Vorlage 445/09 - in Tübingen
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3 Lösungsvarianten<br />
vorl<strong>445</strong>.doc<br />
- 6 -<br />
Es gibt ke<strong>in</strong>e Lösungsvariante.<br />
Da die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bereits ab dem 03.12.20<strong>09</strong> unmittelbar <strong>in</strong> Deutschland anwendbar<br />
se<strong>in</strong> wird, ist e<strong>in</strong> kommunaler Betrauungsakt im E<strong>in</strong>klang mit der Verordnung (EG) Nr.<br />
1370/2007 nunmehr zw<strong>in</strong>gend geboten. Dies geschieht mit der beiliegenden „kommunalen Betrauung“<br />
<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Verwaltungsakts, der bis zum 02.12.20<strong>09</strong> der swt bekannt gegeben werden muss,<br />
um rechtzeitig vollumfängliche Wirksamkeit zu entfalten.<br />
4 Vorschlag der Verwaltung<br />
Die Verwaltung schlägt vor dem Beschlussantrag zu zustimmen.<br />
5 F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen<br />
Ke<strong>in</strong>e, durch die qualifizierte Betrauung der swt können die im Zusammenhang mit dem öffentlichen<br />
Personennahverkehr jährlich entstehenden Verluste auch künftig über den steuerlichen Querverbund<br />
geltend gemacht werden und mit Gew<strong>in</strong>nen der Stadtwerke verrechnet werden.<br />
6 Anlagen<br />
Anlage 1: Entwurf e<strong>in</strong>es kommunalen Betrauungsaktes <strong>in</strong> Bescheidform<br />
Anlage 2: EU-Verordnung 1370/07