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Neue noch nicht durch die JHV beschlossene Satzung - TV Vreden

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Sportanlagen bestellt werden. Ebenso können Trainerinnen hauptamtlich beschäftigt<br />

werden.<br />

§ 12<br />

Zuständigkeiten des Vorstandes<br />

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie <strong>nicht</strong><br />

<strong>durch</strong> <strong>Satzung</strong> einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende<br />

Aufgaben:<br />

1. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung<br />

2. Erstellung eines Protokolls der Mitgliederversammlung und der Vorstandssitzungen<br />

3. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung<br />

4. Aufstellung eines Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr,<br />

Buchführung<br />

5. Erstellung eines Geschäfts-/Jahresberichtes<br />

6. Aufstellung von Richtlinien jeglicher Art<br />

7. Abschluss von Verträgen jeglicher Art<br />

8. Beschlussfassung über Ausschluss von Mitgliedern<br />

9. Erstellung von Ordnungen<br />

10. Einrichtung und Schließung von Abteilungen<br />

11. Zuweisung von Sonderfunktionen an Mitglieder<br />

12. Erstellen von Richtlinien und Geschäftsordnungen<br />

§ 13<br />

Amtsdauer des Vorstandes<br />

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf <strong>die</strong> Dauer von zwei Jahren<br />

gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Die Wahl erfolgt in der Weise, dass<br />

<strong>die</strong> Vorstandsmitglieder in einem Jahr mit gerader, im darauf folgenden Jahr <strong>die</strong> mit<br />

ungerader Bezifferung zu wählen sind. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen.<br />

Wählbar sind nur Vereinsmitglieder. Die Wiederwahl ist zulässig.<br />

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so kann der<br />

Vorstand ein Ersatzmitglied für <strong>die</strong> Dauer bis zur nächsten Mitgliederversammlung<br />

bestimmen. Die Mitgliederversammlung wählt für <strong>die</strong> restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen<br />

Mitglieds ein Ersatzmitglied.

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