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Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

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Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 39 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Verkehrsflächen<br />

Biotoptyp<br />

Öffentliche und<br />

private Straßen<br />

Ausgleichsbereich<br />

Biotoptyp<br />

Garten<br />

(M1)<br />

Schlehen-Liguster-<br />

Gebüsch (M2.1)<br />

Sukzessionswald<br />

(M2.2)<br />

Magerwiese mittl.<br />

Standorte (M3.1)<br />

Magerwiese mittl.<br />

Standorte (M3.2)<br />

Magerwiese mittl.<br />

Standorte (M4)<br />

Streuobstbestand<br />

(M3 – M4)<br />

Nr. Grund<br />

wert<br />

Wert-<br />

spanne<br />

Faktor Biotop-<br />

wert<br />

Fläche<br />

(m²)<br />

Bilanzwert<br />

60.20 1 - 1 2.420 2.420<br />

60.63 6 6-9 6 1.300 7.800<br />

42.23 19 11-27 19 490 9.310<br />

58.11 19 12-27 19 1.500 28.500<br />

33.43 19 11-27 19 1.040 19.760<br />

33.43 19 11-27 19 2.410 45.790<br />

33.43 19 11-27 0.8 15 750 11.250<br />

45.40 4 2-6 0.9 4 (4.200) 16.400<br />

Summe Planung 31.950 224.150<br />

Ergebnis:<br />

Der Bestandswert beträgt 266.060 Punkte, der Planungswert 224.150 Punkte. Der<br />

Wertverlust im Geltungsbereich beträgt damit 16%. E<strong>in</strong> Wiederherstellungsbedarf<br />

adäquater Flächen außerhalb des Geltungsbereichs ist daher auf 31.950 m² x<br />

16% = 5.110 m² erforderlich.<br />

4.3 Kostenermittlung externer Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut Arten und<br />

Lebensräume<br />

Externer Die Bemessung e<strong>in</strong>es externen Kompensationsbedarfes erfolgt analog der Satzung<br />

Kompensationsbedarf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen der Stadt Tüb<strong>in</strong>gen sowie dem Konzept<br />

zur Umsetzung der E<strong>in</strong>griffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung. Allerd<strong>in</strong>gs werden<br />

die ermittelten Kosten nicht als Erstattungsbeiträge an die Stadt Tüb<strong>in</strong>gen übertragen,<br />

sondern durch die Universität bzw. das Land Baden-Württemberg unmittelbar<br />

für die vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs im<br />

Haushalt bereit gestellt.<br />

Innerhalb des E<strong>in</strong>griffbereichs (siehe Punkt 4.2, Seite 37) umfassen die Rasen- und<br />

Fettwiesen- und Brennnesselflächen 50%, die Magerwiesen 8%, die Gehölzpflanzungen<br />

17% und die Gebüschflächen 5% sowie die Straßenflächen 20%. Verteilt auf die<br />

erforderlichen 5.110 m² ergibt sich – sofern die Straßenflächen unberücksichtigt bleiben<br />

– e<strong>in</strong> Wiederherstellungsbedarf von 5.110 m² x 58/80 = 3.700 m² Wiesenflächen<br />

und 5.110m² x 22/80 = 1.410 m² Gehölzflächen.<br />

Um die Bedeutung der Streuobstwiesen bzw. der Magerrasenflächen entsprechend<br />

zu würdigen, wird <strong>in</strong> der nachfolgenden Ermittlung der Wiederherstellungskosten<br />

grundsätzlich bei allen Rasen- und Wiesenflächen von Magerwiesen mit Streuobst<br />

ausgegangen.<br />

realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen

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