Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen
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<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
- 4 -<br />
landschaftsplanerischen Entwicklungskonzeptes getroffen. So wurde darauf geachtet, dass sich ke<strong>in</strong>e<br />
Maßnahmen im Bereich der zukünftigen, im Entwicklungskonzept geplanten Bebauungsmöglichkeiten<br />
bef<strong>in</strong>den und die Maßnahmen den Zielen des landschaftspflegerischen Konzeptes entsprechen.<br />
FFH-Vorprüfung<br />
Für das Gesamtprojekt sollte e<strong>in</strong>e Vorprüfung gemäß FFH-Richtl<strong>in</strong>ie durchgeführt werden. Auch wenn<br />
das Gebiet nicht <strong>in</strong>nerhalb von Natura 2000 Gebieten liegt, können sich Fernwirkungen negativ auf<br />
das FFH und Vogelschutzgebiet Schönbuch auswirken.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Das Plangebiet liegt <strong>in</strong> ausreichendem Abstand zum FFH-Gebiet Nr. 7420 Schönbuch und zum Vogelschutzgebiet<br />
Nr. 7420-401 Schönbuch.<br />
E<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung dieser europarechtlich geschützten Gebiete kann ausgeschlossen werden. Die<br />
Erforderlichkeit e<strong>in</strong>er FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wird auch von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde<br />
nicht gesehen.<br />
Streng und besonders geschützte Arten, Biotope<br />
In der weiteren Planung müssten auch die Vorkommen streng und besonders geschützter Tierarten,<br />
<strong>in</strong>sbesondere Vögel, Fledermäuse, Bilche, Amphibien, Feuersalamander und das Vorkommen streng<br />
und besonders geschützter Pflanzenarten auch im H<strong>in</strong>blick auf die benachbarten geschützten Flächen<br />
und Objekte untersucht werden. Auch Biotope nach § 32 NatSchG sollten mit ihrem aktuellen Zustand<br />
<strong>in</strong> die Untersuchung e<strong>in</strong>bezogen werden.<br />
Betrachtet werden sollte auch die Beleuchtung der geplanten Gebäude. Durch ihr Abstrahlen <strong>in</strong> die<br />
freie Landschaft dürften Lebensräume für Arten nicht erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Untersuchungen zu den Pflanzenvorkommen wurden <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Biotoptypenkartierung gemäß Kartierschlüssel<br />
der LUBW für die Vegetation und Pflanzen und für die Tierwelt als Potenzialermittlung<br />
zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten erarbeitet und dem Umweltbericht zugrunde<br />
gelegt.<br />
Der größte Teil der zur Überbauung vorgesehenen Flächen ist mit mehr oder weniger mächtigem<br />
Bauaushub der 70-er Jahre belegt. Vegetationsbestände von herausragender naturschutzfachlicher<br />
Wertigkeit haben sich hier nicht entwickelt. Teilflächen dienen hier auch e<strong>in</strong>em nächtlichen Schafpferch,<br />
der zur Beweidung von Wiesen wichtig ist, dessen Flächen aber auch mit Nährstoffen angereichert<br />
werden.<br />
Unter anderem bed<strong>in</strong>gt durch die Randlage zum Käsenbachtal mit se<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>teiligen Nutzungsmosaik<br />
aus vielfältigen Magerwiesen, Streuobst, Trockenmauern und Sukzessionen bef<strong>in</strong>den sich im Planungsgebiet<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen, streng geschützte Arten<br />
gemäß Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie. § 32 NatSchG Biotope gibt es nicht.<br />
Vor allem mit der Inanspruchnahme der Streuobstwiesen zur Errichtung der den Instituten dienenden<br />
Anlagen gehen mögliche Brut- und Nistplätze für geschützte Vogel- und Fledermausarten verloren.<br />
Den gesetzlichen Vorgaben des Verschlechterungsverbot der §§ 42 und 62 BNatSChG für die streng<br />
geschützten Arten durch die mit dem Bebauungsplan verbundenen Maßnahmen soll u.a. auch durch