Neue noch nicht durch die JHV beschlossene Satzung - TV Vreden
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§ 5<br />
Mitgliedsbeiträge<br />
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Das können auch Sonderbeiträge,<br />
und Umlagen sein. Die Höhe wird von der Mitgliedsversammlung festgelegt. Die Fälligkeit<br />
wird vom Vorstand bestimmt.<br />
Die Kosten für <strong>die</strong> An- und Abmeldung, Rückbuchungen, Bearbeitungsgebühren bestimmt<br />
der Vorstand.<br />
Die Beiträge werden <strong>durch</strong> Bankeinzug wahlweise für drei, sechs oder zwölf Monate<br />
erhoben.<br />
Näheres zu den Mitgliedsbeiträgen, Auf- und Abmeldegebühren, Bearbeitungsgebühren,<br />
Rückbuchungen, regelt <strong>die</strong> Geschäftsordnung.<br />
Organe des Vereins sind<br />
a) <strong>die</strong> Mitgliederversammlung<br />
b) der Vorstand<br />
c) der erweiterte Vorstand<br />
d) <strong>die</strong> Jugendversammlung<br />
e) der Jugendvorstand<br />
§ 6<br />
Organe des Vereins<br />
§ 7<br />
Die Mitgliederversammlung<br />
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Ausübung des<br />
Stimmrechts kann <strong>nicht</strong> übertragen werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, <strong>die</strong><br />
das 16. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:<br />
1. Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das<br />
nächste Geschäftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichts vom Vorstand,<br />
Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes<br />
2. Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Sonderbeiträge<br />
3. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenprüfer<br />
4. Beschlussfassung über Änderung der <strong>Satzung</strong> und über <strong>die</strong> Auflösung des<br />
Vereins