Vorlage 445/09 - in Tübingen
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vorl<strong>445</strong>.doc<br />
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Statt der geschätzten Werte nach dem Wirtschaftsplan s<strong>in</strong>d die tatsächlich gemäß Absatz<br />
II. festgestellten Erträge und Aufwendungen zu verwenden.<br />
Der f<strong>in</strong>anzielle Nettoeffekt ist demnach die Differenz zwischen der Summe aus dem tatsächlichen<br />
Ist-Aufwand, der <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den <strong>in</strong> § 1 def<strong>in</strong>ierten geme<strong>in</strong>wirtschaftlichen<br />
Verpflichtungen bei Erbr<strong>in</strong>gung der <strong>in</strong> § 2 festgelegten Verkehre entstanden ist, e<strong>in</strong>schließlich<br />
e<strong>in</strong>es angemessenen Gew<strong>in</strong>naufschlags nach den Vorgaben <strong>in</strong> § 8, abzüglich<br />
der tatsächlich erzielten Ist-Erträge, die <strong>in</strong> Erfüllung der gemäß § 2 und <strong>in</strong> Anlage 1 festgelegten<br />
Verkehre erzielt wurden sowie aller positiven f<strong>in</strong>anziellen Auswirkungen, die tatsächlich<br />
<strong>in</strong>nerhalb des Netzes entstanden, das im Rahmen der betreffenden geme<strong>in</strong>wirtschaftlichen<br />
Verpflichtungen betrieben wird.<br />
VI. Entsprechend § 6 Absatz II. Ziff. 6. und 7. wird der f<strong>in</strong>anzielle Nettoeffekt aufgeteilt <strong>in</strong> ei-<br />
nen durch Fixaufwendungen bed<strong>in</strong>gten Teil („Nettoeffekt fix“) und e<strong>in</strong>en durch variable<br />
Aufwendungen bed<strong>in</strong>gten Teil (Nettoeffekt variabel“).<br />
Der „Nettoeffekt variabel“ wird mittels Division durch die tatsächlich festgestellte Fahrplankilometerleistung<br />
während des vergangenen Geschäftsjahrs auf e<strong>in</strong>en ausgleichsfähigen<br />
Kilometersatz umgerechnet. Die „Nettoeffekt fix“ wird als Absolutsumme festgestellt.<br />
VII. Über den f<strong>in</strong>anziellen Nettoeffekt h<strong>in</strong>aus – bestehend aus der Summe der Komponenten<br />
„Nettoeffekt fix“ und „Nettoeffekt variabel“ - wird e<strong>in</strong> Defizitausgleich aus staatlichen Mit-<br />
teln, <strong>in</strong> welcher Form auch immer, nicht gewährt.<br />
VIII. Die swt werden die Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen im Falle e<strong>in</strong>er Überkompensation umge-<br />
hend <strong>in</strong>formieren und unverzüglich Maßnahmen zur vollständigen Rückführung der Über-<br />
kompensation ergreifen.<br />
§ 10<br />
Durchführungsvorschriften für die Aufteilung von<br />
multikausalen Aufwendungen; Transparenzpflichten<br />
I. Multikausal verursachte Aufwendungen, die sowohl für Tätigkeiten <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den<br />
<strong>in</strong> § 1 def<strong>in</strong>ierten geme<strong>in</strong>wirtschaftlichen Verpflichtungen, als auch für andere Tätigkeiten<br />
der swt anfallen, müssen entsprechend dem <strong>in</strong> Anlage 8 festgelegten Schlüssel aufgeteilt<br />
und den jeweiligen Tätigkeiten zugewiesen werden.<br />
II. In Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten, die nicht <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den <strong>in</strong> § 1 def<strong>in</strong>ierten<br />
geme<strong>in</strong>wirtschaftlichen Pflichten stehen, wie <strong>in</strong>sbesondere z.B.<br />
- Aufwendungen, die auch <strong>in</strong> anderen Sparten, wie <strong>in</strong>sbesondere Versorgung und Bä-<br />
der, anfallen,<br />
- L<strong>in</strong>ienverkehre gemäß § 42 PBefG und Sonderformen des L<strong>in</strong>ienverkehrs gemäß §<br />
43 Nr. 1 - 4 PBefG, die vom sachlichen und räumlichen Anwendungsbereich dieser<br />
kommunalen Betrauung gemäß § 2 nicht erfasst s<strong>in</strong>d,