Vorlage 34/2005 vom 26.01.2005 - in Tübingen
Vorlage 34/2005 vom 26.01.2005 - in Tübingen
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Bürgermeisteramt Tüb<strong>in</strong>gen <strong>Vorlage</strong> <strong>34</strong>/<strong>2005</strong><br />
Gesch. Z.: 31 Datum 26.01.<strong>2005</strong><br />
zur Behandlung im: Geme<strong>in</strong>derat<br />
Vorberatung im: -----<br />
vorl<strong>34</strong>.doc<br />
Beschlussvorlage<br />
Betreff: Geschw<strong>in</strong>digkeitsmessanlage Reutl<strong>in</strong>ger Straße<br />
Bezug:<br />
Anlagen: Bezeichnung:<br />
Beschlussantrag:<br />
Es wird e<strong>in</strong>e außerplanmäßige Ausgabe <strong>in</strong> Höhe von 35.000 EUR bei F<strong>in</strong>anzposition 2.1100.9424.000-<br />
0101 zur Neubeschaffung e<strong>in</strong>er Geschw<strong>in</strong>digkeitsmessanlage an der Reutl<strong>in</strong>ger Straße genehmigt. Die<br />
Deckung erfolgt durch Rückerstattung durch die Versicherung (FiPo 2.1100.<strong>34</strong>60.000-0101).<br />
F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Jahr: <strong>2005</strong> Folgej.:<br />
Investitionskosten: € 0 € 0 € 0<br />
bei HHStelle veranschlagt:<br />
Aufwand / Ertrag jährlich € ab: 0<br />
Ziel: Austausch der durch e<strong>in</strong>en Brandanschlag beschädigten vorhandenen Anlage.
Begründung:<br />
1. Anlass / Problemstellung<br />
vorl<strong>34</strong>.doc<br />
- 2 -<br />
Am 13.01.05 gegen 02.00 wurde auf die Geschw<strong>in</strong>digkeitsmessanlage <strong>in</strong> der Reutl<strong>in</strong>ger Straße von e<strong>in</strong>er<br />
bis jetzt unbekannten Person e<strong>in</strong> Brandanschlag ausgeführt. Die Anlage wurde dabei erheblich beschädigt.<br />
Der Schaden wurde durch die Polizei aufgenommen. Die Polizei ermittelt derzeit.<br />
Nach Aussage e<strong>in</strong>es Mitarbeiters der Firma Robot, die diese Anlage betreut, muss bei e<strong>in</strong>er Neuanschaffung<br />
mit Kosten <strong>in</strong> Höhe von maximal ca. 35.000 EUR gerechnet werden. Sollte wider Erwarten<br />
e<strong>in</strong>e Reparatur der Anlage möglich se<strong>in</strong>, verr<strong>in</strong>gern sich die Kosten entsprechend. Die gesamte Anlage<br />
ist versichert, so dass die entstehenden Kosten von der Versicherung erstattet werden.<br />
2. Sachstand<br />
Die Geschw<strong>in</strong>digkeitsmessanlage <strong>in</strong> der Reutl<strong>in</strong>ger Straße ist für die Verkehrssicherheit des aus Richtung<br />
Reutl<strong>in</strong>gen stadte<strong>in</strong>wärts fahrenden Verkehrs unerlässlich. Um zu vermeiden, dass die Verkehrsteilnehmer<br />
versuchen, durch unzulässige Beschleunigung ihres Fahrzeuges noch die Grünphase<br />
der Lichtzeichenanlage zu nutzen, ist e<strong>in</strong>e Überwachung der vorgeschriebenen Geschw<strong>in</strong>digkeit an<br />
dieser Stelle unerlässlich. Im vergangenen Jahr wurden mit der Anlage ca. 33.600 Geschw<strong>in</strong>digkeitsverstösse<br />
festgestellt.<br />
Der Austausch durch e<strong>in</strong>e andere Anlage ist technisch nicht möglich.<br />
Die Neubeschaffung bzw. die Reparatur der Anlage ist aus diesen Gründen dr<strong>in</strong>gend notwendig.<br />
3. Lösungsvarianten<br />
Zur Vermeidung e<strong>in</strong>er außerplanmäßigen Ausgabe könnten die erforderlichen HH-Mittel <strong>in</strong> den HH<br />
<strong>2005</strong> e<strong>in</strong>gestellt werden. Da mit e<strong>in</strong>er Genehmigung des HH <strong>2005</strong> jedoch frühestens im März/ April<br />
<strong>2005</strong> zu rechnen ist, könnte die Anlage erst im Frühsommer <strong>in</strong>stalliert werden. Dies ist aus Gründen<br />
der Verkehrssicherheit nicht vertretbar.<br />
4. Vorschlag der Verwaltung<br />
Die beantragte außerplanmäßige Ausgabe wird bewilligt.<br />
5. F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen<br />
Es fallen Kosten <strong>in</strong> Höhe von ca. 35.000 EUR an. Da die Anlage jedoch versichert ist, können die Kosten<br />
ref<strong>in</strong>anziert werden.