Neue noch nicht durch die JHV beschlossene Satzung - TV Vreden
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§ 17<br />
Vereinsjugend<br />
Die Jugend des Vereins gibt sich eine Jugendordnung im Rahmen <strong>die</strong>ser <strong>Satzung</strong>.<br />
Näheres regelt <strong>die</strong> Jugendordnung.<br />
Der dem Vorstand angehörige Jugendvertreter, der das 16. Lebensjahr vollendet<br />
haben muss, wird von der Jugendversammlung gewählt und von der Mitgliederversammlung<br />
bestätigt.<br />
§ 18<br />
Verbandszugehörigkeit<br />
Der Verein gehört den zuständigen Sport und Fachverbänden an. Die <strong>Satzung</strong>en<br />
<strong>die</strong>ser Verbände werden anerkannt. Der Verein und jedes seiner Einzelmitglieder<br />
unterwirft sich den <strong>Satzung</strong>en, Ordnungen und Durchführungsbestimmungen der<br />
Verbände.<br />
Der Ein- und Austritt aus den Verbänden wird vom Vorstand gem. § 26 BGB beschlossen.<br />
§ 19<br />
Auflösung des Vereins<br />
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im § 15<br />
festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern <strong>die</strong> Mitgliederversammlung<br />
<strong>nicht</strong>s anderes beschließt, sind der Vorstand gem. § 26 BGB vertretungsberechtigte<br />
Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall,<br />
dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit<br />
verliert.<br />
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das<br />
Vermögen des Vereins an <strong>die</strong> Stadt <strong>Vreden</strong>, <strong>die</strong> es unmittelbar und ausschließlich für<br />
Sportförderungszwecke zu verwenden hat.<br />
2. Vorsitzender<br />
Matthias Resing