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Microsoft Word - vorl340b.doc - in Tübingen

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Antrag der CDU-, AL-, UFW- und FDP-Fraktion<br />

Appell des Geme<strong>in</strong>derats der Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen an die Bundes-, Landes- und<br />

Kreispolitiker der Region<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat der Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen stellt fest:<br />

Die F<strong>in</strong>anzlage der Kommunen hat sich seit dem Jahr 2001 deutlich negativer entwickelt als die der<br />

Länder und <strong>in</strong>sbesondere des Bundes. Anders als von der Bundesregierung bei der Verabschiedung<br />

der Steuerreform 2001-2005 prognostiziert haben die Kommunen höhere Steuerausfälle h<strong>in</strong>zunehmen<br />

als Bund und Länder, zumal sie aufgrund der Steuerreformgesetzgebung e<strong>in</strong>e deutlich höhere<br />

Gewerbesteuerumlage abzuführen haben.<br />

H<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong>e erhebliche Zusatzbelastung durch kont<strong>in</strong>uierlich steigende Ausgaben für<br />

bundesgesetzlich geregelte soziale Leistungen, die sich durch Änderungen der Bundesgesetzgebung<br />

zusätzlich erhöht haben, ohne dass den Kommunen hiefür e<strong>in</strong> angemessener Ausgleich gewährt<br />

worden wäre. Der Aufwand für die Jugendhilfe und die E<strong>in</strong>gliederungshilfe für Beh<strong>in</strong>derte wächst<br />

kont<strong>in</strong>uierlich, der Aufwand für die Grundsicherung ist neu h<strong>in</strong>zugekommen. Aufgrund der negativen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung steigt seit dem Jahr 2002 auch der Sozialhilfeaufwand wieder an.<br />

Folge dieser Entwicklung s<strong>in</strong>d deutliche Erhöhungen der Landeswohlfahrts- und der Kreisumlagesätze,<br />

die – geme<strong>in</strong>sam mit den gravierenden E<strong>in</strong>nahmeausfällen – dafür verantwortlich s<strong>in</strong>d, dass e<strong>in</strong>e<br />

Vielzahl von Geme<strong>in</strong>dehaushalten ke<strong>in</strong>e Zuführungsraten zum Vermögenshaushalt mehr<br />

erwirtschaften können. Die Verwaltungshaushalte werden defizitär, die Investitionskraft der<br />

Kommunen nimmt dramatisch ab.<br />

Wenn sich Bundestag und Bundesrat bis zum Jahresende nicht auf Maßnahmen verständigen können,<br />

die zu e<strong>in</strong>er durchgreifenden Entlastung der kommunalen Haushalte führen, wird es dem Geme<strong>in</strong>derat<br />

der Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen nicht möglich se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>en gesetzeskonformen Haushalt 2004 zu<br />

verabschieden.<br />

Aus dieser Situation heraus appelliert er nachdrücklich an die verantwortlichen Politiker der Region,<br />

sich die folgenden 5 Forderungen zu eigen zu machen und ihnen politisch zum Durchbruch zu<br />

verhelfen.<br />

1. Ungeachtet der Unterschiedlichkeit der Reformmodelle besteht zwischen Bundestag und<br />

Bundesrat e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>vernehmen darüber, die Städte und Geme<strong>in</strong>den durch e<strong>in</strong>e<br />

Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzreform im Umfang von 3 Milliarden € pro Jahr zu entlasten. Diese Entlastung darf<br />

nicht an unterschiedlichen Vorstellungen über die Ausgestaltung der Reform scheitern. E<strong>in</strong><br />

realistischer Weg, dieses Ziel zu erreichen, wäre es, als Sofortmaßnahme die Erhöhung der<br />

Gewerbesteuerumlage rückgängig zu machen und den Umsatzsteueranteil der Kommunen von 2,2<br />

auf 3,0% zu erhöhen.<br />

2. Der Geme<strong>in</strong>derat unterstützt das Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 auf das Jahr 2004. Ohne<br />

Gegenf<strong>in</strong>anzierung g<strong>in</strong>gen den Kommunen dadurch allerd<strong>in</strong>gs mehr Steuere<strong>in</strong>nahmen verloren,


2<br />

als sie aufgrund der Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzreform zusätzlich erwarten können. Für die Kommunen ist<br />

das Vorziehen der Steuerreform deshalb nur verkraftbar, wenn es – jedenfalls zum größeren Teil –<br />

seriös und mit Wirkung auf die kommunalen Haushalte gegenf<strong>in</strong>anziert ist.<br />

3. Der Geme<strong>in</strong>derat unterstützt die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Er wendet<br />

sich aber gegen e<strong>in</strong>e Reihe von Regelungen des vom Bundestag beschlos-senen Gesetzes, die<br />

dazu führen müssten, dass den Stadt- und Landkreisen die zuge-sagte Entlastung nicht oder nicht<br />

dauerhaft zugute kämen. Die zugesagte Entlastung im Umfang von 1,9 Milliarden € im Jahr 2004<br />

und 2,5 Milliarden € ab 2005 muss den Stadt- und Landkreisen <strong>in</strong> Abhängigkeit von ihrem<br />

seitherigen Sozialhilfeaufwand für erwerbsfähige Personen gleichmäßig zugute kommen.<br />

4. Es muss Schluss gemacht werden mit der Praxis, den Kommunen neue oder zusätz-liche Aufgaben<br />

aufzuerlegen, ohne ihnen für die damit verbundenen Ausgaben e<strong>in</strong>en vollständigen f<strong>in</strong>anziellen<br />

Ausgleich zu gewähren. Zu diesem Zweck ist das Konnexi-tätspr<strong>in</strong>zip (auf deutsch: das Pr<strong>in</strong>zip<br />

„Wer bestellt, zahlt“) auch im Grundgesetz zu verankern.<br />

5. Der Geme<strong>in</strong>derat erkennt an, dass der Landkreis <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em, sehr stark durch die gesetzlichen<br />

Sozialleistungen geprägten Haushalt nur ger<strong>in</strong>ge Möglichkeiten hat, Ausgabensteigerungen<br />

aufzufangen, die auf die Erhöhung der Landeswohlfahrts-umlage oder die E<strong>in</strong>führung der<br />

Grundsicherung zurückgehen. E<strong>in</strong>e Erhöhung der Kreisumlage um bis zu 3%-Punkte ersche<strong>in</strong>t von<br />

daher vertretbar, ohne die Solida-rität der kreisangehörigen Geme<strong>in</strong>den zu überfordern. Jeder<br />

Prozentpunkt mehr aber gefährdet die Substanz der kommunalen Selbstverwaltung. Der Landkreis<br />

wird daher aufgefordert, den Kreishaushalt <strong>in</strong>soweit durch eigene Anstrengungen – auch im<br />

Bereich der sozialen Leistungen – zu konsolidieren und den Anstieg der Kreisumlage auf maximal<br />

3%-Punkte zu begrenzen.

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