Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen
Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen
Vorlage 5/2009 - 2 - geschützt und entwickelt werden. Eine möglichst verträgliche städtebauliche Einbindung der notwendigen Universitätserweiterungen in den landschaftlich sensiblen Naturraum soll erreicht werden. Begründung: 1. Anlass / Problemstellung Die Eberhard Karls Universität Tübingen ist bestrebt, im Rahmen der Exzellenzinitiative der deutschen Hochschulen ihre Bedeutung als Forschungsuniversität zu festigen und auszubauen. Die Universität verfolgt mit dem Konzept „Campus der Zukunft“ eine nachhaltige Restrukturierung der baulichen Unterbringung. Zu diesem Zweck sind Erweiterungen der Campusflächen auf der Morgenstelle notwendig, um Platz für weitere Institute anbieten und den Universitätsstandort Tübingen langfristig sichern zu können. Wesentliche Ziele sind eine deutliche Verbesserung der Nutzung von Flächenressourcen sowie der energetischen Effizienz, eine Optimierung der Raumzuschnitte und die Reduktion von Bewirtschaftungs- und Sanierungskosten durch räumliche Konzentration. Es sollen langfristig derzeitig über das Stadtgebiet verstreute, jedoch inhaltlich-organisatorisch zusammengehörende Institutionen in einigen wenigen, zum Teil neu zu errichtenden Gebäuden untergebracht werden. Um eine geordnete Entwicklung des Konzepts „Campus der Zukunft“ sicherzustellen, hat das Amt Vermögen und Bau Baden-Württemberg (VBA) ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeiten und durch ein landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept ergänzen lassen. Die in diesem Entwicklungskonzept vorgesehenen Realisierungsabschnitte sind nach Bedarf durch qualifizierte Bebauungspläne planungsrechtlich abzusichern. Der Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ stellt den ersten planungsrechtlichen Schritt für die bauliche Entwicklung der Morgenstelle dar. 2. Sachstand Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 21.07.2008 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.08.2008 im Schwäbischen Tagblatt bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung fand in Form einer Planauslage in der Zeit von 11.08.2008 bis 12.09.2008 statt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 06.08.2008 beteiligt. Im frühzeitigen Beteiligungsverfahren gingen aus der Öffentlichkeit zwei Stellungnahmen ein, u. a. auch die Stellungnahme des Landesnaturschutzverbandes. Von den Behörden gingen drei Stellungnahmen ein. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden im folgenden Teil thematisch zusammengefasst. 2.1 Stellungnahmen der Öffentlichkeit Geplante Bebauung Der bauliche Bedarf der Institute wird in Frage gestellt. Des Weiteren sollte der Zweck der östlich geplanten Gebäude (Gewächshäuser) im weiteren Verfahren definiert werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Universität Tübingen benötigt die geplanten Bauflächen, um über moderne, zeitgemäße Institute zu verfügen, die dazu beitragen, den Universitätsstandort Tübingen langfristig zu sichern. Die im östli-
Vorlage 5/2009 - 3 - chen Baufenster zulässigen Anlagen, wie z. B. Forschungsgewächshäuser, dienen in ihrer Funktion den Instituten und sind für den Forschungsablauf ebenfalls notwendig. Flächenversiegelung Für die Bebauung sollten nur die vorhandenen Parkplätze und die planungsrechtlich vorhandene Baumöglichkeiten aus bereits bestehenden Bebauungsplänen in Anspruch genommen werden. Des Weiteren sollte ein Teil der im östlichen Plangebiet vorgesehenen Versiegelungen (Baufenster 2) beseitigt werden. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob statt einer flächigen Bebauung flächensparende Bebauung, z. B. durch die Errichtung eines weiteren Hochhauses, möglich ist. Die Zunahme des Verkehrs durch die Vergrößerung der Universität und der damit verbundene Bedarf an Parkplätzen muss in der weiteren Planung auch unter dem Gebot des Flächensparens betrachtet werden. Stellungnahme der Verwaltung: Durch die Planung wird mehr als die Hälfte des nördlichen Parkplatzes überbaut, ca. 2.100 qm. Darüber hinaus wird offener, nicht versiegelter Boden in einer Größenordnung von etwas mehr als 1,6 ha in Anspruch genommen. Bei der vorliegenden Planung wurde der Bedarf der Universität sowohl an qualitativ und quantitativ neuen Forschungsgebäuden als auch in Bezug auf die Organisation der Institute beachtet. Demnach lässt eine Organisation der Forschungsgebäude in Hochhaustypologien keine effektiven, zeitgemäßen Forschungsabläufe zu. Die Festsetzung der Grundflächenzahl als Maß des Flächenverbrauchs und der maximalen Gebäudehöhen korrelieren miteinander und stellen aus heutiger Sicht ein optimiertes Verhältnis für die Anforderungen moderner Forschungsgebäude dar. Ebenso sind die städtebaulichen Anforderungen an einen qualitätsvollen zentralen Campusplatzes mit entsprechendem Platzbedarf in die Planung eingegangen. Im Zuge der Planaufstellung wurden die ursprünglichen Flächenbedarfe reduziert und die Baufenster weiter nach Nordwesten verschoben, um den Talbereich stärker zu schonen. Die Anzahl der Stellplätze im Plangebiet wurde unter Einbeziehung vorhandener und zukünftig geplanter Parkmöglichkeiten in der näheren Umgebung des Geltungsbereiches auf das nötige Maß reduziert. Von einer Zunahme der Verkehrsbewegungen und des Stellplatzbedarfes ist nicht auszugehen, da die Nutzungen für das Zentrum für Molekularbiologie der Pflanzen (ZMBP) und das Interfakultäre Institut für Biochemie (IFIB) aus einem dem Geltungsbereich benachbarten Gebäude am botanischen Garten bzw. vom nahen Klinikgelände am Schnarrenberg umgesiedelt werden. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“ müssten alle, also auch die nach dem städtebaulichen Entwicklungskonzept geplanten Eingriffe, geprüft werden. Eine Beschränkung der Untersuchungen auf den ersten planungsrechtlichen Realisierungsabschnitt durch den Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ reiche nicht aus. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen des Umweltberichts wurden neben den Auswirkungen des Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“ auch die möglichen Auswirkungen des gesamten, städtebaulichen Entwicklungskonzeptes betrachtet. Zusätzlich zu diesem städtebaulichen Entwicklungskonzept wurde ein landschaftspflegerisches Entwicklungskonzept für die geplante Gesamterweiterung aufgestellt, das bei der Entwicklung der Ausgleichsmaßnahmen zu Grunde gelegt werden konnte. Die Auswahl der Ausgleich- und Ersatzflächen wurde unter Berücksichtigung des städtebaulichen und
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<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
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chen Baufenster zulässigen Anlagen, wie z. B. Forschungsgewächshäuser, dienen <strong>in</strong> ihrer Funktion<br />
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Flächenversiegelung<br />
Für die Bebauung sollten nur die vorhandenen Parkplätze und die planungsrechtlich vorhandene Baumöglichkeiten<br />
aus bereits bestehenden Bebauungsplänen <strong>in</strong> Anspruch genommen werden. Des Weiteren<br />
sollte e<strong>in</strong> Teil der im östlichen Plangebiet vorgesehenen Versiegelungen (Baufenster 2) beseitigt<br />
werden. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob statt e<strong>in</strong>er flächigen Bebauung flächensparende<br />
Bebauung, z. B. durch die Errichtung e<strong>in</strong>es weiteren Hochhauses, möglich ist.<br />
Die Zunahme des Verkehrs durch die Vergrößerung der Universität und der damit verbundene Bedarf<br />
an Parkplätzen muss <strong>in</strong> der weiteren Planung auch unter dem Gebot des Flächensparens betrachtet<br />
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Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Durch die Planung wird mehr als die Hälfte des nördlichen Parkplatzes überbaut, ca. 2.100 qm. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus wird offener, nicht versiegelter Boden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größenordnung von etwas mehr als 1,6 ha<br />
<strong>in</strong> Anspruch genommen. Bei der vorliegenden Planung wurde der Bedarf der Universität sowohl an<br />
qualitativ und quantitativ neuen Forschungsgebäuden als auch <strong>in</strong> Bezug auf die Organisation der Institute<br />
beachtet. Demnach lässt e<strong>in</strong>e Organisation der Forschungsgebäude <strong>in</strong> Hochhaustypologien ke<strong>in</strong>e<br />
effektiven, zeitgemäßen Forschungsabläufe zu. Die Festsetzung der Grundflächenzahl als Maß des Flächenverbrauchs<br />
und der maximalen Gebäudehöhen korrelieren mite<strong>in</strong>ander und stellen aus heutiger<br />
Sicht e<strong>in</strong> optimiertes Verhältnis für die Anforderungen moderner Forschungsgebäude dar.<br />
Ebenso s<strong>in</strong>d die städtebaulichen Anforderungen an e<strong>in</strong>en qualitätsvollen zentralen Campusplatzes mit<br />
entsprechendem Platzbedarf <strong>in</strong> die Planung e<strong>in</strong>gegangen. Im Zuge der Planaufstellung wurden die ursprünglichen<br />
Flächenbedarfe reduziert und die Baufenster weiter nach Nordwesten verschoben, um<br />
den Talbereich stärker zu schonen.<br />
Die Anzahl der Stellplätze im Plangebiet wurde unter E<strong>in</strong>beziehung vorhandener und zukünftig geplanter<br />
Parkmöglichkeiten <strong>in</strong> der näheren Umgebung des Geltungsbereiches auf das nötige Maß reduziert.<br />
Von e<strong>in</strong>er Zunahme der Verkehrsbewegungen und des Stellplatzbedarfes ist nicht auszugehen, da die<br />
Nutzungen für das Zentrum für Molekularbiologie der Pflanzen (ZMBP) und das Interfakultäre Institut<br />
für Biochemie (IFIB) aus e<strong>in</strong>em dem Geltungsbereich benachbarten Gebäude am botanischen Garten<br />
bzw. <strong>vom</strong> nahen Kl<strong>in</strong>ikgelände am Schnarrenberg umgesiedelt werden.<br />
E<strong>in</strong>griffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />
Bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“ müssten alle, also<br />
auch die nach dem städtebaulichen Entwicklungskonzept geplanten E<strong>in</strong>griffe, geprüft werden. E<strong>in</strong>e<br />
Beschränkung der Untersuchungen auf den ersten planungsrechtlichen Realisierungsabschnitt durch<br />
den Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ reiche nicht aus.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Im Rahmen des Umweltberichts wurden neben den Auswirkungen des Bebauungsplanes „Campus<br />
Morgenstelle, Teil 1“ auch die möglichen Auswirkungen des gesamten, städtebaulichen Entwicklungskonzeptes<br />
betrachtet. Zusätzlich zu diesem städtebaulichen Entwicklungskonzept wurde e<strong>in</strong> landschaftspflegerisches<br />
Entwicklungskonzept für die geplante Gesamterweiterung aufgestellt, das bei der<br />
Entwicklung der Ausgleichsmaßnahmen zu Grunde gelegt werden konnte.<br />
Die Auswahl der Ausgleich- und Ersatzflächen wurde unter Berücksichtigung des städtebaulichen und