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Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

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<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />

- 10 -<br />

ner Hydrologischen Untersuchung geprüft. Das Gelände ist demzufolge für die Nutzung zur Versickerung<br />

von Niederschlagswasser aus folgenden Gründen nicht geeignet:<br />

E<strong>in</strong>e dezentrale Versickerung ist aufgrund der geologischen Verhältnisse nicht möglich, da bei den<br />

vorherrschenden, etwa zwei Meter mächtigen Deckschichten aus schluffigem Ton und dem durch Aufschüttungen<br />

veränderten Boden Mulden-Rigolen-Systeme nicht erfolgreich e<strong>in</strong>gesetzt werden können.<br />

Im gesamten Gebiet ist Knollenmergel vorhanden, der bei Kontakt mit Wasser aufweicht und somit<br />

e<strong>in</strong>e Gefährdung für die Gründungssicherheit der Gebäude darstellt. Somit kann das anfallende Oberflächenwasser<br />

nur über Regenwasserkanäle direkt <strong>in</strong> das Regenrückhaltebecken Morgenstelle im botanischen<br />

Garten geleitet bzw. über e<strong>in</strong> Muldensystem dem Käsenbach zugeführt werden (REIK).<br />

Die Ableitung über e<strong>in</strong> Muldensystem steht im Widerspruch zum landschaftsplanerischen Entwicklungskonzept<br />

und wird nicht weiterverfolgt. Für die Ableitung des im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

anfallenden Niederschlagswassers steht das Regenrückhaltebecken Morgenstelle mit ausreichender<br />

Kapazität zur Verfügung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes s<strong>in</strong>d zusätzlich außerhalb<br />

der überbaubaren Flächen unterirdische Systeme für die Rückhaltung von Regenwasser zulässig.<br />

Um e<strong>in</strong>en gewissen Rückhalt des Niederschlagswassers auf Dachflächen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches<br />

erreichen zu können, s<strong>in</strong>d Flach- und Pultdächer zu m<strong>in</strong>destens 70% ihrer Fläche mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>destgesamtaufbau<br />

von 10 cm m<strong>in</strong>destens extensiv zu begrünen.<br />

2.5 E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsbilanzierung gemäß § 1a BauGB<br />

Im Umweltbericht (Anlage 4) wurde e<strong>in</strong>e schutzgutbezogene Bestandsaufnahme und Bewertung der<br />

Planungsvorhaben erstellt sowie die notwendige E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsbilanzierung aufgestellt. Die mit<br />

dem Bebauungsplan entstehenden erheblichen E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />

sollen durch vielfältige Vermeidungs-, M<strong>in</strong>imierungs- und Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden.<br />

Unter Anwendung des Wiederherstellungskostenansatzes für Arten und Biotope sowie der Ausgleichsabgabenverordnung<br />

des Landes BW im H<strong>in</strong>blick auf E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Boden wurde wie folgt<br />

bilanziert:<br />

Zusätzlich zu Maßnahmen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurde e<strong>in</strong> externer<br />

Bedarf an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen <strong>in</strong> der Größenordnung von 95.611,- € ermittelt. Hiervon<br />

belaufen sich die errechneten Wiederherstellungskosten auf 81.440,- € für das Schutzgut Arten und<br />

Biotope, und der ermittelte Ausgleichsbetrag für E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Boden beträgt 14.171,- €.<br />

Als externe Ausgleichsmaßnahmen werden im südwestlich des Bebauungsplanes angrenzenden Gelände<br />

Teilflächen zu e<strong>in</strong>er offenen, kle<strong>in</strong>teiligen Kulturlandschaft entwickelt. Durch fachgerechte nachhaltige<br />

Pflege sollen Streuobstwiesen wiederhergestellt werden, die durch altersabgestufte Gehölzgruppen<br />

und e<strong>in</strong>en We<strong>in</strong>berg mit neu sanierten Trockenmauern ergänzt werden.<br />

Mit den <strong>in</strong>ternen und externen Maßnahmen können die Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Natur und Landschaft<br />

weitgehend ausgeglichen werden. Für das Schutzgut Klima – Luft verbleibt e<strong>in</strong> Defizit, das nicht ausgleichbar<br />

ist.<br />

Die Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt über e<strong>in</strong>en städtebaulichen Vertrag zwischen<br />

der Stadt und dem Land.

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