Microsoft Word - vorl340b.doc - in Tübingen
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Antrag der CDU-, AL-, UFW- und FDP-Fraktion<br />
Appell des Geme<strong>in</strong>derats der Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen an die Bundes-, Landes- und<br />
Kreispolitiker der Region<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat der Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen stellt fest:<br />
Die F<strong>in</strong>anzlage der Kommunen hat sich seit dem Jahr 2001 deutlich negativer entwickelt als die der<br />
Länder und <strong>in</strong>sbesondere des Bundes. Anders als von der Bundesregierung bei der Verabschiedung<br />
der Steuerreform 2001-2005 prognostiziert haben die Kommunen höhere Steuerausfälle h<strong>in</strong>zunehmen<br />
als Bund und Länder, zumal sie aufgrund der Steuerreformgesetzgebung e<strong>in</strong>e deutlich höhere<br />
Gewerbesteuerumlage abzuführen haben.<br />
H<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong>e erhebliche Zusatzbelastung durch kont<strong>in</strong>uierlich steigende Ausgaben für<br />
bundesgesetzlich geregelte soziale Leistungen, die sich durch Änderungen der Bundesgesetzgebung<br />
zusätzlich erhöht haben, ohne dass den Kommunen hiefür e<strong>in</strong> angemessener Ausgleich gewährt<br />
worden wäre. Der Aufwand für die Jugendhilfe und die E<strong>in</strong>gliederungshilfe für Beh<strong>in</strong>derte wächst<br />
kont<strong>in</strong>uierlich, der Aufwand für die Grundsicherung ist neu h<strong>in</strong>zugekommen. Aufgrund der negativen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung steigt seit dem Jahr 2002 auch der Sozialhilfeaufwand wieder an.<br />
Folge dieser Entwicklung s<strong>in</strong>d deutliche Erhöhungen der Landeswohlfahrts- und der Kreisumlagesätze,<br />
die – geme<strong>in</strong>sam mit den gravierenden E<strong>in</strong>nahmeausfällen – dafür verantwortlich s<strong>in</strong>d, dass e<strong>in</strong>e<br />
Vielzahl von Geme<strong>in</strong>dehaushalten ke<strong>in</strong>e Zuführungsraten zum Vermögenshaushalt mehr<br />
erwirtschaften können. Die Verwaltungshaushalte werden defizitär, die Investitionskraft der<br />
Kommunen nimmt dramatisch ab.<br />
Wenn sich Bundestag und Bundesrat bis zum Jahresende nicht auf Maßnahmen verständigen können,<br />
die zu e<strong>in</strong>er durchgreifenden Entlastung der kommunalen Haushalte führen, wird es dem Geme<strong>in</strong>derat<br />
der Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen nicht möglich se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>en gesetzeskonformen Haushalt 2004 zu<br />
verabschieden.<br />
Aus dieser Situation heraus appelliert er nachdrücklich an die verantwortlichen Politiker der Region,<br />
sich die folgenden 5 Forderungen zu eigen zu machen und ihnen politisch zum Durchbruch zu<br />
verhelfen.<br />
1. Ungeachtet der Unterschiedlichkeit der Reformmodelle besteht zwischen Bundestag und<br />
Bundesrat e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>vernehmen darüber, die Städte und Geme<strong>in</strong>den durch e<strong>in</strong>e<br />
Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzreform im Umfang von 3 Milliarden € pro Jahr zu entlasten. Diese Entlastung darf<br />
nicht an unterschiedlichen Vorstellungen über die Ausgestaltung der Reform scheitern. E<strong>in</strong><br />
realistischer Weg, dieses Ziel zu erreichen, wäre es, als Sofortmaßnahme die Erhöhung der<br />
Gewerbesteuerumlage rückgängig zu machen und den Umsatzsteueranteil der Kommunen von 2,2<br />
auf 3,0% zu erhöhen.<br />
2. Der Geme<strong>in</strong>derat unterstützt das Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 auf das Jahr 2004. Ohne<br />
Gegenf<strong>in</strong>anzierung g<strong>in</strong>gen den Kommunen dadurch allerd<strong>in</strong>gs mehr Steuere<strong>in</strong>nahmen verloren,
2<br />
als sie aufgrund der Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzreform zusätzlich erwarten können. Für die Kommunen ist<br />
das Vorziehen der Steuerreform deshalb nur verkraftbar, wenn es – jedenfalls zum größeren Teil –<br />
seriös und mit Wirkung auf die kommunalen Haushalte gegenf<strong>in</strong>anziert ist.<br />
3. Der Geme<strong>in</strong>derat unterstützt die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Er wendet<br />
sich aber gegen e<strong>in</strong>e Reihe von Regelungen des vom Bundestag beschlos-senen Gesetzes, die<br />
dazu führen müssten, dass den Stadt- und Landkreisen die zuge-sagte Entlastung nicht oder nicht<br />
dauerhaft zugute kämen. Die zugesagte Entlastung im Umfang von 1,9 Milliarden € im Jahr 2004<br />
und 2,5 Milliarden € ab 2005 muss den Stadt- und Landkreisen <strong>in</strong> Abhängigkeit von ihrem<br />
seitherigen Sozialhilfeaufwand für erwerbsfähige Personen gleichmäßig zugute kommen.<br />
4. Es muss Schluss gemacht werden mit der Praxis, den Kommunen neue oder zusätz-liche Aufgaben<br />
aufzuerlegen, ohne ihnen für die damit verbundenen Ausgaben e<strong>in</strong>en vollständigen f<strong>in</strong>anziellen<br />
Ausgleich zu gewähren. Zu diesem Zweck ist das Konnexi-tätspr<strong>in</strong>zip (auf deutsch: das Pr<strong>in</strong>zip<br />
„Wer bestellt, zahlt“) auch im Grundgesetz zu verankern.<br />
5. Der Geme<strong>in</strong>derat erkennt an, dass der Landkreis <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em, sehr stark durch die gesetzlichen<br />
Sozialleistungen geprägten Haushalt nur ger<strong>in</strong>ge Möglichkeiten hat, Ausgabensteigerungen<br />
aufzufangen, die auf die Erhöhung der Landeswohlfahrts-umlage oder die E<strong>in</strong>führung der<br />
Grundsicherung zurückgehen. E<strong>in</strong>e Erhöhung der Kreisumlage um bis zu 3%-Punkte ersche<strong>in</strong>t von<br />
daher vertretbar, ohne die Solida-rität der kreisangehörigen Geme<strong>in</strong>den zu überfordern. Jeder<br />
Prozentpunkt mehr aber gefährdet die Substanz der kommunalen Selbstverwaltung. Der Landkreis<br />
wird daher aufgefordert, den Kreishaushalt <strong>in</strong>soweit durch eigene Anstrengungen – auch im<br />
Bereich der sozialen Leistungen – zu konsolidieren und den Anstieg der Kreisumlage auf maximal<br />
3%-Punkte zu begrenzen.