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Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

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Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 42 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

F<strong>in</strong>anzieller Ausgleich Können ke<strong>in</strong>e Ausgleichsmaßnahmen für den E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Schutzgut Boden gefunden<br />

werden, sieht das Umweltm<strong>in</strong>isteriums e<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anziellen Ausgleich vor.<br />

Die Dimensionierung dieser Maßnahmen kann anhand e<strong>in</strong>er monetären Bewertung<br />

erfolgen, <strong>in</strong> Anlehnung an die Rahmensätze der Ausgleichsabgabenverordnung<br />

(MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM 1997) (1 bis 5 Euro<br />

pro m²). Ausgehend von der 5-stufigen Bewertungsskala kann für die vier oben genannten<br />

Bodenfunktionen e<strong>in</strong> maximales Defizit von 16 Werte<strong>in</strong>heiten je Hektar (ha-<br />

We) anfallen, und zwar von maximal Stufe 5 auf m<strong>in</strong>imal Stufe 1, d.h. 4 Werte<strong>in</strong>heiten<br />

pro Bodenfunktion. Werden die vier Bodenfunktionen aggregiert, so kann für das<br />

Schutzgut Boden <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> Defizit von 16 haWe entstehen. Unter Zugrundelegung<br />

des (maximalen) Rahmensatzes der AAVO kann somit e<strong>in</strong> monetärer Wert von<br />

3.125 € je haWe (=50.000 € / 16) angesetzt werden.<br />

Rahmensatz der Die Bemessungsgrundsätze der Ausgleichsabgabeverordnung (MINISTERIUM FÜR<br />

AAVO ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM, 1997) liegen zwischen 1 und 5 Euro pro<br />

m². Die Höhe bemisst sich nach zahlreichen Faktoren.<br />

Vor allem im H<strong>in</strong>blick auf die Vorbelastungen durch die Aufschüttung, durch die Randlage<br />

der Flächen und ihre ger<strong>in</strong>ge Bedeutung für die Landwirtschaft ersche<strong>in</strong>t daher<br />

e<strong>in</strong>e Zuordnung von maximal 3 Euro pro m² vertretbar und angemessen. Daraus berechnet<br />

sich e<strong>in</strong> monetärer Wert von 1.875 € je haWE.<br />

Höhe des Augleichs Bei e<strong>in</strong>em Defizit von 7,851 haWE ergibt sich e<strong>in</strong> Ausgleichsbetrag von 14.171,00 €.<br />

Räumliche Zuordnung Vorgeschlagen wird, diesen Ausgleichsbetrag zur Aufwertung, Verbesserung und<br />

Neuaufbau der Trockenmauern entlang des We<strong>in</strong>bergs e<strong>in</strong>zusetzen (M7).<br />

Zeitliche Zuordnung Entsprechend der Beschreibung Punkt 4.3 umfasst der E<strong>in</strong>griff im 1. Bauabschnitt<br />

etwa 40% des gesamten E<strong>in</strong>griffs. Der unmittelbar diesem E<strong>in</strong>griff zuzuordnende f<strong>in</strong>anzielle<br />

Ausgleich für den E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Schutzgut Boden liegt damit bei 5.890,- €,<br />

die restlichen 8.281,- € fallen ab voraussichtlich 2012 an.<br />

4.6 Zuordnung und Kosten <strong>in</strong>terner Ausgleichsnahmen für das Schutzgut Arten<br />

und Lebensräume<br />

Auswahl von Erhebliche E<strong>in</strong>griffe werden vor allem im Bereich der Fettwiesen, Magerwiesen und<br />

Maßnahmen Gehölzbereiche im Mittelhang erwartet. Als weniger erheblich werden die E<strong>in</strong>griffe im<br />

Bereich der Rasenflächen, Gehölzpflanzungen und Parkplätze am Oberhang und im<br />

Kuppenbereich angesehen. Die vier vorgeschlagenen Maßnahmen am Unterhang<br />

(M1, M2.1, M2.2, M3.1, M3.2 und M4) bilden neben den Maßnahmen im Bereich der<br />

Baufelder den gesamten Kompensationsrahmen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs bei<br />

e<strong>in</strong>er vollständigen Ausschöpfung der baurechtlichen Möglichkeiten.<br />

Zeitliche Zuordnung Der E<strong>in</strong>griff erfolgt <strong>in</strong> zwei Zeitfenstern: für das ZMBP, für e<strong>in</strong> dem Institut dienendes<br />

Gebäude und für den nordwestlichen Teil des Campus ist der Baubeg<strong>in</strong>n <strong>2009</strong> vorgesehen.<br />

Dieser Bereich nimmt etwa 40% des gesamten E<strong>in</strong>griffsbereichs e<strong>in</strong>. Die übrigen<br />

Baumaßnahmen auf den restlichen 60% des E<strong>in</strong>griffsbereichs erfolgen voraussichtlich<br />

ab 2012 (vgl. Abbildung 1).<br />

Unabhängig <strong>vom</strong> E<strong>in</strong>griffsumfang des jeweiligen Bauabschnitts wird e<strong>in</strong>e Beendigung<br />

der Verbuschung der Streuobstwiesen (M3.1 und M3.2) als vordr<strong>in</strong>glicher angesehen<br />

als e<strong>in</strong>e Aufwertung der Gehölz- und Waldbestände (M2.1 und M2.2). Die Neuanlage<br />

der Streuobstwiese (M4) macht auch erst nach der Realisierung der gesamten Maßnahme<br />

S<strong>in</strong>n.<br />

Mit der E<strong>in</strong>leitung der Maßnahmen M3.1 und M3.2 <strong>in</strong> <strong>2009</strong> erfolgt bei e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>griff<br />

auf 40% der Fläche zeitnah e<strong>in</strong> Ausgleich auf etwa 46% der bereitgestellten Ausgleichsflächen,<br />

mit e<strong>in</strong>em Kostenvolumen von etwa 48% der Gesamtkosten (vgl. unten<br />

stehende Kostenermittlung).<br />

realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen

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