<br />
Studienausweis<br />
Angehörige österreichischer Universitäten und Hochschulen:<br />
Personalausweis + Dienstbestätigung bzw.<br />
Nachweis auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> Institution<br />
<strong>TU</strong>-Angehörige: Eintrag in TISS<br />
Schüler/-innen ab 14 Jahren: Schülerausweis + Meldezettel<br />
+ Haftungserklärung <strong>der</strong> Eltern (unter 18 Jahren)<br />
Sonstige Min<strong>der</strong>jährige (über 14 Jahre): amtlicher Personalausweis<br />
+ Meldezettel + Haftungserklärung d. Eltern,<br />
Jahresgebühr: € 15,--<br />
Sonstige Personen: amtlicher Lichtbildausweis + Meldezettel.<br />
Jahresgebühr: € 15,--<br />
Personen, die keine Staatsbürger/-innen eines EU-<br />
Staates o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schweiz sind und nicht an einer österreichischen<br />
Universität inskribierte Studierende bzw.<br />
Angehörige einer österr. Universität, Hochschule o<strong>der</strong><br />
Fachhochschule sind, müssen eine Kaution hinterlegen<br />
(€ 220,-), die bei Rückgabe des Bibliotheksausweises<br />
innerhalb von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum zurückerstattet<br />
wird.<br />
Verlust des Bibliotheksausweises<br />
Bei Verlust des Bibliotheksausweises informieren Sie bitte<br />
umgehend die Ausleihe (Tel. 01-58801-44061), <strong>der</strong> Ausweis<br />
wird gesperrt.<br />
Für missbräuchliche Verwendung des Bibliotheksausweises<br />
haftet <strong>der</strong>/die Inhaber/-in.<br />
Entlehnvorgang<br />
Werke aus dem Freihandbereich können direkt dem Regal<br />
entnommen und in <strong>der</strong> Ausleihe bei <strong>der</strong> Selbstverbuchungsanlage<br />
o<strong>der</strong> einem Schalter entlehnt werden.<br />
Eine Reservierung von (nicht entlehnten) Freihandbüchern<br />
ist nicht möglich.<br />
Für Werke aus dem Magazin ist eine Bestellung über<br />
den Online-Katalog (Ausleihe) o<strong>der</strong> per Bestellschein<br />
am Bestellschalter im 1. Stock vorzunehmen.<br />
Werke aus dem Magazin werden innerhalb <strong>der</strong> normalen<br />
Öffnungszeiten zu je<strong>der</strong> vollen Stunde bereit<br />
gestellt. Das gewünschte Werk liegt anschließend<br />
fünf Öffnungstage lang in <strong>der</strong> Ausleihe für den/die<br />
Vormerker/-in zur <strong>Entlehnung</strong> bereit.<br />
Werke aus dem Magazin mit dem Exemplarstatus „nicht<br />
entlehnbar“ werden im 1. Stock beim Bestellschalter<br />
bereit gelegt. Diese können nur innerhalb <strong>der</strong> Bibliothek<br />
gegen Hinterlegung eines gültigen Lichtbildausweises<br />
benützt werden.<br />
CD-ROMs und DVDs werden am Entlehnschalter ausgehändigt.<br />
<strong>Universitätsbibliothek</strong><br />
ausleihe
welche werke sind<br />
entlehnBar?<br />
Der Großteil des Bestandes <strong>der</strong> <strong>TU</strong> Bibliothek<br />
ist entlehnbar.<br />
Nicht entlehnbar sind:<br />
Allgemeine und fachliche Nachschlagewerke<br />
Werke, die vor 1900 erschienen sind<br />
beson<strong>der</strong>s wertvolle Werke<br />
Normen und Patentschriften<br />
Loseblattausgaben<br />
sonstige als „nicht entlehnbar“ etikettierte Werke<br />
Begrenzt entlehnbar sind:<br />
Zeitschriften (Einzelhefte / gebundene Jahrgänge) können<br />
nur für max. eine Stunde entlehnt werden.<br />
Mit dem Etikett „KURZFRISTIG ENTLEHNBAR“ versehene<br />
Werke können nur über das Wochenende bzw. über<br />
Feiertage entlehnt und we<strong>der</strong> verlängert noch reserviert<br />
werden.<br />
Entlehnlimit<br />
Das Entlehnlimit beträgt 20 Medien. Für Schüler/-innen 10<br />
Medien und für Personen, die eine Kaution hinterlegt haben,<br />
5 Medien.<br />
Entlehnfrist<br />
Die Entlehnfrist beträgt 4 Wochen.<br />
Verlängerungen bis zu einem halben Jahr sind möglich,<br />
solange keine Vormerkung vorliegt und die Verlängerung<br />
noch vor Ablauf <strong>der</strong> Entlehnfrist erfolgt.<br />
mein konto<br />
Vormerkungen<br />
Ist ein Werk bereits entlehnt, besteht die Möglichkeit, eine<br />
Vormerkung über den Online-Katalog vorzunehmen. Das<br />
Werk wird sofort nach Fälligkeit eingemahnt und ist nach<br />
<strong>der</strong> Rückgabe 5 Öffnungstage lang für Sie in <strong>der</strong> Ausleihe<br />
reserviert. Die Verständigung über die Bereitstellung erfolgt<br />
– sofern bekannt gegeben – per E-Mail.<br />
Mahnung<br />
Nicht termingerecht zurückgebrachte o<strong>der</strong> verlängerte<br />
Werke werden eingemahnt. Die dabei anfallenden Gebühren<br />
müssen dem/<strong>der</strong> Entlehnenden angelastet werden.<br />
Wir verrechnen pro Mahnung € 2,00. Dazu kommt die<br />
Überschreitungsgebühr von € 0,20 pro Tag <strong>der</strong> Überschreitung<br />
und pro Exemplar. Bei offenen Gebühren wird <strong>der</strong>/<br />
die Benützer/-in automatisch „gesperrt“ und kann keine<br />
weiteren Bücher entlehnen bzw. verlängern.<br />
„Mein Konto“ ist Ihr „Kontostand“ in<br />
<strong>der</strong> Bibliothek<br />
Ihr Kontostand (Ausleihen, Reservierungen, Entlehnfrist,<br />
Vormerkungen, ehem. <strong>Entlehnung</strong>en, allfällige offene Gebühren<br />
u. dgl.) ist im Online-Katalog unter Mein Konto bzw.<br />
Anmelden abrufbar. Hier können Sie auch Verlängerungen<br />
und Vormerkungen vornehmen sowie E-Mail-Adresse und<br />
Telefonnummer selbst aktualisieren. Vorteil einer aktuellen<br />
E-Mail-Adresse: Sie erhalten vor dem Ablauf <strong>der</strong> Leihfrist<br />
eine entsprechende Erinnerungsmail. Außerdem erfolgt<br />
die 1. u. 2. Mahnung nur über E-Mail. Die Anmeldung erfolgt<br />
mittels Benutzer-Barcode ($E123….) und Passwort<br />
(Geburtsdatum in <strong>der</strong> Form: JJJJMMTT). Das Passwort können<br />
Sie än<strong>der</strong>n. Än<strong>der</strong>ungen Ihrer Wohnadresse geben<br />
Sie bitte persönlich in <strong>der</strong> Ausleihe bekannt.<br />
Entlehnzeiten für die Selbstverbuchung<br />
(nur mit gültigem Bibliotheksausweis möglich)<br />
Montag - Freitag: 09:00 – 22:00 Uhr<br />
Samstag: 10:00 – 17:00 Uhr<br />
kontakt & information<br />
Öffnungszeiten des Entlehnschalters und<br />
telefonische Verlängerung:<br />
Mo. – Fr.: 9:00 – 19:00 Uhr<br />
Während <strong>der</strong> Sommeröffnungszeiten<br />
8. Juli – 31. August: 9:00 – 16:00 Uhr<br />
T: +43-1-58801-44190<br />
ausleihe@ub.tuwien.ac.at<br />
Bibliotheks- und Benützungsordnung<br />
Die Bibliotheks- und Benützungsordung regelt die Rechte<br />
und Pflichten <strong>der</strong> Leser/-innen.<br />
Sie ist an <strong>der</strong> Anschlagtafel im Erdgeschoß bzw. auf <strong>der</strong><br />
Bibliotheks-Homepage unter<br />
http://www.ub.tuwien.ac.at/benuetzungsordnung.html<br />
bekannt gemacht.<br />
Bitte beachten Sie jedoch beson<strong>der</strong>s, dass<br />
in <strong>der</strong> Bibliothek Gar<strong>der</strong>obepflicht herrscht<br />
die Mitnahme von Nahrungsmitteln und Getränken in<br />
die Bibliotheksräume verboten ist<br />
in allen Räumen Rauchverbot besteht<br />
Telefonieren in den Leseräumen verboten ist<br />
persönliche Sachen, beson<strong>der</strong>s Laptops, nie unbebeaufsichtigt<br />
sein sollten.<br />
Bei Verlust bzw. Beschädigung eines entlehnten Werkes<br />
besteht für den/die Entlehner/-in Ersatzpflicht.<br />
Adresse<br />
<strong>Universitätsbibliothek</strong> <strong>der</strong> Technischen Universität <strong>Wien</strong><br />
Resselgasse 4, 1040 <strong>Wien</strong><br />
http://www.ub.tuwien.ac.at<br />
Online-Katalog<br />
http://aleph.ub.tuwien.ac.at/<br />
Herausgeber: <strong>TU</strong> <strong>Wien</strong>, <strong>Universitätsbibliothek</strong>, 1040 <strong>Wien</strong><br />
Druck: Resch KEG, 1150 <strong>Wien</strong>, Stand: Mai 2011