Umweltbericht, PDF - in Tübingen
Umweltbericht, PDF - in Tübingen
Umweltbericht, PDF - in Tübingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Bebauungsplan „Güterbahnhof“<br />
<strong>in</strong> Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Auftraggeber:<br />
aurelis Real Estate GmbH & Co. KG<br />
Region Mitte – Projektentwicklung<br />
Mergenthalerallee 15 – 21<br />
65760 Eschborn<br />
Auftragnehmer:<br />
ag/R<br />
angewandte geographie und<br />
landschaftsplanung Rastatt<br />
R<strong>in</strong>gstr. 23<br />
76470 Ötigheim<br />
ILN<br />
Institut für Landschaftsökologie<br />
und Naturschutz Bühl<br />
Sandbachstr. 2<br />
77815 Bühl
Auftraggeber<br />
aurelis Real Estate GmbH & Co. KG<br />
Region Mitte - Projektentwicklung<br />
Mergenthalerallee 15 – 21<br />
65760 Eschborn<br />
Auftragnehmer<br />
ag/R<br />
angewandte geographie und<br />
landschaftsplanung Rastatt<br />
R<strong>in</strong>gstr.23<br />
76470 Ötigheim<br />
Fon: 07222 200258<br />
Fax: 07222 200259<br />
Bearbeiter:<br />
Andreas Kühn (Dipl. Geogr.)<br />
Jochen Lehmann (Dipl.-Ing. Landespflege FH)<br />
Arno Schanowski (Dipl. Biol.)<br />
Karl-He<strong>in</strong>z Spengler (Dipl. Geogr.)<br />
Anja Kühn (M.Sc. Biodiversity Conservation)<br />
11.1.2012<br />
In Kooperation mit:<br />
ILN<br />
Institut für Landschaftsökologie<br />
und Naturschutz Bühl<br />
Sandbachstr. 2<br />
77815 Bühl<br />
Fon: 07223 9486-0<br />
Fax: 07223 9486-86
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 E<strong>in</strong>leitung.................................................................................................................... 5<br />
1.1 KURZDARSTELLUNG INHALT UND ZIELE DES BAULEITPLANES .................................................................. 5<br />
1.2 PLANUNGSGRUNDLAGEN .............................................................................................................. 6<br />
1.3 ZIELE DES UMWELTSCHUTZES GEMÄß FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN.................................................. 10<br />
1.4 UMWELTZIELE UND IHRE BERÜCKSICHTIGUNG IM B-PLAN.................................................................... 11<br />
2 Beschreibung und Bewertung Ist-Zustand Umwelt ................................................. 14<br />
2.1. SCHUTZGUT BODEN................................................................................................................. 14<br />
2.2 SCHUTZGUT WASSER................................................................................................................ 22<br />
2.3 SCHUTZGUT KLIMA / LUFT ......................................................................................................... 24<br />
2.4 SCHUTZGUT FAUNA / FLORA ....................................................................................................... 28<br />
2.5 SCHUTZGUT BIOLOGISCHE VIELFALT ............................................................................................. 37<br />
2.6 SCHUTZGUT LANDSCHAFT .......................................................................................................... 38<br />
2.7 SCHUTZGUT MENSCH................................................................................................................ 41<br />
2.8 SCHUTZGUT KULTURERBE UND SONSTIGE SACHGÜTER........................................................................ 46<br />
3 Status quo Prognose................................................................................................. 46<br />
4 Konfliktanalyse ......................................................................................................... 47<br />
4.1 SCHUTZGUT BODEN.................................................................................................................. 48<br />
4.2 SCHUTZGUT WASSER................................................................................................................ 48<br />
4.3 SCHUTZGUT KLIMA................................................................................................................... 49<br />
4.4 SCHUTZGUT FAUNA / FLORA ....................................................................................................... 49<br />
4.5 SCHUTZGUT BIOLOGISCHE VIELFALT ............................................................................................. 50<br />
4.6 SCHUTZGUT LANDSCHAFT .......................................................................................................... 50<br />
4.7 SCHUTZGUT MENSCH................................................................................................................ 50<br />
4.8 SCHUTZGUT KULTURERBE UND SONSTIGE SACHGÜTER........................................................................ 51<br />
4.9 WECHSELWIRKUNGEN ............................................................................................................... 51<br />
4.10 AUSWIRKUNGEN AUF NATURA-2000 GEBIETE................................................................................ 51<br />
5 Vermeidung, Verr<strong>in</strong>gerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen.................... 52<br />
5.1 MAßNAHMEN ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN UND ZUR SPARSAMEN UND EFFIZIENTEN NUTZUNG VON<br />
ENERGIE .................................................................................................................................... 52<br />
5.2 VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAßNAHMEN HINSICHTLICH DES WIRKFAKTORS LÄRM............................ 52<br />
5.3 SCHADSTOFFEMISSIONEN........................................................................................................... 52<br />
5.4 UNERWÜNSCHTE KLIMATISCHE AUSWIRKUNGEN................................................................................ 52<br />
aglR/ILN 3
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
5.5 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON LICHTEMISSIONEN...................................................................... 52<br />
5.6 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG BZW. BESEITIGUNG VON ALTLASTEN UND BODENVERUNREINIGUNGEN ............. 53<br />
5.7 AUSGLEICH FÜR DIE SCHUTZGÜTER............................................................................................... 53<br />
6 Planungsalternativen................................................................................................ 54<br />
7 Gesamtbewertung .................................................................................................... 54<br />
8 Sonstige Angaben ..................................................................................................... 55<br />
8.1 METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG ................................................................................................ 55<br />
8.2 SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN ........................................................... 55<br />
8.3 MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER AUSWIRKUNGEN ...................................................................... 55<br />
9 Allgeme<strong>in</strong>verständliche Zusammenfassung ............................................................. 56<br />
10 Literatur .................................................................................................................... 58<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tab. 1: Berücksichtigung der Ziele von Fachplänen und Umweltbelangen beim B-Plan. 12<br />
Tab. 2: Übersicht Versiegelungsgrad und Funktionsbewertung. 17<br />
Tab. 3: Zusammenstellung der Ergebnisse zu den Altlastenverdachtsflächen. 19<br />
Tab. 4: Vorkommende Biotoptypen, Flächenanteile und Bewertung 29<br />
Tab. 5: Übersicht naturschutzfachliche Bewertung der Fauna. 35<br />
Tab. 6: Schalltechnische Orientierungswerte <strong>in</strong> dB(A). 44<br />
Tab. 7: Grenzwerte für Schallimmissionen aus Verkehrswegen (16.BImSchV) <strong>in</strong> dB(A). 44<br />
Tab. 8: Übersicht zu erwartender Konflikte 47<br />
aglR/ILN 4
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
1 EINLEITUNG<br />
Der Güterbahnhof Tüb<strong>in</strong>gen wird seit Jahren nicht mehr <strong>in</strong> vollem Umfang für den Güterverkehr<br />
genutzt. Die Eigentümer<strong>in</strong>nen der ca. 10 ha großen Flächen – die aurelis Real Estate und die<br />
Deutsche Bahn AG – s<strong>in</strong>d geme<strong>in</strong>sam an die Stadt herangetreten, um <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der<br />
Stadt e<strong>in</strong>e Entwicklung der nicht mehr für den Eisenbahnbetrieb benötigten Flächen am Güterbahnhof<br />
zu prüfen. Aus Sicht der Stadt eignen sich die Flächen des Güterbahnhofs für e<strong>in</strong>e bauliche<br />
Neuordnung im S<strong>in</strong>ne der Innenentwicklung.<br />
Die Neuaufstellung von Plänen und Programmen erfordert nach der nationalen Gesetzeslage (BauGB<br />
vom 24.6.2004 e<strong>in</strong>schl. nachfolgende Änderungen, SUPG vom 25.6.2005, UVPG<br />
Neubekanntmachung vom 25.6.2005) e<strong>in</strong>e Umweltprüfung (UP). Diese „Plan-UP“ dient der Ermittlung<br />
der voraussichtlichen Umweltwirkungen von Plänen und Programmen. Das Ergebnis der UP muss im<br />
Rahmen des Verfahrens und der Abwägung Berücksichtigung f<strong>in</strong>den und <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es<br />
<strong>Umweltbericht</strong>es dokumentiert werden.<br />
In der UP s<strong>in</strong>d neben der Betrachtung der Schutzgüter nach UVPG (Boden, Wasser, Klima/Luft,<br />
Arten- und Biotopschutz, Biodiversität, Landschaft, Mensch, Kultur und Sachgüter sowie<br />
Wechselwirkungen) auch die Erfordernisse der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie, der Seveso II-Richtl<strong>in</strong>ie und der<br />
E<strong>in</strong>griffsregelung zu erfüllen. Im Zusammenspiel mit diesen gesetzlichen Regelungen dient die UP<br />
dazu, die räumliche Planung frühzeitig im H<strong>in</strong>blick auf die Schutzgüter auf hohem Niveau zu<br />
optimieren. Der vorliegende <strong>Umweltbericht</strong> wird als vorläufiger Bericht bezeichnet, da aufgrund<br />
des Verfahrensstandes noch ke<strong>in</strong>e endgültigen Aussagen zu den Umweltwirkungen möglich<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
1.1 Kurzdarstellung Inhalt und Ziele des Bauleitplanes<br />
Der Bebauungsplan für das Areal Güterbahnhof <strong>in</strong> Tüb<strong>in</strong>gen hat zum Ziel, die Flächen <strong>in</strong> diesem<br />
Bereich e<strong>in</strong>er städtebaulichen hochwertigen Entwicklung zuzuführen. Auf der Basis des<br />
Rahmenplanentwurfs von ANP-GTL soll durch den Bebauungsplan e<strong>in</strong> neues Stadtquartier als<br />
Maßnahme der Innenentwicklung entstehen.<br />
Folgende städtebauliche Zielsetzungen werden mit dem Bebauungsplan verfolgt: Vernetzung des<br />
neuen Quartiers <strong>in</strong> alle Richtungen mit der bestehenden Stadtstruktur, Konzeption e<strong>in</strong>er nachhaltigen<br />
und robusten Grundstruktur für e<strong>in</strong>e wirtschaftliche Entwicklung, Nutzungsvielfalt und flexible<br />
Parzellierbarkeit, Integration historisch wertvoller Bausubstanz als Identitätsträger für das Quartier,<br />
Schaffung hochwertiger öffentlicher Räume mit hohem Grünanteil, differenziertes Angebot an privaten<br />
Freiräumen sowie e<strong>in</strong> ökonomisches und hierarchisches Erschließungskonzept.<br />
aglR/ILN 5
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Das städtebauliche Konzept als solches gliedert sich <strong>in</strong> drei Abschnitte und wird im Bebauungsplan<br />
durch die Ausweisung unterschiedlicher Baugebiete umgesetzt: Grundsätzlich ist geplant, e<strong>in</strong> Misch-,<br />
Gewerbe- und sonstiges Sondergebiet nach § 6, 8 und 11 BauNVO zu entwickeln.<br />
1.2 Planungsgrundlagen<br />
Als Planungsgrundlagen s<strong>in</strong>d die nachfolgend genannten Pläne und Entwürfe für das Verfahren<br />
maßgebend:<br />
Flächennutzungsplan<br />
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Reutl<strong>in</strong>gen-Tüb<strong>in</strong>gen ist das<br />
Untersuchungsgebiet noch als Bahnanlage ausgewiesen. Die Flächen s<strong>in</strong>d daher noch<br />
eisenbahnrechtlich gewidmet und der kommunalen Planungshoheit entzogen. Um Baurecht schaffen<br />
zu können, muss nach der Flächenfreisetzung zunächst e<strong>in</strong> eisenbahnrechtliches<br />
Freistellungsverfahren durchgeführt werden. Dieses wird von den EigentümerInnen durchgeführt. Die<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt 2013 im Parallelverfahren.<br />
Städtebaulicher Wettbewerb und Rahmenplan 9_2012<br />
Um e<strong>in</strong> städtebaulich tragfähiges Konzept für die Fläche zu f<strong>in</strong>den, haben die EigentümerInnen e<strong>in</strong>en<br />
städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt, der im März 2012 den Siegerentwurf der Büros ANP und GTL<br />
aus Kassel hervorgebracht hat. Grundlage für diesen Wettbewerb waren die geme<strong>in</strong>sam mit der Stadt<br />
erarbeiteten und von den Gremien beschlossenen Eckpunkte. Bis Ende September 2012 wurde<br />
dieser Wettbewerbsentwurf im Rahmen <strong>in</strong>tensiver Abstimmungsrunden unter Teilnahme aller<br />
Projektbeteiligten und der Stadt überarbeitet. In dieser Phase wurden geme<strong>in</strong>sam städtebauliche<br />
Optimierungen erzielt, die die Qualitäten des Wettbewerbsentwurfs herausarbeiten und<br />
weiterentwickeln. Ziel ist e<strong>in</strong>e Nutzungsverteilung mit e<strong>in</strong>em gewerblich genutzten Bereich östlich der<br />
Depotstraße (nicht Gegenstand des Wettbewerbsgebiets), e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiet als<br />
Puffer zum westlich der Depotstraße vorgesehenen gemischten Quartier sowie e<strong>in</strong>em Bereich mit<br />
Sondernutzungen an der westlichen Spitze zur Blauen Brücke. Für das Sondergebiet wird e<strong>in</strong>e<br />
Mischnutzung aus Freizeit und Gastronomie, Büro- und Dienstleistung sowie besonderen<br />
Wohnformen bzw. mit den übrigen Nutzungen verträglicher E<strong>in</strong>zelhandel vorgeschlagen (s. Abb. 3).<br />
Insbesondere im Mischgebiet ist es Ziel, die Strategie der Tüb<strong>in</strong>ger Quartiersentwicklungen (Loretto,<br />
Französisches Viertel, Mühlenviertel, Alte Weberei) auch im Bereich des Güterbahnhofes<br />
umzusetzen. Differenzierte Parzellierung und kle<strong>in</strong>teilige Nutzungsmischung sollen für e<strong>in</strong>e möglichst<br />
große Vielfalt sorgen. Das Konzept sollte <strong>in</strong> Bezug auf Entwicklungsabschnitte und die Umsetzung<br />
flexibel se<strong>in</strong>. Die Freiräume haben hierbei e<strong>in</strong>e große Bedeutung, die prägenden vorhandenen<br />
Baumstrukturen sollen möglichst erhalten bleiben. In nördlicher Verlängerung der Hügelstraße ist e<strong>in</strong>e<br />
neue Wegeverb<strong>in</strong>dung zur Querung der Gleise und e<strong>in</strong>er ergänzenden Verb<strong>in</strong>dung der Südstadt mit<br />
der nördlichen Neckarseite als Vernetzung der angrenzenden Stadtquartiere vorgesehen.<br />
aglR/ILN 6
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Die bestehende Güterhalle mit Verwaltungsgebäude und dem freistehenden, überdachten<br />
Umladebahnsteig wurde im Jahr 2010 von der oberen Denkmalschutzbehörde als Kulturdenkmal<br />
e<strong>in</strong>gestuft. Da die strukturelle E<strong>in</strong>bettung <strong>in</strong>sgesamt schwierig und die Wirtschaftlichkeit bei e<strong>in</strong>em<br />
kompletten Erhalt der Güterhalle mit hoher Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit nicht gegeben ist, wurden bereits im<br />
Vorfeld des Wettbewerbs die Möglichkeit e<strong>in</strong>es (Teil-) Rückbaus des denkmalgeschützten<br />
Gebäudeensembles diskutiert.<br />
Im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs wurden Vorschläge von den Teilnehmern hierzu<br />
erwartet und gemacht, unter der grundsätzlichen Maßgabe von Seiten der Stadt, die<br />
denkmalgeschützte Güterhalle weitestgehend <strong>in</strong> das Gesamtkonzept zu <strong>in</strong>tegrieren.<br />
Der Siegerentwurf erhält nun das Verwaltungsgebäude komplett und die Güterhalle zu großen Teilen,<br />
die Denkmaleigenschaft entfällt dadurch allerd<strong>in</strong>gs.<br />
Grundlage für den <strong>Umweltbericht</strong> ist der Rahmenplan (Stand September 2012, s. Abb. 3), welcher auf<br />
dem städtebaulichen Siegerentwurf des Wettbewerbs (s. Abb. 2) basiert.<br />
Abgrenzung des B-Planes<br />
Die Abgrenzung des B-Planes erfolgte wie <strong>in</strong> der folgenden Abbildung dargestellt. Die Fläche beträgt ca.<br />
10 ha.<br />
Abb. 1: Lage des B-Planes im Raum (STADT TÜBINGEN 2012).<br />
aglR/ILN 7
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Abb. 2: Siegerentwurf im Städtebaulichen Wettbewerb (AG ANP & GTL 2012).<br />
aglR/ILN 8
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Abb. 3: Rahmenplan (AG ANP & GTL 9_2012).<br />
aglR/ILN 9
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
1.3 Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen<br />
Um die Kriterien bei der Bewertung der Umweltprüfung transparent zu machen, bedarf es der<br />
Darstellung der umweltrelevanten Ziele <strong>in</strong> den Fachgesetzen und Fachplänen. Aufgrund der Vielfalt<br />
der E<strong>in</strong>zelziele wird an dieser Stelle aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die entsprechenden<br />
Fachgesetze und -pläne verwiesen.<br />
Nach Maßgabe des BauGB vom 24.6.2004 können als Bewertungsmaßstäbe herangezogen werden:<br />
• umweltbezogene Ziele der Raumordnung nach § 1 Abs. 4<br />
• die Vorgaben des § 1 Abs. 5 Satz 2, nach dem Bauleitpläne dazu beitragen sollen, e<strong>in</strong>e<br />
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und<br />
zu entwickeln, auch <strong>in</strong> Verantwortung für den allgeme<strong>in</strong>en Klimaschutz<br />
• die Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2<br />
• die naturschutzrechtliche E<strong>in</strong>griffsregelung nach § 1a Abs. 3<br />
• die Erhaltungsziele und der Schutzzweck von Schutzgebietsausweisungen <strong>in</strong>sbesondere der<br />
Gebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im<br />
S<strong>in</strong>ne des Bundesnaturschutzgesetzes nach § 1a Abs. 4<br />
• die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes,<br />
die für den Bauleitplan von Bedeutung s<strong>in</strong>d; <strong>in</strong>sbesondere des Naturschutz-, Wasser- , Abfallund<br />
Immissionsschutzrechts nach § 1 Abs. 6 Nr. 7, Buchstabe g<br />
• der Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG sowie die übrigen immissionsschutzrechtlichen<br />
Regelungen und technischen Normen, (vgl. auch: Richtl<strong>in</strong>ie 96/83/EG zur Beherrschung von<br />
Gefahren bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso II-Richtl<strong>in</strong>ie), Art. 12: Überwachung<br />
der Ansiedlung).<br />
Für die Planung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere relevant:<br />
• Regionalplan Regionalverband Neckar-Alb Planentwurf (2012) <strong>in</strong>kl. <strong>Umweltbericht</strong><br />
• Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb (2011)<br />
• Flächennutzungsplan 1993 Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen-Tüb<strong>in</strong>gen<br />
• Landschaftsplan 1997 Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen-Tüb<strong>in</strong>gen<br />
• Wasserschutzgebiete<br />
aglR/ILN 10
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
1.4 Umweltziele und ihre Berücksichtigung im B-Plan<br />
Umweltziele können aus den nachfolgenden Fachplänen wie Landesentwicklungsplan (2002),<br />
Regionalplan Regionalverband Neckar-Alb (Planentwurf 2012), Pläne des Wasser-, Abfall- und<br />
Immissionsschutzrechtes <strong>in</strong> Teilen abgeleitet werden. Weitere Ziele können sich aus dem<br />
Bodenschutzgesetz (BBodSchG, Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur<br />
Sanierung von Altlasten 3/1998 geändert 9/2001), dem Naturschutzgesetz (NatSchG BW, Gesetz zum<br />
Schutz der Natur, Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge <strong>in</strong> der freien Landschaft<br />
3/1995 geändert 1.7.2004, neueste Fassung), der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie (Fauna-Flora-Habitatrichtl<strong>in</strong>ie 1992)<br />
sowie der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie (1979), welche zusammen die NATURA 2000 Gebiete bilden,<br />
(Gebietsabgrenzung im Konsultationsverfahren 2004 sowie aktualisierte Fassungen) und weiteren<br />
Fachgesetzen ergeben.<br />
Für das Gebiet relevante Ziele bzgl. der Raumordnung und dem Umgang mit Ressourcen konzentriert der<br />
Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg (2002). Umweltziele des Landesentwicklungsplanes s<strong>in</strong>d für<br />
den betroffenen Raum:<br />
Ziffer LEP 2.2.2.3 E<strong>in</strong> ausreichendes Angebot an attraktiven Gewerbe- u. Dienstleistungsstandorten ist<br />
bereitzuhalten, <strong>in</strong>sbesondere für Betriebe und E<strong>in</strong>richtungen, die auf die Standortbed<strong>in</strong>gungen und<br />
Fühlungsvorteile der Verdichtungsräume angewiesen s<strong>in</strong>d.<br />
Ziffer LEP 2.2.3.1 Die Inanspruchnahme von Freiräumen für Siedlungszwecke ist auf das unbed<strong>in</strong>gt<br />
notwendige Maß zu beschränken. Bei der Siedlungsentwicklung s<strong>in</strong>d vorrangig die im Siedlungsbestand<br />
vorhandenen Potenziale an Brach-, Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zu nutzen.<br />
Der Regionalplan Neckar-Alb Planentwurf (2012) baut auf dem Landesentwicklungsplan auf und macht<br />
sich auch die Ziele aus den genannten Fachgesetzen zu Eigen. Für den Planungsraum werden folgende<br />
relevanten Ziele und Grundsätze verfolgt:<br />
Ziffer RP 2.4.3.1 (3) Grundsatz: Die bedarfsgerechte Erweiterung bestehender Industrie- und<br />
Gewerbegebiete soll im Rahmen der Flächennutzungsplanung unter Berücksichtigung der<br />
Innenentwicklungspotenziale erfolgen.<br />
Ziffer RP 3 (2) Grundsatz: Die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Klima, die Tier- und<br />
Pflanzenwelt sowie die Landschaft s<strong>in</strong>d zu bewahren. Sie sollen so behandelt, genutzt und<br />
geschützt werden, dass sie als natürliche Lebensgrundlagen erhalten bleiben und ihre<br />
Funktionen im Naturhaushalt dauerhaft erfüllen können. Dabei s<strong>in</strong>d sowohl die E<strong>in</strong>zelfaktoren<br />
als auch das Zusammenspiel aller Faktoren zu berücksichtigen.<br />
Ziffer RP 3.2.1 (1) Grundsatz: Um die Vielfalt von Natur und Landschaft und damit die<br />
Regenerationsfähigkeit des Naturhaushalts <strong>in</strong> der Region Neckar-Alb zu erhalten und zu<br />
verbessern, s<strong>in</strong>d bei raumbeanspruchenden Maßnahmen verstärkt die Belange von<br />
Naturschutz und Landschaftspflege zu berücksichtigen. Insbesondere ist e<strong>in</strong>e weitere<br />
Reduzierung und Zerstückelung der freien Landschaft zu vermeiden.<br />
aglR/ILN 11
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Ziffer RP 3.2.2 (1) Grundsatz: Schutz des Bodens: Der Boden ist so zu behandeln, dass er<br />
se<strong>in</strong>e vielfältigen Funktionen als Lebensraum für Organismen, Abbau-, Ausgleichs- und<br />
Aufbaumedium für stoffliche E<strong>in</strong>wirkungen, Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsmedium zum<br />
Schutz des Grundwassers, Wasserrückhalteraum zur Regelung des Wasserabflusses,<br />
Produktionsgrundlage für Nahrungs- und Futtermittel sowie pflanzliche Rohstoffe dauerhaft<br />
erfüllen kann, se<strong>in</strong>e Standsicherheit erhalten bleibt und Rutschungsprozesse möglichst<br />
ausgeschlossen werden können.<br />
Ziffer RP 3.3 (1): Grundsatz: Schutz des Wassers: Für e<strong>in</strong>en ausgeglichenen Wasserhaushalt<br />
und zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung s<strong>in</strong>d die Wasservorkommen <strong>in</strong> der<br />
Region Neckar-Alb h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Qualität zu erhalten und wo erforderlich zu verbessern.<br />
Entsprechend der Europäischen Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie ist für Oberflächengewässer e<strong>in</strong> guter<br />
ökologischer und e<strong>in</strong> guter chemischer Zustand, für das Grundwasser e<strong>in</strong> guter chemischer und<br />
e<strong>in</strong> guter mengenmäßiger Zustand zu erhalten oder anzustreben.<br />
Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz s<strong>in</strong>d nach BauGB §1a:<br />
(1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne s<strong>in</strong>d die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutz<br />
anzuwenden.<br />
(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei s<strong>in</strong>d zur<br />
Verr<strong>in</strong>gerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die<br />
Möglichkeiten der Entwicklung der Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong>sbesondere durch Wiedernutzbarmachung von<br />
Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie<br />
Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.<br />
(4) Soweit e<strong>in</strong> Gebiet im S<strong>in</strong>ne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en für die Erhaltungsziele oder<br />
den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden kann, s<strong>in</strong>d die<br />
Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen<br />
E<strong>in</strong>griffen e<strong>in</strong>schließlich der E<strong>in</strong>holung der Stellungnahme der Kommission anzuwenden.<br />
Tab. 1: Berücksichtigung der Ziele von Fachplänen und Umweltbelangen beim B-Plan.<br />
Ziele Konkretisierung Berücksichtigung beim B-Plan<br />
Landschaft Entwickeln, schützen, so dass Stabilität /<br />
Wohlfahrtswirkungen des Naturhaushaltes<br />
erhalten und nachhaltig gesichert werden.<br />
aglR/ILN 12<br />
Der B-Plan berücksichtigt den Schutz der Landschaft<br />
und des Landschaftsbildes / Stadtbildes durch Planung<br />
im Innenbereich und entsprechende zeichnerische und<br />
textliche Festsetzungen.<br />
Boden Bewahrung und pflegliche Nutzung Der B-Plan berücksichtigt das Ziel durch Festsetzungen<br />
zur max. zulässigen überbaubaren Fläche, sowie der<br />
Bebauung von anthropogen geprägten oder<br />
versiegelten Böden.<br />
Grundwasser Gewährleistung e<strong>in</strong>er hohen Qualität und Der B-Plan berücksichtigt das Ziel bzgl. der hohen<br />
ausreichender Menge. Dazu soll die Grundwasserqualität, e<strong>in</strong>e Versickerung darf daher nur<br />
Infiltration <strong>in</strong> den Untergrund erhalten bzw. erfolgen soweit dies i. S. § 45 b Abs. 3 Wassergesetz
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Ziele Konkretisierung Berücksichtigung beim B-Plan<br />
wieder hergestellt, der E<strong>in</strong>trag von<br />
schädlichen Stoffen <strong>in</strong> das Grundwasser ist<br />
zu vermeiden.<br />
Klima/Luft Belastungen von Luft und Klima sollen ger<strong>in</strong>g<br />
gehalten werden.<br />
Tier- und<br />
Pflanzenwelt<br />
Sparsamer Umgang<br />
Grund und Boden<br />
Vermeidung von<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
Berücksichtigung<br />
von NATURA 2000<br />
Lebensräumen und –<br />
Gebieten<br />
Die heimische und standorttypische Tier- und<br />
Pflanzenwelt soll <strong>in</strong> ihren natürlichen<br />
Lebensräumen erhalten werden.<br />
aglR/ILN 13<br />
Baden-Württemberg schadlos möglich ist. Vorschriften,<br />
die sich im östlichen Bereich aus der Lage <strong>in</strong> der<br />
Wasserschutzzone<br />
beachten.<br />
III bzw. II ergeben, s<strong>in</strong>d zu<br />
Bioklimatisch wichtige Bereiche werden nach<br />
Regionalplan nicht berührt, nach LP aber vermutete<br />
Kaltluftströme. Begrenzung der Wandhöhen,<br />
Albedomanagement*,<br />
Grünflächen<br />
Dachbegrünung, Anlage von<br />
Der B-Plan berücksichtigt das Ziel, durch<br />
Inanspruchnahme von gestörten, nicht natürlichen<br />
Lebensräumen und der Aufnahme von Maßnahmen zur<br />
Sicherung des Artenbestandes.<br />
Der B-Plan als Maßnahme der Innenentwicklung<br />
berücksichtigt das Ziel, durch die Inanspruchnahme von<br />
nicht natürlichen, anthropogen stark überprägten oder<br />
versiegelten Böden.<br />
Der B-Plan berücksichtigt das Ziel,<br />
er vermeidet erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen.<br />
Der B-Plan berücksichtigt das Ziel, er nimmt ke<strong>in</strong>e<br />
NATURA 2000 Flächen <strong>in</strong> Anspruch.<br />
* Albedomanagement: Dank des sogenannten Albedo-Effekts reflektieren weiße Flächen die Strahlung der Sonne zurück <strong>in</strong>s<br />
All. Dunkle Dachflächen dagegen absorbieren die auftreffende Sonnenenergie und heizen sich auf. Mit gezielten Maßnahmen<br />
(Ausbr<strong>in</strong>gen reflektierender Folien) kann somit die Entstehung e<strong>in</strong>es Wärmekörpers verh<strong>in</strong>dert werden.
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG IST-ZUSTAND UMWELT<br />
Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung<br />
Für Bestand und Bewertung Vegetation und Fauna wurden die gezielt <strong>in</strong> Auftrag gegebenen<br />
Untersuchungen von ILN (2011) herangezogen. Weiterh<strong>in</strong> soll auf Datengrundlagen zu Böden, Wasser,<br />
Klima/Luft, Landschaft, Mensch und Kultur- und Sachgüter zurückgegriffen werden, die bereits vorhanden<br />
s<strong>in</strong>d oder sich bereits <strong>in</strong> Erarbeitung bef<strong>in</strong>den. Dazu wurden <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Kapiteln die bekannten<br />
Datenquellen genannt. Weitere Untersuchungen werden als nicht notwendig erachtet.<br />
2.1. Schutzgut Boden<br />
Datenquellen<br />
Geologische Karte von Baden-Württemberg, Maßstab 1:25.000, Blatt 7420 Tüb<strong>in</strong>gen, mit Erläuterungen. Freiburg.<br />
Geologisches Landesamt Baden-Württemberg<br />
Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb (2011)<br />
LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) (Hrsg.)(2010): Bewertung von Böden<br />
nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. Bodenschutz, Heft 23.<br />
Umweltm<strong>in</strong>isterium Baden-Württemberg (2006): Das Schutzgut Boden <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>griffsregelung – Arbeitshilfe, Juni 2006<br />
Tauw GmbH (2009): Plausibilitätsprüfung Altlasten<br />
Boss consult (2009): Gutachten Liegenschaftsrisiko<br />
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (2006): Aufbereitung und Auswertung der Bodenschätzungsdaten auf Basis<br />
des ALK und ALB, Freiburg.<br />
Bestand und Bewertung<br />
Die Darstellung und Beschreibung des Bestandes erfolgt anhand vorhandener Daten, weitere<br />
Erhebungen s<strong>in</strong>d nicht notwendig.<br />
Grundlagen<br />
Der Boden erfüllt im S<strong>in</strong>ne des Bundes-Bodenschutzgesetzes folgende Funktionen:<br />
Natürliche Funktionen als:<br />
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,<br />
Bestandteil des Naturhaushalts, <strong>in</strong>sbesondere mit se<strong>in</strong>en Wasser- und Nährstoffkreisläufen,<br />
Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche E<strong>in</strong>wirkungen auf Grund der Filter, Puffer-<br />
und Stoffumwandlungseigenschaften, <strong>in</strong>sbesondere auch zum Schutz des Grundwassers.<br />
Nutzungsfunktionen als:<br />
Rohstofflagerstätte<br />
aglR/ILN 14
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Fläche für Siedlung und Erholung<br />
Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Standort für sonstige wirtschaftliche<br />
und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.<br />
Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />
In §1 des Gesetzes ist dargelegt, dass bei E<strong>in</strong>wirkungen auf den Boden Bee<strong>in</strong>trächtigungen se<strong>in</strong>er<br />
natürlichen Funktionen sowie se<strong>in</strong>er Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie<br />
möglich vermieden werden sollen. Dementsprechend werden bei Bewertungen von<br />
Nutzungsänderungen, die mit Verlusten an Böden und Fläche verbunden s<strong>in</strong>d, die natürlichen<br />
Funktionen und die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte betrachtet.<br />
Diesen natürlichen Funktionen nach BBodSchG können nach „Bewertung von Böden nach ihrer<br />
Leistungsfähigkeit (LUBW 2010)“ nachfolgenden Funktionen zugeordnet werden:<br />
• natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
• Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />
• Filter und Puffer für Schadstoffe<br />
• Sonderstandort für naturnahe Vegetation<br />
• Archive der Natur- und Kulturgeschichte<br />
Bodentypen<br />
Im Untersuchungsgebiet stehen nach Angaben der geologischen Karte oberflächennah die Kiese des<br />
Neckars an. Diese Schichten bilden im Bereich des Plangebiets die Ausgangssubstrate der<br />
Bodenbildung. Als vorherrschender natürlicher Bodentyp ist <strong>in</strong> der Tüb<strong>in</strong>ger Neckaraue Brauner<br />
Aueboden aus sandig-tonigem Schluff ausgebildet.<br />
Das Güterbahnhof-Areal selbst ist nahezu vollständig versiegelt und weist großflächige anthropogene<br />
Veränderungen auf.<br />
Vorbelastungen<br />
Die Böden im Untersuchungsgebiet s<strong>in</strong>d überwiegend durch e<strong>in</strong>en hohen Versiegelungsgrad<br />
vorbelastet.<br />
Auf die Altablagerungen im Untersuchungsgebiet wird am Ende des Kapitels zum Schutzgut Boden<br />
separat e<strong>in</strong>gegangen.<br />
Grundlagen zur Bewertung von Bodenfunktionen<br />
Nach Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (2006) können Inhalt und Bedeutung der<br />
Bodenfunktionen wie folgt def<strong>in</strong>iert werden:<br />
aglR/ILN 15
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
Die Eignung e<strong>in</strong>es Kulturpflanzenstandorts ergibt sich e<strong>in</strong>erseits aus dem Zusammenwirken der<br />
Standortfaktoren Klima, Relief und Boden und den Ansprüchen der jeweiligen Kulturpflanzen<br />
andererseits. E<strong>in</strong>er großen Variabilität der <strong>in</strong> der Natur vorkommenden Standortsverhältnisse steht<br />
e<strong>in</strong>e kaum weniger große Verschiedenheit der Standortansprüche e<strong>in</strong>zelner Kulturpflanzen<br />
gegenüber. H<strong>in</strong>zu kommt, dass verschiedene Nutzungsarten unterschiedliche Nutzungstechniken<br />
voraussetzen, dass also z. B. der Ackernutzung durch die Geländeverhältnisse engere Grenzen<br />
gesetzt s<strong>in</strong>d, als der Grünland- oder gar der Waldnutzung.<br />
Boden als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />
Der Wasserhaushalt von Landflächen wird im Rahmen der klimatischen Gegebenheiten <strong>in</strong> starkem<br />
Maße durch die Böden gesteuert:<br />
Böden speichern Niederschlagswasser und s<strong>in</strong>d damit natürliche Rückhaltebecken; gespeichertes<br />
Bodenwasser wird vor allem über die Pflanzenverdunstung wieder an die Atmosphäre<br />
zurückgegeben; Niederschlagsüberschüsse, die nicht gespeichert werden können, versickern im<br />
Boden vertikal oder fließen lateral ab und speisen Grundwasser, Quellen und oberirdische Gewässer.<br />
Anteile des Niederschlagswassers können aber auch auf der Bodenoberfläche abfließen und<br />
„ungebremst“ <strong>in</strong> oberirdische Gewässer übertreten.<br />
Die Abflussverzögerung durch Bodenpassage oder Speicherung im Boden ist umso bedeutsamer, je<br />
höher die Niederschläge <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gebiet s<strong>in</strong>d.<br />
Boden als Filter und Puffer<br />
Im Stoffhaushalt der Ökosphäre bilden Böden e<strong>in</strong> natürliches Re<strong>in</strong>igungssystem, das emittierte<br />
Schadstoffe aufzunehmen, zu b<strong>in</strong>den, zu puffern und - je nach Art der Schadstoffe und Eigenschaften<br />
der Böden - <strong>in</strong> mehr oder weniger hohem Maße aus dem Stoffkreislauf der Ökosphäre zu entfernen<br />
vermag. Mit dem Filter- und Puffervermögen soll diese Fähigkeit der Böden, Schadstoffe<br />
„unschädlich“ zu machen, gekennzeichnet werden. In vielen Fällen bedeuten allerd<strong>in</strong>gs die hierher<br />
zählenden Vorgänge nur e<strong>in</strong>e Verm<strong>in</strong>derung der Mobilität von Schadstoffen (z. B. durch Adsorption),<br />
sie werden also letztlich nur vorübergehend aus dem Verkehr gezogen, können sich gerade <strong>in</strong> Böden<br />
mit hohem Filtervermögen anreichern und langfristig e<strong>in</strong>e schwer abzuschätzende Gefahrenquelle<br />
darstellen. Lediglich bei der Umwandlung <strong>in</strong> unschädliche Stoffe, z. B. beim mikrobiellen Abbau<br />
organischer Stoffe zu CO2, ist die Entfernung aus dem Stoffkreislauf vollständig und endgültig.<br />
Boden als Standort für naturnahe Vegetation<br />
Im Allgeme<strong>in</strong>en bieten Standorte mit extremen Bed<strong>in</strong>gungen (z.B. nass, trocken, nährstoffarm) gute<br />
Voraussetzungen für die Entwicklung e<strong>in</strong>er stark spezialisierten und damit häufig auch seltenen<br />
Vegetation.<br />
Extreme Standorteigenschaften führen daher zu e<strong>in</strong>er höheren, nährstoffreichere und frischere<br />
Standorte zu e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>geren E<strong>in</strong>stufung der Leistungsfähigkeit als Standort für die natürliche<br />
Vegetation. Dabei darf jedoch nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass Standorte mit hoher<br />
Leistungsfähigkeit aktuell e<strong>in</strong>e stark spezialisierte Vegetation ausweisen. Es handelt sich lediglich um<br />
Standorte, die bei entsprechenden Nutzungsformen besondere Biozönosen entwickeln können und<br />
dementsprechend e<strong>in</strong> hohes Biotopentwicklungspotential aufweisen.<br />
aglR/ILN 16
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Boden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte<br />
Bestimmende Elemente e<strong>in</strong>er Bewertung s<strong>in</strong>d: Seltenheit, wissenschaftliche Bedeutung, Ausprägung<br />
und Eigenart der abgelaufenen und ablaufenden pedologischen Prozesse. Se<strong>in</strong>e Wertigkeit als<br />
kulturgeschichtliche Urkunde kann anhand der Elemente: Träger von im Boden konservierten<br />
Siedlungs- und Kulturresten oder Zeugnis spezieller Bewirtschaftungsformen ermittelt werden.“<br />
Bewertung der Leistungsfähigkeit<br />
Tab. 2: Übersicht Versiegelungsgrad und Funktionsbewertung.<br />
Bestand vor der Planung Fläche<br />
aglR/ILN 17<br />
m²<br />
Natürliche<br />
Bodenfrucht-<br />
barkeit <br />
Ausgleichs-<br />
körperWasser- kreislauf<br />
Filter u.<br />
Puffer<br />
Gesamt-<br />
bewertung<br />
voll versiegelte Flächen 39534 0 0 0 0<br />
teilversiegelte Fläche 51543 0 1 1 0,66<br />
anthropogen geprägte Böden** 3971 1 2 2 1,66<br />
Kulturböden (Kle<strong>in</strong>gärten)* 2489 3 2 3 2,66<br />
Gesamtfläche 97537<br />
Boden: Anteil versiegelter und unversiegelter Böden<br />
voll- + teilversiegelte Böden 91077 93,38 %<br />
anthropogen u. Kulturböden 6460 6,62 %<br />
Wertstufen und Funktionserfüllung: 0=ke<strong>in</strong>e, 1=ger<strong>in</strong>g, 2=mittel, 3=hoch, 4=sehr hoch<br />
*entnommen und transferiert aus LGRB RP Freiburg (2006): Auswertungen der Reichsbodenschätzung<br />
** entnommen aus LGRB RP Freiburg (2006): Auswertungen der Reichsbodenschätzung mit Anpassung<br />
Die Böden im Untersuchungsgebiet s<strong>in</strong>d durch e<strong>in</strong>en hohen Versiegelungsgrad vorbelastet. Aussagen<br />
zum Lebensraum für Bodenorganismen s<strong>in</strong>d aufgrund fehlender Untersuchungen nicht möglich,<br />
allerd<strong>in</strong>gs kann aufgrund der anthropogenen Überprägung und des hohen Versiegelungsgrades,<br />
ebenso wie für die Funktionen Standort für Kulturpflanzen, Ausgleichskörper Wasserhaushalt, Filter u.<br />
Puffer für Schadstoffe von e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt sehr ger<strong>in</strong>gen Leistungsfähigkeit ausgegangen werden.<br />
Der Standort für natürliche Vegetation ist bzgl. se<strong>in</strong>es Entwicklungspotenzials als stark e<strong>in</strong>geschränkt<br />
anzusehen, da durch e<strong>in</strong>en hohen Anteil versiegelter Flächen zu Beg<strong>in</strong>n nur e<strong>in</strong>e ausdauernde<br />
Ruderalvegetation möglich se<strong>in</strong> wird, welche später durch Sukzessionswälder abgelöst werden. Dem<br />
Standort wird somit e<strong>in</strong>e mäßige Funktionserfüllung zugeordnet.<br />
Dies wird auch durch die Biotoptypenkartierung 2011 bestätigt. Aufgrund der starken Überprägung hat<br />
der Boden ke<strong>in</strong>e Bedeutung als landschaftsgeschichtliche Urkunde.<br />
Der Großteil der Böden (> 90%) wird mit den Wertstufen 0 – 1 (sehr ger<strong>in</strong>ge bis ger<strong>in</strong>g<br />
Leistungsfähigkeit) belegt. Nur kle<strong>in</strong>e Flächen s<strong>in</strong>d mit den Wertstufen 1 – 3 (ger<strong>in</strong>g bis hochwertig)<br />
e<strong>in</strong>zustufen.
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Datenlage: Status: ausreichend<br />
Altablagerungen<br />
Das Untersuchungsgebiet ist <strong>in</strong> drei Teilflächen (IBB) untergegliedert, auf denen im Rahmen der<br />
Historischen Erkundung HE der Deutschen Bahn AG (1999) <strong>in</strong>sgesamt 12 Altlastverdachtsflächen<br />
ALVF untersucht wurden. Auf 9 dieser Flächen erfolgte anschließend e<strong>in</strong>e Orientierende<br />
Untersuchung OU im Jahr 2000 und auf e<strong>in</strong>er Fläche e<strong>in</strong>e Detailuntersuchung. Auf den anderen 3<br />
Flächen wurde aufgrund der Verdachtskategorie „ger<strong>in</strong>g“ ke<strong>in</strong>e weitere Untersuchung durchgeführt.<br />
Auf Basis dessen, sowie der Plausibilitätsprüfung diverser Unterlagen durch die Tauw GmbH (2009)<br />
und der Flächenrisikodetailuntersuchung FRIDU durch die BoSS consult GmbH (2009), erfolgte die<br />
Zusammenstellung der Ergebnisse zum Thema Altlasten (Tab. 3).<br />
Ergebnis der Plausibilitätsprüfung:<br />
Die Tauw GmbH und die BoSS consult GmbH kommen zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:<br />
Der Umfang der Untersuchungen zur Klärung der Altlastenrisiken im Rahmen des B-Planverfahrens<br />
ist nach e<strong>in</strong>gangs genannten Autoren als ausreichend zu bezeichnen. Bei Nutzugsparallelität s<strong>in</strong>d auf<br />
den meisten Flächen ke<strong>in</strong>e Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich, da diese im Rahmen der<br />
Baumaßnahmen ohneh<strong>in</strong> erfolgen (Oberflächennaher Bodenaustausch, Überdeckung,<br />
Humusauflage). Bei E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> den Untergrund ist aber mit verunre<strong>in</strong>igtem Bodenaushub zu<br />
rechnen. Für folgende Flächen (vgl. Abb. 4) besteht Handlungsbedarf:<br />
• ALVF 7080-01-004: Im Zuge der FRIDU ist e<strong>in</strong>e Grundwasserverunre<strong>in</strong>igung nicht<br />
auszuschließen.<br />
• ALVF 7080-01-005: Bei e<strong>in</strong>er Entsiegelung wird e<strong>in</strong>e Schadstoffmobilisierung vermutet,<br />
weshalb e<strong>in</strong> Bodenaustausch vorzumerken ist.<br />
• ALVF 7080-01-015: Bei den sanierungsbedürftigen Nitratverunre<strong>in</strong>igungen wird zum<strong>in</strong>dest von<br />
e<strong>in</strong>er Grundwasseruntersuchung ausgegangen. Zur Planungssicherheit wird e<strong>in</strong><br />
Bodenaustausch im Bereich der PAK- und MKW-Verunre<strong>in</strong>igungen angenommen.<br />
• Zudem wird auf die Ergebnisse zweier Zusatzbohrungen (lokale, massive MKW- und PAK-<br />
Verunre<strong>in</strong>igungen) auf den IBB‘s 42000037 und 42000028 verwiesen, aufgrund derer mit<br />
e<strong>in</strong>em Bodenaustausch von ca. 1.200 m 3 zu kalkulieren ist.<br />
Datenlage: Status: ausreichend<br />
aglR/ILN 18
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Tab. 3: Zusammenstellung der Ergebnisse zu den Altlastenverdachtsflächen.<br />
ALVF<br />
IBB 42000039<br />
7080-01-<br />
013<br />
7080-01-<br />
017<br />
IBB 42000037<br />
IBB 42000028<br />
7080-01-<br />
001<br />
7080-01-<br />
002<br />
7080-01-<br />
003<br />
Beschreibung der Fläche<br />
und ihrer e<strong>in</strong>stigen Nutzung<br />
660 m 2 , vollständig versiegelt,<br />
bis 1988 mit Werkstatt und<br />
unterirdischem Dieseltank,<br />
Rückbau des Gebäudes und<br />
Entfernung der tanktechnischen<br />
Anlage erfolgten<br />
230 m 2 , Schrottlagerplatz bis <strong>in</strong> die<br />
1980er<br />
ke<strong>in</strong> Altlastenverdacht<br />
ke<strong>in</strong>e Untersuchungen<br />
1.150 m 2 , nicht versiegelt,<br />
zwei oberirdische Heizöltanks<br />
seit 1960er Nutzung als<br />
Lagerplatz,<br />
zwei oberirdische Heizöltanks<br />
2.800 m 2 , nicht versiegelt,<br />
seit 1912 Umschlagplatz von<br />
Brennstoffen (Holz, Kohle, Heizöl),<br />
drei oberirdische Heizöltanks<br />
Historische Untersuchung HE Orientierende Untersuchung OU Detailuntersuchung DU/FRIDU Handlungskategorie<br />
verunre<strong>in</strong>igtes Erdreich<br />
ausgebaut, H<strong>in</strong>weis auf<br />
Stellungnahme des<br />
Wasserwirtschaftamtes, dass<br />
Grundwassergefährdung<br />
ausgeschlossen werden kann<br />
Nachweis von MKW und Spuren<br />
von LHKW (1987), Oberbodenaustausch<br />
bis 0,5 m Tiefe<br />
bis auf e<strong>in</strong>e Teere<strong>in</strong>lagerung ke<strong>in</strong>e<br />
analytischen Auffälligkeiten<br />
oberflächennah nur ger<strong>in</strong>ge MKW-<br />
Gehalte,<br />
LHKW waren <strong>in</strong> der Bodenluft nicht<br />
nachweisbar<br />
oberflächennah ger<strong>in</strong>ge MKW- und<br />
PAK-Gehalte<br />
aglR/ILN 19<br />
Ke<strong>in</strong> Bedarf für weitere<br />
Untersuchungen<br />
es erfolgte ke<strong>in</strong>e OU Untersuchung auf PAK und MKW im<br />
Bereich der Heizöltanks ohne<br />
Grenzwertüberschreitung<br />
oberflächennahe Verunre<strong>in</strong>igungen<br />
(MKW und PAK),lokale MKW-<br />
Verunre<strong>in</strong>igungen im anstehenden<br />
Untergrund, oberflächennah erhöhte<br />
Schwermetallgehalte (Blei)<br />
ke<strong>in</strong> Nachweis von Schwermetallen,<br />
lokal erhöhte PAK-Werte, Prüfwert der<br />
BBodschV für Gewerbegebiete für den<br />
E<strong>in</strong>zelstoff Benzo-a-Pyren mehrfach<br />
überschritten, zwei kle<strong>in</strong>räumige MKW-<br />
Verunre<strong>in</strong>igungen bis 1,5 m Tiefe,<br />
es wird nicht von e<strong>in</strong>er<br />
Grundwasserverunre<strong>in</strong>igung<br />
ausgegangen<br />
HK0<br />
(ke<strong>in</strong> Handlungsbedarf)<br />
HK1.1<br />
(latente Gefährdung, ke<strong>in</strong><br />
Handlungsbedarf)<br />
HK1.1<br />
latente Gefährdung, ke<strong>in</strong><br />
Handlungsbedarf)<br />
Nach FRIDU ke<strong>in</strong><br />
Handlungsbedarf<br />
nach FRIDU:<br />
ke<strong>in</strong>e<br />
Grundwassergefährdung,<br />
Wirkungspfad Boden-<br />
Mensch nicht bee<strong>in</strong>trächtigt
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
ALVF<br />
7080-01-<br />
004<br />
7080-01-<br />
005<br />
7080-01-<br />
006<br />
7080-01-<br />
007<br />
7080-01-<br />
009<br />
7080-01-<br />
014<br />
7080-01-<br />
015<br />
Beschreibung der Fläche<br />
und ihrer e<strong>in</strong>stigen Nutzung<br />
aglR/ILN 20<br />
Historische Untersuchung HE Orientierende Untersuchung OU Detailuntersuchung DU/FRIDU Handlungskategorie<br />
600 m 2 , Tankanlage für Heizöl ergänzende OU im Auftrag der Fa.<br />
Shell (2007): im Südosten<br />
Verunre<strong>in</strong>igungen durch MKW, die dort<br />
bis <strong>in</strong>s Grundwasser reichen<br />
400 m 2 , Lagerplatz für Schrott vorangegangene Bodenuntersuchungen<br />
zeigten<br />
oberflächennahe<br />
Verunre<strong>in</strong>igungen durch MKW<br />
und Schwermetalle (Z<strong>in</strong>k und<br />
Blei) sowie leicht erhöhte Schadstoffgehalte<br />
der Bodenluft<br />
(LHKW)<br />
2.400 m 2 ,<br />
Eigenverbrauchertankstelle mit<br />
oberirdischen Dieseltanks<br />
2.400 m 2 , Lagerplatz für<br />
Erdaushub, Bauschutt und<br />
Gewerbeabfälle, oberirdischer<br />
Heizöltank<br />
betonierter Schuppen bis <strong>in</strong> die<br />
1960er als Kohlelager genutzt<br />
oberflächennah, lokal erhöhte<br />
MKW- und<br />
PAK-Gehalte<br />
<strong>in</strong> HE ist Montagegrube<br />
dokumentiert, die bereits 1988<br />
mit Erdaushub verfüllt und<br />
demnach auf kurzzeitige<br />
Nutzung schließen lässt<br />
470 m 2 , Lagerplatz für Schrott Untersuchungen von 1992<br />
ergaben oberflächennah ger<strong>in</strong>g<br />
erhöhte MKW- und<br />
erhöhte Schwermetallgehalte<br />
(Bei und Z<strong>in</strong>k)<br />
Untersuchungen von 1989<br />
ergaben erhöhten Nitratgehalt,<br />
<strong>in</strong> HE Verweis auf<br />
Stellungnahme des<br />
Wasserwirtschaftsamtes, dass<br />
Sanierung der<br />
Nitratverunre<strong>in</strong>igungen<br />
erforderlich,<br />
weitere Informationen über evtl.<br />
erfolgte Maßnahmen liegen nicht<br />
vor<br />
oberflächennah ger<strong>in</strong>g erhöhte MKW-<br />
Gehalte,<br />
Schwermetallgehalte im Boden,<br />
LHKW <strong>in</strong> Bodenluft mäßig erhöht<br />
oberflächennah ger<strong>in</strong>ge MKW-Verunre<strong>in</strong>igungen<br />
bei dem bis heute e<strong>in</strong>gebauten<br />
Leichtflüssigkeitsabscheider<br />
oberflächennah lokal erhöhte MKW-<br />
und PAK-Gehalte<br />
MKW-Verunre<strong>in</strong>igungen horizontal<br />
e<strong>in</strong>geschränkt,<br />
jedoch ist Grundwasserverunre<strong>in</strong>igung<br />
nicht auszuschließen<br />
Verunre<strong>in</strong>igungen horizontal<br />
e<strong>in</strong>gegrenzt,<br />
LHKW im Abstrom nur <strong>in</strong> Spuren<br />
nachgewiesen,<br />
bei Entsiegelung der Fläche ist jedoch<br />
mit e<strong>in</strong>em zusätzlichen<br />
Schadstoffe<strong>in</strong>trag über das<br />
Sickerwasser zu rechnen<br />
HK1.1 (latente Gefährdung)<br />
nach FRIDU ist e<strong>in</strong>e<br />
Grundwasserverunre<strong>in</strong>igun<br />
g nicht auszuschließen<br />
HK1.2 (ke<strong>in</strong>e Gefährdung,<br />
Boden >Z2)<br />
nach FRIDU zusätzlicher<br />
Schadstoffe<strong>in</strong>trag über das<br />
Sickerwasser bei<br />
Entsiegelung der Fläche<br />
Tankstellenstandorte untersucht HK1.1 (latente Gefährdung,<br />
ke<strong>in</strong> Handlungsbedarf)<br />
Nachuntersuchungen ohne analytische<br />
Auffälligkeiten<br />
HK1.2 (ke<strong>in</strong>e Gefährdung,<br />
Boden > LAGA Z2)<br />
es erfolgte ke<strong>in</strong>e OU ke<strong>in</strong> weiterer<br />
Untersuchungsbedarf<br />
ke<strong>in</strong>e analytischen Auffälligkeiten Untersuchung auf LHKW ohne<br />
Grenzwertüberschreitungen<br />
Ke<strong>in</strong>e Information zu OU lokale, massive PAK- und MKW-Gehalte<br />
<strong>in</strong> Auffüllung, derzeit überdacht oder<br />
versiegelt , bei Entsiegelung ist E<strong>in</strong>trag<br />
<strong>in</strong> Grundwasser nicht auszuschließen<br />
HK0 (ke<strong>in</strong>e Gefährdung)<br />
aufgrund der guten<br />
Wasserlöslichkeit von Nitrat<br />
zu se<strong>in</strong>em Abbauprodukt<br />
Ammonium, ist bei e<strong>in</strong>er<br />
Entsiegelung der Fläche<br />
e<strong>in</strong>e Grundwassergefährdung<br />
durch<br />
Schadstoffe<strong>in</strong>trag mittels<br />
Sickerwasser nicht<br />
auszuschließen
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Abb.4: Lage der Altlastenverdachtsflächen.<br />
aglR/ILN 21
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
2.2 Schutzgut Wasser<br />
Datenquellen:<br />
Regionalplan Regionalverband Neckar-Alb Planentwurf (2012) <strong>in</strong>kl. <strong>Umweltbericht</strong><br />
Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb (2011)<br />
WaBOA (2004): Wasser- und Bodenatlas Baden-Württemberg, Hrsg. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg<br />
Universität Stuttgart ILPÖ/IER (2000): Materialen zum Landschaftsrahmenprogramm, Hrsg. MLR Baden-Württemberg<br />
Wasserschutzgebietsdaten der LUBW<br />
Landschaftsökologische Bestandesaufnahme von Baden-Württemberg (1980): Freiräume <strong>in</strong> Stadtlandschaften IV<br />
Planungsbezogene hydrologische Gegebenheiten<br />
Bestand<br />
Grundwasser<br />
Die im Untersuchungsgebiet anstehenden Schichten des Quartärs (Neckarkiese) s<strong>in</strong>d als<br />
Porengrundwasserleiter grundsätzlich von Bedeutung. Der Grundwasserflurabstand liegt nach TauW<br />
(2009) bei ca. 4-5 m unter Geländeoberkante. Der GW-Strom ist <strong>in</strong> nördliche Richtung auf den Neckar<br />
gerichtet.<br />
Nach der Landschaftsökologische Bestandesaufnahme von Baden-Württemberg (1980) liegt das B-<br />
Plangebiet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em wichtigen Grundwasservorkommen über den Kiesen der Neckaraue. Die<br />
Grundwasserneubildung wird hier vorherrschend durch Infiltration des Neckars (45- 50 %) und nachrangig<br />
durch Niederschlagsversickerung (ca. 30 %) gebildet.<br />
Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades ist der letzte Wert für das B-Plangebiet noch niedriger<br />
anzusetzen.<br />
Wasserschutzgebiete<br />
Das Plangebiet schneidet im Osten e<strong>in</strong> Wasserschutzgebiet. Dabei werden die Schutzgebietszonen<br />
IIIB und II der Wasserfassung „Brunnen-Au“ an (siehe folgende Abbildung) tangiert.<br />
aglR/ILN 22
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Abb 5: Abgrenzung der Wasserschutzgebiete (LUBW 2012).<br />
Oberflächengewässer<br />
Das Plangebiet weist ke<strong>in</strong>e Oberflächengewässer auf. Vorfluter zum Gebiet ist der ca. 100 m nördlich<br />
fließende Neckar. E<strong>in</strong> rechtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet liegt <strong>in</strong> diesem Bereich des<br />
Neckars nicht vor. Erst weiter stromabwärts ist am Neckar e<strong>in</strong> Überschwemmungsgebiet festgesetzt.<br />
Die Hochwassergefahrenkarten liegen erst im Entwurf vor und bef<strong>in</strong>den sich derzeit noch <strong>in</strong> der<br />
Plausibilisierung.<br />
Ausgleichsfunktionen<br />
Aussagen zur Funktion Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und Filter und Puffer für Schadstoffe<br />
s<strong>in</strong>d aufgrund der starken anthropogenen E<strong>in</strong>griffe und Veränderungen nicht detailliert möglich.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs kann durch den hohen Anteil versiegelter Flächen von e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen Funktionserfüllung<br />
ausgegangen werden.<br />
Bewertung<br />
Das Untersuchungsgebiet gehört mit den Neckarkiesen zum Grundwasserkörper der Neckaraue. Die<br />
Grundwasserneubildungsrate kann als sehr ger<strong>in</strong>g (aufgrund der großflächigen Versiegelung > 90%<br />
voll- u. teilversiegelt) e<strong>in</strong>gestuft werden. Der Schutz der Deckschichten gegenüber<br />
aglR/ILN 23
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Schadstoffe<strong>in</strong>trägen <strong>in</strong> das Grundwasser ist <strong>in</strong> weiten Teilen des UG als ger<strong>in</strong>g anzusehen, da große<br />
Teile künstlich aufgeschüttet s<strong>in</strong>d. Die Grundwasserflurabstände s<strong>in</strong>d mit 4-5 m relativ groß.<br />
Im Osten schneidet der „Geltungsbereich“ des Bebauungsplanes e<strong>in</strong> Wasserschutzgebiet Zone III und<br />
II. Mit der Ausweisung als Wasserschutzgebiet wird dem Gebiet allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e mittlere Bedeutung für<br />
die Grundwasseranreicherung zugeschrieben, welche allerd<strong>in</strong>gs durch Belastungen des Bodens<br />
wieder reduziert wird.<br />
Datenlage: Status: ausreichend<br />
2.3 Schutzgut Klima / Luft<br />
Datenquellen:<br />
Regionalplan Regionalverband Neckar-Alb Planentwurf (2012) <strong>in</strong>kl. <strong>Umweltbericht</strong><br />
Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb (2011)<br />
Luftqualitätsdaten der LUBW<br />
Landschaftsökologische Bestandesaufnahme von Baden-Württemberg (1980): Freiraumfunktionskarte (Aspekt Bioklima)<br />
Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen – Tüb<strong>in</strong>gen (1997): Landschaftsplan<br />
2.3.1 Bestand und Bewertung<br />
Die Darstellung und Beschreibung des Bestandes erfolgt anhand vorhandener Daten, weitere<br />
Erhebungen im Rahmen des B-Planes s<strong>in</strong>d nicht notwendig. E<strong>in</strong>e Beschreibung erfolgt anhand<br />
folgender Parameter:<br />
• Darstellung regionaler und lokaler Verhältnisse<br />
• Kalt- und Frischluftströme<br />
• Lufthygiene / Luftqualität<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Klimalage<br />
Das Regionalklima wird geprägt durch die bewaldeten Keuperstufen von Schönbuch und Rammert,<br />
welche vom Neckartal getrennt s<strong>in</strong>d. Das Untersuchungsgebiet selbst liegt im Siedlungsbereich von<br />
Tüb<strong>in</strong>gen im Neckartal.<br />
Die Niederschläge betragen im Zeitraum 2007-2012 im Jahresmittel zwischen 650 und 700 mm. Die<br />
folgende Abbildung zeigt den Jahresverlauf von Niederschlag und Durchschnittstemperatur an der<br />
privaten Wetterstation im Stadtgebiet von Tüb<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> der Nähe des Stadtfriedhofs.<br />
aglR/ILN 24
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Abb. 6: Niederschlag und Durchschnittstemperatur (aus: http://www.tueb<strong>in</strong>gen-wetter.de)<br />
W<strong>in</strong>d<br />
Die übergeordneten W<strong>in</strong>dverhältnisse werden im Bereich des Untersuchungsgebietes stark durch die<br />
Tallage im Neckartal überprägt. Die wesentlichen Durchlüftungsachsen verlaufen <strong>in</strong> den größeren<br />
Bachtälern bzw. dem Neckar. Die Abflußbahnen nächtlicher Kaltluftströme folgen diesen, ihre Intensität<br />
ist abhängig von der Größe des Entstehungsgebietes, der Nutzung, Art und Rauhigkeit des Geländes<br />
sowie der Hangneigung.<br />
Lokalklima, Luftqualität und Durchlüftung<br />
Der Güterbahnhof liegt <strong>in</strong> der Neckaraue, <strong>in</strong>mitten bebauten bzw. versiegelten Geländes. Die<br />
Luftqualität ist durch die angrenzende Reutl<strong>in</strong>ger Straße stark vorbelastet. Das Gebiet selbst ist<br />
nahezu vollständig bebaut und/oder versiegelt. Es hat daher sowohl als Frisch- und<br />
Kaltluftentstehungsgebiet, als auch für die Entstehung von Kaltluftströmen e<strong>in</strong>e untergeordnete<br />
Bedeutung. Nach der Klimaanalyse des Landschaftsplanes (1997) Kap. 6 ist das B-Plangebiet selbst<br />
Durchzugsbereich und Zielgebiet e<strong>in</strong>es vermuteten sehr wichtigen Kaltluftstromes (> 5000 m3 / s),<br />
welcher aus dem Bereich Galgenberg / Ste<strong>in</strong>lachtal gespeist wird.<br />
aglR/ILN 25
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Abb. 7: Wertvolle Flächen für das Siedlungsklima (Landschaftsplan (1997).<br />
Bewertung der Klimafunktionen<br />
Das Untersuchungsgebiet ist zwar Teil der Siedlungsfläche von Tüb<strong>in</strong>gen, aber auch Durchzugs- und<br />
Zielgebiet vermuteter wichtiger Kaltluftströme und weist damit e<strong>in</strong>e mittlere Wertigkeit auf.<br />
Planerisches Ziel im Rahmen des B-Planes muss die Sicherung von Kaltluftabflüssen und die<br />
Durchlüftbarkeit se<strong>in</strong>.<br />
2.3.2 Bestand und Bewertung Lufthygiene<br />
Die Darstellung und Beschreibung des Bestandes erfolgt anhand vorhandener Daten und der<br />
Immissionsbelastung im Umfeld des Bebauungsplanes, weitere Erhebungen s<strong>in</strong>d nicht notwendig.<br />
Die Luftbelastung im Raum Tüb<strong>in</strong>gen resultiert im Wesentlichen aus den Emittentengruppen Verkehr,<br />
Hausbrand, Gewerbe sowie Ferntransport. Der Verkehr, <strong>in</strong>sbesondere die südlich gelegene<br />
Reutl<strong>in</strong>ger Straße (B 28) sowie die Emissionen von Hausbrand und Gewerbe spielen hierbei für das<br />
Untersuchungsgebiet e<strong>in</strong>e besondere Rolle.<br />
Der Langzeit-Luft-Qualitäts<strong>in</strong>dex LaQx ist e<strong>in</strong> Indikator zur Charakterisierung der durchschnittlichen<br />
Luftqualität e<strong>in</strong>es Jahres. Er fasst die dafür fünf wesentlichen Komponenten, Stickstoffdioxid NO2,<br />
Fe<strong>in</strong>staub PM10, Ozon O3, Schwefeldioxid SO2 und Benzol zusammen und berücksichtigt deren<br />
gesundheitliche Wirkungen. Der LaQx berücksichtigt sowohl Erkenntnisse über die Langzeitwirkungen<br />
der Luftschadstoffe auf die menschliche Gesundheit, die aus epidemiologischen Studien abgeleitet<br />
wurden, als auch die Grenzwerte der 39. BImSchV. Die Bewertung erfolgt im Schulnotensystem von 1<br />
("sehr gut") bis 6 ("sehr schlecht").<br />
aglR/ILN 26
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Der Langzeitluftqualitäts<strong>in</strong>dex der LUBW zeigt für die Station Tüb<strong>in</strong>gen befriedigende Werte um 3,0<br />
(siehe folgende Abbildung). Hierbei ist gegenüber den Jahren 1999-2003 e<strong>in</strong>e Verbesserung um e<strong>in</strong>e<br />
Stufe (von ausreichend zu befriedigend) e<strong>in</strong>getreten.<br />
Abb. 8: Langzeitluftqualitäts<strong>in</strong>dex LaQx – Station Tüb<strong>in</strong>gen (LUBW 2012).<br />
Datenlage: Status : Ungenügender Datenbestand (Klimagutachten der Stadt ist derzeit <strong>in</strong> Arbeit<br />
und wird im Rahmen des weiteren Verfahrens e<strong>in</strong>gefügt)<br />
Datenlage zur Durchlüftung derzeit ungenügend!<br />
Aussagen zur Klimarelevanz der neuen Bebauung (großflächige Wärmekörper) fehlt noch.<br />
Die Aussagen haben derzeit vorläufigen Charakter.<br />
aglR/ILN 27
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
2.4 Schutzgut Fauna / Flora<br />
Datenquellen:<br />
Für das Schutzgut wurden umfangreiche Untersuchungen speziell für das Vorhaben als „Faunistische und floristische<br />
Erfassungen 2009/2010 zur Flächenfreisetzung im Gbf / Hbf Tüb<strong>in</strong>gen“ (ILN 2011) durchgeführt. Hierbei wurden auch die FFH-<br />
Lebensraumtypen bzw. FFH-Arten (Anhang II/IV) sowie nach nationalem Recht geschützte Arten div. Insektengruppen erhoben.<br />
Regionalplan Regionalverband Neckar-Alb Planentwurf (2012) <strong>in</strong>kl. <strong>Umweltbericht</strong><br />
Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb (2011)<br />
Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen – Tüb<strong>in</strong>gen (1997): Landschaftsplan<br />
2.4.1 Biotoptypen und Vegetation<br />
Zur Erfassung des Umweltzustandes wurden im Jahr 2011 folgende Erhebungen durchgeführt:<br />
• Biotoptypenkartierung nach LfU-Schlüssel sowie Erstellung e<strong>in</strong>er Florenliste<br />
Vorgehensweise und Methodik Biotoptypenkartierung und Florenliste<br />
Die Erfassung der Vegetationse<strong>in</strong>heiten erfolgte nach LfU Baden-Württemberg (2005): Arten, Biotope<br />
und Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. Der Biotoptypenschlüssel bietet<br />
die Grundlage zur Bewertung der Biotoptypen im Rahmen von Landschaftsplanung und<br />
E<strong>in</strong>griffsregelung. (Ökokontoverordnung Baden-Württemberg 2010).<br />
Die Erhebungen der Vegetation wurden im Sommer 2011 durchgeführt. Dabei wurde auf der<br />
Grundlage von Luftbildern und ALK-Daten e<strong>in</strong>e Kartierung der vorkommenden Biotoptypen nach den<br />
Vorgaben der LfU Baden-Württemberg (2005) durchgeführt. Berücksichtigt s<strong>in</strong>d dabei die nach §32<br />
NatSchG und §30 LWaldG geschützten Biotope auf der Grundlage RIPS der LUBW.<br />
Bestand und Bewertung<br />
Die im UG vorkommenden Biotoptypen s<strong>in</strong>d typisch für Komplexe aus Verkehrsflächen /<br />
Industriebrachen / extensiv genutzte Gewerbegebiete. Durch das teilweise Brachfallen des<br />
ehemaligen Güterbahnhofes haben sich Ruderalfluren trocken-warmer Standorte auf den<br />
Gleisschottern entwickelt, welche abhängig von der Dauer der Nutzungsaufgabe und des Standortes<br />
unterschiedlich hohe Anteile an Gehölzen aufweisen. Große Teile des UG werden auch von<br />
versiegelten und teilweise versiegelten Lagerflächen und Plätzen e<strong>in</strong>genommen bzw. von noch gut<br />
unterhaltenen Gleisanlagen. Nach Norden gehören dem UG auch Kle<strong>in</strong>gärten bestehend aus<br />
mehreren Anlagen sowie Laubbaumsukzessionen auf gestörten Standorten an. Nach LfU Baden-<br />
Württemberg (2005) kommen die <strong>in</strong> nachfolgender Tabelle genannten Biotoptypen vor. E<strong>in</strong>e<br />
ausführlichere Beschreibung erfolgt <strong>in</strong> ILN (2011).<br />
Wertgebende Blütenpflanzen wurden <strong>in</strong>nerhalb des UG im Rahmen der Untersuchungen 2010 nicht<br />
gefunden. Von den vorgefundenen 115 Pflanzensippen s<strong>in</strong>d viele typisch für Komplexe<br />
Verkehrsflächen / Industriebrachen / Gewerbeflächen und daher als kommun zu bezeichnen.<br />
aglR/ILN 28
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Naturschutzfachliche Bewertung der Biotoptypen<br />
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach LfU BW (2005) bzw. Ökokontoverordnung B-W. (2010).<br />
Zur Bewertung der vorkommenden Biotoptypen wurde das Standard Modul verwendet.<br />
Tab. 4: Vorkommende Biotoptypen, Flächenanteile und Bewertung<br />
Biotoptyp<br />
Nr.<br />
Biotoptyp Kennzeichen<br />
00.00 Temporäre Kle<strong>in</strong>gewässer Flache, nur zeitweise vorhandene<br />
Wasserflächen (Pfützen)<br />
33.80 Zierrasen Oft ungepflegt und von<br />
Ruderalarten durchwachsen<br />
35.60 Ruderalflur mit<br />
fortgeschrittenem<br />
Gehölzaufkommen<br />
35.62 Ausdauernde Ruderalflur<br />
trocken-warmer Standorte<br />
35.62a Ausdauernde Ruderalflur<br />
trocken-warmer Standorte mit<br />
beg<strong>in</strong>nendem Gehölzaufwuchs<br />
aglR/ILN 29<br />
Gehölze decken oft mehr als 40%<br />
- artenarm<br />
Meist auf stillgelegten<br />
Gleisanlagen oder<br />
Schotterkörpern<br />
Gehölze decken i.R. weniger als<br />
40% - artenreich<br />
41.10 Feldgehölz Meist <strong>in</strong> Mischung mit Ruderalflur<br />
trocken-warmer Standorte, gestört<br />
42.00 - 12 Gebüsche Aus Sukzession hervorgegangen<br />
– stark bee<strong>in</strong>trächtigt<br />
45.20 Baumgruppe* / Allee Auch Gehölzgruppe aus<br />
Sukzession<br />
45.30 E<strong>in</strong>zelbaum* Meist gepflanzt (Durchmesser<br />
beachten)<br />
60.10 Von Bauwerken bestandene<br />
Fläche<br />
Wertigkeit<br />
nach LfU B- W.<br />
Vorkommen<br />
Fläche m²<br />
- 100<br />
4 600<br />
9 6800<br />
15 4000<br />
12 11100<br />
15 1050<br />
14 550<br />
6 2850<br />
6<br />
1 8800<br />
60.20 Weg oder Platz Meist versiegelt 1 30750<br />
60.23 Weg oder Platz Wassergebundene Decke 2 5000<br />
60.30 Gleisbereich Zum Teil noch genutzt, z.T.<br />
stillgelegt oder spärlich genutzt<br />
60.41 Lagerplatz Versiegelt oder wassergebundene<br />
Decke<br />
2 22600<br />
2 800<br />
60.60 Garten Kle<strong>in</strong>gärten, <strong>in</strong>tensiv genutzt 6 2500<br />
Wertstufen nach ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung: 1 -4 ke<strong>in</strong>e bis sehr ger<strong>in</strong>ge, 5 -8 ger<strong>in</strong>ge, 9 -16 mittlere, 17 – 32 hohe,<br />
33 – 64 sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung * Bewertung erfolgt separat von der Flächenbilanz
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Abb. 9: Ruderalfluren auf dem Güterbahnhof Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Biotoptypen mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung kommen im UG nicht vor.<br />
Mittlere naturschutzfachliche Bedeutung erreichen die verschiedenen Ausprägungen der<br />
Ruderalvegetation, die Feldgehölze und Gebüsche sowie die Sukzessionswälder. Abwertend wirkt bei<br />
der Ruderalvegetation die artenarme Ausprägung, bei den Feldgehölzen und Gebüschen s<strong>in</strong>d oftmals<br />
nicht heimische Arten <strong>in</strong> unterschiedlichem Anteil vertreten. Bei den Sukzessionswäldern ist<br />
stellenweise e<strong>in</strong>e Krautschicht aus nitrophilen Arten beobachtbar.<br />
Alle anderen Biotoptypen weisen e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge bis sehr ger<strong>in</strong>ge naturschutzfachliche Bedeutung auf.<br />
aglR/ILN 30
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
2.4.2 Fauna<br />
Datenquellen<br />
Die faunistischen Untersuchungen umfassen die Erhebung von Fledermäusen, Amphibien, Reptilien, ausgewählten Vogelarten,<br />
sowie Heuschrecken, Tagfaltern, Wildbienen und Laufkäfern. Bei den FFH-relevanten Artengruppen wurde nach den im<br />
Anhang II/IV genannten und im Gebiet zu erwartenden Arten von Amphibien und Reptilien gezielt gesucht.<br />
Untersucht wurden im Jahr 2011 die nachfolgend genannten Artengruppen:<br />
• Fledermäuse (Quartiere)<br />
• Vögel<br />
• Reptilien<br />
• Schmetterl<strong>in</strong>ge<br />
• Wildbienen<br />
• Heuschrecken<br />
2.4.2.1 Fledermäuse (Quartiere)<br />
Aus der Kontrolle der Gebäude mittels Inspektion, Ausflugbeobachtung und Detektorerfassung g<strong>in</strong>g ke<strong>in</strong><br />
H<strong>in</strong>weis auf e<strong>in</strong>e aktuelle Quartierbelegung durch Fledermäuse hervor. An beiden Term<strong>in</strong>en wurden bis<br />
Mitternacht im gesamten Güterbahnhofbereich nur e<strong>in</strong> bis zwei Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus)<br />
beim kurzzeitigen Überflug des Geländes <strong>in</strong> Richtung Neckarufer beobachtet und mit dem Detektor<br />
registriert. Weitere Fledermausarten konnten über dem Gelände nicht beobachtet werden, obwohl<br />
zum<strong>in</strong>dest noch mit e<strong>in</strong>em Großen Abendsegler (Nyctalus noctula) <strong>in</strong> großer Höhe jagend und <strong>in</strong><br />
Gewässernähe zu rechnen war.<br />
Insgesamt ist das Bahngelände <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Funktion als Nahrungshabitat für Fledermäuse ohne Bedeutung.<br />
Der gesamte E<strong>in</strong>griffsbereich ist ke<strong>in</strong> oder zum<strong>in</strong>dest ke<strong>in</strong> wesentlicher Bestandteil e<strong>in</strong>er regelmäßig<br />
genutzten Flugroute von Fledermäusen, soweit dies aus den Flugbeobachtungen, Detektornachweisen<br />
und anhand der Bewertung der strukturellen Ausstattung des Geländes abgeleitet werden kann.<br />
Bewertung<br />
Die Relevanzprüfung (Habitatstrukturanalyse, Quartierkontrollen, Ausflugbeobachtungen,<br />
Detektorerfassung) führte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben für Fledermäuse nicht relevant ist, da im<br />
geplanten E<strong>in</strong>griffsbereich ke<strong>in</strong>e Quartiere (Wochenstuben, E<strong>in</strong>zelquartiere) vorhanden s<strong>in</strong>d. Zudem ist der<br />
E<strong>in</strong>griffsbereich ke<strong>in</strong> Bestandteil e<strong>in</strong>er wichtigen Flugstraße, überdies hat das Bahngelände ke<strong>in</strong>e für die<br />
lokale Fledermauspopulation wesentliche Bedeutung als Nahrungshabitat. E<strong>in</strong>e Erfüllung der<br />
Verbotstatbestände nach § 44 (1) 1 bis 3 BNatSchG ist durch den geplanten E<strong>in</strong>griff nicht zu erwarten.<br />
aglR/ILN 31
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
2.4.2.2 Vögel<br />
Im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen wurden im Untersuchungsgebiet <strong>in</strong>sgesamt 30<br />
Vogelarten festgestellt. Davon s<strong>in</strong>d 18 Arten als Brutvögel e<strong>in</strong>zustufen. Wobei <strong>in</strong> dieser Kategorie 3 Arten<br />
als sicher brütend, 9 als wahrsche<strong>in</strong>lich und 6 als möglich brütend e<strong>in</strong>gestuft werden. Elf Arten treten als<br />
Nahrungsgäste auf und e<strong>in</strong>e Art als Durchzügler. Von den möglich und wahrsche<strong>in</strong>lich brütenden<br />
Vogelarten stehen vier Arten auf der Roten Liste und werden <strong>in</strong> der Vorwarnliste aufgeführt.<br />
Bewertung<br />
Von den naturschutzfachlich bedeutsamen Brutvögeln stehen drei Arten auf der Vorwarnliste der<br />
Roten Liste Baden-Württembergs: Dompfaff, Feldsperl<strong>in</strong>g, Haussperl<strong>in</strong>g. Diese Vorkommen s<strong>in</strong>d von<br />
mittlerem naturschutzfachlichem Interesse. Der Haussperl<strong>in</strong>g ist im Untersuchungsgebiet häufig<br />
vertreten.<br />
Bei den übrigen, im Untersuchungsgebiet festgestellten Brutvögeln, handelt es sich um <strong>in</strong> Baden-<br />
Württemberg ungefährdete und meist allgeme<strong>in</strong> verbreitete und häufige Arten. Typische und häufige<br />
Bewohner der Hecken und Feldgehölze des Untersuchungsgebiets s<strong>in</strong>d beispielsweise Kohl- und<br />
Blaumeise, Amsel, Mönchsgrasmücke, Zilpzalp, Grün- und Buchf<strong>in</strong>k. Deutlich seltener wurden<br />
Stieglitz und Gartengrasmücke als Brutvögel registriert.<br />
Als Nahrungsgäste wurden im Untersuchungsgebiet Bachstelze, Elster, Eichelhäher, Graureiher,<br />
Mauersegler und Mehlschwalbe, sowie Rabenkrähe, R<strong>in</strong>geltaube, Rot- und Schwarzmilan beobachtet.<br />
E<strong>in</strong> Neuntöter wurde als Durchzügler e<strong>in</strong>gestuft.<br />
2.4.2.3 Reptilien<br />
Im Untersuchungsbericht wurden im Rahmen der Untersuchungen <strong>in</strong>sgesamt 16 Reptilien beobachtet.<br />
Das Vorkommen der streng geschützten, im Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>e geführten Zauneidechse<br />
konnte im Rahmen dreier Begehungen nachgewiesen werden. Da mit der Umnutzung des Geländes<br />
sowohl e<strong>in</strong>e direkte Betroffenheit von Individuen zu erwarten ist und die Habitate der Art (vornehmlich<br />
die Ruderalfluren im Verbund mit Gehölzstrukturen) <strong>in</strong> Anspruch genommen werden, werden<br />
vorgezogene Maßnahmen (CEF) notwendig.<br />
Bewertung<br />
Mit der Zauneidechse wurde e<strong>in</strong>e Art des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie festgestellt. Die Art ist <strong>in</strong> der<br />
Roten Liste Baden-Württembergs <strong>in</strong> der Vorwarnliste aufgenommen. Daher hat das UG aus<br />
naturschutzfachlicher Sicht für Reptilien e<strong>in</strong>e mittlere bis hohe Bedeutung.<br />
2.4.2.4 Schmetterl<strong>in</strong>ge<br />
Der Nachtkerzenschwärmer konnte trotz des Vorhandense<strong>in</strong>s grundsätzlich geeigneter Larvalhabitate<br />
im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden.<br />
Insgesamt wurden sieben Tagfalter- und Widderchenarten notiert. Es handelt sich um weit verbreitete,<br />
aglR/ILN 32
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
wenig anspruchsvolle Arten. E<strong>in</strong>zige wertgebende Art ist der Schwalbenschwanz, der bundesweit <strong>in</strong><br />
der Vorwarnliste geführt wird. Drei Arten s<strong>in</strong>d besonders geschützt.<br />
Bewertung<br />
Die E<strong>in</strong>stufung der Wertigkeit der Probeflächen für die Schmetterl<strong>in</strong>gsfauna richtet sich nach den<br />
Kriterien von GEYER & MÜHLHOFER (1997). Für die Wertung als Vorkommen werden der Nachweis<br />
e<strong>in</strong>er Art und die Eignung der Fläche als (Teil)-Lebensraum berücksichtigt.<br />
Die Tagfalter- und Widderchenfauna des Untersuchungsgebietes ist als stark verarmt e<strong>in</strong>zustufen.<br />
2.4.2.5 Wildbienen<br />
Es konnten 39 Wildbienenarten nachgewiesen werden. Darunter ist mit Thyreus orbatus e<strong>in</strong>e Art<br />
sowohl <strong>in</strong> Baden-Württemberg als auch <strong>in</strong> Deutschland als stark gefährdet e<strong>in</strong>gestuft. Sie wurde <strong>in</strong>s<br />
Artenschutzprogramm des Landes aufgenommen. Drei Arten s<strong>in</strong>d landes-, zwei bundesweit<br />
gefährdet. Je fünf weitere Arten f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> der Vorwarnliste von Baden-Württemberg und / oder<br />
von Deutschland.<br />
Bewertung<br />
Die naturschutzfachliche Bewertung für die Wildbienen erfolgt <strong>in</strong> Anlehnung an SCHWENNINGER et al.<br />
(1996). Als E<strong>in</strong>stufungskriterium wird vor allem das Vorkommen der Rote-Liste-Arten bzw. von<br />
ökologisch anspruchsvolleren Bienenarten herangezogen. Der Nachweis e<strong>in</strong>er Art wird als<br />
„Vorkommen“ gewertet, wenn davon auszugehen ist, dass die Art <strong>in</strong> der zu beurteilenden Fläche<br />
geeignete Entwicklungsbed<strong>in</strong>gungen, d. h. zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>en wichtigen Teillebensraum, vorf<strong>in</strong>det.<br />
In trockenwarmen Ruderalfluren von brachliegenden Industrie- und Bahnarealen existieren oftmals<br />
Vorkommen von stark gefährdeten Wildbienenarten, die <strong>in</strong>s Artenschutzprogramm des Landes Baden-<br />
Württemberg aufgenommen wurden, wie eigene Untersuchungen <strong>in</strong> Basel, Freiburg, Offenburg,<br />
Karlsruhe und Heilbronn zeigten. Mit Thyreus orbatus konnte e<strong>in</strong>e solche Art nachgewiesen werden.<br />
Ferner kommen vier als gefährdet e<strong>in</strong>gestufte Arten vor, so dass die Ruderalfluren des Areals als<br />
naturschutzfachlich hochwertig e<strong>in</strong>zustufen ist. Die Bestände s<strong>in</strong>d relativ <strong>in</strong>dividuenarm, was<br />
vermutlich maßgeblich auf e<strong>in</strong> nur e<strong>in</strong>geschränktes Blütenangebot zurückzuführen ist.<br />
2.4.2.6 Heuschrecken<br />
Die Begehungen erbrachten nicht den Nachweis der zu erwartenden Blauflügeligen Ödlandschrecke,<br />
sondern überraschend e<strong>in</strong> Vorkommen der ebenfalls besonders geschützten Blauflügeligen<br />
Sandschrecke (Sph<strong>in</strong>gonotus caerulans). Die größte Individuenzahl wurde bei e<strong>in</strong>er Begehung am 3.<br />
August notiert. Insgesamt elf Tiere fanden sich <strong>in</strong> vegetationsarmen Bereichen mit fe<strong>in</strong>em Substrat<br />
zwischen stillgelegten Gleisen sowie <strong>in</strong> als Lager- und Parkplatz genutzten Flächen mit<br />
wassergebundener Decke. Es handelt sich um e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Population.<br />
aglR/ILN 33
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Bundesweit ist die Blauflügelige Sandschrecke als stark gefährdet (MAAS et al. 2002) und <strong>in</strong> Baden-<br />
Württemberg als gefährdet (DETZEL & WANCURA 1998) e<strong>in</strong>gestuft. In der Region „Albvorland“ ist sie<br />
stark gefährdet. Der Verbreitungsschwerpunkt <strong>in</strong> Baden-Württemberg ist die Oberrhe<strong>in</strong>ebene.<br />
Außerhalb der Oberrhe<strong>in</strong>ebene s<strong>in</strong>d nur wenige zerstreute Vorkommen vor allem aus dem<br />
Neckarbecken und dem Bodenseeraum bekannt. Die Blauflügelige Sandschrecke ist<br />
trockenheitsliebend und benötigt vegetationsarme, sand- und schotterreiche Flächen. Funde dieser<br />
Pionierart aus Baden-Württemberg liegen vor <strong>in</strong> Industriebrachen, Rhe<strong>in</strong>dämmen, B<strong>in</strong>nendünen,<br />
Bahnanlagen, Kiesgruben und – historisch - <strong>in</strong> Schotterbänken des Rhe<strong>in</strong>s.<br />
Bewertung<br />
E<strong>in</strong>e Vollerfassung der Heuschreckenfauna nach den üblichen Methodenstandards als Grundlage für<br />
e<strong>in</strong>e naturschutzfachliche Bewertung war nicht vorgesehen. Da die gezielte Suche nach gesetzlich<br />
geschützten Arten den Nachweis des mit Sicherheit bodenständigen Vorkommens der bundesweit wie<br />
regional stark gefährdeten Blauflügeligen Sandschrecke ergab, ist das Areal dennoch aus<br />
Heuschreckensicht als hochwertig e<strong>in</strong>zustufen. Es ist unklar, ob die Art auch an anderen Stellen der<br />
Umgebung geeignete Habitate vorf<strong>in</strong>det und besiedelt. Vermutlich ist die kle<strong>in</strong>e Population isoliert.<br />
Überblick Ergebnisse zum Vorkommen von FFH-Arten<br />
Die EU hat zum Erhalt von Natur und biologischer Vielfalt zwei Richtl<strong>in</strong>ien erlassen:<br />
• Fauna-Flora-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie (FFH-Richtl<strong>in</strong>ie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG)<br />
• Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG)<br />
E<strong>in</strong> Ziel der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie ist es, neben dem unmittelbaren Artenschutz e<strong>in</strong> kohärentes ökologisches<br />
Netz „Natura 2000“ besonderer Schutzgebiete zu errichten, zu erhalten und zu entwickeln. In das Netz<br />
<strong>in</strong>tegriert werden sowohl Gebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie als auch<br />
Vogelschutzgebiete nach der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie. Auf Grundlage der 2011 durchgeführten<br />
Untersuchungen wurden folgende Arten der o.g. Kategorien gefunden:<br />
• Vorkommen der Zauneidechse als Art des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />
• Europäische Vogelarten<br />
aglR/ILN 34
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
2.4.2.7 Zusammenfassende Bewertung Fauna<br />
Die naturschutzfachliche Wertigkeit der e<strong>in</strong>zelnen Tierartengruppen ist <strong>in</strong> der folgenden Tabelle<br />
zusammengefasst. Die Wertigkeit des Areals für die untersuchten Tierartengruppen begründet sich<br />
mit den Vorkommen von bedeutenden Arten. Demnach ist das Gelände für Fledermäuse und<br />
Schmetterl<strong>in</strong>ge von ger<strong>in</strong>ger Bedeutung. Für Reptilien, Vögel, Wildbienen und Heuschrecken besteht<br />
e<strong>in</strong>e hohe Wertigkeit. Für die beiden letzten Gruppen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere Rohboden- und<br />
Schotterflächen sowie Ruderalfluren von hoher Bedeutung.<br />
Tab. 5: Übersicht naturschutzfachliche Bewertung der Fauna.<br />
Tierartengruppe Naturschutzfachliche Wertigkeit E<strong>in</strong>stufung aufgrund<br />
Fledermäuse ger<strong>in</strong>g Ke<strong>in</strong>e Quartiere oder Flugrouten, nur ger<strong>in</strong>ge<br />
Bedeutung als Jagdhabitat<br />
Reptilien<br />
aglR/ILN 35<br />
hoch Vorkommen e<strong>in</strong>er streng geschützten Art<br />
Vögel<br />
mittel Vorkommen von acht Arten der Roten Liste<br />
(e<strong>in</strong>schließlich Vorwarn-Arten)<br />
Schmetterl<strong>in</strong>ge sehr ger<strong>in</strong>g wenige kommune Arten<br />
Wildbienen hoch Vorkommen e<strong>in</strong>er stark gefährdeten und von<br />
vier gefährdeten Arten<br />
Heuschrecken hoch Vorkommen e<strong>in</strong>er bundesweit und regional<br />
stark gefährdeten Art<br />
Datenlage: Status: ausreichend
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
2.4.3 Artenschutzrechtliche Belange<br />
Die für den Artenschutz bedeutsamen Tiergruppen wurde im Zusammenhang mit der Untersuchung ILN<br />
(2010) erfasst. E<strong>in</strong> Scop<strong>in</strong>gterm<strong>in</strong> im Rahmen der Flächenfreisetzung des Bahngeländes fand statt.<br />
Um die Artenschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen, werden vorgezogene<br />
Ausgleichsmaßnahmen als notwendig erachtet. Dabei s<strong>in</strong>d zeitliche Zusammenhänge zu beachten.<br />
Sie s<strong>in</strong>d die rechtlich verb<strong>in</strong>dliche Ausgangslage bei der Aufstellung des Bebauungsplanes. Die<br />
Umsetzung der Maßnahmen soll im Frühjahr oder Herbst 2013 idealer Weise erfolgen.<br />
E<strong>in</strong>e ausführlichere Darstellung f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> ILN (2011).<br />
Fledermäuse<br />
Für die Artengruppe der Fledermäuse s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Maßnahmen notwendig.<br />
Reptilien<br />
Für die nachgewiesene Art „Zauneidechse“ s<strong>in</strong>d spezielle CEF-Maßnahmen notwendig. Diese s<strong>in</strong>d im<br />
Bericht „Artenschutzrechtliche Beurteilung“ beschrieben und werden im Rahmen des<br />
Grünordnungsplanes aufgegriffen.<br />
Vögel<br />
Für e<strong>in</strong>ige nachgewiesene Arten s<strong>in</strong>d spezielle CEF-Maßnahmen notwendig. Diese s<strong>in</strong>d im Bericht<br />
„Artenschutzrechtliche Beurteilung“ beschrieben und werden im Rahmen des Grünordnungsplanes<br />
aufgegriffen.<br />
Schmetterl<strong>in</strong>ge<br />
Für die nachgewiesenen besonders geschützten Arten wird empfohlen, auf der Ausgleichsfläche für<br />
die Zauneidechse geeignete Larvalhabitate anzubieten. Hierzu sollten Lotus corniculatus und Daucus<br />
carota e<strong>in</strong>gebracht werden.<br />
Wildbienen<br />
Für Wildbienen können die zu empfehlenden Maßnahmen ebenfalls <strong>in</strong>nerhalb der Ausgleichsfläche<br />
für die Zauneidechse verwirklicht werden.<br />
An Nistrequisiten ist für e<strong>in</strong>e Steilwand bzw. Trockenmauer zu sorgen, <strong>in</strong> der Anthophora<br />
quadrimaculata als Wirt des stark gefährdeten Thyreus orbatus nisten kann. Ferner sollten offene<br />
Schotter- oder Kiesflächen bzw. -haufen angeboten werden, deren Spaltensystem Anthidium<br />
punctatum und Osmia adunca nutzen können.<br />
An Nahrungsquellen sollten für die Spezialisten Gewöhnlicher Natterkopf (Echium vulgare),<br />
Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus), Gelbe Resede (Reseda lutea), Wiesen-Flockenblume<br />
(Centaurea jacea), Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea) und Gewöhnlicher Ra<strong>in</strong>farn (Tanacetum<br />
vulgare) e<strong>in</strong>gebracht werden.<br />
aglR/ILN 36
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Heuschrecken<br />
Für Sph<strong>in</strong>gonotus caerulans sollte e<strong>in</strong>e vegetationsarme Fläche mit Fe<strong>in</strong>substrat zur Verfügung<br />
gestellt werden. Es ersche<strong>in</strong>t s<strong>in</strong>nvoll, die wenigen Tiere abzufangen und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em neuen Habitat<br />
auszusetzen.<br />
2.4.4 Nach §32 LNatSchG geschützte Biotope<br />
Im UG kommen ke<strong>in</strong>e geschützten Biotope vor.<br />
2.4.5 Naturschutzfachliche Schutzgebiete<br />
Im UG liegen ke<strong>in</strong>e NSG, LSG und NATURA 2000-Gebiete.<br />
2.4.6 Lebensraumtypen von geme<strong>in</strong>schaftlichem Interesse<br />
Auf Grundlage der Untersuchungen von ILN (2011) s<strong>in</strong>d im Gebiet ke<strong>in</strong>e Lebensraumtypen nach<br />
Anhang I der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie (FFH-Richtl<strong>in</strong>ie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) vorhanden.<br />
Datenlage: Status: ausreichend<br />
2.5 Schutzgut Biologische Vielfalt<br />
Datenquellen: ILN (2009): Naturschutzfachliche Risikoe<strong>in</strong>schätzung Flächenfreisetzung Güterbahnhof Tüb<strong>in</strong>gen<br />
ILN (2011): Faunistische und floristische Erfassungen 2009/2010 zur Flächenfreisetzung im Gbf / Hbf Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Der Begriff der Biologischen Vielfalt verb<strong>in</strong>det drei Ebenen, welche mite<strong>in</strong>ander verwoben s<strong>in</strong>d.<br />
Erstens die Vielfalt an Ökosystemen oder Lebensräumen, zweitens die Artenvielfalt – e<strong>in</strong>schließlich<br />
Pilzen und Mikroben sowie die Vielfalt an genetischen Informationen, die <strong>in</strong> den Arten enthalten s<strong>in</strong>d.<br />
Bestand und Bewertung<br />
Die Vielfalt an Lebensräumen<br />
Die im Geltungsbereich vorkommenden Lebensräume gehören alle zum Komplex gestörte, trockenwarme<br />
Ruderalflächen <strong>in</strong> unterschiedlichen Sukzessionsstadien, weiterh<strong>in</strong> vertreten s<strong>in</strong>d<br />
Biotoptypenkomplexe der Siedlungsbereiche. Insgesamt ist die Vielfalt an Lebensräumen als mäßig<br />
bis ger<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>zustufen.<br />
aglR/ILN 37
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Die Artenvielfalt<br />
Die im Geltungsbereich vorkommenden Arten gehören weitgehend den typischen Vertretern und<br />
Leitarten des Lebensraumkomplexes gestörte, trocken-warme Ruderalflächen an sowie dem<br />
Biotoptypenkomplex der Siedlungsbereiche. Wobei, wie die Untersuchungen ILN (2011) gezeigt<br />
haben, bei e<strong>in</strong>igen Tierartengruppen durchaus hohe Artenzahlen erreicht werden können. Die<br />
Artenvielfalt <strong>in</strong>sgesamt muss m<strong>in</strong>destens als mittel e<strong>in</strong>geschätzt werden.<br />
Genetische Vielfalt<br />
Aussagen zur genetischen Vielfalt s<strong>in</strong>d schwierig, da ke<strong>in</strong>e Untersuchungen dazu vorliegen. Aufgrund<br />
dessen können nur Rückschlüsse aus der Vielfalt an Lebensräumen sowie der Artenvielfalt gezogen<br />
werden, hier können auch Annahmen zu Randzonen von Verbreitungsgebieten mit e<strong>in</strong> bezogen<br />
werden. Aufgrund der mäßigen bis ger<strong>in</strong>gen Vielfalt an Lebensräumen sowie der mittleren Artenvielfalt<br />
kann höchstens von e<strong>in</strong>er mittleren genetischen Vielfalt ausgegangen werden.<br />
2.6 Schutzgut Landschaft<br />
Datenquellen:<br />
Regionalplan Regionalverband Neckar-Alb Planentwurf (2012) <strong>in</strong>kl. <strong>Umweltbericht</strong><br />
Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb (2011)<br />
Eigene E<strong>in</strong>schätzungen und Begehungen (ILN 2011)<br />
Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen – Tüb<strong>in</strong>gen (1997): Landschaftsplan<br />
Bestand Landschaft<br />
Die Bestandesbeschreibung erfolgt auf Grundlage vorhandener Daten sowie e<strong>in</strong>er verbalen Beschreibung<br />
der örtlichen E<strong>in</strong>drücke im Rahmen mehrerer Begehungen.<br />
„Landschaft“ wird heute sehr umfänglich und gegenüber den Kriterien der Naturschutzgesetzgebung sehr<br />
viel breiter gefasst. Das Schlüsseldokument zum aktuellen Landschaftsbegriff ist die Europäische<br />
Landschaftskonvention (Inkrafttreten 3/2004):„Landschaft“ ist nach Artikel 1 der Konvention „e<strong>in</strong> Gebiet,<br />
wie es vom Menschen wahrgenommen wird, deren Charakter das Ergebnis der Wirkungen und<br />
Wechselwirkungen von natürlichen und/oder menschlichen Faktoren ist“. Landschaft wird dabei<br />
flächendeckend (Siedlungsfläche und Freiraum) betrachtet. Zudem stehen nicht nur statische und<br />
historisierende Landschaftszustände im Fokus, wie dies klassische kulturlandschaftliche Ansätze tun,<br />
sondern explizit die dynamische Landschaftsentwicklung.<br />
Es liegt <strong>in</strong> der Natur der Sache, dass Landschaft nicht „objektiv“ beschrieben und bewertet werden kann,<br />
sondern subjektive, transparente Beschreibungen und plausible Bewertungen Grundlage für die<br />
Beurteilung des Schutzguts darstellen.<br />
aglR/ILN 38
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Abb. 10: Geologie und Naturräumliche Gliederung (aus Landschaftsrahmenplan Neckar-Alb 2011).<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum 104 Schönbuch und Glemswald<br />
(Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar Alb 2011) <strong>in</strong> der Untere<strong>in</strong>heit Neckartal.<br />
Der Güterbahnhof liegt im Innenbereich, am Rand e<strong>in</strong>es bestehenden Gewerbe- und Mischgebiets<br />
und grenzt unmittelbar an e<strong>in</strong>e Verkehrsfläche der DB. Im direkten Umfeld bef<strong>in</strong>den sich der Möck-<br />
/Depot-Areal und großflächige E<strong>in</strong>zelhandelsgebäude. Etwa 100 m nördlich fließt der Neckar.<br />
Oberhalb des gegenüberliegenden Neckarufers erhebt sich der Österberg.<br />
Das Ersche<strong>in</strong>ungsbild des Gebietes selbst ist geprägt durch se<strong>in</strong>e derzeitige Nutzung als<br />
Verkehrsbrache, Industriebrache, gewerbliche Nutzung, Lager- und Verkehrsfläche. E<strong>in</strong>e geordnete<br />
E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> das Landschafts- / Stadtbild ist derzeit nicht vorhanden. Nach dem Landschaftsplan<br />
(1997) kommen <strong>in</strong> Bezug auf die landschaftsgebundene Erholung und die Landschaftsbildqualität<br />
ke<strong>in</strong>e wertvollen Bereiche (wie Naherholungsflächen, Erholungsschwerpunkte etc.) vor. Se<strong>in</strong>e<br />
Eigenheit, Schönheit und Vielfalt ist als ger<strong>in</strong>g zu bezeichnen.<br />
aglR/ILN 39
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Abb. 11: Luftbild des Planungsraumes (Quelle: Google).<br />
Bewertung<br />
Aufgrund se<strong>in</strong>es Charakters als Verkehrsbrache, Industriebrache, gewerbliche Nutzung, Lager- und<br />
Verkehrsfläche, e<strong>in</strong>er nicht vorhandenen geordneten E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> das Landschafts- / Stadtbild sowie<br />
se<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen Eigenheit, Schönheit und Vielfalt ist von e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen Bedeutung auszugehen. Mit<br />
e<strong>in</strong>er angestrebten Neugestaltung des Gebiets kann e<strong>in</strong>e Aufwertung erfolgen.<br />
Datenlage: Status: ausreichend<br />
aglR/ILN 40
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
2.7 Schutzgut Mensch<br />
Datenquellen:<br />
Regionalplan Neckar-Alb Planentwurf 2012 <strong>in</strong>kl. <strong>Umweltbericht</strong><br />
Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb 2011<br />
Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen-Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Automatisiertes Raumordnungskataster<br />
Lärmkarten der LUBW<br />
Obermeyer (2009): Schalltechnische Untersuchung Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Bestand<br />
Für das Schutzgut Mensch werden die Aspekte Erholung und Gesundheit betrachtet. Der Bestand<br />
wird anhand folgender Kriterien beschrieben:<br />
• Flächennutzung<br />
• Lärmbelastung<br />
• Erholungsnutzung<br />
Flächennutzung<br />
Der Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan als Bahnanlage ausgewiesen.<br />
Nördlich und südlich angrenzend f<strong>in</strong>den sich Mischgebiete, Sondergebiete und Gewerbegebiete.<br />
Abb. 12: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan im automatisierten Raumordnungskataster (AROK<br />
2012/ Quelle: www.geoportal-raumordung-bw.de).<br />
aglR/ILN 41
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Lärm<br />
Die Lärmkartierung für den Geltungsbereich wurde von Obermeyer (2009) für folgende Verkehrsarten<br />
erstellt:<br />
− Straßenverkehrslärm<br />
− Schienenverkehrslärm<br />
Abb. 13: Lärmbelastung Verkehr (Zeitraum: Tag, Freiflächen <strong>in</strong> 2 m Höhe Quelle: Obermeyer (2009)).<br />
Die Lärmbelastung durch Straßenverkehr im Lärmband der Reutl<strong>in</strong>gerstraße erreicht hohe Werte,<br />
welche <strong>in</strong>s westliche Drittel des Geltungsbereiches e<strong>in</strong>strahlen. Hier werden Belastungen von 60 bis<br />
über 65 dB(A) erreicht. Im Bereich der Eisenbahnstraße ziehen sich die Belastungen nur als schmales<br />
Band mit 60 bis über 65 dB(A) an dieser entlang. Der Großteil der Fläche liegt <strong>in</strong>nerhalb der<br />
Pegelwerte von 56 – 60 dB(A).<br />
Abb. 14: Lärmbelastung Gewerbe (Zeitraum: Tag, <strong>in</strong> 6,3 m Höhe Quelle: Obermeyer (2009)).<br />
Die Lärmbelastungen durch Gewerbe / Industrie erreichen im Osten als Band entlang der<br />
Eisenbahnstraße mit Pegelwerten von über 60 dB(A) die höchsten Werte.<br />
aglR/ILN 42
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Erholungsnutzung<br />
Im Rahmen der Untersuchungen und zahlreichen Begehungen im Jahr 2011 konnte e<strong>in</strong>e<br />
landschaftsbezogene Erholungsnutzung nicht festgestellt werden. E<strong>in</strong>zig der Betrieb der Kle<strong>in</strong>gärten<br />
kann als Form der Feierabenderholung gelten. Nach dem Landschaftsplan (1997) kommen ke<strong>in</strong>e<br />
wertvollen Bereiche für Naherholung bzw. Erholungsschwerpunkte im B-Plangebiet vor.<br />
Abb. 15: Wertvolle Flächen für die ortsnahe Erholung <strong>in</strong> verdichteten Teilräumen (Landschaftsrahmenplan<br />
Neckar-Alb 2011).<br />
Nach dem Landschaftsrahmenplan des Regionalverbandes Neckar-Alb s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e besonderen<br />
ortsnahen Erholungsräume im Umfeld des Vorhabens vorhanden (siehe Abbildung oberhalb).<br />
Bewertung Mensch<br />
E<strong>in</strong>e Bewertung erfolgt anhand der folgenden Parameter:<br />
• Flächennutzung<br />
• Lärmbelastungen<br />
• Erholungsnutzung<br />
Flächennutzung<br />
aglR/ILN 43
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Als Flächennutzung ist aktuell e<strong>in</strong>e Bahnanlage ausgewiesen. Geplant s<strong>in</strong>d Misch-, Gewerbe- bzw.<br />
Sondergebiet. Ziel der Planung ist e<strong>in</strong>e Nutzungsverteilung mit e<strong>in</strong>em gewerblich genutzten Bereich<br />
östlich der Depotstraße, e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiet als Puffer zum westlich der<br />
Depotstraße vorgesehenen gemischten Quartier sowie e<strong>in</strong>em Bereich mit Sondernutzungen zur<br />
Blauen Brücke. Für die Fläche mit Sondernutzungen werden Freizeit und Gastronomie, Büro- und<br />
Dienstleistung sowie besondere Wohnformen oder mit den übrigen Nutzungen verträglicher<br />
E<strong>in</strong>zelhandel vorgeschlagen. Für die umgebenden bzw. angrenzenden Nutzungen kann dies<br />
<strong>in</strong>sgesamt als verträglich angesehen werden.<br />
Lärmbelastungen<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt Richt- und Orientierungswerte wider, welche zur Bewertung der<br />
Lärmbelastungen notwendig s<strong>in</strong>d.<br />
Tab. 6: Schalltechnische Orientierungswerte <strong>in</strong> dB(A).<br />
Nutzungse<strong>in</strong>heiten Orientierungswerte DIN<br />
aglR/ILN 44<br />
18005<br />
Immissionsrichtwert TA<br />
Lärm<br />
Tag /Nacht Tag /Nacht<br />
Industriegebiet - 70/70<br />
Gewerbegebiete 65 / 55/50 65 / 50<br />
Kerngebiete 65 / 55 -<br />
Dorf- und Mischgebiete 60 / 50/45 60 / 45<br />
Besondere Wohngebiete 60 / 45 -<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Wohngebiete 55 / 45/40 55 / 40<br />
Re<strong>in</strong>e Wohngebiete 55 / 40/35 50 / 35<br />
Kurgebiete, Krankenhäuser, Altenheime, Schulen 45 – 65 / 35 – 65 -<br />
Parkanlagen, Kle<strong>in</strong>gartenanlagen 55 / 55 -<br />
Bei zwei angegebenen Nachtwerten <strong>in</strong> der DIN 18005 soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm gelten, der<br />
höhere ist für die Beurteilung des Verkehrslärms heranzuziehen.<br />
Verkehrslärm<br />
Nach Obermeyer (2012) sollten an den geplanten Gebäuden zum<strong>in</strong>dest die folgenden Grenzwerte für<br />
Schallimmissionen aus Verkehrswegen (16.BImSchV) herangezogen werden.<br />
Tab. 7: Grenzwerte für Schallimmissionen aus Verkehrswegen (16.BImSchV) <strong>in</strong> dB(A).<br />
Nutzungse<strong>in</strong>heiten Tag<br />
An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen,<br />
Altenheimen<br />
In re<strong>in</strong>en und allgeme<strong>in</strong>en Wohngebieten und<br />
Kle<strong>in</strong>siedlungsgebieten<br />
6 – 22 Uhr<br />
Nacht<br />
22 – 6 Uhr<br />
57 47<br />
59 49<br />
In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 54<br />
In Gewerbegebieten 69 59
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Tags s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dem geplanten Baugebiet Pegel von 58 bis 60 dB(A) vorherrschend. Im direkten Bereich<br />
entlang der Bahn im Norden des Planungsgebietes wurden Pegel von 60 bis 62 dB(A) berechnet.<br />
Entlang der Eisenbahnstraße im Süden s<strong>in</strong>d Pegel von 60 bis 65 dB(A) zu erwarten. Im Westen des<br />
geplanten Baugebietes s<strong>in</strong>d Pegel von 60 bis zu 70 dB(A) entlang der Reutl<strong>in</strong>ger Straße zu erwarten.<br />
Im äußersten Nordwesten des Planungsgebietes wurde e<strong>in</strong> maximaler Beurteilungspegel von 75<br />
dB(A) berechnet. Nachts s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dem geplanten Baugebiet Pegel von 51 bis 56 dB(A) vorherrschend.<br />
Diese erstrecken sich von dem Gebiets<strong>in</strong>neren bis zu den Grenzen entlang der Eisenbahnstraße und<br />
der Bahn. Im Westen s<strong>in</strong>d Pegel von 56 bis zu 71 dB(A) zu erwarten. Jedoch wurden 71 dB(A) nur im<br />
äußersten Nordwesten des Planungsgebietes berechnet. In diesem Bereich ist <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong> Pegel<br />
von bis zu 66 dB(A) vorherrschend. Anhand der Isophonen, die <strong>in</strong> Höhe des 1. OG (6,30 m) berechnet<br />
wurden, ist zu erkennen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete tags zum<br />
großen Teil e<strong>in</strong>gehalten werden. Nachts wird der Orientierungswert jedoch überschritten. Der<br />
Immissionsgrenzwert der 16.BImSchV für Mischgebiete wird tags fast im gesamten Planungsgebiet<br />
e<strong>in</strong>gehalten. Nachts wird der Immissionsgrenzwert nur im westlichen Bereich nicht e<strong>in</strong>gehalten.<br />
Gewerbelärm<br />
Anhand Abb.13 ist zu erkennen, dass die Beurteilungspegel unter den zu Grunde liegenden<br />
Annahmen am Tag zwischen 42 und 58 dB(A) liegen. Im östlichen Bereich des geplanten<br />
Baugebietes wurden Pegel zwischen 55 und 58 dB(A) tags, im mittleren Bereich wurden Pegel<br />
zwischen 55 und 45 dB(A) tags berechnet. Im östlichen Teil des geplanten Baugebietes werden im<br />
Tageszeitraum die Pegel zwischen 45 und 42 dB(A) liegen. Somit ergibt sich, dass <strong>in</strong> der Osthälfte<br />
der Orientierungswert für Mischgebiete weitgehend e<strong>in</strong>gehalten wird.<br />
Aussagen zur Schallschutzwirkung des städtebaulichen Rahmenplanes liegen derzeit noch nicht vor.<br />
Erst nach Vorlage dieser können aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen empfohlen werden.<br />
Erholungsnutzung<br />
Bezüglich e<strong>in</strong>er landschaftsgebundenen Erholung weist der Geltungsbereich ke<strong>in</strong>e Eignung auf, e<strong>in</strong>zig<br />
die Nutzung von ca. 0,2 ha Kle<strong>in</strong>gärten kann als Erholungsform <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs des<br />
Rahmenplanes angesehen werden. Insgesamt ist die Erholungsfunktion als ger<strong>in</strong>gwertig e<strong>in</strong>zustufen.<br />
Datenlage: Status: Ungenügender Datenbestand<br />
Anzahl neuer Ziel- und Quellverkehre fehlt noch<br />
Aussagen zur Lärmbelastung der zukünftigen Anwohner aufgrund der architektonischen Gestaltung<br />
steht noch aus.<br />
aglR/ILN 45
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
2.8 Schutzgut Kulturerbe und sonstige Sachgüter<br />
Datenquellen:<br />
Regionalplan Regionalverband Neckar-Alb Planentwurf (2012) <strong>in</strong>kl. <strong>Umweltbericht</strong><br />
Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb (2011)<br />
Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen-Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Bestand<br />
Die Güterhalle mit Verwaltungsgebäude und dem freistehenden, überdachten Umladebahnsteig<br />
wurde im Jahr 2010 von der Denkmalschutzbehörde unter Denkmalschutz gestellt. Die Eigenschaft ist<br />
2012 entfallen.<br />
Sachgüter s<strong>in</strong>d die vorhandene Bebauung sowie die Straßen-, Schienen- und<br />
Infrastrukturerschließung.<br />
Bewertung<br />
Die Güterhalle mit Verwaltungsgebäude und dem Umladebahnsteig muss aufgrund der Ausweisung<br />
als Kulturdenkmal als hochwertig angesehen werden.<br />
3 STATUS QUO PROGNOSE<br />
Bei Durchführung des Vorhabens werden sich bei mehreren Schutzgütern sehr ger<strong>in</strong>gfügige bis mittlere<br />
Verschlechterungen gegenüber dem derzeitigen Bestand ergeben. Dies betrifft die Schutzgüter Fauna /<br />
Flora, Boden, Wasser, Klima / Luft sowie die biologische Vielfalt. Bei Nichtdurchführung der Maßnahme<br />
bleibt die derzeitige Raumqualität erhalten.<br />
aglR/ILN 46
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
4 KONFLIKTANALYSE<br />
Im Rahmen der Konfliktanalyse wird der derzeitige Bestand der Schutzgüter den Auswirkungen durch<br />
das Vorhaben gegenüber gestellt und bewertet. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben nur die<br />
wesentlichen Auswirkungen derjenigen E<strong>in</strong>griffe, die dem Bebauungsplan zugeordnet werden können.<br />
Dabei werden im Wesentlichen die Wirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima,<br />
Mensch und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />
betrachtet. Wesentliche Eckpunkte s<strong>in</strong>d der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen, für die Schutzgüter<br />
ist von nachfolgenden Auswirkungen auszugehen.<br />
Tab. 8: Übersicht zu erwartender Konflikte<br />
Beschreibung der Betroffenheit Beschreibung der Auswirkungen Bewertung<br />
Auswirkungen<br />
Tiere und Pflanzen<br />
Rodung und Zerstörung der<br />
vorhandenen Vegetation,<br />
Veränderung e<strong>in</strong>es<br />
Teillebensraumes, Veränderung von<br />
Lebensräumen und<br />
Habitatverb<strong>in</strong>dungen<br />
Boden<br />
Auf- und Abtrag von Boden im Zuge<br />
der Baumaßnahmen<br />
Entsiegelung im Zuge der<br />
Erschließung / Bebauung<br />
aglR/ILN 47<br />
Beseitigung / Veränderung von Pflanzen und Vegetation durch<br />
Erschließung,<br />
Störung / Beunruhigung der Tierwelt durch Erschließung und<br />
Bebauung,<br />
Störung der Biotopvernetzung / Zerschneidung und Verkle<strong>in</strong>erung<br />
von Lebensräumen<br />
Ke<strong>in</strong>e § 32 Biotope betroffen<br />
Streng geschützte Arten betroffen!<br />
Nur die Kle<strong>in</strong>gärten weisen nachfolgend hohe Werte bezüglich der<br />
Bodenfunktionen auf:<br />
Filter und Puffer für Schadstoffe: Werte<strong>in</strong>heit 3<br />
Standort Kulturpflanzen(Ertragsfunktion): Werte<strong>in</strong>heit 3<br />
Ausgleichskörper Wasserkreislauf: Werte<strong>in</strong>heit 3<br />
Derzeit s<strong>in</strong>d Bodenflächen zu > 90% versiegelt / teilversiegelt<br />
Im Zuge der Bebauung wird der derzeit sehr hohe<br />
Versiegelungsgrad > 90 % kaum verändert<br />
Altlasten / Bodenbelastungen Sanierung von Altlasten/Bodenbelastungen verbessern die<br />
Gesamtsituation<br />
Wasser<br />
Grundwasserneubildung durch<br />
Entsiegelung ger<strong>in</strong>gfügig verbessert<br />
WSG III und II betroffen<br />
Gefahr e<strong>in</strong>es erhöhten<br />
Oberflächenabflusses<br />
Klima/Luft<br />
Aussagen zur Störung des<br />
Luftaustausches derzeit nicht<br />
endgültig möglich<br />
Versiegelung und Bebauung<br />
verändern Verdunstungsrate und<br />
verr<strong>in</strong>gern klimatisch aktive Flächen,<br />
Bildung großflächiger Wärme<strong>in</strong>seln<br />
Versiegelte und z.T. belastete Flächen für den Wasserkreislauf<br />
betroffen. Kle<strong>in</strong>flächig wird Teil e<strong>in</strong>es WSG III und II durch<br />
Versiegelung <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Funktion e<strong>in</strong>geschränkt<br />
Oberflächenwasserabfluss <strong>in</strong> Vorfluter wird erhöht. Maßnahmen zur<br />
Rückhaltung und zum verzögerten Abfluss s<strong>in</strong>d notwendig.<br />
Ger<strong>in</strong>g - mittel<br />
Mittel<br />
Sehr ger<strong>in</strong>g<br />
Sehr ger<strong>in</strong>g<br />
Positiv<br />
Ger<strong>in</strong>g<br />
Ger<strong>in</strong>g<br />
(Ger<strong>in</strong>g - mittel)<br />
(Ger<strong>in</strong>g )
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
möglich<br />
Mensch<br />
Lärmbelastungen bestehen derzeit<br />
hauptsächlich durch Verkehr und<br />
Gewerbe<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Betroffenheit Güterhalle<br />
aglR/ILN 48<br />
Neu entstehende Quell- und Zielverkehre – Aussagen s<strong>in</strong>d zum<br />
derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich<br />
Drei Viertel der Güterhalle bleiben bei der derzeitigen Planung<br />
erhalten<br />
(Ger<strong>in</strong>g bis<br />
mittel)<br />
In Klammer () gesetzte Bewertungen s<strong>in</strong>d, aufgrund des Verfahrensstandes, vorläufige E<strong>in</strong>schätzungen<br />
Die wesentlichen E<strong>in</strong>griffe durch den Bebauungsplan erfolgen <strong>in</strong> Bezug auf die Naturgüter Fauna, Boden<br />
und Klima/Luft. Nachfolgend werden die wesentlichen E<strong>in</strong>griffe und ihre Wirkungen für jedes Schutzgut<br />
aufgeschlüsselt erläutert.<br />
4.1 Schutzgut Boden<br />
Hier s<strong>in</strong>d an erster Stelle die E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> die Böden der Kle<strong>in</strong>gärten zu nennen. Die Funktionen für<br />
Filter- und Puffer für Schadstoffe, Standort für Kulturpflanzen (natürliche Ertragsfunktion) sowie als<br />
Ausgleichskörper für den Wasserkreislauf werden vollständig verändert. Durch diesen Flächenentzug<br />
kommt es jedoch nur kle<strong>in</strong>flächig zu e<strong>in</strong>er Verschlechterung als Lebensraum für Bodenorganismen,<br />
e<strong>in</strong>er Schwächung der Funktion Filter und Puffer für Schadstoffe, Ausgleichskörper im<br />
Wasserkreislauf ebenso zu e<strong>in</strong>er Reduktion Standort für Kulturpflanzen.<br />
Bei den übrigen Flächen dom<strong>in</strong>ieren die voll- und teilversiegelten Böden. Da letztere (Schotterflächen<br />
der DB, sonstige Lagerflächen) e<strong>in</strong>e gewisse Leistungsfähigkeit bei der Funktion „Ausgleichskörper im<br />
Wasserkreislauf“ aufweisen, ist hierbei mit e<strong>in</strong>er Schwächung zu rechnen. Durch die Bebauung wird<br />
der Anteil an voll- und teilversiegelten Flächen <strong>in</strong>sgesamt zwar kaum verändert, aber doch zu Gunsten<br />
der vollversiegelten verschoben.<br />
Durch die Sanierung bestehender Altlasten/Bodenbelastungen wird e<strong>in</strong>e Verbesserung gegenüber<br />
dem Status-quo erreicht. Die neu entstehenden Böden (Grünanlagen, begrünte Dächer und<br />
Tiefgaragen) erreichen nicht die Funktionswerte der Gartenböden, s<strong>in</strong>d aber flächenmäßig größer und<br />
gleichen daher die voran stehend beschrieben E<strong>in</strong>griffe weitgehend aus.<br />
4.2 Schutzgut Wasser<br />
Wie beim Schutzgut Boden ist aufgrund der kle<strong>in</strong>flächigen Versiegelung von Gartenböden (WSG III<br />
und II) ke<strong>in</strong>e wesentliche Verschlechterung gegenüber dem Status-quo bzgl. der<br />
Grundwasserneubildung zu erwarten. Die natürliche Grundwasserneubildungsfunktion bleibt auf den<br />
Teilflächen erhalten, welche als Ausgleichs-, Grünflächen oder unversiegelte Flächen weiter bestehen<br />
bleiben bzw. neu angelegt werden.<br />
Aufgrund der Verschiebung zu mehr vollversiegelten Böden (auch unter der Berücksichtigung<br />
Dachbegrünung und Tiefgaragenbegrünung) wird der Oberflächenabfluss erhöht. Das im<br />
Ke<strong>in</strong>e
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Planungsgebiet anfallende Regenwasser muss auf den Grundstücken zurückgehalten werden und<br />
kann nur verzögert <strong>in</strong> die Kanalisation e<strong>in</strong>geleitet werden.<br />
4.3 Schutzgut Klima<br />
Bezogen auf die lokalklimatischen Auswirkungen der Planung s<strong>in</strong>d folgende Parameter zu benennen:<br />
1. Auswirkungen auf die thermischen Verhältnisse<br />
2. Auswirkungen auf die Strömungs- und Durchlüftungsverhältnisse<br />
3. Änderung der lokalen Immissionsverhältnisse<br />
Aufgrund der unzureichenden Datengrundlagen h<strong>in</strong>sichtlich der klimatischen bzw. lokalklimatischen<br />
Situation sollte hierfür e<strong>in</strong> separates Gutachten <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schätzung erstellt werden, oder das<br />
derzeit <strong>in</strong> Arbeit bef<strong>in</strong>dliche Stadtbezogene Klimagutachten kann im Laufe des Verfahrens<br />
e<strong>in</strong>gespeist werden.<br />
Insgesamt s<strong>in</strong>d die Auswirkungen auf Klima / Luft derzeit noch nicht e<strong>in</strong>schätzbar.<br />
4.4 Schutzgut Fauna / Flora<br />
Die Hauptauswirkung besteht – wie bei den anderen Schutzgütern – <strong>in</strong> der Bebauung bzw.<br />
Versiegelung von Flächen.<br />
Hiervon betroffen s<strong>in</strong>d bei den Biotoptypen überwiegend folgende E<strong>in</strong>heiten: „Gleisbereich“,<br />
„versiegelter Weg oder Platz, von Bauwerken bestandene Flächen“, „Weg oder Platz mit<br />
wassergebundener Decke“, „ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (verschiedene<br />
Entwicklungsstadien auf Gleisanlagen)“ mit e<strong>in</strong>er überwiegend sehr ger<strong>in</strong>gen bis ger<strong>in</strong>gen<br />
naturschutzfachlichen Wertigkeit. Die Ausprägung der Biotoptypen ist überwiegend als rudimentär,<br />
artenarm bzw. halb heimisch und halb fremdländisch e<strong>in</strong>zustufen. Bei der Flora s<strong>in</strong>d nur ubiquitäre<br />
Arten der Ruderalfluren, Brachen und Siedlungsbereiche betroffen. Wertgebende Arten s<strong>in</strong>d nicht<br />
dabei.<br />
Die Betroffenheit der Fauna entsteht wie o.g. durch Versiegelung und Überbauung und dem damit<br />
e<strong>in</strong>hergehendem Lebensraumverlust. Im H<strong>in</strong>blick auf die streng geschützten Arten Zauneidechse und<br />
europäische Vogelarten s<strong>in</strong>d vorgezogene Artenschutzmaßnahmen (CEF) durchzuführen. Selbiges ist<br />
bzgl. der Wildbienen und Heuschrecken anzuraten.<br />
Mit den auszuführenden Maßnahmen, besonders im H<strong>in</strong>blick auf streng geschützte Arten, können die<br />
Auswirkungen so verr<strong>in</strong>gert werden, dass ke<strong>in</strong>e erheblichen Auswirkungen zurück bleiben.<br />
aglR/ILN 49
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
4.5 Schutzgut Biologische Vielfalt<br />
Bei der biologischen Vielfalt ist aufgrund der E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> bestehende Lebensräume von e<strong>in</strong>er Reduzierung<br />
auszugehen. Diese wirkt sich bei Artengruppen Reptilien, Amphibien, Heuschrecken, Tagfalter und<br />
Wildbienen aufgrund der angestrebten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sehr ger<strong>in</strong>gfügig aus.<br />
4.6 Schutzgut Landschaft<br />
Der stark durch die anthropogenen Nutzungen überprägte Geltungsbereich repräsentiert die<br />
Landschaftse<strong>in</strong>heiten der Gewerbeflächen, Gewerbebrachen und Infrastrukturtrassen vollständig. Die<br />
Landschaft ist weiterh<strong>in</strong> geprägt durch regional bedeutende Verkehrstrassen der Bahn sowie lokal<br />
bedeutende Straßenverkehrsanschlüsse und -verb<strong>in</strong>dungen. Das Gebiet wird durch e<strong>in</strong>e geordnete<br />
E<strong>in</strong>grünung und Bebauung gegenüber dem heutigen Zustand ke<strong>in</strong>e Verschlechterung bzw. sogar e<strong>in</strong>e<br />
ger<strong>in</strong>gfügige Verbesserung beim Landschafts-/ Stadtbild erfahren.<br />
4.7 Schutzgut Mensch<br />
Die angestrebte Flächennutzung ist verträglich mit den vorhandenen umgebenden Nutzungen. Auf die<br />
landschaftsbezogene Erholung ergeben sich ke<strong>in</strong>e negativen Auswirkungen, e<strong>in</strong>zig der Wegfall der<br />
Kle<strong>in</strong>gärten bee<strong>in</strong>trächtigt <strong>in</strong> gewissem Maße e<strong>in</strong>e gebietsbezogene Erholungsstruktur. Die Anb<strong>in</strong>dung<br />
an den Naherholungsraum entlang des Neckars wird durch die geplante Unterquerung der Bahngleise<br />
verbessert.<br />
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und se<strong>in</strong>e Gesundheit können <strong>in</strong> Puncto<br />
Lärmbelastung auftreten. Die derzeit vorhandene hohe Vorbelastung überschreitet z.T. schon die<br />
Orientierungswerte. Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d hierbei noch ke<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>derungen durch die architektonische<br />
Gestaltung mit e<strong>in</strong>gerechnet. Endgültige Bewertungen s<strong>in</strong>d erst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em konkreteren<br />
Planungsstadium möglich.<br />
Im H<strong>in</strong>blick auf die lufthygienische Situation ist <strong>in</strong> den weiteren Planungen die Wärmeversorgung<br />
(bevorzugt mit Fernwärme) des Gebietes zu betrachten. Dies bezüglich s<strong>in</strong>d Gespräche und e<strong>in</strong>e<br />
Prüfung im Gange.<br />
aglR/ILN 50
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
4.8 Schutzgut Kulturerbe und sonstige Sachgüter<br />
Die Güterhalle mit Verwaltungsgebäude und dem Umladebahnsteig muss aufgrund der<br />
ursprünglichen E<strong>in</strong>stufung als Kulturdenkmal als hochwertig angesehen werden. Die Stadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
hat <strong>in</strong> ihren Entwicklungszielen für den städtebaulichen Wettbewerb daher e<strong>in</strong>en besonderen<br />
Schwerpunkt auf den Umgang mit der denkmalgeschützten Güterhalle gelegt. Beim Siegerentwurf<br />
würden drei Viertel der Güterhalle vor<br />
dem Abriss bewahrt und die<br />
Authentizität des Gebäudes bliebe<br />
erhalten.<br />
aglR/ILN 51<br />
Abb. 16: Siegerentwurf des städtebaulichen<br />
Wettbewerbes (AG ANP &<br />
GTL 2012) Güterhalle.<br />
4.9 Wechselwirkungen<br />
Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen des Vorhabens auf Tiere / Pflanzen, Boden, Wasser,<br />
Klima / Luft, Landschaft sowie den Menschen und deren Gesundheit werden <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger bis mittlerer<br />
Größenordnung auftreten. Wechselwirkungen auf Kultur- und Sachgüter s<strong>in</strong>d nicht erkennbar.<br />
4.10 Auswirkungen auf Natura-2000 Gebiete<br />
Auswirkungen von Erhaltungszielen und den Schutzzweck von Gebieten geme<strong>in</strong>schaftlicher<br />
Bedeutung (NATURA 2000) sowie auf Europäische Vogelschutzgebiete s<strong>in</strong>d nicht zu erwarten, da das<br />
Plangebiet außerhalb solcher Gebiete liegt und se<strong>in</strong>e Wirkungen auf solche als zu vernachlässigend<br />
e<strong>in</strong>zustufen s<strong>in</strong>d.
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
5 VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND AUSGLEICH NACHTEILIGER<br />
AUSWIRKUNGEN<br />
5.1 Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur sparsamen und<br />
effizienten Nutzung von Energie<br />
Die Energieversorgung und die Nutzung erneuerbarer Anlagen s<strong>in</strong>d noch nicht schlussendlich<br />
geklärt. E<strong>in</strong> Anschluss an die städtische Fernwärmeversorgung wird derzeit geprüft und wäre zu<br />
präferieren. E<strong>in</strong> überwiegender Anteil regenerativer Energien sollte angestrebt werden.<br />
Geothermische Anlagen s<strong>in</strong>d möglich, vorbehaltlich e<strong>in</strong>er zu klärenden Grundwasserbelastung.<br />
Photovoltaische Anlagen s<strong>in</strong>d zulässig. Die Isolierung der Gebäude ist an den geltenden Gesetzen<br />
und Verordnungen auszurichten.<br />
5.2 Vermeidungs- und M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen h<strong>in</strong>sichtlich des Wirkfaktors Lärm<br />
Aufgrund der starken Vorbelastungen durch regionale und lokale Verkehrsträger (DB, Straßen) s<strong>in</strong>d im<br />
Gebiet Maßnahmen zur Lärmreduzierung notwendig. Dies kann zum e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>er baukörperbed<strong>in</strong>gten<br />
Abschirmung der Außenwohnbereiche bestehen, zum anderen e<strong>in</strong>er lärmtoleranten Nutzung gegenüber<br />
den stark befahrenen Straßen sowie Festsetzungen von Maßnahmen zum passiven Lärmschutz.<br />
5.3 Schadstoffemissionen<br />
Aufgrund der starken Vorbelastungen durch regionale und lokale Verkehrsträger (DB, Straßen) s<strong>in</strong>d im<br />
Gebiet selbst ke<strong>in</strong>e Vermeidungs- und M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen möglich, welche e<strong>in</strong>e nennenswerte<br />
Entlastung mit sich br<strong>in</strong>gen. Lediglich bzgl. Heizanlagen sollten entsprechende Festsetzungen getroffen<br />
werden (Anschluss an Nah-/Fernwärmenetz), um ke<strong>in</strong>e größere gebietsimmanente Belastung zu zulassen.<br />
5.4 Unerwünschte klimatische Auswirkungen<br />
Größere Dachflächen s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>em Albedomanagement oder e<strong>in</strong>er Dachbegrünung zu versehen.<br />
Dadurch reduziert sich e<strong>in</strong>e Aufheizung dieser Flächen durch Verdunstung bzw. Rückstrahlung.<br />
Flachdächer ohne e<strong>in</strong>e solche Beschichtung s<strong>in</strong>d zu begrünen. Alle Flachdächer s<strong>in</strong>d zw<strong>in</strong>gend zu<br />
begrünen. Aussagen zur Klimarelevanz bezüglich der Durchlüftung (Kaltluftströme) können derzeit<br />
noch nicht getroffen werden.<br />
5.5 Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtemissionen<br />
Zulässig s<strong>in</strong>d ausschließlich Leuchten mit e<strong>in</strong>em UV-armem, <strong>in</strong>sektenschonenden Lichtspektrum.<br />
Außerdem ist auf Gebäudeanstrahlung möglichst zu verzichten.<br />
aglR/ILN 52
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
5.6 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Altlasten und<br />
Bodenverunre<strong>in</strong>igungen<br />
Die im Gebiet vorgefundenen Altlasten machen umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung<br />
schädlicher Umweltauswirkungen erforderlich. Stark kontam<strong>in</strong>ierte Bereiche, von denen hohe<br />
Umweltrisiken ausgehen werden beseitigt (vgl. Gutachten TauW 2009).<br />
5.7 Ausgleich für die Schutzgüter<br />
Der notwendige Ausgleich wird verbal-argumentativ hergeleitet, teilweise wurden dabei Anleihen bei<br />
der Ökokontoverordnung Baden-Württemberg für den naturschutzfachlichen E<strong>in</strong>griff getätigt. Für den<br />
Boden ist die Bewertungsgrundlage das „Heft 23“. Der externe Ausgleichsbedarf ist entsprechend<br />
dem städtischen Ökokontokonzept nach dem Wiederherstellungskostenansatz zu bemessen.<br />
Während für das Schutzgut Boden nach derzeitigem Stand ke<strong>in</strong>e zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />
notwendig werden, s<strong>in</strong>d bzgl. des naturschutzfachlichen E<strong>in</strong>griffes zusätzlich zu den plan<strong>in</strong>ternen<br />
Ausgleichsmaßnahmen noch planexterne notwendig.<br />
Dies ergibt sich durch die Beanspruchung von den Biotoptypen „Ruderalfluren trocken-warmer Standorte“<br />
und Gestrüpp / Gebüsch mittlerer Standorte. Weiterh<strong>in</strong> werden trotz Vermeidungsmaßnahmen streng<br />
geschützte Arten nach FFH-Richtl<strong>in</strong>ie betroffen, so dass hier, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />
zu vermeiden, CEF-Maßnahmen vorgezogen durchgeführt werden müssen.<br />
Die erheblichen E<strong>in</strong>griffe mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden (nur<br />
Teilfunktionen) und Klima / Luft, die durch den Bebauungsplan zulässig werden, können nach derzeitigem<br />
Planungsstand mit den im zukünftigen Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen (plan<strong>in</strong>ternen und<br />
planexternen) ausgeglichen oder soweit verr<strong>in</strong>gert werden, dass ke<strong>in</strong>e erheblich bee<strong>in</strong>trächtigenden<br />
Auswirkungen verbleiben.<br />
In Verb<strong>in</strong>dung mit den vorgezogenen Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) zur Berücksichtigung der Belange<br />
des Artenschutzes ist auch <strong>in</strong>soweit von e<strong>in</strong>em vollständigen Ausgleich auszugehen. Die nachfolgende<br />
Liste gibt e<strong>in</strong>e Übersicht zu den Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen.<br />
Plan<strong>in</strong>terne Ausgleichsmaßnahmen<br />
• Pflanzung von Bäumen und Sträuchern<br />
• Anlage von kle<strong>in</strong>en Grünflächen<br />
• Anlage von kle<strong>in</strong>en Grünflächen auch auf Tiefgaragen<br />
• Dachbegrünung<br />
• Pflanzung von Baumreihen zur optischen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung aus städtebaulichen Gründen<br />
• Wandbegrünung zur optischen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung aus städtebaulichen Gründen<br />
aglR/ILN 53
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
CEF-Maßnahmen<br />
• Aufwertung bestehender Lebensräume (geplant östlich des B-Plangebiets – derzeit noch nicht<br />
verortet)<br />
• Neuschaffung von geeigneten Lebensräumen für Reptilien, Vögel (geplant östlich des B-<br />
Plangebiets – derzeit noch nicht verortet)<br />
• Ausbr<strong>in</strong>gen von Nistmöglichkeiten für Vögel (noch nicht verortet)<br />
Planexterne Ausgleichsmaßnahmen (s<strong>in</strong>d noch nicht verortet, Größenordnung ca. 1 ha)<br />
Kostenübernahme bzw. monetäre Ausgleichszahlung an die Stadt Tüb<strong>in</strong>gen, welche die Maßnahmen<br />
dann ausführt.<br />
6 PLANUNGSALTERNATIVEN<br />
Als Alternativen s<strong>in</strong>d nach BauGB 6.2004 – <strong>in</strong> Betracht kommende anderweitige<br />
Planungsmöglichkeiten zu erörtern, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des<br />
Bauleitplanes zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d. Nach Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg s<strong>in</strong>d: „bei<br />
der Siedlungsentwicklung…vorrangig, die im Siedlungsbestand vorhandenen Potenziale an Brach-,<br />
Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zu nutzen.“ Dies ist im Falle des nicht mehr<br />
genutzten Güterbahnhofes der Fall, e<strong>in</strong>e Entwicklung nach den Vorgaben des LEP B-W. ist somit<br />
gegeben. Auch s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der näheren Umgebung ke<strong>in</strong>e vergleichbaren Flächen vorhanden, welche den<br />
Brach-, Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zuzurechnen s<strong>in</strong>d und vorrangig zu<br />
nutzen wären. Somit handelt es sich nach LEP B-W. um e<strong>in</strong>e Fläche, welche vorrangig zu nutzen ist.<br />
7 GESAMTBEWERTUNG<br />
Der Geltungsbereich des B-Plangebietes ist bzgl. se<strong>in</strong>er Ausstattung mit Naturgütern durch zwei<br />
Faktoren gekennzeichnet. Zum e<strong>in</strong>en durch e<strong>in</strong>e starke anthropogene Überprägung der Flächen mit<br />
Aufschüttungen, Altablagerungen sowie e<strong>in</strong>em sehr hohen Versiegelungsgrad, zum anderen durch<br />
se<strong>in</strong>e Lage umgrenzt und isoliert von regional bzw. lokal bedeutsamen Verkehrsl<strong>in</strong>ien, welche e<strong>in</strong>e<br />
hohe Belastung des Gebiets schon im Status-quo mit sich br<strong>in</strong>gen. Die Bedeutung der Schutzgüter im<br />
Geltungsbereich für den Naturhaushalt wird mit sehr ger<strong>in</strong>g bis mittelwertig e<strong>in</strong>gestuft.<br />
Die Lage des Gebietes ist aufgrund se<strong>in</strong>er guten Erschließung und se<strong>in</strong>er relativ zentralen Lage als<br />
sehr gut zu bezeichnen.<br />
E<strong>in</strong>e Ausweisung als Misch-, Gewerbe- und sonstige Sondergebiete ist im Flächennutzungsplan<br />
vorgesehen. E<strong>in</strong>e Erschließung des Gebietes entspricht den Forderungen des Regionalplanes und<br />
des Landesentwicklungsplanes nach denen „vor der Neuausweisung von Bauflächen … der Bedarf<br />
aglR/ILN 54
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
durch Verbesserung des vorhandenen Siedlungsbestandes oder der Ausschöpfung noch bestehender<br />
Nutzungsmöglichkeiten <strong>in</strong>nerhalb bestehender Bebauungsgebiete gedeckt werden (soll).“<br />
Die E<strong>in</strong>griffe mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild / Erholung,<br />
Boden (nur Teilfunktionen), Klima / Luft und Wasser, die durch den Bebauungsplan zulässig werden,<br />
s<strong>in</strong>d mit entsprechenden Maßnahmen auszugleichen oder soweit zu verr<strong>in</strong>gern, dass ke<strong>in</strong>e erheblich<br />
bee<strong>in</strong>trächtigenden Auswirkungen verbleiben. Dabei s<strong>in</strong>d auch vorgezogene Maßnahmen zur<br />
Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes notwendig.<br />
8 SONSTIGE ANGABEN<br />
8.1 Methodik der Umweltprüfung<br />
Die UP richtet sich nach den Anforderungen des Baugesetzbuches und beruht auf e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Form der ökologischen Risikoanalyse. Die Bewertungen erfolgen verbal argumentativ.<br />
Im H<strong>in</strong>blick auf die Bestandsbeschreibung und -bewertung werden die <strong>in</strong> der Literatur und im Text<br />
verzeichneten Informationen verwendet.<br />
8.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
Schwierigkeiten beim Zusammentragen von Unterlagen ergaben sich beim Schutzgut Klima / Luft aufgrund<br />
der derzeitigen Verfügbarkeit spezifischer Daten. Die E<strong>in</strong>schätzung der klimatischen Auswirkungen wird im<br />
Laufe des weiteren Verfahrens auf der Basis der Kaltluftabflussmodellierung erfolgen, die aktuell für die<br />
Gesamtstadt Tüb<strong>in</strong>gen erstellt wird. Datenlücken s<strong>in</strong>d derzeit ebenfalls noch beim Thema Lärm vorhanden.<br />
8.3 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen<br />
Im Rahmen der Anlage von CEF-Maßnahmen ist e<strong>in</strong>e begleitende Erfolgskontrolle (fundierte<br />
Bestandeserfassung als Grundlage und Bezugsgröße für die nachfolgenden Jahre (1. und 3. Jahr<br />
nach Umsiedlung) durch e<strong>in</strong>en Herpetologen notwendig. Dabei s<strong>in</strong>d sowohl e<strong>in</strong>e Kontrolle des<br />
Erfolges als auch ggf. noch weitere Maßnahmen zur Bestandessicherung notwendig.<br />
aglR/ILN 55
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
9 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />
E<strong>in</strong>e Erschließung des ehemaligen Güterbahnhofs entspricht den Forderungen des<br />
Landesentwicklungsplanes Baden-Württemberg <strong>in</strong> vollem Maße, danach s<strong>in</strong>d: „bei der<br />
Siedlungsentwicklung…vorrangig die im Siedlungsbestand vorhandenen Potenziale an Brach-,<br />
Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zu nutzen“.<br />
Der Geltungsbereich des Rahmenplangebietes ist bzgl. se<strong>in</strong>er Ausstattung mit Naturgütern aufgrund<br />
se<strong>in</strong>er starken anthropogenen Überprägung sowie durch die Isolierung mittels bedeutsamer<br />
Verkehrsl<strong>in</strong>ien als sehr ger<strong>in</strong>g bis mittelwertig e<strong>in</strong>zustufen. Trotzdem kann es durch die Neubebauung<br />
zu Veränderungen bei der Umweltsituation kommen. Wesentliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen s<strong>in</strong>d<br />
nachfolgend beschrieben, die Bewertungen und E<strong>in</strong>schätzungen s<strong>in</strong>d aufgrund des<br />
Planungsstandes als vorläufig zu verstehen.<br />
Mensch und Gesundheit<br />
Wesentliche Umweltauswirkungen s<strong>in</strong>d durch die Lärmbelastung des Gebietes zu erwarten. Hierbei ist<br />
allerd<strong>in</strong>gs die vorhandene Vorbelastung durch den Straßenverkehr und den Schienenlärm,<br />
untergeordnet durch Gewerbelärm, ausschlaggebend. Die Belastung entspricht dem städtischen<br />
Umfeld und lässt sich durch architektonische Gestaltungsmaßnahmen und passive<br />
Schallschutzmaßnahmen soweit m<strong>in</strong>dern, dass die zulässigen Innenraumpegel e<strong>in</strong>gehalten werden<br />
können.<br />
Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt<br />
Aufgrund der Vornutzung als Güterbahnhof ist der größte Teil des Rahmenplangebiets versiegelt oder<br />
teilversiegelt und deshalb für die freilebende Tier- und Pflanzenwelt <strong>in</strong>sgesamt von untergeordneter<br />
Bedeutung. Aufgrund der Ausstattung und Nähe zu Bahngleisen s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs artenschutzrechtliche<br />
Belange zu beachten, <strong>in</strong>sbesondere bei Reptilien und Vögeln. Hierzu s<strong>in</strong>d vorgezogene Maßnahmen<br />
(CEF-Maßnahmen) notwendig.<br />
Boden und Wasser<br />
Gegenüber dem Bestand verändert sich der derzeit sehr hohe Versiegelungsgrad kaum.<br />
Dachflächenbegrünung, Tiefgaragenbegrünung und Anlage von Grünflächen haben positiven E<strong>in</strong>fluss<br />
auf den Wasserhaushalt. Gegenüber dem Status-quo ist mit e<strong>in</strong>en höheren Oberflächenwasserabfluss<br />
zu rechnen, hier ist e<strong>in</strong>e Rückhaltung und langsame Abgabe notwendig. Durch die Sanierung<br />
vorhandener Altlasten wird e<strong>in</strong>e Entlastung des Wirkungspfades Boden und Wasserhaushalt erreicht.<br />
Die Schutzgüter Boden und Wasser erfahren durch die Neubebauung ke<strong>in</strong>e erheblichen<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen.<br />
aglR/ILN 56
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
Klima, Luft<br />
Veränderungen der klima- und lufthygienischen Situation s<strong>in</strong>d zum heutigen Zeitpunkt noch nicht<br />
vollständig beurteilbar.<br />
Landschaft<br />
Der stark durch Industrieflächen, Industriebrachen und Infrastrukturtrassen geprägte, wenig<br />
zugängliche Rahmenplanbereich wird durch e<strong>in</strong>e geordnete E<strong>in</strong>grünung und Bebauung gegenüber<br />
dem heutigen Zustand e<strong>in</strong>e Verbesserung bei der E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong>s Landschafts-/ Stadtbild erfahren.<br />
Kulturerbe und sonstige Sachgüter<br />
Erhebliche Auswirkungen auf o.g. Schutzgüter s<strong>in</strong>d nicht zu erwarten.<br />
Wechselwirkungen<br />
Erhebliche Auswirkungen durch Wechselwirkungen s<strong>in</strong>d nicht zu erwarten.<br />
Maßnahmen zur Vermeidung, M<strong>in</strong>derung und Ausgleich nachteiliger Wirkungen<br />
E<strong>in</strong> Anschluss an die städtische Nah-/Fernwärmeversorgung ist zu prüfen und zu bevorzugen. E<strong>in</strong><br />
überwiegender Anteil regenerativer Energien sollte angestrebt werden, dabei ist die Errichtung<br />
geothermischer Anlagen zu prüfen, photovoltaische Anlagen s<strong>in</strong>d zulässig.<br />
Maßnahmen zu Emissionen wie Lärm s<strong>in</strong>d voran stehend unter Mensch und Gesundheit erläutert. Zur<br />
Vermeidung von unerwünschten klimatischen Auswirkungen s<strong>in</strong>d Maßnahmen wie<br />
Albedomanagement*, Dachbegrünungen und die Anlage von begrünten Tiefgaragen anzustreben. E<strong>in</strong><br />
Anschluss an e<strong>in</strong>e Nah-/Fernwärmeversorgung ist derzeit <strong>in</strong> Prüfung und soll bevorzugt werden.<br />
Zur Vermeidung von Auswirkungen der Lichtemissionen s<strong>in</strong>d Auflagen zur Beleuchtung vorgesehen.<br />
Die im Gebiet vorgefundenen Altlasten machen umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung<br />
schädlicher Umweltauswirkungen erforderlich. Stark kontam<strong>in</strong>ierte Bereiche, von denen hohe<br />
Umweltrisiken ausgehen werden beseitigt. Die Abfall- und Abwasserbeseitigung erfolgt<br />
ordnungsgemäß.<br />
Naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Maßnahmen s<strong>in</strong>d auch außerhalb des<br />
Rahmenplanbereiches notwendig. Die Herleitung erfolgte verbal argumentativ, die Umsetzung der<br />
CEF-Maßnahmen (artenschutzrechtliche Maßnahmen) ist vorgezogen auszuführen.<br />
* Albedomanagement: Maßnahmen zur Anlage reflektierender Dächer (helle reflektierende Folien), um e<strong>in</strong>e Aufheizung bei<br />
großenflächigen Gebäuden zu verh<strong>in</strong>dern.<br />
aglR/ILN 57
B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />
10 LITERATUR<br />
AG ANP & GTL (2012): Siegerentwurf zum Wettbewerb Güterbahnhof Tüb<strong>in</strong>gen. Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft ANP Architektur- und<br />
Planungsgesellschaft und GTL Gnüchtel Triebswetter Landschaftsarchitekten, Kassel.<br />
AROK (2012): Automatisiertes Raumordnungskataster. Abgerufen am 29.10.2012 unter www.geoportal-raumordnung-bw.de<br />
Auskünfte der Altlasten- und Bodenschutzbehörde, Landratsamt Tüb<strong>in</strong>gen.<br />
Boss consult(2009): Gutachten Liegenschaftsrisiko<br />
Eisele (2006): <strong>Umweltbericht</strong> zum Projekt 03-019 Tü-61 Möck-/Depot-Areal Tüb<strong>in</strong>gen, Landkreis Tüb<strong>in</strong>gen. Erstellt vom<br />
Ingenieurbüro Dr. Eisele, Rottenburg.<br />
Fauna-Flora-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie (FFH-Richtl<strong>in</strong>ie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG)<br />
FFH-Gebiete <strong>in</strong> Baden-Württemberg (2005): Gebiete mit Geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung (NATURA-2000); Hrsg. LUBW<br />
Flächennutzungsplan 1993 Nachbarschaftsverbande Reutl<strong>in</strong>gen-Tüb<strong>in</strong>gen<br />
GLA (1998): Geologische Karte von Baden-Württemberg, Maßstab 1 : 25 000, Blatt 7420 Tüb<strong>in</strong>gen, mit Erläuterungen.<br />
Freiburg. Geologisches Landesamt Baden-Württemberg<br />
ILN (2009): Naturschutzfachliche Risikoe<strong>in</strong>schätzung Flächenfreisetzung Güterbahnhof Tüb<strong>in</strong>gen.<br />
ILN (2011): Faunistische und floristische Erfassungen 2009/2010 zur Flächenfreisetzung im Gbf / Hbf Tüb<strong>in</strong>gen.<br />
Landschaftsrahmenplan Neckar Alb (2011): Hrsg. Regionalverband Neckar-Alb.<br />
Landschaftsplan 1997 Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen-Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Landschaftsökologische Bestandesaufnahme von Baden-Württemberg: Freiräume <strong>in</strong> Stadtlandschaften (1980) Hrs. M<strong>in</strong>isterium<br />
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Baden-Württemberg<br />
Obermeyer (2009): Schalltechnische Untersuchung, Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Regionalplan Neckar Alb Planentwurf (2012): Hrsg. Regionalverband Neckar-Alb <strong>in</strong>kl. <strong>Umweltbericht</strong><br />
Umweltm<strong>in</strong>isterium Baden-Württemberg (1995): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen<br />
und Gestattungsverfahren H.31,<br />
Umweltm<strong>in</strong>isterium Baden-Württemberg (2006): Das Schutzgut Boden <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>griffsregelung – Arbeitshilfe,<br />
Universität Stuttgart ILPÖ/IER (2000): Materialen zum Landschaftsrahmenprogramm, Hrsg. M<strong>in</strong>isterium ländlicher Raum<br />
Baden-Württemberg,<br />
TauW (2009): Plausibilisierung Altlasten Standort Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG)<br />
WaBOA (2004): Wasser- und Bodenatlas Baden-Württemberg, Hrsg. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg,<br />
aglR/ILN 58