Gemeinderatsvorlage 322/2011 - in Tübingen
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Begründung:<br />
1. Anlass / Problemstellung<br />
Vorlage <strong>322</strong>/<strong>2011</strong><br />
- 2 -<br />
Nach Abschluss des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes „Lustnau - Süd“ im Januar 2010 und<br />
der nachfolgenden kooperativen Mehrfachbeauftragung im April 2010 wurde der 1. Rang des Architekturbüros<br />
Hähnig + Gemmeke, Tüb<strong>in</strong>gen mit Landschaftsarchitekt Stefan Fromm, Dettenhausen <strong>in</strong><br />
enger Abstimmung mit der Verwaltung weiter bearbeitet. Der Bebauungsplanentwurf basiert auf dem<br />
überarbeiteten städtebaulichen Entwurf. Nach dem Ende der ersten öffentlichen Auslegung vom<br />
11.04.<strong>2011</strong> – 13.05.<strong>2011</strong> wurde der Bebauungsplanentwurf entsprechend der e<strong>in</strong>gegangenen Stellungnahmen<br />
und der bereits vorliegenden Änderungswünsche aus der Vermarktung überarbeitet.<br />
2. Sachstand<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften i. d. Fassung vom<br />
15.03.<strong>2011</strong>/ 15.06.<strong>2011</strong> und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften wurden vom Planungsausschuss<br />
am 11.07.<strong>2011</strong> gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Entwurf erneut öffentlich auszulegen<br />
und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Stellungnahmen<br />
konnten nur zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden.<br />
Wichtige Änderungen, die Bestandteil der erneuten öffentlichen Auslegung waren, lagen vor allem <strong>in</strong><br />
der Vergrößerung der Tiefgaragenbaufenster, der Überarbeitung der Artenlisten der Pflanzgebote, der<br />
Festsetzung verm<strong>in</strong>derter Abstandsflächen <strong>in</strong> Teilbereichen, der Ermöglichung geme<strong>in</strong>schaftlicher<br />
Dachterrassen sowie verschiedener kle<strong>in</strong>erer Plananpassungen.<br />
Nach ortsüblicher Bekanntmachung am 16.07.<strong>2011</strong> wurden der Entwurf des Bebauungsplanes und der<br />
Entwurf der örtlichen Bauvorschriften <strong>in</strong> der Fassung vom 15.03.<strong>2011</strong>/15.06.<strong>2011</strong> von Montag, den<br />
25.07.<strong>2011</strong> bis e<strong>in</strong>schließlich Freitag, den 02.09.<strong>2011</strong> öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.07.<strong>2011</strong> zur Abgabe e<strong>in</strong>er Stellungnahme<br />
mit Frist bis zum 02.09.<strong>2011</strong> aufgefordert.<br />
2.1. Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />
Von Seiten der Öffentlichkeit g<strong>in</strong>gen im Rahmen der öffentlichen Auslegung 6 Stellungnahmen e<strong>in</strong>, die<br />
sich mit Ausnahme e<strong>in</strong>er Stellungnahme nicht auf den Bebauungsplanentwurf „Alte Weberei“ sondern<br />
auf das Queck-Areal beziehen. Das Queck-Areal war und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanentwurfes<br />
„Alte Weberei“.<br />
Östlicher Bereich B 10 (Nr. 1)<br />
Der Bereich des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes und der Jugende<strong>in</strong>richtungen wurde zunächst<br />
aus dem Planverfahren herausgenommen, um verschiedene Varianten zur Lösung des Lärmkonfliktes<br />
mit den benachbarten Jugende<strong>in</strong>richtungen zu prüfen. Nicht verständlich sei, weshalb nun auch der<br />
nördliche Teil -B 10-, der e<strong>in</strong>e Bebauung mit <strong>in</strong>sgesamt 4 Doppelhaushälften vorsieht, e<strong>in</strong>schließlich<br />
der angestrebten öffentlichen Fußwegeverb<strong>in</strong>dung zum Feldweg <strong>in</strong> Verlängerung der Konzenbergstraße<br />
aus dem Plangebiet herausgenommen wurde. Diese Bereiche stehen nutzungsmäßig nach den vorliegenden<br />
Gutachten <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>erlei (Lärm-)Konflikt zu den Jugende<strong>in</strong>richtungen. Daher wird beantragt,<br />
den Bereich B 10 aus wirtschaftlichen Gründen <strong>in</strong> die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens wieder<br />
aufzunehmen.