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Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

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Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 10 von 47<br />

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Europäisches Die europäische Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie dienen<br />

Recht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie dem Schutz und der Erhaltung wildlebender Tier- und Pflanzenarten<br />

und ihrer Lebensräume.<br />

Bundesrecht Das Bundesnaturschutzgesetz fordert generell e<strong>in</strong>en Schutz der Leistungsfähigkeit<br />

des gesamten Naturhaushalts, e<strong>in</strong>e nachhaltige Nutzung aller Naturgüter, e<strong>in</strong>e Vermeidung<br />

von Bee<strong>in</strong>trächtigungen und e<strong>in</strong>en entsprechenden Ausgleich bei unvermeidbaren<br />

E<strong>in</strong>griffen. Mit der Anpassung des Baugesetzbuches 2004 wurden die Verfahrensschritte<br />

bei der Überprüfung und Bewertung der Umweltbelange festgelegt. Mit<br />

der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes zum 01.01.2008 wurden erhebliche<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen geschützter Arten und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften, vor allem ihrer<br />

Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten grundsätzlich verboten.<br />

Landesrecht In zahlreichen Gesetzen des Landes Baden-Württemberg, wie dem Naturschutzgesetz,<br />

dem Landeswaldgesetz, dem Bodenschutzgesetz, dem Wassergesetz oder dem<br />

Denkmalschutzgesetz werden Aussagen zum Umgang mit den natürlichen Schutzgütern<br />

gemacht.<br />

2.2.2 Fachpläne<br />

Landesentwicklungs- Im Landesentwicklungsplan (WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEM-<br />

plan BERG 2002) ist der Ausbau der Leistungsfähigkeit der Hochschulen sowie der Lehr-<br />

und Forschungse<strong>in</strong>richtungen als e<strong>in</strong> Grundsatz def<strong>in</strong>iert, der bei der Bauleitplanung<br />

zu berücksichtigen ist.<br />

Rechtskräftiger Im Regionalplan (REGIONALVERBAND NECKAR-ALB 1993) ist der Geltungsbereich<br />

Regionalplan zum Teil als Siedlungsfläche und zum Teil ohne verb<strong>in</strong>dliche Flächensignatur dargestellt.<br />

In Tüb<strong>in</strong>gen als Oberzentrum sollen solche E<strong>in</strong>richtungen erhalten und ausgebaut<br />

werden, deren Tragfähigkeit auf die ganze Region ausgerichtet ist.<br />

Entwurf des Im Planentwurf des Regionalplans 2007 (REGIONALVERBAND NECKAR-ALB)<br />

Regionalplans ist entlang der Schnarrenbergstraße der Neubau e<strong>in</strong>er Regionalbahnstrecke vorgeschlagen.<br />

Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan von 2007 (NACHBARSCHAFTS-<br />

VERBAND REUTLINGEN - TÜBINGEN) ist der gesamte Bereich der Morgenstelle<br />

und der Maderhalde zwischen dem Botanischen Garten, der Frondsbergstraße und<br />

dem Feldweg 2372/6 als Sonderbaufläche Universität ausgewiesen. Damit wurde das<br />

städtebauliche Ziel formuliert, diesen Bereich vorrangig als Erweiterungsfläche für<br />

Gebäude für Forschung und Lehre zur Verfügung zu stellen.<br />

Landschaftsplan Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan (NACHBARSCHAFTSVERBAND<br />

REUTLINGEN - TÜBINGEN 1997, 1998) weist <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Bestandsbewertung den Geltungsbereich<br />

als Grünfläche und Streuobstwiese mit mittlerer bzw. sehr hoher Bedeutung<br />

für den Arten- und Biotopschutz und mit hoher bis sehr hoher Bedeutung für das<br />

Landschaftsbild aus. In der Beschreibung des Landschaftsraums “Stadtgebiet Tüb<strong>in</strong>gen<br />

nördlich des Neckars“ wird auf die planerische Vorgabe zur Freihaltung der Mittelhanglagen<br />

und das laufende Verfahren zur Ausweisung e<strong>in</strong>es geschützten Grünbestands<br />

im Käsenbach-Öhlertal h<strong>in</strong>gewiesen. Auch die Nutzungskonflikte mit der Universitätserweiterung<br />

am nördlichen Käsenbachtal und die zunehmende Verbuschung<br />

der Mittelhänge wegen mangelnder Pflege s<strong>in</strong>d aufgeführt.<br />

Als Zielkonzept fordert der Landschaftsplan die Erhaltung und Sicherung der siedlungsklimatischen<br />

Funktionen, die Erhaltung und Sicherung der Streuobstwiesen<br />

durch Ausweisung e<strong>in</strong>es geschützten Grünbestands und den Ausbau e<strong>in</strong>es funktionsfähigen<br />

Fuß- und Radwegesystems durch die Freiräume.<br />

Schutzgebiete FFH- und Vogelschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete oder nach § 32<br />

geschützte Biotope s<strong>in</strong>d durch den Bebauungsplan nicht tangiert. Ebenfalls unberührt<br />

s<strong>in</strong>d Überschwemmungs-, Quellschutz- oder Wasserschutzgebiete (LANDESAN-<br />

realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen

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