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Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

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<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />

- 4 -<br />

landschaftsplanerischen Entwicklungskonzeptes getroffen. So wurde darauf geachtet, dass sich ke<strong>in</strong>e<br />

Maßnahmen im Bereich der zukünftigen, im Entwicklungskonzept geplanten Bebauungsmöglichkeiten<br />

bef<strong>in</strong>den und die Maßnahmen den Zielen des landschaftspflegerischen Konzeptes entsprechen.<br />

FFH-Vorprüfung<br />

Für das Gesamtprojekt sollte e<strong>in</strong>e Vorprüfung gemäß FFH-Richtl<strong>in</strong>ie durchgeführt werden. Auch wenn<br />

das Gebiet nicht <strong>in</strong>nerhalb von Natura 2000 Gebieten liegt, können sich Fernwirkungen negativ auf<br />

das FFH und Vogelschutzgebiet Schönbuch auswirken.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Das Plangebiet liegt <strong>in</strong> ausreichendem Abstand zum FFH-Gebiet Nr. 7420 Schönbuch und zum Vogelschutzgebiet<br />

Nr. 7420-401 Schönbuch.<br />

E<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung dieser europarechtlich geschützten Gebiete kann ausgeschlossen werden. Die<br />

Erforderlichkeit e<strong>in</strong>er FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wird auch von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde<br />

nicht gesehen.<br />

Streng und besonders geschützte Arten, Biotope<br />

In der weiteren Planung müssten auch die Vorkommen streng und besonders geschützter Tierarten,<br />

<strong>in</strong>sbesondere Vögel, Fledermäuse, Bilche, Amphibien, Feuersalamander und das Vorkommen streng<br />

und besonders geschützter Pflanzenarten auch im H<strong>in</strong>blick auf die benachbarten geschützten Flächen<br />

und Objekte untersucht werden. Auch Biotope nach § 32 NatSchG sollten mit ihrem aktuellen Zustand<br />

<strong>in</strong> die Untersuchung e<strong>in</strong>bezogen werden.<br />

Betrachtet werden sollte auch die Beleuchtung der geplanten Gebäude. Durch ihr Abstrahlen <strong>in</strong> die<br />

freie Landschaft dürften Lebensräume für Arten nicht erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Untersuchungen zu den Pflanzenvorkommen wurden <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Biotoptypenkartierung gemäß Kartierschlüssel<br />

der LUBW für die Vegetation und Pflanzen und für die Tierwelt als Potenzialermittlung<br />

zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten erarbeitet und dem Umweltbericht zugrunde<br />

gelegt.<br />

Der größte Teil der zur Überbauung vorgesehenen Flächen ist mit mehr oder weniger mächtigem<br />

Bauaushub der 70-er Jahre belegt. Vegetationsbestände von herausragender naturschutzfachlicher<br />

Wertigkeit haben sich hier nicht entwickelt. Teilflächen dienen hier auch e<strong>in</strong>em nächtlichen Schafpferch,<br />

der zur Beweidung von Wiesen wichtig ist, dessen Flächen aber auch mit Nährstoffen angereichert<br />

werden.<br />

Unter anderem bed<strong>in</strong>gt durch die Randlage zum Käsenbachtal mit se<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>teiligen Nutzungsmosaik<br />

aus vielfältigen Magerwiesen, Streuobst, Trockenmauern und Sukzessionen bef<strong>in</strong>den sich im Planungsgebiet<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen, streng geschützte Arten<br />

gemäß Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie. § 32 NatSchG Biotope gibt es nicht.<br />

Vor allem mit der Inanspruchnahme der Streuobstwiesen zur Errichtung der den Instituten dienenden<br />

Anlagen gehen mögliche Brut- und Nistplätze für geschützte Vogel- und Fledermausarten verloren.<br />

Den gesetzlichen Vorgaben des Verschlechterungsverbot der §§ 42 und 62 BNatSChG für die streng<br />

geschützten Arten durch die mit dem Bebauungsplan verbundenen Maßnahmen soll u.a. auch durch

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