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Neue noch nicht durch die JHV beschlossene Satzung - TV Vreden

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§ 5<br />

Mitgliedsbeiträge<br />

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Das können auch Sonderbeiträge,<br />

und Umlagen sein. Die Höhe wird von der Mitgliedsversammlung festgelegt. Die Fälligkeit<br />

wird vom Vorstand bestimmt.<br />

Die Kosten für <strong>die</strong> An- und Abmeldung, Rückbuchungen, Bearbeitungsgebühren bestimmt<br />

der Vorstand.<br />

Die Beiträge werden <strong>durch</strong> Bankeinzug wahlweise für drei, sechs oder zwölf Monate<br />

erhoben.<br />

Näheres zu den Mitgliedsbeiträgen, Auf- und Abmeldegebühren, Bearbeitungsgebühren,<br />

Rückbuchungen, regelt <strong>die</strong> Geschäftsordnung.<br />

Organe des Vereins sind<br />

a) <strong>die</strong> Mitgliederversammlung<br />

b) der Vorstand<br />

c) der erweiterte Vorstand<br />

d) <strong>die</strong> Jugendversammlung<br />

e) der Jugendvorstand<br />

§ 6<br />

Organe des Vereins<br />

§ 7<br />

Die Mitgliederversammlung<br />

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Ausübung des<br />

Stimmrechts kann <strong>nicht</strong> übertragen werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, <strong>die</strong><br />

das 16. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:<br />

1. Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das<br />

nächste Geschäftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichts vom Vorstand,<br />

Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes<br />

2. Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Sonderbeiträge<br />

3. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenprüfer<br />

4. Beschlussfassung über Änderung der <strong>Satzung</strong> und über <strong>die</strong> Auflösung des<br />

Vereins

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