Neue noch nicht durch die JHV beschlossene Satzung - TV Vreden
Neue noch nicht durch die JHV beschlossene Satzung - TV Vreden
Neue noch nicht durch die JHV beschlossene Satzung - TV Vreden
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anträge zur ordentlichen Mitgliederversammlung sind bis sieben Tage vor der Mitgliederversammlung<br />
schriftlich mit Begründung an den Vorstand zu richten.<br />
Für <strong>die</strong> Wahlen gilt folgendes:<br />
Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat mehr als <strong>die</strong> Hälfte der abgegebenen Stimmen<br />
erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche <strong>die</strong> beiden<br />
höchsten Stimmzahlen erreicht haben.<br />
Über <strong>die</strong> Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das<br />
vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.<br />
Das Protokoll ist in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zu genehmigen.<br />
§ 10<br />
Außerordentliche Mitgliederversammlung<br />
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.<br />
Diese muss einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert<br />
oder wenn <strong>die</strong> Einberufung von einem Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder<br />
schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für<br />
<strong>die</strong> außerordentliche Mitgliederversammlung gelten <strong>die</strong> §§ 7, 8 und 9 entsprechend.<br />
§ 11<br />
Der geschäftsführende Vorstand<br />
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus<br />
1) 1. Vorsitzende/r<br />
2) 2. Vorsitzende/r<br />
3) 1. Geschäftsführer/-in<br />
4) 1. Kassenwart/-in<br />
5) 2. Kassenwart/-in<br />
6) Oberturnwart/-in<br />
7) Sportmanager/-in<br />
8) Jugendvertreter/-in<br />
9) Frauenwart/in<br />
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/<strong>die</strong> 1. Vorsitzende, der/<strong>die</strong> 2. Vorsitzende,<br />
der/<strong>die</strong> 1. Geschäftsführer/in und der/<strong>die</strong> 1. Kassenwart/in.<br />
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich <strong>durch</strong> zwei Mitglieder des Vorstandes<br />
gem. § 26 BGB, darunter der/<strong>die</strong> Vorsitzende oder der/<strong>die</strong> 2. Vorsitzende vertreten.<br />
Übersteigen <strong>die</strong> anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit,<br />
so kann ein/e hauptamtliche Geschäftsführerin und/oder Hilfspersonal für Büro und