03.06.2013 Aufrufe

Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ENTWURF<br />

500 qm Fläche ist e<strong>in</strong> großkroniger standortgerechter Baum, heimischer Art zu pflanzen und dauerhaft<br />

zu pflegen und zu erhalten.<br />

4. Werbeanlagen<br />

(1) Werbeanlagen s<strong>in</strong>d auf Dächern und an Fassaden unzulässig.<br />

(2) Anlagen und E<strong>in</strong>richtungen, deren Zweckbestimmung im Anschlag von Plakaten und anderen<br />

werbewirksamen Anschlägen liegt, s<strong>in</strong>d nicht zulässig. Ausnahmen können zugelassen werden,<br />

z.B. für Litfaßsäulen sofern städtebauliche Gründe nicht dagegen sprechen.<br />

5. Notwendige Fahrradabstellanlagen<br />

Notwendige Fahrradabstellanlagen s<strong>in</strong>d herzustellen. Je 10 Studierende/Beschäftigte s<strong>in</strong>d 1,5 Fahrradabstellplätze<br />

vorzusehen.<br />

6. Stellplätze<br />

(1) Stellplätze s<strong>in</strong>d mit wasserdurchlässigen Belägen, z.B.: Fugenste<strong>in</strong>en, wasserdurchlässigen Betonste<strong>in</strong>en,<br />

Rasengitterste<strong>in</strong>en, Schotterrasen, M<strong>in</strong>eralbeton etc. herzustellen.<br />

(2) M<strong>in</strong>destens alle fünf Stellplätze ist e<strong>in</strong> standortgerechter, schmalkroniger Baum heimischer Art<br />

zu pflanzen. Die Bäume s<strong>in</strong>d dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Die Pflanzquartiere s<strong>in</strong>d<br />

offen anzulegen und müssen e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destgröße von 12 m² aufweisen.<br />

7. E<strong>in</strong>friedungen<br />

E<strong>in</strong>friedungen s<strong>in</strong>d nicht zulässig. Ausgenommen s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>friedungen zum Schutz sicherheitsrelevanter<br />

Anlagen wie <strong>in</strong>sbesondere Gas- und Öltanks oder Hubanlagen sowie E<strong>in</strong>friedungen von Lagerflächen<br />

gemäß Nr. 8 der örtlichen Bauvorschriften.<br />

8. Aufschüttungen, Abgrabungen, Lagerflächen<br />

(1) Aufschüttungen s<strong>in</strong>d nur <strong>in</strong>soweit zulässig, als sie der Anpassung an bauliche Anlagen dienen.<br />

(2) Aufschüttungen und Abgrabungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb der privaten Grünfläche nur <strong>in</strong>soweit zulässig,<br />

als sie der Anpassung an die Verkehrsflächen dienen.<br />

(3) Lagerflächen über 50 qm s<strong>in</strong>d an den Seiten, die nicht von Gebäuden umschlossen s<strong>in</strong>d, mit<br />

m<strong>in</strong>destens 1,50 m hohen Hecken aus standortgerechten Gehölzen heimischer Arten e<strong>in</strong>zugrenzen.<br />

Begleitend zu den Heckenpflanzungen s<strong>in</strong>d Zäune zulässig.<br />

9. Ordnungswidrigkeiten (§ 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO)<br />

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig e<strong>in</strong>er örtlichen Bauvorschrift zuwiderhandelt.<br />

Anlage_2_Festsetzungen_<strong>Vorlage</strong>_ 5_<strong>2009</strong>.doc 6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!