Nieder- schrift - Verbandsgemeinde Hagenbach
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Aktenzeichen: 013-4 Schriftstück-ID: 060606<br />
N I E D E R S C H R I F T<br />
über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Berg<br />
vom 14.12.2010<br />
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: 16<br />
Satzungsgemäße Zahl der Beigeordnete: 1<br />
Stimmberechtigte Beigeordnete: 1<br />
Vorsitzender: Ortsbürgermeister Günter Roitsch<br />
Beigeordnete: Ortsbeigeordneter Bruno Fried<br />
Bürgermeister: Reinhard Scherrer<br />
Ratsmitglieder: 1. Worst Thomas, 2. Scherrer Roland, 3. Offenbacher Manuel,<br />
4. Barth Gudrun, 5. Fried Gerhard, 6. Stephany Michael,<br />
7. Stephany Uwe, 8. Eich Thomas, 9. Scherrer Hubert,<br />
10. Fried Bruno, 11. Steigleder Gunter, 12. Maier Ulrich,<br />
13. Siedow Siegfried, 14. Müller Marco, 15. Frenzel Claudia,<br />
16. Eisenbiegler Sven<br />
Schriftführer: Kainz Anja<br />
Entschuldigt: Scherrer Roland, Stephany Michael, Siedow Siegfried,<br />
Eisenbiegler Sven<br />
Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung des Ortsgemeinderates fest, welche jedem<br />
Mitglied unter Eröffnung der Tagesordnung am 09.12.2010 <strong>schrift</strong>lich zur Kenntnis gebracht worden<br />
war.<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
Tagesordnung:<br />
1. Genehmigung der <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 27.10.2010<br />
2. Anhebung der Hebesätze Grundsteuer A und B<br />
3. Haushaltsplan 2011/2012 mit Haushaltssatzung und Anlagen<br />
4. 4. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB des Bebauungsplans<br />
„Gewerbegebiet Mühläcker“ – Änderungsbeschluss<br />
5. Entscheidung über Einbahnstraßenregelung in der Lammstraße<br />
6. Genehmigung von Spenden<br />
7. Informationen über aktuelle Angelegenheiten<br />
8. Einwohnerfragen<br />
9. Sonstiges, Wünsche, Anträge<br />
10. neu – Planungsvorstellung „Ausbau Waldstraße“
Seite 2<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung fügte Ortsbürgermeister Günter Roitsch den Top 10<br />
„Planungsvorstellung Ausbau Waldstraße“ kurzfristig zur Tagesordnung, Öffentlicher Teil, hinzu.<br />
Ortsbürgermeister Günter Roitsch begrüßte die anwesenden Ratsmitglieder, Bürgermeister Reinhard<br />
Scherrer, die Presse sowie die Zuhörer.<br />
Ferner beantragte er den Top 10 zwischen Top 1 und Top 2 vorzuziehen, da für die Vorstellung der<br />
Entwurfsplanung der Waldstraße Herr Heger und Herr Grote vom Planungsbüro Werk-Plan aus<br />
Kaiserslautern angereist waren. Der Ortsgemeinderat stimmte einer Anhörung durch Herrn Heger zu.<br />
1. Genehmigung der <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 27.10.2010<br />
Bevor die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 27.10.2010 einstimmig genehmigt wurde, bemängelte Ratsmitglied<br />
Gerhard Fried, dass die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> bereits auf der Homepage der <strong>Verbandsgemeinde</strong> veröffentlicht<br />
ist, obwohl sie erst heute vom Gemeinderat beschlossen werde. Er habe dies bereits in der Sitzung<br />
am 04.03.2010 beanstandet.<br />
10. Planungsvorstellung „Ausbau Waldstraße“<br />
Michael Heger vom Architekturbüro Werk-Plan stellte durch eine Beamer-Präsentation den<br />
Planungsentwurf zum Ausbau der Waldstraße vor. In Verbindung hierzu wurde auch die Kreuzung an<br />
der Bruchbergstraße / Römerring / Waldstraße mit in die Planung aufgenommen. Gerade dieser<br />
Bereich könnte durch eine erhöhte Fahrbahn mit einer Auffahrtsrampe zur<br />
Geschwindigkeitsminderung der Fahrzeuge führen. Der Planentwurf ist als Anlage der <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong><br />
beigefügt.<br />
Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme werden für den Ausbau Waldstraße 435.000 Euro<br />
veranschlagt, wobei sich die Kosten für den Kreuzungsausbau Bruchbergstraße allein auf 113.000<br />
Euro belaufen. Von der Verwaltung soll geprüft werden, ob für den Kreuzungsausbau<br />
Fördermöglichkeiten bestehen. Die Entsorgung des alten Straßenbelages ist in der Kostenberechnung<br />
enthalten, Abwasserentsorgung jedoch nicht.<br />
Die Anzahl der künftigen 9 Parkplätze in der gesamten Waldstraße waren den Ratsmitgliedern<br />
grundsätzlich zu gering. Der Planer wurde gebeten, diesen Aspekt zu überarbeiten, evtl. auch durch<br />
Reduzierung von geplanten Grün- bzw. Baumflächen. Ein Ratsmitglied verwies in diesem<br />
Zusammenhang auf den Parkplatz hinter der Gemeinschaftshalle, den die Ortsgemeinde dringend<br />
sanieren sollte, damit Besucher der Gemeinschaftshalle trockenen und sauberen Fußes das Gebäude<br />
erreichen.<br />
Hinterfragt wurde die Notwendigkeit der geplanten Rampe im Kreuzungsbereich Bruchbergstraße, die<br />
Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger, die dadurch entstehende Geräuschbelästigung sowie die<br />
dafür anfallenden Kosten.<br />
Der Ortsgemeinderat verzichtet die Zusammenfassung der Entwurfsplanung dem Bauausschuss<br />
vorzustellen.<br />
Ortsbürgermeister Günter Roitsch bedankte sich für die Präsentation bei Herrn Heger.<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat nimmt die Planvorstellung zur Kenntnis und beauftragt das Architekturbüro<br />
Werk-Plan die angesprochenen Details zu ergänzen oder zu verändern.<br />
2. Anhebung der Hebesätze Grundsteuer A und B<br />
Am 23.06.2010 hat die Landesregierung ihren Entwurf zur Änderung des<br />
Landesfinanzausgleichgesetzes (LFAG) vorgelegt. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen in<br />
den kommunalen Finanzen wird es im LFAG Änderungen in folgenden Bereichen geben, die im<br />
Gesetzesvorhaben wie folgt beschrieben sind:<br />
1. Die Schlüsselzuweisungen A werden zugunsten der Schlüsselzuweisungen B 2 etwas<br />
gesenkt.
Seite 3<br />
2. Der Soziallastenansatz, deren Empfänger nahezu alle kreisfreien Städte und einige wenige<br />
Landkreise sind, wird erhöht. Darüber hinaus erfolgt innerhalb des kreisangehörigen Raumes<br />
eine leichte Anpassung des Verteilungsschlüssels für die Zuweisungen B2. Mit beiden<br />
Maßnahmen sollen die Sozialhilfeträger unterstützt werden.<br />
3. Die Nivellierungssätze bei der Berechnung der gemeindlichen Steuerkraft werden<br />
wieder an den Landesdurchschnitt angepasst.<br />
4. Die Finanzausgleichsumlage, die Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen Steuerkraft<br />
zahlen müssen, wird progressiv ausgestaltet und dadurch leicht erhöht. Das Mehr-<br />
Aufkommen wird zur Stärkung der Schlüsselzuweisung B2 verwendet.<br />
Auf die Punkte 1 und 2 hat die Gemeinde keinen direkten Einfluss. Punkt 4 trifft für die Gemeinden in<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hagenbach</strong> derzeit nicht zu.<br />
Zu Punkt 3:<br />
Durch die so genannten Nivellierungssätze wird sichergestellt, dass bei der Ermittlung der Steuerkraft<br />
nicht das tatsächliche Aufkommen an Steuern, das die Gemeinde erzielt und von ihren individuellen<br />
Hebesätzen abhängig ist, bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen bzw. Umlagegrundlagen<br />
zugrundegelegt wird, sondern ein „normiertes“ Aufkommen, das sich an den landesdurchschnittlichen<br />
Realsteuerhebesätzen orientiert. Diese Verfahren ist sowohl in der Finanzwirtschaft als auch in der<br />
Rechtsprechung anerkannt. Die Nivellierungssätze, die seit dem 01.01.2000 nicht mehr angepasst<br />
wurden, werden aktualisiert. Auf der Grundlage der bisherigen Maßstäbe ergibt sich eine Erhöhung<br />
des Nivellierungssatzes für die Grundsteuer A von derzeit 269 v. H. auf 285 v. H. und für die<br />
Grundsteuer B von 317 v. H. auf 338 v. H.<br />
Dies bedeutet für die Ortsgemeinde, dass eine Anhebung der Hebesätze auf zumindest die Höhe der<br />
Nivellierungssätze aus unserer Sicht unumgänglich ist. Würde die Ortsgemeinde auf die Anhebung<br />
verzichten, würden die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen auf Steuerkraftdaten beruhen, die<br />
die Gemeinde real nicht erzielt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass in zahlreichen<br />
Zuweisungsrichtlinien Mindesthebesätze von den Gemeinden als Fördervoraussetzungen für die<br />
Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen gefordert werden.<br />
Bisher betragen die Hebesätze in den Ortsgemeinde Berg, Neuburg und Scheibenhardt sowie der<br />
Stadt <strong>Hagenbach</strong> einheitlich 280 v. H. für die Grundsteuer A und 320 v. H. für die Grundsteuer B. Die<br />
Sätze für die Grundsteuer B sind in Berg und <strong>Hagenbach</strong> seit 2000 und in Neuburg und<br />
Scheibenhardt seit 2006 unverändert. Die Hebesätze der Grundsteuer A wurden in Berg, Neuburg<br />
und Scheibenhardt 2006 und in <strong>Hagenbach</strong> 2007 angepasst. Es ist anzustreben innerhalb der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hagenbach</strong> die Hebesätze weiterhin einheitlich zu gestalten.<br />
Die finanziellen Auswirkungen der Anhebung ist in der beigefügten Übersicht zu entnehmen.<br />
Hinweis: Die notwendige Satzungsänderung erfolgt in der Haushaltssatzung 2011/2012.<br />
Mittel stehen bereit unter Haushaltsstelle: entfällt<br />
Nach kurzer Erläuterung des Ortsbürgermeisters Roitsch erging folgender<br />
Beschluss einstimmig:<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A auf 285 v. H.<br />
und für die Grundsteuer B auf 338 v. H. ab dem 01.01.2011.<br />
3. Haushaltsplan 2011/2012 mit Haushaltssatzung und Anlagen<br />
In der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Berg werden folgende Planzahlen festgesetzt:
Seite 4<br />
Festgesetzt werden 2011 2012<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.355.200 € 1.892.400 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.840.750 € 2.588.450 €<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - 485.550 € - 696.050 €<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 2.220.300 € 1.758.500 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 2.307.350 € 2.294.550 €<br />
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 87.050 € - 536.050 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 € 0 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 € 0 €<br />
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 € 0 €<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 110.250 € 558.450 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 725.100 € 703.000 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit<br />
- 614.850 € - 144.550 €<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.184.900 € 707.100 €<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 483.000 € 26.500 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit 1)<br />
701.900 € 680.600 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.330.550 € 2.316.950 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 3.032.450 € 2.997.550 €<br />
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr - 701.900 € - 680.600 €<br />
1) Ohne Einzahlung und Auszahlung der Kredite zur Umschuldung<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
2011 2012<br />
verzinste Kredite auf 614.850 € 144.550 €<br />
Ab 2011 erhöht sich die Grundsteuer A von 280 v.H. auf 285 v.H. und die Grundsteuer B von 320 v.H.<br />
auf 338 v. H.<br />
Auf die ergänzenden Erläuterungen im Haushaltsplan wird verwiesen.<br />
Ortsbürgermeister Günter Roitsch informierte die Ratsmitglieder über die Erstellung des<br />
Haushaltsplanes 2011/2012. Grundsätzlich sieht der neue Haushalt verminderte Einnahmen und
Seite 5<br />
gestiegene Ausgaben vor. So steigen die Personalkosten auf 668.000 €, die in erster Linie durch die<br />
Anpassung/Aufstockung der KiTa (Personalschlüssel) entstehen. Nach den vorliegenden<br />
Schätzungen wird der strukturelle Haushalt mit ca. 100.000 Euro minus nach den vorliegenden<br />
Planzahlen abschließen. Dennoch war er der Meinung, auf notwendige Investitionen nicht zu<br />
verzichten, auch wenn dafür Kredite notwendig seien. Der Ortsbürgermeister stellte folgende<br />
Hauptinvestitionen für das Jahr 2011 vor:<br />
Ausbau Waldstraße, Anlage des Urnengrabfeldes, Anlage Ergänzung des Waldfriedhofes, Herstellung<br />
eines Freizeitgeländes am Sportplatz (größtenteils mit der Erbschaft finanziert), bereits beschlossener<br />
Gehwegausbau Ludwigstraße (Lauterbrücke – Bahnhof), Erweiterung des Spielplatzes und neuer<br />
Zaun an KiTa, evtl. Planung Hortverlagerung oder KiTa Ausbau. Obwohl noch nicht im Haushaltsplan<br />
enthalten, wird eine Summe von 8.000 Euro für die notwendige Dachsanierung des IG-Jugendraum<br />
bereitgestellt.<br />
Als Hauptinvestitionen für das Jahr 2012 nannte er:<br />
Hortverlagerung oder KiTa Ausbau und den Kreisverkehrsplatz Neulauterburg.<br />
Reinhold Kuntz von der Finanzabteilung ergänzte die vorliegenden Zahlen, da er die Bilanz der<br />
Forstverwaltung erst am 09.12.2010 erhalten hatte.<br />
Das Ratsmitglied Claudia Frenzel merkte an, dass der Betrag Jahresabschluss gegenüber dem<br />
Haushaltsplanentwurf im Rechnungsprüfungsausschuss geändert wurde. Herr Kuntz erläuterte hierzu,<br />
dass insbesondere die Kreisumlage, der Gewerbesteuerertrag sowie die Personalkostenzuschüsse zu<br />
den Personalkosten der Kindertagesstätte, wie besprochen, geändert wurde.<br />
Ratsmitglied Gerhard Fried warnte vor hohen Kreditaufnahmen und wies auf den Vorbericht zum<br />
Haushaltsplan hin. Er war der Meinung, dass die ermittelten Verbindlichkeiten gegenüber der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> unrichtig aufgeführt wurden. Ferner seien nicht die kompletten<br />
Personalaufwendungen dargestellt. Als weitere Maßnahme, so Gerhard Fried, sollte der Ausbau des<br />
Parkplatzes hinter der Gemeinschaftshalle im künftigen Haushaltsplan aufgenommen werden.<br />
Ratsmitglied Claudia Frenzel stellte fest, dass der Restbetrag der Erbschaft nicht im Haushaltsplan<br />
angegeben wurde und kritisierte den Betrag in Höhe von 21.000 Euro, der für Schilder und<br />
Hinweistafeln veranschlagt wurde.<br />
Ratsmitglied Manuel Offenbacher erinnerte, dass die Planung für das Freizeitgelände am Sportplatz<br />
bislang nicht weitergeführt wurde und sprach sich für die Umsetzung zur Errichtung eines<br />
Schülerhorts für das Jahr 2011 aus.<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat Berg beschließt einstimmig die vorliegende Haushaltssatzung, Haushaltsplan<br />
(Ergebnis- und Finanzhaushalt), Stellenplan und Investitionsplan mit Anlagen in der vorliegenden<br />
Fassung mit folgenden Änderungen:<br />
1. Maßnahme 2 –Urnengräber- wird von 80.000 Euro auf 72.000 Euro reduziert<br />
2. Einarbeitung der Kosten für die Dachsanierung IG-Jugendraum in Höhe von 8.000 Euro<br />
(BuSt. 366001 523100)<br />
3. Forsthaushalt nach Vorgaben der Forstverwaltung<br />
4. Anpassung der Satzung<br />
4. 4. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB des Bebauungsplans<br />
„Gewerbegebiet Mühläcker“ - Änderungsbeschluss<br />
Die 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mühläcker“ ist erforderlich, da in einem<br />
Teilbereich des festgesetzten eingeschränkten Gewerbegebiet GEe 2 – Feldlage eine<br />
Grundstücksverschiebung vorgenommen werden soll. Dadurch wird die Änderung der betroffenen<br />
Baufenster (Baugrenzen) sowie der vorhandenen Entwässerungsmulde erforderlich. Hierzu müssen<br />
die zeichnerischen Festsetzungen geändert werden. Die Anpassung der Entwässerungsmulde und<br />
die damit verbundenen Neuberechnungen sind mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd<br />
abzustimmen.
Seite 6<br />
Die geplante Änderung dient der besseren Nutzbarkeit der Grundstücke und somit der wirtschaftlichen<br />
Verwertbarkeit durch die künftigen Grundstückseigentümer.<br />
Mit dem vorgenannten Änderungsinhalt werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Somit ist<br />
ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB möglich. Die Grundzüge eines Bebauungsplans sind<br />
dann nicht berührt, wenn sich die Planänderung oder Wahrung der für die Zielsetzung und<br />
Grundkonzeption des Bebauungsplans bedeutsamen Festsetzungen nur auf Einzelheiten bezieht und<br />
die Gesamtheit aller wesentlichen planerischen Festsetzungen unangetastet bleibt. Eine<br />
entsprechende Absprache mit der Kreisverwaltung ist erfolgt.<br />
Geltungsbereich der 4. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB:<br />
Der Geltungsbereich des Plangebietes bleibt unverändert. Der Änderungsbereich ist aus der Anlage<br />
ersichtlich.<br />
Nach dem Änderungsbeschluss ist der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden<br />
Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu ermöglichen. Hierzu wird eine<br />
öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats durchgeführt (§ 13 Abs. 2 BauGB). Eine<br />
Umweltprüfung ist nicht erforderlich.<br />
Die Kosten für das Änderungsverfahren werden vom Vorhabensträger getragen.<br />
Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO sind zu beachten. Ratsmitglieder, bei denen ein<br />
Ausschließungsgrund nach § 22 Abs. 1 GemO vorliegt, haben dies dem Ortsbürgermeister vor der<br />
Beratung und Entscheidung mitzuteilen.<br />
Nach einer kurzen Darstellung durch den Ortsbürgermeister Günter Roitsch erging einstimmig<br />
folgender<br />
Beschluss:<br />
1. Der Ortsgemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mühläcker“<br />
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB entsprechend den in der Beschlussvorlage<br />
dargestellten Änderungen.<br />
2. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass sämtliche Kosten zur Verwirklichung des Baurechts durch<br />
den Vorhabensträger zu tragen sind. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung ist zu treffen.<br />
5. Entscheidung über Einbahnstraßenregelung in der Lammstraße<br />
Der Ortsgemeinderat Berg hat sich in seiner Sitzung vom 04.05.2010 für die probeweise Einrichtung<br />
einer Einbahnstraße für die Dauer von 2 Monaten in der Lammstraße ausgesprochen. Die Einrichtung<br />
erfolgte in den Monaten Oktober und November 2010 bis heute. Der Rat hat nun darüber zu<br />
entscheiden, ob die Einbahnstraße beibehalten werden soll oder nicht.<br />
In der Anlage haben wir eine Stellungnahme der RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH, Landau,<br />
beigefügt, in der man sich ablehnend zur Einbahnstraße ausgesprochen hat, weil die Zufahrt über die<br />
Theresienstraße mit Schwierigkeiten verbunden ist. Dies bestätigen auch zwei anliegende<br />
Fotoaufnahmen von Busfahrern über das Parkverhalten in der Theresienstraße.<br />
Während einer kontrovers geführten Diskussion stellten verschiedene Ratsmitglieder jeweils ihre<br />
Auffassungen dar.<br />
Ortsbeigeordneter Bruno Fried sprach für die Freie Wählergruppe und war für die Aufhebung der<br />
Einbahnstraßenregelung in Verbindung mit Einzeichnung von Parkbuchten in der Lammstraße.<br />
Ratsmitglied Claudia Frenzel wollte die Einbahnregelung weiterhin aufrecht erhalten, weil<br />
Begegnungsverkehr in der Lammstraße mit und ohne Parkbuchten schwer möglich ist. Vielmehr<br />
forderte sie Parkbuchten in der Theresienstraße.<br />
Ratsmitglied Manuel Offenbacher wägte die Vorteile gegenüber der Nachteile ab. So nannte er das<br />
erhöhte Verkehrsaufkommen in Ludwigstraße und Theresienstraße, die gesteigerte Anzahl von<br />
parkenden Autos in der Theresienstraße und der erschwerte Durchgangsverkehr für Busse und<br />
LKW´s. Während der Testphase der Einbahnstraße zeigte sich jedoch auch, dass Schulkinder in der<br />
Lammstraße einen sicheren Schulweg gehen konnten, der Kreuzungsbereich am Schlecker leichter
Seite 7<br />
zu befahren war und kein Begegnungsverkehr stattfand. Er tendierte grundlegend zur Erhaltung der<br />
Einbahnregelung.<br />
In diesem Zusammenhang wies Offenbacher auf den Fahrplanwechsel im Schülerbusverkehr vom<br />
13.12.2010 hin und empfahl die Verlegung der Bushaltestellen von der Sparkasse zum Rathaus sowie<br />
die Wiedereinrichtung der Haltestelle an der Lukasstraße.<br />
Ratsmitglied Gerhard Fried sah weiteren Klärungsbedarf für eine Parkplatzregelung in der<br />
Theresienstraße. Ratsmitglied Thomas Worst führte die bestehenden Ladengeschäfte an und die<br />
ablehnende Meinung der Anwohner gegen eine Änderung der bestehenden Situation. Er regte eine<br />
Gesprächsrunde mit den Anwohnern der Theresienstraße, der Lammstraße und des Arbeitskreises<br />
Verkehr an.<br />
Weitere Wortmeldungen kamen von den Ratsmitgliedern Uwe Stephany, Gudrun Barth und<br />
Ortsbürgermeister Günter Roitsch.<br />
Aufgrund folgender Aspekte<br />
• Nachteile durch Mehrverkehr in Ludwigstraße und Theresienstraße<br />
• Erhöhtes Parkaufkommen in der Theresienstraße<br />
• Erschwerter Durchgangsverkehr für Busse und LKW´s in der Theresienstraße<br />
erging nachstehender<br />
Beschluss<br />
mit Stimmenmehrheit: 7 Ja, 4 Nein, 2 Enthaltungen:<br />
Die Einbahnregelung in der Lammstraße wird aufgehoben<br />
6. Genehmigung von Spenden<br />
Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hagenbach</strong> zeigt entsprechend § 94 Abs. 3 GemO an, dass folgende<br />
Zuwendung von<br />
Jurist. Person Sparkasse Germersheim - Kandel<br />
(Name/Firmenbezeichnung)<br />
Gartenstr. 3, 76870 Kandel<br />
(An<strong>schrift</strong>)<br />
in Höhe von 200 € in Form von Geldbetrag als Spende angeboten wurde.<br />
Verwendungszweck der Zuwendung: Kindergarten St. Bartholomäus Berg<br />
Es handelt sich um eine erstmalige Zuwendung für diesen Zweck.<br />
Die anzeigende Organisationseinheit steht mit der/dem Zuwender(in) in einer dienstlichen /<br />
wirtschaftlichen Beziehung: Ja Nein<br />
Wenn ja, als _____________ Bemerkungen:<br />
Weitere dienstliche / wirtschaftliche Beziehungen sind bekannt Ja Nein<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat Berg (Pfalz) beschließt einstimmig die Annahme der Zuwendung Ja Nein<br />
7. Informationen über aktuelle Angelegenheiten<br />
Ortsbürgermeister Günter Roitsch gab nachfolgende Informationen bekannt:<br />
Der Baubeginn des Riegeldeiches hat sich weiter verzögert, was wohl an den französischen Behörden<br />
liegt. Im Herbst 2011 sollen die Wegebauarbeiten ausgeführt werden und mit dem Deichbau würde<br />
dann in 2012 begonnen werden.
8. Einwohnerfragen<br />
Es lagen keine Einwohnerfragen vor.<br />
9. Sonstiges, Wünsche, Anträge<br />
Seite 8<br />
Ortsbürgermeister Günter Roitsch informierte die Ratsmitglieder, dass der Neujahrsempfang am 12.<br />
Januar 2011 stattfindet. Gerne würde er Empfehlungen über zu ehrende Personen entgegennehmen.<br />
Ratsmitglied Gudrun Barth schlug spontan Frau Brigitte Hutzel für ihr soziales und ehrenamtliches<br />
Engagement vor.<br />
Günter Roitsch bedauerte, dass die Weihnachtslichter auf dem Wasserturm immer noch nicht wieder<br />
in Betrieb genommen werden konnten, da sich die anfallenden Kosten auf 2.500 Euro belaufen<br />
würden und diese z. Zt. nicht bezahlbar sind.<br />
Auf Grund der Unwissenheit vieler Bürger riet Ratsmitglied Claudia Frenzel im Amtsblatt zu<br />
veröffentlichen, dass die Höchstgeschwindigkeit mit Tempo 30 im gesamten Ortsbereich zugelassen<br />
ist, wobei als Ausnahme die Ludwigstraße zu erwähnen sei.<br />
Ratsmitglied Gerhard Fried gab bekannt, dass die Zufahrt über den asphaltierten Feldweg zum<br />
Fohlenhof hin durch Baum- und Sträucherüberhang eines angrenzenden Gartengrundstück erschwert<br />
wird. Hierzu nannte er als Rechtsgrundlage den § 28 Straßengesetz für Baden-Württemberg, nach<br />
dem das Lichtraumprofil an Straße und Feldwegen freizuhalten ist. Die Verwaltung ist entsprechend<br />
zu informieren.<br />
Ratsmitglied Gunter Steigleder wies darauf hin, dass es schon nach kurzer Zeit des Ausbaus der<br />
Kettelerstraße Ölflecken auf der Fahrbahn gibt. Es sollte dringend geprüft werden, wer der<br />
Verursacher ist, um somit ggf. die Verunreinigung zu beseitigen.<br />
Ortsbürgermeister Günter Roitsch schloss um 21.30 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.<br />
Die Schriftführerin: Der Vorsitzende:<br />
______________________ _______________________<br />
Anja Kainz Günter Roitsch