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Umweltbericht, PDF - in Tübingen

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Vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Bebauungsplan „Güterbahnhof“<br />

<strong>in</strong> Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Auftraggeber:<br />

aurelis Real Estate GmbH & Co. KG<br />

Region Mitte – Projektentwicklung<br />

Mergenthalerallee 15 – 21<br />

65760 Eschborn<br />

Auftragnehmer:<br />

ag/R<br />

angewandte geographie und<br />

landschaftsplanung Rastatt<br />

R<strong>in</strong>gstr. 23<br />

76470 Ötigheim<br />

ILN<br />

Institut für Landschaftsökologie<br />

und Naturschutz Bühl<br />

Sandbachstr. 2<br />

77815 Bühl


Auftraggeber<br />

aurelis Real Estate GmbH & Co. KG<br />

Region Mitte - Projektentwicklung<br />

Mergenthalerallee 15 – 21<br />

65760 Eschborn<br />

Auftragnehmer<br />

ag/R<br />

angewandte geographie und<br />

landschaftsplanung Rastatt<br />

R<strong>in</strong>gstr.23<br />

76470 Ötigheim<br />

Fon: 07222 200258<br />

Fax: 07222 200259<br />

Bearbeiter:<br />

Andreas Kühn (Dipl. Geogr.)<br />

Jochen Lehmann (Dipl.-Ing. Landespflege FH)<br />

Arno Schanowski (Dipl. Biol.)<br />

Karl-He<strong>in</strong>z Spengler (Dipl. Geogr.)<br />

Anja Kühn (M.Sc. Biodiversity Conservation)<br />

11.1.2012<br />

In Kooperation mit:<br />

ILN<br />

Institut für Landschaftsökologie<br />

und Naturschutz Bühl<br />

Sandbachstr. 2<br />

77815 Bühl<br />

Fon: 07223 9486-0<br />

Fax: 07223 9486-86


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 E<strong>in</strong>leitung.................................................................................................................... 5<br />

1.1 KURZDARSTELLUNG INHALT UND ZIELE DES BAULEITPLANES .................................................................. 5<br />

1.2 PLANUNGSGRUNDLAGEN .............................................................................................................. 6<br />

1.3 ZIELE DES UMWELTSCHUTZES GEMÄß FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN.................................................. 10<br />

1.4 UMWELTZIELE UND IHRE BERÜCKSICHTIGUNG IM B-PLAN.................................................................... 11<br />

2 Beschreibung und Bewertung Ist-Zustand Umwelt ................................................. 14<br />

2.1. SCHUTZGUT BODEN................................................................................................................. 14<br />

2.2 SCHUTZGUT WASSER................................................................................................................ 22<br />

2.3 SCHUTZGUT KLIMA / LUFT ......................................................................................................... 24<br />

2.4 SCHUTZGUT FAUNA / FLORA ....................................................................................................... 28<br />

2.5 SCHUTZGUT BIOLOGISCHE VIELFALT ............................................................................................. 37<br />

2.6 SCHUTZGUT LANDSCHAFT .......................................................................................................... 38<br />

2.7 SCHUTZGUT MENSCH................................................................................................................ 41<br />

2.8 SCHUTZGUT KULTURERBE UND SONSTIGE SACHGÜTER........................................................................ 46<br />

3 Status quo Prognose................................................................................................. 46<br />

4 Konfliktanalyse ......................................................................................................... 47<br />

4.1 SCHUTZGUT BODEN.................................................................................................................. 48<br />

4.2 SCHUTZGUT WASSER................................................................................................................ 48<br />

4.3 SCHUTZGUT KLIMA................................................................................................................... 49<br />

4.4 SCHUTZGUT FAUNA / FLORA ....................................................................................................... 49<br />

4.5 SCHUTZGUT BIOLOGISCHE VIELFALT ............................................................................................. 50<br />

4.6 SCHUTZGUT LANDSCHAFT .......................................................................................................... 50<br />

4.7 SCHUTZGUT MENSCH................................................................................................................ 50<br />

4.8 SCHUTZGUT KULTURERBE UND SONSTIGE SACHGÜTER........................................................................ 51<br />

4.9 WECHSELWIRKUNGEN ............................................................................................................... 51<br />

4.10 AUSWIRKUNGEN AUF NATURA-2000 GEBIETE................................................................................ 51<br />

5 Vermeidung, Verr<strong>in</strong>gerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen.................... 52<br />

5.1 MAßNAHMEN ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN UND ZUR SPARSAMEN UND EFFIZIENTEN NUTZUNG VON<br />

ENERGIE .................................................................................................................................... 52<br />

5.2 VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAßNAHMEN HINSICHTLICH DES WIRKFAKTORS LÄRM............................ 52<br />

5.3 SCHADSTOFFEMISSIONEN........................................................................................................... 52<br />

5.4 UNERWÜNSCHTE KLIMATISCHE AUSWIRKUNGEN................................................................................ 52<br />

aglR/ILN 3


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

5.5 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON LICHTEMISSIONEN...................................................................... 52<br />

5.6 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG BZW. BESEITIGUNG VON ALTLASTEN UND BODENVERUNREINIGUNGEN ............. 53<br />

5.7 AUSGLEICH FÜR DIE SCHUTZGÜTER............................................................................................... 53<br />

6 Planungsalternativen................................................................................................ 54<br />

7 Gesamtbewertung .................................................................................................... 54<br />

8 Sonstige Angaben ..................................................................................................... 55<br />

8.1 METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG ................................................................................................ 55<br />

8.2 SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN ........................................................... 55<br />

8.3 MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER AUSWIRKUNGEN ...................................................................... 55<br />

9 Allgeme<strong>in</strong>verständliche Zusammenfassung ............................................................. 56<br />

10 Literatur .................................................................................................................... 58<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tab. 1: Berücksichtigung der Ziele von Fachplänen und Umweltbelangen beim B-Plan. 12<br />

Tab. 2: Übersicht Versiegelungsgrad und Funktionsbewertung. 17<br />

Tab. 3: Zusammenstellung der Ergebnisse zu den Altlastenverdachtsflächen. 19<br />

Tab. 4: Vorkommende Biotoptypen, Flächenanteile und Bewertung 29<br />

Tab. 5: Übersicht naturschutzfachliche Bewertung der Fauna. 35<br />

Tab. 6: Schalltechnische Orientierungswerte <strong>in</strong> dB(A). 44<br />

Tab. 7: Grenzwerte für Schallimmissionen aus Verkehrswegen (16.BImSchV) <strong>in</strong> dB(A). 44<br />

Tab. 8: Übersicht zu erwartender Konflikte 47<br />

aglR/ILN 4


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

1 EINLEITUNG<br />

Der Güterbahnhof Tüb<strong>in</strong>gen wird seit Jahren nicht mehr <strong>in</strong> vollem Umfang für den Güterverkehr<br />

genutzt. Die Eigentümer<strong>in</strong>nen der ca. 10 ha großen Flächen – die aurelis Real Estate und die<br />

Deutsche Bahn AG – s<strong>in</strong>d geme<strong>in</strong>sam an die Stadt herangetreten, um <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der<br />

Stadt e<strong>in</strong>e Entwicklung der nicht mehr für den Eisenbahnbetrieb benötigten Flächen am Güterbahnhof<br />

zu prüfen. Aus Sicht der Stadt eignen sich die Flächen des Güterbahnhofs für e<strong>in</strong>e bauliche<br />

Neuordnung im S<strong>in</strong>ne der Innenentwicklung.<br />

Die Neuaufstellung von Plänen und Programmen erfordert nach der nationalen Gesetzeslage (BauGB<br />

vom 24.6.2004 e<strong>in</strong>schl. nachfolgende Änderungen, SUPG vom 25.6.2005, UVPG<br />

Neubekanntmachung vom 25.6.2005) e<strong>in</strong>e Umweltprüfung (UP). Diese „Plan-UP“ dient der Ermittlung<br />

der voraussichtlichen Umweltwirkungen von Plänen und Programmen. Das Ergebnis der UP muss im<br />

Rahmen des Verfahrens und der Abwägung Berücksichtigung f<strong>in</strong>den und <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es<br />

<strong>Umweltbericht</strong>es dokumentiert werden.<br />

In der UP s<strong>in</strong>d neben der Betrachtung der Schutzgüter nach UVPG (Boden, Wasser, Klima/Luft,<br />

Arten- und Biotopschutz, Biodiversität, Landschaft, Mensch, Kultur und Sachgüter sowie<br />

Wechselwirkungen) auch die Erfordernisse der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie, der Seveso II-Richtl<strong>in</strong>ie und der<br />

E<strong>in</strong>griffsregelung zu erfüllen. Im Zusammenspiel mit diesen gesetzlichen Regelungen dient die UP<br />

dazu, die räumliche Planung frühzeitig im H<strong>in</strong>blick auf die Schutzgüter auf hohem Niveau zu<br />

optimieren. Der vorliegende <strong>Umweltbericht</strong> wird als vorläufiger Bericht bezeichnet, da aufgrund<br />

des Verfahrensstandes noch ke<strong>in</strong>e endgültigen Aussagen zu den Umweltwirkungen möglich<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

1.1 Kurzdarstellung Inhalt und Ziele des Bauleitplanes<br />

Der Bebauungsplan für das Areal Güterbahnhof <strong>in</strong> Tüb<strong>in</strong>gen hat zum Ziel, die Flächen <strong>in</strong> diesem<br />

Bereich e<strong>in</strong>er städtebaulichen hochwertigen Entwicklung zuzuführen. Auf der Basis des<br />

Rahmenplanentwurfs von ANP-GTL soll durch den Bebauungsplan e<strong>in</strong> neues Stadtquartier als<br />

Maßnahme der Innenentwicklung entstehen.<br />

Folgende städtebauliche Zielsetzungen werden mit dem Bebauungsplan verfolgt: Vernetzung des<br />

neuen Quartiers <strong>in</strong> alle Richtungen mit der bestehenden Stadtstruktur, Konzeption e<strong>in</strong>er nachhaltigen<br />

und robusten Grundstruktur für e<strong>in</strong>e wirtschaftliche Entwicklung, Nutzungsvielfalt und flexible<br />

Parzellierbarkeit, Integration historisch wertvoller Bausubstanz als Identitätsträger für das Quartier,<br />

Schaffung hochwertiger öffentlicher Räume mit hohem Grünanteil, differenziertes Angebot an privaten<br />

Freiräumen sowie e<strong>in</strong> ökonomisches und hierarchisches Erschließungskonzept.<br />

aglR/ILN 5


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Das städtebauliche Konzept als solches gliedert sich <strong>in</strong> drei Abschnitte und wird im Bebauungsplan<br />

durch die Ausweisung unterschiedlicher Baugebiete umgesetzt: Grundsätzlich ist geplant, e<strong>in</strong> Misch-,<br />

Gewerbe- und sonstiges Sondergebiet nach § 6, 8 und 11 BauNVO zu entwickeln.<br />

1.2 Planungsgrundlagen<br />

Als Planungsgrundlagen s<strong>in</strong>d die nachfolgend genannten Pläne und Entwürfe für das Verfahren<br />

maßgebend:<br />

Flächennutzungsplan<br />

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Reutl<strong>in</strong>gen-Tüb<strong>in</strong>gen ist das<br />

Untersuchungsgebiet noch als Bahnanlage ausgewiesen. Die Flächen s<strong>in</strong>d daher noch<br />

eisenbahnrechtlich gewidmet und der kommunalen Planungshoheit entzogen. Um Baurecht schaffen<br />

zu können, muss nach der Flächenfreisetzung zunächst e<strong>in</strong> eisenbahnrechtliches<br />

Freistellungsverfahren durchgeführt werden. Dieses wird von den EigentümerInnen durchgeführt. Die<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt 2013 im Parallelverfahren.<br />

Städtebaulicher Wettbewerb und Rahmenplan 9_2012<br />

Um e<strong>in</strong> städtebaulich tragfähiges Konzept für die Fläche zu f<strong>in</strong>den, haben die EigentümerInnen e<strong>in</strong>en<br />

städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt, der im März 2012 den Siegerentwurf der Büros ANP und GTL<br />

aus Kassel hervorgebracht hat. Grundlage für diesen Wettbewerb waren die geme<strong>in</strong>sam mit der Stadt<br />

erarbeiteten und von den Gremien beschlossenen Eckpunkte. Bis Ende September 2012 wurde<br />

dieser Wettbewerbsentwurf im Rahmen <strong>in</strong>tensiver Abstimmungsrunden unter Teilnahme aller<br />

Projektbeteiligten und der Stadt überarbeitet. In dieser Phase wurden geme<strong>in</strong>sam städtebauliche<br />

Optimierungen erzielt, die die Qualitäten des Wettbewerbsentwurfs herausarbeiten und<br />

weiterentwickeln. Ziel ist e<strong>in</strong>e Nutzungsverteilung mit e<strong>in</strong>em gewerblich genutzten Bereich östlich der<br />

Depotstraße (nicht Gegenstand des Wettbewerbsgebiets), e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiet als<br />

Puffer zum westlich der Depotstraße vorgesehenen gemischten Quartier sowie e<strong>in</strong>em Bereich mit<br />

Sondernutzungen an der westlichen Spitze zur Blauen Brücke. Für das Sondergebiet wird e<strong>in</strong>e<br />

Mischnutzung aus Freizeit und Gastronomie, Büro- und Dienstleistung sowie besonderen<br />

Wohnformen bzw. mit den übrigen Nutzungen verträglicher E<strong>in</strong>zelhandel vorgeschlagen (s. Abb. 3).<br />

Insbesondere im Mischgebiet ist es Ziel, die Strategie der Tüb<strong>in</strong>ger Quartiersentwicklungen (Loretto,<br />

Französisches Viertel, Mühlenviertel, Alte Weberei) auch im Bereich des Güterbahnhofes<br />

umzusetzen. Differenzierte Parzellierung und kle<strong>in</strong>teilige Nutzungsmischung sollen für e<strong>in</strong>e möglichst<br />

große Vielfalt sorgen. Das Konzept sollte <strong>in</strong> Bezug auf Entwicklungsabschnitte und die Umsetzung<br />

flexibel se<strong>in</strong>. Die Freiräume haben hierbei e<strong>in</strong>e große Bedeutung, die prägenden vorhandenen<br />

Baumstrukturen sollen möglichst erhalten bleiben. In nördlicher Verlängerung der Hügelstraße ist e<strong>in</strong>e<br />

neue Wegeverb<strong>in</strong>dung zur Querung der Gleise und e<strong>in</strong>er ergänzenden Verb<strong>in</strong>dung der Südstadt mit<br />

der nördlichen Neckarseite als Vernetzung der angrenzenden Stadtquartiere vorgesehen.<br />

aglR/ILN 6


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Die bestehende Güterhalle mit Verwaltungsgebäude und dem freistehenden, überdachten<br />

Umladebahnsteig wurde im Jahr 2010 von der oberen Denkmalschutzbehörde als Kulturdenkmal<br />

e<strong>in</strong>gestuft. Da die strukturelle E<strong>in</strong>bettung <strong>in</strong>sgesamt schwierig und die Wirtschaftlichkeit bei e<strong>in</strong>em<br />

kompletten Erhalt der Güterhalle mit hoher Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit nicht gegeben ist, wurden bereits im<br />

Vorfeld des Wettbewerbs die Möglichkeit e<strong>in</strong>es (Teil-) Rückbaus des denkmalgeschützten<br />

Gebäudeensembles diskutiert.<br />

Im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs wurden Vorschläge von den Teilnehmern hierzu<br />

erwartet und gemacht, unter der grundsätzlichen Maßgabe von Seiten der Stadt, die<br />

denkmalgeschützte Güterhalle weitestgehend <strong>in</strong> das Gesamtkonzept zu <strong>in</strong>tegrieren.<br />

Der Siegerentwurf erhält nun das Verwaltungsgebäude komplett und die Güterhalle zu großen Teilen,<br />

die Denkmaleigenschaft entfällt dadurch allerd<strong>in</strong>gs.<br />

Grundlage für den <strong>Umweltbericht</strong> ist der Rahmenplan (Stand September 2012, s. Abb. 3), welcher auf<br />

dem städtebaulichen Siegerentwurf des Wettbewerbs (s. Abb. 2) basiert.<br />

Abgrenzung des B-Planes<br />

Die Abgrenzung des B-Planes erfolgte wie <strong>in</strong> der folgenden Abbildung dargestellt. Die Fläche beträgt ca.<br />

10 ha.<br />

Abb. 1: Lage des B-Planes im Raum (STADT TÜBINGEN 2012).<br />

aglR/ILN 7


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Abb. 2: Siegerentwurf im Städtebaulichen Wettbewerb (AG ANP & GTL 2012).<br />

aglR/ILN 8


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Abb. 3: Rahmenplan (AG ANP & GTL 9_2012).<br />

aglR/ILN 9


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

1.3 Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen<br />

Um die Kriterien bei der Bewertung der Umweltprüfung transparent zu machen, bedarf es der<br />

Darstellung der umweltrelevanten Ziele <strong>in</strong> den Fachgesetzen und Fachplänen. Aufgrund der Vielfalt<br />

der E<strong>in</strong>zelziele wird an dieser Stelle aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die entsprechenden<br />

Fachgesetze und -pläne verwiesen.<br />

Nach Maßgabe des BauGB vom 24.6.2004 können als Bewertungsmaßstäbe herangezogen werden:<br />

• umweltbezogene Ziele der Raumordnung nach § 1 Abs. 4<br />

• die Vorgaben des § 1 Abs. 5 Satz 2, nach dem Bauleitpläne dazu beitragen sollen, e<strong>in</strong>e<br />

menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und<br />

zu entwickeln, auch <strong>in</strong> Verantwortung für den allgeme<strong>in</strong>en Klimaschutz<br />

• die Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2<br />

• die naturschutzrechtliche E<strong>in</strong>griffsregelung nach § 1a Abs. 3<br />

• die Erhaltungsziele und der Schutzzweck von Schutzgebietsausweisungen <strong>in</strong>sbesondere der<br />

Gebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im<br />

S<strong>in</strong>ne des Bundesnaturschutzgesetzes nach § 1a Abs. 4<br />

• die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes,<br />

die für den Bauleitplan von Bedeutung s<strong>in</strong>d; <strong>in</strong>sbesondere des Naturschutz-, Wasser- , Abfallund<br />

Immissionsschutzrechts nach § 1 Abs. 6 Nr. 7, Buchstabe g<br />

• der Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG sowie die übrigen immissionsschutzrechtlichen<br />

Regelungen und technischen Normen, (vgl. auch: Richtl<strong>in</strong>ie 96/83/EG zur Beherrschung von<br />

Gefahren bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso II-Richtl<strong>in</strong>ie), Art. 12: Überwachung<br />

der Ansiedlung).<br />

Für die Planung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere relevant:<br />

• Regionalplan Regionalverband Neckar-Alb Planentwurf (2012) <strong>in</strong>kl. <strong>Umweltbericht</strong><br />

• Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb (2011)<br />

• Flächennutzungsplan 1993 Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen-Tüb<strong>in</strong>gen<br />

• Landschaftsplan 1997 Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen-Tüb<strong>in</strong>gen<br />

• Wasserschutzgebiete<br />

aglR/ILN 10


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

1.4 Umweltziele und ihre Berücksichtigung im B-Plan<br />

Umweltziele können aus den nachfolgenden Fachplänen wie Landesentwicklungsplan (2002),<br />

Regionalplan Regionalverband Neckar-Alb (Planentwurf 2012), Pläne des Wasser-, Abfall- und<br />

Immissionsschutzrechtes <strong>in</strong> Teilen abgeleitet werden. Weitere Ziele können sich aus dem<br />

Bodenschutzgesetz (BBodSchG, Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur<br />

Sanierung von Altlasten 3/1998 geändert 9/2001), dem Naturschutzgesetz (NatSchG BW, Gesetz zum<br />

Schutz der Natur, Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge <strong>in</strong> der freien Landschaft<br />

3/1995 geändert 1.7.2004, neueste Fassung), der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie (Fauna-Flora-Habitatrichtl<strong>in</strong>ie 1992)<br />

sowie der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie (1979), welche zusammen die NATURA 2000 Gebiete bilden,<br />

(Gebietsabgrenzung im Konsultationsverfahren 2004 sowie aktualisierte Fassungen) und weiteren<br />

Fachgesetzen ergeben.<br />

Für das Gebiet relevante Ziele bzgl. der Raumordnung und dem Umgang mit Ressourcen konzentriert der<br />

Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg (2002). Umweltziele des Landesentwicklungsplanes s<strong>in</strong>d für<br />

den betroffenen Raum:<br />

Ziffer LEP 2.2.2.3 E<strong>in</strong> ausreichendes Angebot an attraktiven Gewerbe- u. Dienstleistungsstandorten ist<br />

bereitzuhalten, <strong>in</strong>sbesondere für Betriebe und E<strong>in</strong>richtungen, die auf die Standortbed<strong>in</strong>gungen und<br />

Fühlungsvorteile der Verdichtungsräume angewiesen s<strong>in</strong>d.<br />

Ziffer LEP 2.2.3.1 Die Inanspruchnahme von Freiräumen für Siedlungszwecke ist auf das unbed<strong>in</strong>gt<br />

notwendige Maß zu beschränken. Bei der Siedlungsentwicklung s<strong>in</strong>d vorrangig die im Siedlungsbestand<br />

vorhandenen Potenziale an Brach-, Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zu nutzen.<br />

Der Regionalplan Neckar-Alb Planentwurf (2012) baut auf dem Landesentwicklungsplan auf und macht<br />

sich auch die Ziele aus den genannten Fachgesetzen zu Eigen. Für den Planungsraum werden folgende<br />

relevanten Ziele und Grundsätze verfolgt:<br />

Ziffer RP 2.4.3.1 (3) Grundsatz: Die bedarfsgerechte Erweiterung bestehender Industrie- und<br />

Gewerbegebiete soll im Rahmen der Flächennutzungsplanung unter Berücksichtigung der<br />

Innenentwicklungspotenziale erfolgen.<br />

Ziffer RP 3 (2) Grundsatz: Die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Klima, die Tier- und<br />

Pflanzenwelt sowie die Landschaft s<strong>in</strong>d zu bewahren. Sie sollen so behandelt, genutzt und<br />

geschützt werden, dass sie als natürliche Lebensgrundlagen erhalten bleiben und ihre<br />

Funktionen im Naturhaushalt dauerhaft erfüllen können. Dabei s<strong>in</strong>d sowohl die E<strong>in</strong>zelfaktoren<br />

als auch das Zusammenspiel aller Faktoren zu berücksichtigen.<br />

Ziffer RP 3.2.1 (1) Grundsatz: Um die Vielfalt von Natur und Landschaft und damit die<br />

Regenerationsfähigkeit des Naturhaushalts <strong>in</strong> der Region Neckar-Alb zu erhalten und zu<br />

verbessern, s<strong>in</strong>d bei raumbeanspruchenden Maßnahmen verstärkt die Belange von<br />

Naturschutz und Landschaftspflege zu berücksichtigen. Insbesondere ist e<strong>in</strong>e weitere<br />

Reduzierung und Zerstückelung der freien Landschaft zu vermeiden.<br />

aglR/ILN 11


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Ziffer RP 3.2.2 (1) Grundsatz: Schutz des Bodens: Der Boden ist so zu behandeln, dass er<br />

se<strong>in</strong>e vielfältigen Funktionen als Lebensraum für Organismen, Abbau-, Ausgleichs- und<br />

Aufbaumedium für stoffliche E<strong>in</strong>wirkungen, Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsmedium zum<br />

Schutz des Grundwassers, Wasserrückhalteraum zur Regelung des Wasserabflusses,<br />

Produktionsgrundlage für Nahrungs- und Futtermittel sowie pflanzliche Rohstoffe dauerhaft<br />

erfüllen kann, se<strong>in</strong>e Standsicherheit erhalten bleibt und Rutschungsprozesse möglichst<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

Ziffer RP 3.3 (1): Grundsatz: Schutz des Wassers: Für e<strong>in</strong>en ausgeglichenen Wasserhaushalt<br />

und zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung s<strong>in</strong>d die Wasservorkommen <strong>in</strong> der<br />

Region Neckar-Alb h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Qualität zu erhalten und wo erforderlich zu verbessern.<br />

Entsprechend der Europäischen Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie ist für Oberflächengewässer e<strong>in</strong> guter<br />

ökologischer und e<strong>in</strong> guter chemischer Zustand, für das Grundwasser e<strong>in</strong> guter chemischer und<br />

e<strong>in</strong> guter mengenmäßiger Zustand zu erhalten oder anzustreben.<br />

Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz s<strong>in</strong>d nach BauGB §1a:<br />

(1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne s<strong>in</strong>d die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutz<br />

anzuwenden.<br />

(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei s<strong>in</strong>d zur<br />

Verr<strong>in</strong>gerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die<br />

Möglichkeiten der Entwicklung der Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong>sbesondere durch Wiedernutzbarmachung von<br />

Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie<br />

Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.<br />

(4) Soweit e<strong>in</strong> Gebiet im S<strong>in</strong>ne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en für die Erhaltungsziele oder<br />

den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden kann, s<strong>in</strong>d die<br />

Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen<br />

E<strong>in</strong>griffen e<strong>in</strong>schließlich der E<strong>in</strong>holung der Stellungnahme der Kommission anzuwenden.<br />

Tab. 1: Berücksichtigung der Ziele von Fachplänen und Umweltbelangen beim B-Plan.<br />

Ziele Konkretisierung Berücksichtigung beim B-Plan<br />

Landschaft Entwickeln, schützen, so dass Stabilität /<br />

Wohlfahrtswirkungen des Naturhaushaltes<br />

erhalten und nachhaltig gesichert werden.<br />

aglR/ILN 12<br />

Der B-Plan berücksichtigt den Schutz der Landschaft<br />

und des Landschaftsbildes / Stadtbildes durch Planung<br />

im Innenbereich und entsprechende zeichnerische und<br />

textliche Festsetzungen.<br />

Boden Bewahrung und pflegliche Nutzung Der B-Plan berücksichtigt das Ziel durch Festsetzungen<br />

zur max. zulässigen überbaubaren Fläche, sowie der<br />

Bebauung von anthropogen geprägten oder<br />

versiegelten Böden.<br />

Grundwasser Gewährleistung e<strong>in</strong>er hohen Qualität und Der B-Plan berücksichtigt das Ziel bzgl. der hohen<br />

ausreichender Menge. Dazu soll die Grundwasserqualität, e<strong>in</strong>e Versickerung darf daher nur<br />

Infiltration <strong>in</strong> den Untergrund erhalten bzw. erfolgen soweit dies i. S. § 45 b Abs. 3 Wassergesetz


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Ziele Konkretisierung Berücksichtigung beim B-Plan<br />

wieder hergestellt, der E<strong>in</strong>trag von<br />

schädlichen Stoffen <strong>in</strong> das Grundwasser ist<br />

zu vermeiden.<br />

Klima/Luft Belastungen von Luft und Klima sollen ger<strong>in</strong>g<br />

gehalten werden.<br />

Tier- und<br />

Pflanzenwelt<br />

Sparsamer Umgang<br />

Grund und Boden<br />

Vermeidung von<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

Berücksichtigung<br />

von NATURA 2000<br />

Lebensräumen und –<br />

Gebieten<br />

Die heimische und standorttypische Tier- und<br />

Pflanzenwelt soll <strong>in</strong> ihren natürlichen<br />

Lebensräumen erhalten werden.<br />

aglR/ILN 13<br />

Baden-Württemberg schadlos möglich ist. Vorschriften,<br />

die sich im östlichen Bereich aus der Lage <strong>in</strong> der<br />

Wasserschutzzone<br />

beachten.<br />

III bzw. II ergeben, s<strong>in</strong>d zu<br />

Bioklimatisch wichtige Bereiche werden nach<br />

Regionalplan nicht berührt, nach LP aber vermutete<br />

Kaltluftströme. Begrenzung der Wandhöhen,<br />

Albedomanagement*,<br />

Grünflächen<br />

Dachbegrünung, Anlage von<br />

Der B-Plan berücksichtigt das Ziel, durch<br />

Inanspruchnahme von gestörten, nicht natürlichen<br />

Lebensräumen und der Aufnahme von Maßnahmen zur<br />

Sicherung des Artenbestandes.<br />

Der B-Plan als Maßnahme der Innenentwicklung<br />

berücksichtigt das Ziel, durch die Inanspruchnahme von<br />

nicht natürlichen, anthropogen stark überprägten oder<br />

versiegelten Böden.<br />

Der B-Plan berücksichtigt das Ziel,<br />

er vermeidet erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen.<br />

Der B-Plan berücksichtigt das Ziel, er nimmt ke<strong>in</strong>e<br />

NATURA 2000 Flächen <strong>in</strong> Anspruch.<br />

* Albedomanagement: Dank des sogenannten Albedo-Effekts reflektieren weiße Flächen die Strahlung der Sonne zurück <strong>in</strong>s<br />

All. Dunkle Dachflächen dagegen absorbieren die auftreffende Sonnenenergie und heizen sich auf. Mit gezielten Maßnahmen<br />

(Ausbr<strong>in</strong>gen reflektierender Folien) kann somit die Entstehung e<strong>in</strong>es Wärmekörpers verh<strong>in</strong>dert werden.


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG IST-ZUSTAND UMWELT<br />

Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung<br />

Für Bestand und Bewertung Vegetation und Fauna wurden die gezielt <strong>in</strong> Auftrag gegebenen<br />

Untersuchungen von ILN (2011) herangezogen. Weiterh<strong>in</strong> soll auf Datengrundlagen zu Böden, Wasser,<br />

Klima/Luft, Landschaft, Mensch und Kultur- und Sachgüter zurückgegriffen werden, die bereits vorhanden<br />

s<strong>in</strong>d oder sich bereits <strong>in</strong> Erarbeitung bef<strong>in</strong>den. Dazu wurden <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Kapiteln die bekannten<br />

Datenquellen genannt. Weitere Untersuchungen werden als nicht notwendig erachtet.<br />

2.1. Schutzgut Boden<br />

Datenquellen<br />

Geologische Karte von Baden-Württemberg, Maßstab 1:25.000, Blatt 7420 Tüb<strong>in</strong>gen, mit Erläuterungen. Freiburg.<br />

Geologisches Landesamt Baden-Württemberg<br />

Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb (2011)<br />

LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) (Hrsg.)(2010): Bewertung von Böden<br />

nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. Bodenschutz, Heft 23.<br />

Umweltm<strong>in</strong>isterium Baden-Württemberg (2006): Das Schutzgut Boden <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>griffsregelung – Arbeitshilfe, Juni 2006<br />

Tauw GmbH (2009): Plausibilitätsprüfung Altlasten<br />

Boss consult (2009): Gutachten Liegenschaftsrisiko<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (2006): Aufbereitung und Auswertung der Bodenschätzungsdaten auf Basis<br />

des ALK und ALB, Freiburg.<br />

Bestand und Bewertung<br />

Die Darstellung und Beschreibung des Bestandes erfolgt anhand vorhandener Daten, weitere<br />

Erhebungen s<strong>in</strong>d nicht notwendig.<br />

Grundlagen<br />

Der Boden erfüllt im S<strong>in</strong>ne des Bundes-Bodenschutzgesetzes folgende Funktionen:<br />

Natürliche Funktionen als:<br />

Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,<br />

Bestandteil des Naturhaushalts, <strong>in</strong>sbesondere mit se<strong>in</strong>en Wasser- und Nährstoffkreisläufen,<br />

Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche E<strong>in</strong>wirkungen auf Grund der Filter, Puffer-<br />

und Stoffumwandlungseigenschaften, <strong>in</strong>sbesondere auch zum Schutz des Grundwassers.<br />

Nutzungsfunktionen als:<br />

Rohstofflagerstätte<br />

aglR/ILN 14


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Fläche für Siedlung und Erholung<br />

Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Standort für sonstige wirtschaftliche<br />

und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.<br />

Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />

In §1 des Gesetzes ist dargelegt, dass bei E<strong>in</strong>wirkungen auf den Boden Bee<strong>in</strong>trächtigungen se<strong>in</strong>er<br />

natürlichen Funktionen sowie se<strong>in</strong>er Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie<br />

möglich vermieden werden sollen. Dementsprechend werden bei Bewertungen von<br />

Nutzungsänderungen, die mit Verlusten an Böden und Fläche verbunden s<strong>in</strong>d, die natürlichen<br />

Funktionen und die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte betrachtet.<br />

Diesen natürlichen Funktionen nach BBodSchG können nach „Bewertung von Böden nach ihrer<br />

Leistungsfähigkeit (LUBW 2010)“ nachfolgenden Funktionen zugeordnet werden:<br />

• natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

• Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />

• Filter und Puffer für Schadstoffe<br />

• Sonderstandort für naturnahe Vegetation<br />

• Archive der Natur- und Kulturgeschichte<br />

Bodentypen<br />

Im Untersuchungsgebiet stehen nach Angaben der geologischen Karte oberflächennah die Kiese des<br />

Neckars an. Diese Schichten bilden im Bereich des Plangebiets die Ausgangssubstrate der<br />

Bodenbildung. Als vorherrschender natürlicher Bodentyp ist <strong>in</strong> der Tüb<strong>in</strong>ger Neckaraue Brauner<br />

Aueboden aus sandig-tonigem Schluff ausgebildet.<br />

Das Güterbahnhof-Areal selbst ist nahezu vollständig versiegelt und weist großflächige anthropogene<br />

Veränderungen auf.<br />

Vorbelastungen<br />

Die Böden im Untersuchungsgebiet s<strong>in</strong>d überwiegend durch e<strong>in</strong>en hohen Versiegelungsgrad<br />

vorbelastet.<br />

Auf die Altablagerungen im Untersuchungsgebiet wird am Ende des Kapitels zum Schutzgut Boden<br />

separat e<strong>in</strong>gegangen.<br />

Grundlagen zur Bewertung von Bodenfunktionen<br />

Nach Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (2006) können Inhalt und Bedeutung der<br />

Bodenfunktionen wie folgt def<strong>in</strong>iert werden:<br />

aglR/ILN 15


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

Die Eignung e<strong>in</strong>es Kulturpflanzenstandorts ergibt sich e<strong>in</strong>erseits aus dem Zusammenwirken der<br />

Standortfaktoren Klima, Relief und Boden und den Ansprüchen der jeweiligen Kulturpflanzen<br />

andererseits. E<strong>in</strong>er großen Variabilität der <strong>in</strong> der Natur vorkommenden Standortsverhältnisse steht<br />

e<strong>in</strong>e kaum weniger große Verschiedenheit der Standortansprüche e<strong>in</strong>zelner Kulturpflanzen<br />

gegenüber. H<strong>in</strong>zu kommt, dass verschiedene Nutzungsarten unterschiedliche Nutzungstechniken<br />

voraussetzen, dass also z. B. der Ackernutzung durch die Geländeverhältnisse engere Grenzen<br />

gesetzt s<strong>in</strong>d, als der Grünland- oder gar der Waldnutzung.<br />

Boden als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />

Der Wasserhaushalt von Landflächen wird im Rahmen der klimatischen Gegebenheiten <strong>in</strong> starkem<br />

Maße durch die Böden gesteuert:<br />

Böden speichern Niederschlagswasser und s<strong>in</strong>d damit natürliche Rückhaltebecken; gespeichertes<br />

Bodenwasser wird vor allem über die Pflanzenverdunstung wieder an die Atmosphäre<br />

zurückgegeben; Niederschlagsüberschüsse, die nicht gespeichert werden können, versickern im<br />

Boden vertikal oder fließen lateral ab und speisen Grundwasser, Quellen und oberirdische Gewässer.<br />

Anteile des Niederschlagswassers können aber auch auf der Bodenoberfläche abfließen und<br />

„ungebremst“ <strong>in</strong> oberirdische Gewässer übertreten.<br />

Die Abflussverzögerung durch Bodenpassage oder Speicherung im Boden ist umso bedeutsamer, je<br />

höher die Niederschläge <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gebiet s<strong>in</strong>d.<br />

Boden als Filter und Puffer<br />

Im Stoffhaushalt der Ökosphäre bilden Böden e<strong>in</strong> natürliches Re<strong>in</strong>igungssystem, das emittierte<br />

Schadstoffe aufzunehmen, zu b<strong>in</strong>den, zu puffern und - je nach Art der Schadstoffe und Eigenschaften<br />

der Böden - <strong>in</strong> mehr oder weniger hohem Maße aus dem Stoffkreislauf der Ökosphäre zu entfernen<br />

vermag. Mit dem Filter- und Puffervermögen soll diese Fähigkeit der Böden, Schadstoffe<br />

„unschädlich“ zu machen, gekennzeichnet werden. In vielen Fällen bedeuten allerd<strong>in</strong>gs die hierher<br />

zählenden Vorgänge nur e<strong>in</strong>e Verm<strong>in</strong>derung der Mobilität von Schadstoffen (z. B. durch Adsorption),<br />

sie werden also letztlich nur vorübergehend aus dem Verkehr gezogen, können sich gerade <strong>in</strong> Böden<br />

mit hohem Filtervermögen anreichern und langfristig e<strong>in</strong>e schwer abzuschätzende Gefahrenquelle<br />

darstellen. Lediglich bei der Umwandlung <strong>in</strong> unschädliche Stoffe, z. B. beim mikrobiellen Abbau<br />

organischer Stoffe zu CO2, ist die Entfernung aus dem Stoffkreislauf vollständig und endgültig.<br />

Boden als Standort für naturnahe Vegetation<br />

Im Allgeme<strong>in</strong>en bieten Standorte mit extremen Bed<strong>in</strong>gungen (z.B. nass, trocken, nährstoffarm) gute<br />

Voraussetzungen für die Entwicklung e<strong>in</strong>er stark spezialisierten und damit häufig auch seltenen<br />

Vegetation.<br />

Extreme Standorteigenschaften führen daher zu e<strong>in</strong>er höheren, nährstoffreichere und frischere<br />

Standorte zu e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>geren E<strong>in</strong>stufung der Leistungsfähigkeit als Standort für die natürliche<br />

Vegetation. Dabei darf jedoch nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass Standorte mit hoher<br />

Leistungsfähigkeit aktuell e<strong>in</strong>e stark spezialisierte Vegetation ausweisen. Es handelt sich lediglich um<br />

Standorte, die bei entsprechenden Nutzungsformen besondere Biozönosen entwickeln können und<br />

dementsprechend e<strong>in</strong> hohes Biotopentwicklungspotential aufweisen.<br />

aglR/ILN 16


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Boden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte<br />

Bestimmende Elemente e<strong>in</strong>er Bewertung s<strong>in</strong>d: Seltenheit, wissenschaftliche Bedeutung, Ausprägung<br />

und Eigenart der abgelaufenen und ablaufenden pedologischen Prozesse. Se<strong>in</strong>e Wertigkeit als<br />

kulturgeschichtliche Urkunde kann anhand der Elemente: Träger von im Boden konservierten<br />

Siedlungs- und Kulturresten oder Zeugnis spezieller Bewirtschaftungsformen ermittelt werden.“<br />

Bewertung der Leistungsfähigkeit<br />

Tab. 2: Übersicht Versiegelungsgrad und Funktionsbewertung.<br />

Bestand vor der Planung Fläche<br />

aglR/ILN 17<br />

m²<br />

Natürliche<br />

Bodenfrucht-<br />

barkeit <br />

Ausgleichs-<br />

körperWasser- kreislauf<br />

Filter u.<br />

Puffer<br />

Gesamt-<br />

bewertung<br />

voll versiegelte Flächen 39534 0 0 0 0<br />

teilversiegelte Fläche 51543 0 1 1 0,66<br />

anthropogen geprägte Böden** 3971 1 2 2 1,66<br />

Kulturböden (Kle<strong>in</strong>gärten)* 2489 3 2 3 2,66<br />

Gesamtfläche 97537<br />

Boden: Anteil versiegelter und unversiegelter Böden<br />

voll- + teilversiegelte Böden 91077 93,38 %<br />

anthropogen u. Kulturböden 6460 6,62 %<br />

Wertstufen und Funktionserfüllung: 0=ke<strong>in</strong>e, 1=ger<strong>in</strong>g, 2=mittel, 3=hoch, 4=sehr hoch<br />

*entnommen und transferiert aus LGRB RP Freiburg (2006): Auswertungen der Reichsbodenschätzung<br />

** entnommen aus LGRB RP Freiburg (2006): Auswertungen der Reichsbodenschätzung mit Anpassung<br />

Die Böden im Untersuchungsgebiet s<strong>in</strong>d durch e<strong>in</strong>en hohen Versiegelungsgrad vorbelastet. Aussagen<br />

zum Lebensraum für Bodenorganismen s<strong>in</strong>d aufgrund fehlender Untersuchungen nicht möglich,<br />

allerd<strong>in</strong>gs kann aufgrund der anthropogenen Überprägung und des hohen Versiegelungsgrades,<br />

ebenso wie für die Funktionen Standort für Kulturpflanzen, Ausgleichskörper Wasserhaushalt, Filter u.<br />

Puffer für Schadstoffe von e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt sehr ger<strong>in</strong>gen Leistungsfähigkeit ausgegangen werden.<br />

Der Standort für natürliche Vegetation ist bzgl. se<strong>in</strong>es Entwicklungspotenzials als stark e<strong>in</strong>geschränkt<br />

anzusehen, da durch e<strong>in</strong>en hohen Anteil versiegelter Flächen zu Beg<strong>in</strong>n nur e<strong>in</strong>e ausdauernde<br />

Ruderalvegetation möglich se<strong>in</strong> wird, welche später durch Sukzessionswälder abgelöst werden. Dem<br />

Standort wird somit e<strong>in</strong>e mäßige Funktionserfüllung zugeordnet.<br />

Dies wird auch durch die Biotoptypenkartierung 2011 bestätigt. Aufgrund der starken Überprägung hat<br />

der Boden ke<strong>in</strong>e Bedeutung als landschaftsgeschichtliche Urkunde.<br />

Der Großteil der Böden (> 90%) wird mit den Wertstufen 0 – 1 (sehr ger<strong>in</strong>ge bis ger<strong>in</strong>g<br />

Leistungsfähigkeit) belegt. Nur kle<strong>in</strong>e Flächen s<strong>in</strong>d mit den Wertstufen 1 – 3 (ger<strong>in</strong>g bis hochwertig)<br />

e<strong>in</strong>zustufen.


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Datenlage: Status: ausreichend<br />

Altablagerungen<br />

Das Untersuchungsgebiet ist <strong>in</strong> drei Teilflächen (IBB) untergegliedert, auf denen im Rahmen der<br />

Historischen Erkundung HE der Deutschen Bahn AG (1999) <strong>in</strong>sgesamt 12 Altlastverdachtsflächen<br />

ALVF untersucht wurden. Auf 9 dieser Flächen erfolgte anschließend e<strong>in</strong>e Orientierende<br />

Untersuchung OU im Jahr 2000 und auf e<strong>in</strong>er Fläche e<strong>in</strong>e Detailuntersuchung. Auf den anderen 3<br />

Flächen wurde aufgrund der Verdachtskategorie „ger<strong>in</strong>g“ ke<strong>in</strong>e weitere Untersuchung durchgeführt.<br />

Auf Basis dessen, sowie der Plausibilitätsprüfung diverser Unterlagen durch die Tauw GmbH (2009)<br />

und der Flächenrisikodetailuntersuchung FRIDU durch die BoSS consult GmbH (2009), erfolgte die<br />

Zusammenstellung der Ergebnisse zum Thema Altlasten (Tab. 3).<br />

Ergebnis der Plausibilitätsprüfung:<br />

Die Tauw GmbH und die BoSS consult GmbH kommen zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:<br />

Der Umfang der Untersuchungen zur Klärung der Altlastenrisiken im Rahmen des B-Planverfahrens<br />

ist nach e<strong>in</strong>gangs genannten Autoren als ausreichend zu bezeichnen. Bei Nutzugsparallelität s<strong>in</strong>d auf<br />

den meisten Flächen ke<strong>in</strong>e Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich, da diese im Rahmen der<br />

Baumaßnahmen ohneh<strong>in</strong> erfolgen (Oberflächennaher Bodenaustausch, Überdeckung,<br />

Humusauflage). Bei E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> den Untergrund ist aber mit verunre<strong>in</strong>igtem Bodenaushub zu<br />

rechnen. Für folgende Flächen (vgl. Abb. 4) besteht Handlungsbedarf:<br />

• ALVF 7080-01-004: Im Zuge der FRIDU ist e<strong>in</strong>e Grundwasserverunre<strong>in</strong>igung nicht<br />

auszuschließen.<br />

• ALVF 7080-01-005: Bei e<strong>in</strong>er Entsiegelung wird e<strong>in</strong>e Schadstoffmobilisierung vermutet,<br />

weshalb e<strong>in</strong> Bodenaustausch vorzumerken ist.<br />

• ALVF 7080-01-015: Bei den sanierungsbedürftigen Nitratverunre<strong>in</strong>igungen wird zum<strong>in</strong>dest von<br />

e<strong>in</strong>er Grundwasseruntersuchung ausgegangen. Zur Planungssicherheit wird e<strong>in</strong><br />

Bodenaustausch im Bereich der PAK- und MKW-Verunre<strong>in</strong>igungen angenommen.<br />

• Zudem wird auf die Ergebnisse zweier Zusatzbohrungen (lokale, massive MKW- und PAK-<br />

Verunre<strong>in</strong>igungen) auf den IBB‘s 42000037 und 42000028 verwiesen, aufgrund derer mit<br />

e<strong>in</strong>em Bodenaustausch von ca. 1.200 m 3 zu kalkulieren ist.<br />

Datenlage: Status: ausreichend<br />

aglR/ILN 18


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Tab. 3: Zusammenstellung der Ergebnisse zu den Altlastenverdachtsflächen.<br />

ALVF<br />

IBB 42000039<br />

7080-01-<br />

013<br />

7080-01-<br />

017<br />

IBB 42000037<br />

IBB 42000028<br />

7080-01-<br />

001<br />

7080-01-<br />

002<br />

7080-01-<br />

003<br />

Beschreibung der Fläche<br />

und ihrer e<strong>in</strong>stigen Nutzung<br />

660 m 2 , vollständig versiegelt,<br />

bis 1988 mit Werkstatt und<br />

unterirdischem Dieseltank,<br />

Rückbau des Gebäudes und<br />

Entfernung der tanktechnischen<br />

Anlage erfolgten<br />

230 m 2 , Schrottlagerplatz bis <strong>in</strong> die<br />

1980er<br />

ke<strong>in</strong> Altlastenverdacht<br />

ke<strong>in</strong>e Untersuchungen<br />

1.150 m 2 , nicht versiegelt,<br />

zwei oberirdische Heizöltanks<br />

seit 1960er Nutzung als<br />

Lagerplatz,<br />

zwei oberirdische Heizöltanks<br />

2.800 m 2 , nicht versiegelt,<br />

seit 1912 Umschlagplatz von<br />

Brennstoffen (Holz, Kohle, Heizöl),<br />

drei oberirdische Heizöltanks<br />

Historische Untersuchung HE Orientierende Untersuchung OU Detailuntersuchung DU/FRIDU Handlungskategorie<br />

verunre<strong>in</strong>igtes Erdreich<br />

ausgebaut, H<strong>in</strong>weis auf<br />

Stellungnahme des<br />

Wasserwirtschaftamtes, dass<br />

Grundwassergefährdung<br />

ausgeschlossen werden kann<br />

Nachweis von MKW und Spuren<br />

von LHKW (1987), Oberbodenaustausch<br />

bis 0,5 m Tiefe<br />

bis auf e<strong>in</strong>e Teere<strong>in</strong>lagerung ke<strong>in</strong>e<br />

analytischen Auffälligkeiten<br />

oberflächennah nur ger<strong>in</strong>ge MKW-<br />

Gehalte,<br />

LHKW waren <strong>in</strong> der Bodenluft nicht<br />

nachweisbar<br />

oberflächennah ger<strong>in</strong>ge MKW- und<br />

PAK-Gehalte<br />

aglR/ILN 19<br />

Ke<strong>in</strong> Bedarf für weitere<br />

Untersuchungen<br />

es erfolgte ke<strong>in</strong>e OU Untersuchung auf PAK und MKW im<br />

Bereich der Heizöltanks ohne<br />

Grenzwertüberschreitung<br />

oberflächennahe Verunre<strong>in</strong>igungen<br />

(MKW und PAK),lokale MKW-<br />

Verunre<strong>in</strong>igungen im anstehenden<br />

Untergrund, oberflächennah erhöhte<br />

Schwermetallgehalte (Blei)<br />

ke<strong>in</strong> Nachweis von Schwermetallen,<br />

lokal erhöhte PAK-Werte, Prüfwert der<br />

BBodschV für Gewerbegebiete für den<br />

E<strong>in</strong>zelstoff Benzo-a-Pyren mehrfach<br />

überschritten, zwei kle<strong>in</strong>räumige MKW-<br />

Verunre<strong>in</strong>igungen bis 1,5 m Tiefe,<br />

es wird nicht von e<strong>in</strong>er<br />

Grundwasserverunre<strong>in</strong>igung<br />

ausgegangen<br />

HK0<br />

(ke<strong>in</strong> Handlungsbedarf)<br />

HK1.1<br />

(latente Gefährdung, ke<strong>in</strong><br />

Handlungsbedarf)<br />

HK1.1<br />

latente Gefährdung, ke<strong>in</strong><br />

Handlungsbedarf)<br />

Nach FRIDU ke<strong>in</strong><br />

Handlungsbedarf<br />

nach FRIDU:<br />

ke<strong>in</strong>e<br />

Grundwassergefährdung,<br />

Wirkungspfad Boden-<br />

Mensch nicht bee<strong>in</strong>trächtigt


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

ALVF<br />

7080-01-<br />

004<br />

7080-01-<br />

005<br />

7080-01-<br />

006<br />

7080-01-<br />

007<br />

7080-01-<br />

009<br />

7080-01-<br />

014<br />

7080-01-<br />

015<br />

Beschreibung der Fläche<br />

und ihrer e<strong>in</strong>stigen Nutzung<br />

aglR/ILN 20<br />

Historische Untersuchung HE Orientierende Untersuchung OU Detailuntersuchung DU/FRIDU Handlungskategorie<br />

600 m 2 , Tankanlage für Heizöl ergänzende OU im Auftrag der Fa.<br />

Shell (2007): im Südosten<br />

Verunre<strong>in</strong>igungen durch MKW, die dort<br />

bis <strong>in</strong>s Grundwasser reichen<br />

400 m 2 , Lagerplatz für Schrott vorangegangene Bodenuntersuchungen<br />

zeigten<br />

oberflächennahe<br />

Verunre<strong>in</strong>igungen durch MKW<br />

und Schwermetalle (Z<strong>in</strong>k und<br />

Blei) sowie leicht erhöhte Schadstoffgehalte<br />

der Bodenluft<br />

(LHKW)<br />

2.400 m 2 ,<br />

Eigenverbrauchertankstelle mit<br />

oberirdischen Dieseltanks<br />

2.400 m 2 , Lagerplatz für<br />

Erdaushub, Bauschutt und<br />

Gewerbeabfälle, oberirdischer<br />

Heizöltank<br />

betonierter Schuppen bis <strong>in</strong> die<br />

1960er als Kohlelager genutzt<br />

oberflächennah, lokal erhöhte<br />

MKW- und<br />

PAK-Gehalte<br />

<strong>in</strong> HE ist Montagegrube<br />

dokumentiert, die bereits 1988<br />

mit Erdaushub verfüllt und<br />

demnach auf kurzzeitige<br />

Nutzung schließen lässt<br />

470 m 2 , Lagerplatz für Schrott Untersuchungen von 1992<br />

ergaben oberflächennah ger<strong>in</strong>g<br />

erhöhte MKW- und<br />

erhöhte Schwermetallgehalte<br />

(Bei und Z<strong>in</strong>k)<br />

Untersuchungen von 1989<br />

ergaben erhöhten Nitratgehalt,<br />

<strong>in</strong> HE Verweis auf<br />

Stellungnahme des<br />

Wasserwirtschaftsamtes, dass<br />

Sanierung der<br />

Nitratverunre<strong>in</strong>igungen<br />

erforderlich,<br />

weitere Informationen über evtl.<br />

erfolgte Maßnahmen liegen nicht<br />

vor<br />

oberflächennah ger<strong>in</strong>g erhöhte MKW-<br />

Gehalte,<br />

Schwermetallgehalte im Boden,<br />

LHKW <strong>in</strong> Bodenluft mäßig erhöht<br />

oberflächennah ger<strong>in</strong>ge MKW-Verunre<strong>in</strong>igungen<br />

bei dem bis heute e<strong>in</strong>gebauten<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

oberflächennah lokal erhöhte MKW-<br />

und PAK-Gehalte<br />

MKW-Verunre<strong>in</strong>igungen horizontal<br />

e<strong>in</strong>geschränkt,<br />

jedoch ist Grundwasserverunre<strong>in</strong>igung<br />

nicht auszuschließen<br />

Verunre<strong>in</strong>igungen horizontal<br />

e<strong>in</strong>gegrenzt,<br />

LHKW im Abstrom nur <strong>in</strong> Spuren<br />

nachgewiesen,<br />

bei Entsiegelung der Fläche ist jedoch<br />

mit e<strong>in</strong>em zusätzlichen<br />

Schadstoffe<strong>in</strong>trag über das<br />

Sickerwasser zu rechnen<br />

HK1.1 (latente Gefährdung)<br />

nach FRIDU ist e<strong>in</strong>e<br />

Grundwasserverunre<strong>in</strong>igun<br />

g nicht auszuschließen<br />

HK1.2 (ke<strong>in</strong>e Gefährdung,<br />

Boden >Z2)<br />

nach FRIDU zusätzlicher<br />

Schadstoffe<strong>in</strong>trag über das<br />

Sickerwasser bei<br />

Entsiegelung der Fläche<br />

Tankstellenstandorte untersucht HK1.1 (latente Gefährdung,<br />

ke<strong>in</strong> Handlungsbedarf)<br />

Nachuntersuchungen ohne analytische<br />

Auffälligkeiten<br />

HK1.2 (ke<strong>in</strong>e Gefährdung,<br />

Boden > LAGA Z2)<br />

es erfolgte ke<strong>in</strong>e OU ke<strong>in</strong> weiterer<br />

Untersuchungsbedarf<br />

ke<strong>in</strong>e analytischen Auffälligkeiten Untersuchung auf LHKW ohne<br />

Grenzwertüberschreitungen<br />

Ke<strong>in</strong>e Information zu OU lokale, massive PAK- und MKW-Gehalte<br />

<strong>in</strong> Auffüllung, derzeit überdacht oder<br />

versiegelt , bei Entsiegelung ist E<strong>in</strong>trag<br />

<strong>in</strong> Grundwasser nicht auszuschließen<br />

HK0 (ke<strong>in</strong>e Gefährdung)<br />

aufgrund der guten<br />

Wasserlöslichkeit von Nitrat<br />

zu se<strong>in</strong>em Abbauprodukt<br />

Ammonium, ist bei e<strong>in</strong>er<br />

Entsiegelung der Fläche<br />

e<strong>in</strong>e Grundwassergefährdung<br />

durch<br />

Schadstoffe<strong>in</strong>trag mittels<br />

Sickerwasser nicht<br />

auszuschließen


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Abb.4: Lage der Altlastenverdachtsflächen.<br />

aglR/ILN 21


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

2.2 Schutzgut Wasser<br />

Datenquellen:<br />

Regionalplan Regionalverband Neckar-Alb Planentwurf (2012) <strong>in</strong>kl. <strong>Umweltbericht</strong><br />

Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb (2011)<br />

WaBOA (2004): Wasser- und Bodenatlas Baden-Württemberg, Hrsg. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg<br />

Universität Stuttgart ILPÖ/IER (2000): Materialen zum Landschaftsrahmenprogramm, Hrsg. MLR Baden-Württemberg<br />

Wasserschutzgebietsdaten der LUBW<br />

Landschaftsökologische Bestandesaufnahme von Baden-Württemberg (1980): Freiräume <strong>in</strong> Stadtlandschaften IV<br />

Planungsbezogene hydrologische Gegebenheiten<br />

Bestand<br />

Grundwasser<br />

Die im Untersuchungsgebiet anstehenden Schichten des Quartärs (Neckarkiese) s<strong>in</strong>d als<br />

Porengrundwasserleiter grundsätzlich von Bedeutung. Der Grundwasserflurabstand liegt nach TauW<br />

(2009) bei ca. 4-5 m unter Geländeoberkante. Der GW-Strom ist <strong>in</strong> nördliche Richtung auf den Neckar<br />

gerichtet.<br />

Nach der Landschaftsökologische Bestandesaufnahme von Baden-Württemberg (1980) liegt das B-<br />

Plangebiet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em wichtigen Grundwasservorkommen über den Kiesen der Neckaraue. Die<br />

Grundwasserneubildung wird hier vorherrschend durch Infiltration des Neckars (45- 50 %) und nachrangig<br />

durch Niederschlagsversickerung (ca. 30 %) gebildet.<br />

Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades ist der letzte Wert für das B-Plangebiet noch niedriger<br />

anzusetzen.<br />

Wasserschutzgebiete<br />

Das Plangebiet schneidet im Osten e<strong>in</strong> Wasserschutzgebiet. Dabei werden die Schutzgebietszonen<br />

IIIB und II der Wasserfassung „Brunnen-Au“ an (siehe folgende Abbildung) tangiert.<br />

aglR/ILN 22


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Abb 5: Abgrenzung der Wasserschutzgebiete (LUBW 2012).<br />

Oberflächengewässer<br />

Das Plangebiet weist ke<strong>in</strong>e Oberflächengewässer auf. Vorfluter zum Gebiet ist der ca. 100 m nördlich<br />

fließende Neckar. E<strong>in</strong> rechtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet liegt <strong>in</strong> diesem Bereich des<br />

Neckars nicht vor. Erst weiter stromabwärts ist am Neckar e<strong>in</strong> Überschwemmungsgebiet festgesetzt.<br />

Die Hochwassergefahrenkarten liegen erst im Entwurf vor und bef<strong>in</strong>den sich derzeit noch <strong>in</strong> der<br />

Plausibilisierung.<br />

Ausgleichsfunktionen<br />

Aussagen zur Funktion Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und Filter und Puffer für Schadstoffe<br />

s<strong>in</strong>d aufgrund der starken anthropogenen E<strong>in</strong>griffe und Veränderungen nicht detailliert möglich.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs kann durch den hohen Anteil versiegelter Flächen von e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen Funktionserfüllung<br />

ausgegangen werden.<br />

Bewertung<br />

Das Untersuchungsgebiet gehört mit den Neckarkiesen zum Grundwasserkörper der Neckaraue. Die<br />

Grundwasserneubildungsrate kann als sehr ger<strong>in</strong>g (aufgrund der großflächigen Versiegelung > 90%<br />

voll- u. teilversiegelt) e<strong>in</strong>gestuft werden. Der Schutz der Deckschichten gegenüber<br />

aglR/ILN 23


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Schadstoffe<strong>in</strong>trägen <strong>in</strong> das Grundwasser ist <strong>in</strong> weiten Teilen des UG als ger<strong>in</strong>g anzusehen, da große<br />

Teile künstlich aufgeschüttet s<strong>in</strong>d. Die Grundwasserflurabstände s<strong>in</strong>d mit 4-5 m relativ groß.<br />

Im Osten schneidet der „Geltungsbereich“ des Bebauungsplanes e<strong>in</strong> Wasserschutzgebiet Zone III und<br />

II. Mit der Ausweisung als Wasserschutzgebiet wird dem Gebiet allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e mittlere Bedeutung für<br />

die Grundwasseranreicherung zugeschrieben, welche allerd<strong>in</strong>gs durch Belastungen des Bodens<br />

wieder reduziert wird.<br />

Datenlage: Status: ausreichend<br />

2.3 Schutzgut Klima / Luft<br />

Datenquellen:<br />

Regionalplan Regionalverband Neckar-Alb Planentwurf (2012) <strong>in</strong>kl. <strong>Umweltbericht</strong><br />

Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb (2011)<br />

Luftqualitätsdaten der LUBW<br />

Landschaftsökologische Bestandesaufnahme von Baden-Württemberg (1980): Freiraumfunktionskarte (Aspekt Bioklima)<br />

Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen – Tüb<strong>in</strong>gen (1997): Landschaftsplan<br />

2.3.1 Bestand und Bewertung<br />

Die Darstellung und Beschreibung des Bestandes erfolgt anhand vorhandener Daten, weitere<br />

Erhebungen im Rahmen des B-Planes s<strong>in</strong>d nicht notwendig. E<strong>in</strong>e Beschreibung erfolgt anhand<br />

folgender Parameter:<br />

• Darstellung regionaler und lokaler Verhältnisse<br />

• Kalt- und Frischluftströme<br />

• Lufthygiene / Luftqualität<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Klimalage<br />

Das Regionalklima wird geprägt durch die bewaldeten Keuperstufen von Schönbuch und Rammert,<br />

welche vom Neckartal getrennt s<strong>in</strong>d. Das Untersuchungsgebiet selbst liegt im Siedlungsbereich von<br />

Tüb<strong>in</strong>gen im Neckartal.<br />

Die Niederschläge betragen im Zeitraum 2007-2012 im Jahresmittel zwischen 650 und 700 mm. Die<br />

folgende Abbildung zeigt den Jahresverlauf von Niederschlag und Durchschnittstemperatur an der<br />

privaten Wetterstation im Stadtgebiet von Tüb<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> der Nähe des Stadtfriedhofs.<br />

aglR/ILN 24


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Abb. 6: Niederschlag und Durchschnittstemperatur (aus: http://www.tueb<strong>in</strong>gen-wetter.de)<br />

W<strong>in</strong>d<br />

Die übergeordneten W<strong>in</strong>dverhältnisse werden im Bereich des Untersuchungsgebietes stark durch die<br />

Tallage im Neckartal überprägt. Die wesentlichen Durchlüftungsachsen verlaufen <strong>in</strong> den größeren<br />

Bachtälern bzw. dem Neckar. Die Abflußbahnen nächtlicher Kaltluftströme folgen diesen, ihre Intensität<br />

ist abhängig von der Größe des Entstehungsgebietes, der Nutzung, Art und Rauhigkeit des Geländes<br />

sowie der Hangneigung.<br />

Lokalklima, Luftqualität und Durchlüftung<br />

Der Güterbahnhof liegt <strong>in</strong> der Neckaraue, <strong>in</strong>mitten bebauten bzw. versiegelten Geländes. Die<br />

Luftqualität ist durch die angrenzende Reutl<strong>in</strong>ger Straße stark vorbelastet. Das Gebiet selbst ist<br />

nahezu vollständig bebaut und/oder versiegelt. Es hat daher sowohl als Frisch- und<br />

Kaltluftentstehungsgebiet, als auch für die Entstehung von Kaltluftströmen e<strong>in</strong>e untergeordnete<br />

Bedeutung. Nach der Klimaanalyse des Landschaftsplanes (1997) Kap. 6 ist das B-Plangebiet selbst<br />

Durchzugsbereich und Zielgebiet e<strong>in</strong>es vermuteten sehr wichtigen Kaltluftstromes (> 5000 m3 / s),<br />

welcher aus dem Bereich Galgenberg / Ste<strong>in</strong>lachtal gespeist wird.<br />

aglR/ILN 25


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Abb. 7: Wertvolle Flächen für das Siedlungsklima (Landschaftsplan (1997).<br />

Bewertung der Klimafunktionen<br />

Das Untersuchungsgebiet ist zwar Teil der Siedlungsfläche von Tüb<strong>in</strong>gen, aber auch Durchzugs- und<br />

Zielgebiet vermuteter wichtiger Kaltluftströme und weist damit e<strong>in</strong>e mittlere Wertigkeit auf.<br />

Planerisches Ziel im Rahmen des B-Planes muss die Sicherung von Kaltluftabflüssen und die<br />

Durchlüftbarkeit se<strong>in</strong>.<br />

2.3.2 Bestand und Bewertung Lufthygiene<br />

Die Darstellung und Beschreibung des Bestandes erfolgt anhand vorhandener Daten und der<br />

Immissionsbelastung im Umfeld des Bebauungsplanes, weitere Erhebungen s<strong>in</strong>d nicht notwendig.<br />

Die Luftbelastung im Raum Tüb<strong>in</strong>gen resultiert im Wesentlichen aus den Emittentengruppen Verkehr,<br />

Hausbrand, Gewerbe sowie Ferntransport. Der Verkehr, <strong>in</strong>sbesondere die südlich gelegene<br />

Reutl<strong>in</strong>ger Straße (B 28) sowie die Emissionen von Hausbrand und Gewerbe spielen hierbei für das<br />

Untersuchungsgebiet e<strong>in</strong>e besondere Rolle.<br />

Der Langzeit-Luft-Qualitäts<strong>in</strong>dex LaQx ist e<strong>in</strong> Indikator zur Charakterisierung der durchschnittlichen<br />

Luftqualität e<strong>in</strong>es Jahres. Er fasst die dafür fünf wesentlichen Komponenten, Stickstoffdioxid NO2,<br />

Fe<strong>in</strong>staub PM10, Ozon O3, Schwefeldioxid SO2 und Benzol zusammen und berücksichtigt deren<br />

gesundheitliche Wirkungen. Der LaQx berücksichtigt sowohl Erkenntnisse über die Langzeitwirkungen<br />

der Luftschadstoffe auf die menschliche Gesundheit, die aus epidemiologischen Studien abgeleitet<br />

wurden, als auch die Grenzwerte der 39. BImSchV. Die Bewertung erfolgt im Schulnotensystem von 1<br />

("sehr gut") bis 6 ("sehr schlecht").<br />

aglR/ILN 26


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Der Langzeitluftqualitäts<strong>in</strong>dex der LUBW zeigt für die Station Tüb<strong>in</strong>gen befriedigende Werte um 3,0<br />

(siehe folgende Abbildung). Hierbei ist gegenüber den Jahren 1999-2003 e<strong>in</strong>e Verbesserung um e<strong>in</strong>e<br />

Stufe (von ausreichend zu befriedigend) e<strong>in</strong>getreten.<br />

Abb. 8: Langzeitluftqualitäts<strong>in</strong>dex LaQx – Station Tüb<strong>in</strong>gen (LUBW 2012).<br />

Datenlage: Status : Ungenügender Datenbestand (Klimagutachten der Stadt ist derzeit <strong>in</strong> Arbeit<br />

und wird im Rahmen des weiteren Verfahrens e<strong>in</strong>gefügt)<br />

Datenlage zur Durchlüftung derzeit ungenügend!<br />

Aussagen zur Klimarelevanz der neuen Bebauung (großflächige Wärmekörper) fehlt noch.<br />

Die Aussagen haben derzeit vorläufigen Charakter.<br />

aglR/ILN 27


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

2.4 Schutzgut Fauna / Flora<br />

Datenquellen:<br />

Für das Schutzgut wurden umfangreiche Untersuchungen speziell für das Vorhaben als „Faunistische und floristische<br />

Erfassungen 2009/2010 zur Flächenfreisetzung im Gbf / Hbf Tüb<strong>in</strong>gen“ (ILN 2011) durchgeführt. Hierbei wurden auch die FFH-<br />

Lebensraumtypen bzw. FFH-Arten (Anhang II/IV) sowie nach nationalem Recht geschützte Arten div. Insektengruppen erhoben.<br />

Regionalplan Regionalverband Neckar-Alb Planentwurf (2012) <strong>in</strong>kl. <strong>Umweltbericht</strong><br />

Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb (2011)<br />

Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen – Tüb<strong>in</strong>gen (1997): Landschaftsplan<br />

2.4.1 Biotoptypen und Vegetation<br />

Zur Erfassung des Umweltzustandes wurden im Jahr 2011 folgende Erhebungen durchgeführt:<br />

• Biotoptypenkartierung nach LfU-Schlüssel sowie Erstellung e<strong>in</strong>er Florenliste<br />

Vorgehensweise und Methodik Biotoptypenkartierung und Florenliste<br />

Die Erfassung der Vegetationse<strong>in</strong>heiten erfolgte nach LfU Baden-Württemberg (2005): Arten, Biotope<br />

und Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. Der Biotoptypenschlüssel bietet<br />

die Grundlage zur Bewertung der Biotoptypen im Rahmen von Landschaftsplanung und<br />

E<strong>in</strong>griffsregelung. (Ökokontoverordnung Baden-Württemberg 2010).<br />

Die Erhebungen der Vegetation wurden im Sommer 2011 durchgeführt. Dabei wurde auf der<br />

Grundlage von Luftbildern und ALK-Daten e<strong>in</strong>e Kartierung der vorkommenden Biotoptypen nach den<br />

Vorgaben der LfU Baden-Württemberg (2005) durchgeführt. Berücksichtigt s<strong>in</strong>d dabei die nach §32<br />

NatSchG und §30 LWaldG geschützten Biotope auf der Grundlage RIPS der LUBW.<br />

Bestand und Bewertung<br />

Die im UG vorkommenden Biotoptypen s<strong>in</strong>d typisch für Komplexe aus Verkehrsflächen /<br />

Industriebrachen / extensiv genutzte Gewerbegebiete. Durch das teilweise Brachfallen des<br />

ehemaligen Güterbahnhofes haben sich Ruderalfluren trocken-warmer Standorte auf den<br />

Gleisschottern entwickelt, welche abhängig von der Dauer der Nutzungsaufgabe und des Standortes<br />

unterschiedlich hohe Anteile an Gehölzen aufweisen. Große Teile des UG werden auch von<br />

versiegelten und teilweise versiegelten Lagerflächen und Plätzen e<strong>in</strong>genommen bzw. von noch gut<br />

unterhaltenen Gleisanlagen. Nach Norden gehören dem UG auch Kle<strong>in</strong>gärten bestehend aus<br />

mehreren Anlagen sowie Laubbaumsukzessionen auf gestörten Standorten an. Nach LfU Baden-<br />

Württemberg (2005) kommen die <strong>in</strong> nachfolgender Tabelle genannten Biotoptypen vor. E<strong>in</strong>e<br />

ausführlichere Beschreibung erfolgt <strong>in</strong> ILN (2011).<br />

Wertgebende Blütenpflanzen wurden <strong>in</strong>nerhalb des UG im Rahmen der Untersuchungen 2010 nicht<br />

gefunden. Von den vorgefundenen 115 Pflanzensippen s<strong>in</strong>d viele typisch für Komplexe<br />

Verkehrsflächen / Industriebrachen / Gewerbeflächen und daher als kommun zu bezeichnen.<br />

aglR/ILN 28


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Naturschutzfachliche Bewertung der Biotoptypen<br />

Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach LfU BW (2005) bzw. Ökokontoverordnung B-W. (2010).<br />

Zur Bewertung der vorkommenden Biotoptypen wurde das Standard Modul verwendet.<br />

Tab. 4: Vorkommende Biotoptypen, Flächenanteile und Bewertung<br />

Biotoptyp<br />

Nr.<br />

Biotoptyp Kennzeichen<br />

00.00 Temporäre Kle<strong>in</strong>gewässer Flache, nur zeitweise vorhandene<br />

Wasserflächen (Pfützen)<br />

33.80 Zierrasen Oft ungepflegt und von<br />

Ruderalarten durchwachsen<br />

35.60 Ruderalflur mit<br />

fortgeschrittenem<br />

Gehölzaufkommen<br />

35.62 Ausdauernde Ruderalflur<br />

trocken-warmer Standorte<br />

35.62a Ausdauernde Ruderalflur<br />

trocken-warmer Standorte mit<br />

beg<strong>in</strong>nendem Gehölzaufwuchs<br />

aglR/ILN 29<br />

Gehölze decken oft mehr als 40%<br />

- artenarm<br />

Meist auf stillgelegten<br />

Gleisanlagen oder<br />

Schotterkörpern<br />

Gehölze decken i.R. weniger als<br />

40% - artenreich<br />

41.10 Feldgehölz Meist <strong>in</strong> Mischung mit Ruderalflur<br />

trocken-warmer Standorte, gestört<br />

42.00 - 12 Gebüsche Aus Sukzession hervorgegangen<br />

– stark bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

45.20 Baumgruppe* / Allee Auch Gehölzgruppe aus<br />

Sukzession<br />

45.30 E<strong>in</strong>zelbaum* Meist gepflanzt (Durchmesser<br />

beachten)<br />

60.10 Von Bauwerken bestandene<br />

Fläche<br />

Wertigkeit<br />

nach LfU B- W.<br />

Vorkommen<br />

Fläche m²<br />

- 100<br />

4 600<br />

9 6800<br />

15 4000<br />

12 11100<br />

15 1050<br />

14 550<br />

6 2850<br />

6<br />

1 8800<br />

60.20 Weg oder Platz Meist versiegelt 1 30750<br />

60.23 Weg oder Platz Wassergebundene Decke 2 5000<br />

60.30 Gleisbereich Zum Teil noch genutzt, z.T.<br />

stillgelegt oder spärlich genutzt<br />

60.41 Lagerplatz Versiegelt oder wassergebundene<br />

Decke<br />

2 22600<br />

2 800<br />

60.60 Garten Kle<strong>in</strong>gärten, <strong>in</strong>tensiv genutzt 6 2500<br />

Wertstufen nach ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung: 1 -4 ke<strong>in</strong>e bis sehr ger<strong>in</strong>ge, 5 -8 ger<strong>in</strong>ge, 9 -16 mittlere, 17 – 32 hohe,<br />

33 – 64 sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung * Bewertung erfolgt separat von der Flächenbilanz


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Abb. 9: Ruderalfluren auf dem Güterbahnhof Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Biotoptypen mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung kommen im UG nicht vor.<br />

Mittlere naturschutzfachliche Bedeutung erreichen die verschiedenen Ausprägungen der<br />

Ruderalvegetation, die Feldgehölze und Gebüsche sowie die Sukzessionswälder. Abwertend wirkt bei<br />

der Ruderalvegetation die artenarme Ausprägung, bei den Feldgehölzen und Gebüschen s<strong>in</strong>d oftmals<br />

nicht heimische Arten <strong>in</strong> unterschiedlichem Anteil vertreten. Bei den Sukzessionswäldern ist<br />

stellenweise e<strong>in</strong>e Krautschicht aus nitrophilen Arten beobachtbar.<br />

Alle anderen Biotoptypen weisen e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge bis sehr ger<strong>in</strong>ge naturschutzfachliche Bedeutung auf.<br />

aglR/ILN 30


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

2.4.2 Fauna<br />

Datenquellen<br />

Die faunistischen Untersuchungen umfassen die Erhebung von Fledermäusen, Amphibien, Reptilien, ausgewählten Vogelarten,<br />

sowie Heuschrecken, Tagfaltern, Wildbienen und Laufkäfern. Bei den FFH-relevanten Artengruppen wurde nach den im<br />

Anhang II/IV genannten und im Gebiet zu erwartenden Arten von Amphibien und Reptilien gezielt gesucht.<br />

Untersucht wurden im Jahr 2011 die nachfolgend genannten Artengruppen:<br />

• Fledermäuse (Quartiere)<br />

• Vögel<br />

• Reptilien<br />

• Schmetterl<strong>in</strong>ge<br />

• Wildbienen<br />

• Heuschrecken<br />

2.4.2.1 Fledermäuse (Quartiere)<br />

Aus der Kontrolle der Gebäude mittels Inspektion, Ausflugbeobachtung und Detektorerfassung g<strong>in</strong>g ke<strong>in</strong><br />

H<strong>in</strong>weis auf e<strong>in</strong>e aktuelle Quartierbelegung durch Fledermäuse hervor. An beiden Term<strong>in</strong>en wurden bis<br />

Mitternacht im gesamten Güterbahnhofbereich nur e<strong>in</strong> bis zwei Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus)<br />

beim kurzzeitigen Überflug des Geländes <strong>in</strong> Richtung Neckarufer beobachtet und mit dem Detektor<br />

registriert. Weitere Fledermausarten konnten über dem Gelände nicht beobachtet werden, obwohl<br />

zum<strong>in</strong>dest noch mit e<strong>in</strong>em Großen Abendsegler (Nyctalus noctula) <strong>in</strong> großer Höhe jagend und <strong>in</strong><br />

Gewässernähe zu rechnen war.<br />

Insgesamt ist das Bahngelände <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Funktion als Nahrungshabitat für Fledermäuse ohne Bedeutung.<br />

Der gesamte E<strong>in</strong>griffsbereich ist ke<strong>in</strong> oder zum<strong>in</strong>dest ke<strong>in</strong> wesentlicher Bestandteil e<strong>in</strong>er regelmäßig<br />

genutzten Flugroute von Fledermäusen, soweit dies aus den Flugbeobachtungen, Detektornachweisen<br />

und anhand der Bewertung der strukturellen Ausstattung des Geländes abgeleitet werden kann.<br />

Bewertung<br />

Die Relevanzprüfung (Habitatstrukturanalyse, Quartierkontrollen, Ausflugbeobachtungen,<br />

Detektorerfassung) führte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben für Fledermäuse nicht relevant ist, da im<br />

geplanten E<strong>in</strong>griffsbereich ke<strong>in</strong>e Quartiere (Wochenstuben, E<strong>in</strong>zelquartiere) vorhanden s<strong>in</strong>d. Zudem ist der<br />

E<strong>in</strong>griffsbereich ke<strong>in</strong> Bestandteil e<strong>in</strong>er wichtigen Flugstraße, überdies hat das Bahngelände ke<strong>in</strong>e für die<br />

lokale Fledermauspopulation wesentliche Bedeutung als Nahrungshabitat. E<strong>in</strong>e Erfüllung der<br />

Verbotstatbestände nach § 44 (1) 1 bis 3 BNatSchG ist durch den geplanten E<strong>in</strong>griff nicht zu erwarten.<br />

aglR/ILN 31


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

2.4.2.2 Vögel<br />

Im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen wurden im Untersuchungsgebiet <strong>in</strong>sgesamt 30<br />

Vogelarten festgestellt. Davon s<strong>in</strong>d 18 Arten als Brutvögel e<strong>in</strong>zustufen. Wobei <strong>in</strong> dieser Kategorie 3 Arten<br />

als sicher brütend, 9 als wahrsche<strong>in</strong>lich und 6 als möglich brütend e<strong>in</strong>gestuft werden. Elf Arten treten als<br />

Nahrungsgäste auf und e<strong>in</strong>e Art als Durchzügler. Von den möglich und wahrsche<strong>in</strong>lich brütenden<br />

Vogelarten stehen vier Arten auf der Roten Liste und werden <strong>in</strong> der Vorwarnliste aufgeführt.<br />

Bewertung<br />

Von den naturschutzfachlich bedeutsamen Brutvögeln stehen drei Arten auf der Vorwarnliste der<br />

Roten Liste Baden-Württembergs: Dompfaff, Feldsperl<strong>in</strong>g, Haussperl<strong>in</strong>g. Diese Vorkommen s<strong>in</strong>d von<br />

mittlerem naturschutzfachlichem Interesse. Der Haussperl<strong>in</strong>g ist im Untersuchungsgebiet häufig<br />

vertreten.<br />

Bei den übrigen, im Untersuchungsgebiet festgestellten Brutvögeln, handelt es sich um <strong>in</strong> Baden-<br />

Württemberg ungefährdete und meist allgeme<strong>in</strong> verbreitete und häufige Arten. Typische und häufige<br />

Bewohner der Hecken und Feldgehölze des Untersuchungsgebiets s<strong>in</strong>d beispielsweise Kohl- und<br />

Blaumeise, Amsel, Mönchsgrasmücke, Zilpzalp, Grün- und Buchf<strong>in</strong>k. Deutlich seltener wurden<br />

Stieglitz und Gartengrasmücke als Brutvögel registriert.<br />

Als Nahrungsgäste wurden im Untersuchungsgebiet Bachstelze, Elster, Eichelhäher, Graureiher,<br />

Mauersegler und Mehlschwalbe, sowie Rabenkrähe, R<strong>in</strong>geltaube, Rot- und Schwarzmilan beobachtet.<br />

E<strong>in</strong> Neuntöter wurde als Durchzügler e<strong>in</strong>gestuft.<br />

2.4.2.3 Reptilien<br />

Im Untersuchungsbericht wurden im Rahmen der Untersuchungen <strong>in</strong>sgesamt 16 Reptilien beobachtet.<br />

Das Vorkommen der streng geschützten, im Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>e geführten Zauneidechse<br />

konnte im Rahmen dreier Begehungen nachgewiesen werden. Da mit der Umnutzung des Geländes<br />

sowohl e<strong>in</strong>e direkte Betroffenheit von Individuen zu erwarten ist und die Habitate der Art (vornehmlich<br />

die Ruderalfluren im Verbund mit Gehölzstrukturen) <strong>in</strong> Anspruch genommen werden, werden<br />

vorgezogene Maßnahmen (CEF) notwendig.<br />

Bewertung<br />

Mit der Zauneidechse wurde e<strong>in</strong>e Art des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie festgestellt. Die Art ist <strong>in</strong> der<br />

Roten Liste Baden-Württembergs <strong>in</strong> der Vorwarnliste aufgenommen. Daher hat das UG aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht für Reptilien e<strong>in</strong>e mittlere bis hohe Bedeutung.<br />

2.4.2.4 Schmetterl<strong>in</strong>ge<br />

Der Nachtkerzenschwärmer konnte trotz des Vorhandense<strong>in</strong>s grundsätzlich geeigneter Larvalhabitate<br />

im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden.<br />

Insgesamt wurden sieben Tagfalter- und Widderchenarten notiert. Es handelt sich um weit verbreitete,<br />

aglR/ILN 32


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

wenig anspruchsvolle Arten. E<strong>in</strong>zige wertgebende Art ist der Schwalbenschwanz, der bundesweit <strong>in</strong><br />

der Vorwarnliste geführt wird. Drei Arten s<strong>in</strong>d besonders geschützt.<br />

Bewertung<br />

Die E<strong>in</strong>stufung der Wertigkeit der Probeflächen für die Schmetterl<strong>in</strong>gsfauna richtet sich nach den<br />

Kriterien von GEYER & MÜHLHOFER (1997). Für die Wertung als Vorkommen werden der Nachweis<br />

e<strong>in</strong>er Art und die Eignung der Fläche als (Teil)-Lebensraum berücksichtigt.<br />

Die Tagfalter- und Widderchenfauna des Untersuchungsgebietes ist als stark verarmt e<strong>in</strong>zustufen.<br />

2.4.2.5 Wildbienen<br />

Es konnten 39 Wildbienenarten nachgewiesen werden. Darunter ist mit Thyreus orbatus e<strong>in</strong>e Art<br />

sowohl <strong>in</strong> Baden-Württemberg als auch <strong>in</strong> Deutschland als stark gefährdet e<strong>in</strong>gestuft. Sie wurde <strong>in</strong>s<br />

Artenschutzprogramm des Landes aufgenommen. Drei Arten s<strong>in</strong>d landes-, zwei bundesweit<br />

gefährdet. Je fünf weitere Arten f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> der Vorwarnliste von Baden-Württemberg und / oder<br />

von Deutschland.<br />

Bewertung<br />

Die naturschutzfachliche Bewertung für die Wildbienen erfolgt <strong>in</strong> Anlehnung an SCHWENNINGER et al.<br />

(1996). Als E<strong>in</strong>stufungskriterium wird vor allem das Vorkommen der Rote-Liste-Arten bzw. von<br />

ökologisch anspruchsvolleren Bienenarten herangezogen. Der Nachweis e<strong>in</strong>er Art wird als<br />

„Vorkommen“ gewertet, wenn davon auszugehen ist, dass die Art <strong>in</strong> der zu beurteilenden Fläche<br />

geeignete Entwicklungsbed<strong>in</strong>gungen, d. h. zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>en wichtigen Teillebensraum, vorf<strong>in</strong>det.<br />

In trockenwarmen Ruderalfluren von brachliegenden Industrie- und Bahnarealen existieren oftmals<br />

Vorkommen von stark gefährdeten Wildbienenarten, die <strong>in</strong>s Artenschutzprogramm des Landes Baden-<br />

Württemberg aufgenommen wurden, wie eigene Untersuchungen <strong>in</strong> Basel, Freiburg, Offenburg,<br />

Karlsruhe und Heilbronn zeigten. Mit Thyreus orbatus konnte e<strong>in</strong>e solche Art nachgewiesen werden.<br />

Ferner kommen vier als gefährdet e<strong>in</strong>gestufte Arten vor, so dass die Ruderalfluren des Areals als<br />

naturschutzfachlich hochwertig e<strong>in</strong>zustufen ist. Die Bestände s<strong>in</strong>d relativ <strong>in</strong>dividuenarm, was<br />

vermutlich maßgeblich auf e<strong>in</strong> nur e<strong>in</strong>geschränktes Blütenangebot zurückzuführen ist.<br />

2.4.2.6 Heuschrecken<br />

Die Begehungen erbrachten nicht den Nachweis der zu erwartenden Blauflügeligen Ödlandschrecke,<br />

sondern überraschend e<strong>in</strong> Vorkommen der ebenfalls besonders geschützten Blauflügeligen<br />

Sandschrecke (Sph<strong>in</strong>gonotus caerulans). Die größte Individuenzahl wurde bei e<strong>in</strong>er Begehung am 3.<br />

August notiert. Insgesamt elf Tiere fanden sich <strong>in</strong> vegetationsarmen Bereichen mit fe<strong>in</strong>em Substrat<br />

zwischen stillgelegten Gleisen sowie <strong>in</strong> als Lager- und Parkplatz genutzten Flächen mit<br />

wassergebundener Decke. Es handelt sich um e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Population.<br />

aglR/ILN 33


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Bundesweit ist die Blauflügelige Sandschrecke als stark gefährdet (MAAS et al. 2002) und <strong>in</strong> Baden-<br />

Württemberg als gefährdet (DETZEL & WANCURA 1998) e<strong>in</strong>gestuft. In der Region „Albvorland“ ist sie<br />

stark gefährdet. Der Verbreitungsschwerpunkt <strong>in</strong> Baden-Württemberg ist die Oberrhe<strong>in</strong>ebene.<br />

Außerhalb der Oberrhe<strong>in</strong>ebene s<strong>in</strong>d nur wenige zerstreute Vorkommen vor allem aus dem<br />

Neckarbecken und dem Bodenseeraum bekannt. Die Blauflügelige Sandschrecke ist<br />

trockenheitsliebend und benötigt vegetationsarme, sand- und schotterreiche Flächen. Funde dieser<br />

Pionierart aus Baden-Württemberg liegen vor <strong>in</strong> Industriebrachen, Rhe<strong>in</strong>dämmen, B<strong>in</strong>nendünen,<br />

Bahnanlagen, Kiesgruben und – historisch - <strong>in</strong> Schotterbänken des Rhe<strong>in</strong>s.<br />

Bewertung<br />

E<strong>in</strong>e Vollerfassung der Heuschreckenfauna nach den üblichen Methodenstandards als Grundlage für<br />

e<strong>in</strong>e naturschutzfachliche Bewertung war nicht vorgesehen. Da die gezielte Suche nach gesetzlich<br />

geschützten Arten den Nachweis des mit Sicherheit bodenständigen Vorkommens der bundesweit wie<br />

regional stark gefährdeten Blauflügeligen Sandschrecke ergab, ist das Areal dennoch aus<br />

Heuschreckensicht als hochwertig e<strong>in</strong>zustufen. Es ist unklar, ob die Art auch an anderen Stellen der<br />

Umgebung geeignete Habitate vorf<strong>in</strong>det und besiedelt. Vermutlich ist die kle<strong>in</strong>e Population isoliert.<br />

Überblick Ergebnisse zum Vorkommen von FFH-Arten<br />

Die EU hat zum Erhalt von Natur und biologischer Vielfalt zwei Richtl<strong>in</strong>ien erlassen:<br />

• Fauna-Flora-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie (FFH-Richtl<strong>in</strong>ie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG)<br />

• Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG)<br />

E<strong>in</strong> Ziel der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie ist es, neben dem unmittelbaren Artenschutz e<strong>in</strong> kohärentes ökologisches<br />

Netz „Natura 2000“ besonderer Schutzgebiete zu errichten, zu erhalten und zu entwickeln. In das Netz<br />

<strong>in</strong>tegriert werden sowohl Gebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie als auch<br />

Vogelschutzgebiete nach der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie. Auf Grundlage der 2011 durchgeführten<br />

Untersuchungen wurden folgende Arten der o.g. Kategorien gefunden:<br />

• Vorkommen der Zauneidechse als Art des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

• Europäische Vogelarten<br />

aglR/ILN 34


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

2.4.2.7 Zusammenfassende Bewertung Fauna<br />

Die naturschutzfachliche Wertigkeit der e<strong>in</strong>zelnen Tierartengruppen ist <strong>in</strong> der folgenden Tabelle<br />

zusammengefasst. Die Wertigkeit des Areals für die untersuchten Tierartengruppen begründet sich<br />

mit den Vorkommen von bedeutenden Arten. Demnach ist das Gelände für Fledermäuse und<br />

Schmetterl<strong>in</strong>ge von ger<strong>in</strong>ger Bedeutung. Für Reptilien, Vögel, Wildbienen und Heuschrecken besteht<br />

e<strong>in</strong>e hohe Wertigkeit. Für die beiden letzten Gruppen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere Rohboden- und<br />

Schotterflächen sowie Ruderalfluren von hoher Bedeutung.<br />

Tab. 5: Übersicht naturschutzfachliche Bewertung der Fauna.<br />

Tierartengruppe Naturschutzfachliche Wertigkeit E<strong>in</strong>stufung aufgrund<br />

Fledermäuse ger<strong>in</strong>g Ke<strong>in</strong>e Quartiere oder Flugrouten, nur ger<strong>in</strong>ge<br />

Bedeutung als Jagdhabitat<br />

Reptilien<br />

aglR/ILN 35<br />

hoch Vorkommen e<strong>in</strong>er streng geschützten Art<br />

Vögel<br />

mittel Vorkommen von acht Arten der Roten Liste<br />

(e<strong>in</strong>schließlich Vorwarn-Arten)<br />

Schmetterl<strong>in</strong>ge sehr ger<strong>in</strong>g wenige kommune Arten<br />

Wildbienen hoch Vorkommen e<strong>in</strong>er stark gefährdeten und von<br />

vier gefährdeten Arten<br />

Heuschrecken hoch Vorkommen e<strong>in</strong>er bundesweit und regional<br />

stark gefährdeten Art<br />

Datenlage: Status: ausreichend


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

2.4.3 Artenschutzrechtliche Belange<br />

Die für den Artenschutz bedeutsamen Tiergruppen wurde im Zusammenhang mit der Untersuchung ILN<br />

(2010) erfasst. E<strong>in</strong> Scop<strong>in</strong>gterm<strong>in</strong> im Rahmen der Flächenfreisetzung des Bahngeländes fand statt.<br />

Um die Artenschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen, werden vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen als notwendig erachtet. Dabei s<strong>in</strong>d zeitliche Zusammenhänge zu beachten.<br />

Sie s<strong>in</strong>d die rechtlich verb<strong>in</strong>dliche Ausgangslage bei der Aufstellung des Bebauungsplanes. Die<br />

Umsetzung der Maßnahmen soll im Frühjahr oder Herbst 2013 idealer Weise erfolgen.<br />

E<strong>in</strong>e ausführlichere Darstellung f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> ILN (2011).<br />

Fledermäuse<br />

Für die Artengruppe der Fledermäuse s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Maßnahmen notwendig.<br />

Reptilien<br />

Für die nachgewiesene Art „Zauneidechse“ s<strong>in</strong>d spezielle CEF-Maßnahmen notwendig. Diese s<strong>in</strong>d im<br />

Bericht „Artenschutzrechtliche Beurteilung“ beschrieben und werden im Rahmen des<br />

Grünordnungsplanes aufgegriffen.<br />

Vögel<br />

Für e<strong>in</strong>ige nachgewiesene Arten s<strong>in</strong>d spezielle CEF-Maßnahmen notwendig. Diese s<strong>in</strong>d im Bericht<br />

„Artenschutzrechtliche Beurteilung“ beschrieben und werden im Rahmen des Grünordnungsplanes<br />

aufgegriffen.<br />

Schmetterl<strong>in</strong>ge<br />

Für die nachgewiesenen besonders geschützten Arten wird empfohlen, auf der Ausgleichsfläche für<br />

die Zauneidechse geeignete Larvalhabitate anzubieten. Hierzu sollten Lotus corniculatus und Daucus<br />

carota e<strong>in</strong>gebracht werden.<br />

Wildbienen<br />

Für Wildbienen können die zu empfehlenden Maßnahmen ebenfalls <strong>in</strong>nerhalb der Ausgleichsfläche<br />

für die Zauneidechse verwirklicht werden.<br />

An Nistrequisiten ist für e<strong>in</strong>e Steilwand bzw. Trockenmauer zu sorgen, <strong>in</strong> der Anthophora<br />

quadrimaculata als Wirt des stark gefährdeten Thyreus orbatus nisten kann. Ferner sollten offene<br />

Schotter- oder Kiesflächen bzw. -haufen angeboten werden, deren Spaltensystem Anthidium<br />

punctatum und Osmia adunca nutzen können.<br />

An Nahrungsquellen sollten für die Spezialisten Gewöhnlicher Natterkopf (Echium vulgare),<br />

Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus), Gelbe Resede (Reseda lutea), Wiesen-Flockenblume<br />

(Centaurea jacea), Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea) und Gewöhnlicher Ra<strong>in</strong>farn (Tanacetum<br />

vulgare) e<strong>in</strong>gebracht werden.<br />

aglR/ILN 36


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Heuschrecken<br />

Für Sph<strong>in</strong>gonotus caerulans sollte e<strong>in</strong>e vegetationsarme Fläche mit Fe<strong>in</strong>substrat zur Verfügung<br />

gestellt werden. Es ersche<strong>in</strong>t s<strong>in</strong>nvoll, die wenigen Tiere abzufangen und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em neuen Habitat<br />

auszusetzen.<br />

2.4.4 Nach §32 LNatSchG geschützte Biotope<br />

Im UG kommen ke<strong>in</strong>e geschützten Biotope vor.<br />

2.4.5 Naturschutzfachliche Schutzgebiete<br />

Im UG liegen ke<strong>in</strong>e NSG, LSG und NATURA 2000-Gebiete.<br />

2.4.6 Lebensraumtypen von geme<strong>in</strong>schaftlichem Interesse<br />

Auf Grundlage der Untersuchungen von ILN (2011) s<strong>in</strong>d im Gebiet ke<strong>in</strong>e Lebensraumtypen nach<br />

Anhang I der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie (FFH-Richtl<strong>in</strong>ie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) vorhanden.<br />

Datenlage: Status: ausreichend<br />

2.5 Schutzgut Biologische Vielfalt<br />

Datenquellen: ILN (2009): Naturschutzfachliche Risikoe<strong>in</strong>schätzung Flächenfreisetzung Güterbahnhof Tüb<strong>in</strong>gen<br />

ILN (2011): Faunistische und floristische Erfassungen 2009/2010 zur Flächenfreisetzung im Gbf / Hbf Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Der Begriff der Biologischen Vielfalt verb<strong>in</strong>det drei Ebenen, welche mite<strong>in</strong>ander verwoben s<strong>in</strong>d.<br />

Erstens die Vielfalt an Ökosystemen oder Lebensräumen, zweitens die Artenvielfalt – e<strong>in</strong>schließlich<br />

Pilzen und Mikroben sowie die Vielfalt an genetischen Informationen, die <strong>in</strong> den Arten enthalten s<strong>in</strong>d.<br />

Bestand und Bewertung<br />

Die Vielfalt an Lebensräumen<br />

Die im Geltungsbereich vorkommenden Lebensräume gehören alle zum Komplex gestörte, trockenwarme<br />

Ruderalflächen <strong>in</strong> unterschiedlichen Sukzessionsstadien, weiterh<strong>in</strong> vertreten s<strong>in</strong>d<br />

Biotoptypenkomplexe der Siedlungsbereiche. Insgesamt ist die Vielfalt an Lebensräumen als mäßig<br />

bis ger<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>zustufen.<br />

aglR/ILN 37


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Die Artenvielfalt<br />

Die im Geltungsbereich vorkommenden Arten gehören weitgehend den typischen Vertretern und<br />

Leitarten des Lebensraumkomplexes gestörte, trocken-warme Ruderalflächen an sowie dem<br />

Biotoptypenkomplex der Siedlungsbereiche. Wobei, wie die Untersuchungen ILN (2011) gezeigt<br />

haben, bei e<strong>in</strong>igen Tierartengruppen durchaus hohe Artenzahlen erreicht werden können. Die<br />

Artenvielfalt <strong>in</strong>sgesamt muss m<strong>in</strong>destens als mittel e<strong>in</strong>geschätzt werden.<br />

Genetische Vielfalt<br />

Aussagen zur genetischen Vielfalt s<strong>in</strong>d schwierig, da ke<strong>in</strong>e Untersuchungen dazu vorliegen. Aufgrund<br />

dessen können nur Rückschlüsse aus der Vielfalt an Lebensräumen sowie der Artenvielfalt gezogen<br />

werden, hier können auch Annahmen zu Randzonen von Verbreitungsgebieten mit e<strong>in</strong> bezogen<br />

werden. Aufgrund der mäßigen bis ger<strong>in</strong>gen Vielfalt an Lebensräumen sowie der mittleren Artenvielfalt<br />

kann höchstens von e<strong>in</strong>er mittleren genetischen Vielfalt ausgegangen werden.<br />

2.6 Schutzgut Landschaft<br />

Datenquellen:<br />

Regionalplan Regionalverband Neckar-Alb Planentwurf (2012) <strong>in</strong>kl. <strong>Umweltbericht</strong><br />

Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb (2011)<br />

Eigene E<strong>in</strong>schätzungen und Begehungen (ILN 2011)<br />

Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen – Tüb<strong>in</strong>gen (1997): Landschaftsplan<br />

Bestand Landschaft<br />

Die Bestandesbeschreibung erfolgt auf Grundlage vorhandener Daten sowie e<strong>in</strong>er verbalen Beschreibung<br />

der örtlichen E<strong>in</strong>drücke im Rahmen mehrerer Begehungen.<br />

„Landschaft“ wird heute sehr umfänglich und gegenüber den Kriterien der Naturschutzgesetzgebung sehr<br />

viel breiter gefasst. Das Schlüsseldokument zum aktuellen Landschaftsbegriff ist die Europäische<br />

Landschaftskonvention (Inkrafttreten 3/2004):„Landschaft“ ist nach Artikel 1 der Konvention „e<strong>in</strong> Gebiet,<br />

wie es vom Menschen wahrgenommen wird, deren Charakter das Ergebnis der Wirkungen und<br />

Wechselwirkungen von natürlichen und/oder menschlichen Faktoren ist“. Landschaft wird dabei<br />

flächendeckend (Siedlungsfläche und Freiraum) betrachtet. Zudem stehen nicht nur statische und<br />

historisierende Landschaftszustände im Fokus, wie dies klassische kulturlandschaftliche Ansätze tun,<br />

sondern explizit die dynamische Landschaftsentwicklung.<br />

Es liegt <strong>in</strong> der Natur der Sache, dass Landschaft nicht „objektiv“ beschrieben und bewertet werden kann,<br />

sondern subjektive, transparente Beschreibungen und plausible Bewertungen Grundlage für die<br />

Beurteilung des Schutzguts darstellen.<br />

aglR/ILN 38


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Abb. 10: Geologie und Naturräumliche Gliederung (aus Landschaftsrahmenplan Neckar-Alb 2011).<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum 104 Schönbuch und Glemswald<br />

(Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar Alb 2011) <strong>in</strong> der Untere<strong>in</strong>heit Neckartal.<br />

Der Güterbahnhof liegt im Innenbereich, am Rand e<strong>in</strong>es bestehenden Gewerbe- und Mischgebiets<br />

und grenzt unmittelbar an e<strong>in</strong>e Verkehrsfläche der DB. Im direkten Umfeld bef<strong>in</strong>den sich der Möck-<br />

/Depot-Areal und großflächige E<strong>in</strong>zelhandelsgebäude. Etwa 100 m nördlich fließt der Neckar.<br />

Oberhalb des gegenüberliegenden Neckarufers erhebt sich der Österberg.<br />

Das Ersche<strong>in</strong>ungsbild des Gebietes selbst ist geprägt durch se<strong>in</strong>e derzeitige Nutzung als<br />

Verkehrsbrache, Industriebrache, gewerbliche Nutzung, Lager- und Verkehrsfläche. E<strong>in</strong>e geordnete<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> das Landschafts- / Stadtbild ist derzeit nicht vorhanden. Nach dem Landschaftsplan<br />

(1997) kommen <strong>in</strong> Bezug auf die landschaftsgebundene Erholung und die Landschaftsbildqualität<br />

ke<strong>in</strong>e wertvollen Bereiche (wie Naherholungsflächen, Erholungsschwerpunkte etc.) vor. Se<strong>in</strong>e<br />

Eigenheit, Schönheit und Vielfalt ist als ger<strong>in</strong>g zu bezeichnen.<br />

aglR/ILN 39


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Abb. 11: Luftbild des Planungsraumes (Quelle: Google).<br />

Bewertung<br />

Aufgrund se<strong>in</strong>es Charakters als Verkehrsbrache, Industriebrache, gewerbliche Nutzung, Lager- und<br />

Verkehrsfläche, e<strong>in</strong>er nicht vorhandenen geordneten E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> das Landschafts- / Stadtbild sowie<br />

se<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen Eigenheit, Schönheit und Vielfalt ist von e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen Bedeutung auszugehen. Mit<br />

e<strong>in</strong>er angestrebten Neugestaltung des Gebiets kann e<strong>in</strong>e Aufwertung erfolgen.<br />

Datenlage: Status: ausreichend<br />

aglR/ILN 40


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

2.7 Schutzgut Mensch<br />

Datenquellen:<br />

Regionalplan Neckar-Alb Planentwurf 2012 <strong>in</strong>kl. <strong>Umweltbericht</strong><br />

Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb 2011<br />

Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen-Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Automatisiertes Raumordnungskataster<br />

Lärmkarten der LUBW<br />

Obermeyer (2009): Schalltechnische Untersuchung Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Bestand<br />

Für das Schutzgut Mensch werden die Aspekte Erholung und Gesundheit betrachtet. Der Bestand<br />

wird anhand folgender Kriterien beschrieben:<br />

• Flächennutzung<br />

• Lärmbelastung<br />

• Erholungsnutzung<br />

Flächennutzung<br />

Der Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan als Bahnanlage ausgewiesen.<br />

Nördlich und südlich angrenzend f<strong>in</strong>den sich Mischgebiete, Sondergebiete und Gewerbegebiete.<br />

Abb. 12: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan im automatisierten Raumordnungskataster (AROK<br />

2012/ Quelle: www.geoportal-raumordung-bw.de).<br />

aglR/ILN 41


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Lärm<br />

Die Lärmkartierung für den Geltungsbereich wurde von Obermeyer (2009) für folgende Verkehrsarten<br />

erstellt:<br />

− Straßenverkehrslärm<br />

− Schienenverkehrslärm<br />

Abb. 13: Lärmbelastung Verkehr (Zeitraum: Tag, Freiflächen <strong>in</strong> 2 m Höhe Quelle: Obermeyer (2009)).<br />

Die Lärmbelastung durch Straßenverkehr im Lärmband der Reutl<strong>in</strong>gerstraße erreicht hohe Werte,<br />

welche <strong>in</strong>s westliche Drittel des Geltungsbereiches e<strong>in</strong>strahlen. Hier werden Belastungen von 60 bis<br />

über 65 dB(A) erreicht. Im Bereich der Eisenbahnstraße ziehen sich die Belastungen nur als schmales<br />

Band mit 60 bis über 65 dB(A) an dieser entlang. Der Großteil der Fläche liegt <strong>in</strong>nerhalb der<br />

Pegelwerte von 56 – 60 dB(A).<br />

Abb. 14: Lärmbelastung Gewerbe (Zeitraum: Tag, <strong>in</strong> 6,3 m Höhe Quelle: Obermeyer (2009)).<br />

Die Lärmbelastungen durch Gewerbe / Industrie erreichen im Osten als Band entlang der<br />

Eisenbahnstraße mit Pegelwerten von über 60 dB(A) die höchsten Werte.<br />

aglR/ILN 42


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Erholungsnutzung<br />

Im Rahmen der Untersuchungen und zahlreichen Begehungen im Jahr 2011 konnte e<strong>in</strong>e<br />

landschaftsbezogene Erholungsnutzung nicht festgestellt werden. E<strong>in</strong>zig der Betrieb der Kle<strong>in</strong>gärten<br />

kann als Form der Feierabenderholung gelten. Nach dem Landschaftsplan (1997) kommen ke<strong>in</strong>e<br />

wertvollen Bereiche für Naherholung bzw. Erholungsschwerpunkte im B-Plangebiet vor.<br />

Abb. 15: Wertvolle Flächen für die ortsnahe Erholung <strong>in</strong> verdichteten Teilräumen (Landschaftsrahmenplan<br />

Neckar-Alb 2011).<br />

Nach dem Landschaftsrahmenplan des Regionalverbandes Neckar-Alb s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e besonderen<br />

ortsnahen Erholungsräume im Umfeld des Vorhabens vorhanden (siehe Abbildung oberhalb).<br />

Bewertung Mensch<br />

E<strong>in</strong>e Bewertung erfolgt anhand der folgenden Parameter:<br />

• Flächennutzung<br />

• Lärmbelastungen<br />

• Erholungsnutzung<br />

Flächennutzung<br />

aglR/ILN 43


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Als Flächennutzung ist aktuell e<strong>in</strong>e Bahnanlage ausgewiesen. Geplant s<strong>in</strong>d Misch-, Gewerbe- bzw.<br />

Sondergebiet. Ziel der Planung ist e<strong>in</strong>e Nutzungsverteilung mit e<strong>in</strong>em gewerblich genutzten Bereich<br />

östlich der Depotstraße, e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>geschränkten Gewerbegebiet als Puffer zum westlich der<br />

Depotstraße vorgesehenen gemischten Quartier sowie e<strong>in</strong>em Bereich mit Sondernutzungen zur<br />

Blauen Brücke. Für die Fläche mit Sondernutzungen werden Freizeit und Gastronomie, Büro- und<br />

Dienstleistung sowie besondere Wohnformen oder mit den übrigen Nutzungen verträglicher<br />

E<strong>in</strong>zelhandel vorgeschlagen. Für die umgebenden bzw. angrenzenden Nutzungen kann dies<br />

<strong>in</strong>sgesamt als verträglich angesehen werden.<br />

Lärmbelastungen<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt Richt- und Orientierungswerte wider, welche zur Bewertung der<br />

Lärmbelastungen notwendig s<strong>in</strong>d.<br />

Tab. 6: Schalltechnische Orientierungswerte <strong>in</strong> dB(A).<br />

Nutzungse<strong>in</strong>heiten Orientierungswerte DIN<br />

aglR/ILN 44<br />

18005<br />

Immissionsrichtwert TA<br />

Lärm<br />

Tag /Nacht Tag /Nacht<br />

Industriegebiet - 70/70<br />

Gewerbegebiete 65 / 55/50 65 / 50<br />

Kerngebiete 65 / 55 -<br />

Dorf- und Mischgebiete 60 / 50/45 60 / 45<br />

Besondere Wohngebiete 60 / 45 -<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Wohngebiete 55 / 45/40 55 / 40<br />

Re<strong>in</strong>e Wohngebiete 55 / 40/35 50 / 35<br />

Kurgebiete, Krankenhäuser, Altenheime, Schulen 45 – 65 / 35 – 65 -<br />

Parkanlagen, Kle<strong>in</strong>gartenanlagen 55 / 55 -<br />

Bei zwei angegebenen Nachtwerten <strong>in</strong> der DIN 18005 soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm gelten, der<br />

höhere ist für die Beurteilung des Verkehrslärms heranzuziehen.<br />

Verkehrslärm<br />

Nach Obermeyer (2012) sollten an den geplanten Gebäuden zum<strong>in</strong>dest die folgenden Grenzwerte für<br />

Schallimmissionen aus Verkehrswegen (16.BImSchV) herangezogen werden.<br />

Tab. 7: Grenzwerte für Schallimmissionen aus Verkehrswegen (16.BImSchV) <strong>in</strong> dB(A).<br />

Nutzungse<strong>in</strong>heiten Tag<br />

An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen,<br />

Altenheimen<br />

In re<strong>in</strong>en und allgeme<strong>in</strong>en Wohngebieten und<br />

Kle<strong>in</strong>siedlungsgebieten<br />

6 – 22 Uhr<br />

Nacht<br />

22 – 6 Uhr<br />

57 47<br />

59 49<br />

In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 54<br />

In Gewerbegebieten 69 59


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Tags s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dem geplanten Baugebiet Pegel von 58 bis 60 dB(A) vorherrschend. Im direkten Bereich<br />

entlang der Bahn im Norden des Planungsgebietes wurden Pegel von 60 bis 62 dB(A) berechnet.<br />

Entlang der Eisenbahnstraße im Süden s<strong>in</strong>d Pegel von 60 bis 65 dB(A) zu erwarten. Im Westen des<br />

geplanten Baugebietes s<strong>in</strong>d Pegel von 60 bis zu 70 dB(A) entlang der Reutl<strong>in</strong>ger Straße zu erwarten.<br />

Im äußersten Nordwesten des Planungsgebietes wurde e<strong>in</strong> maximaler Beurteilungspegel von 75<br />

dB(A) berechnet. Nachts s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dem geplanten Baugebiet Pegel von 51 bis 56 dB(A) vorherrschend.<br />

Diese erstrecken sich von dem Gebiets<strong>in</strong>neren bis zu den Grenzen entlang der Eisenbahnstraße und<br />

der Bahn. Im Westen s<strong>in</strong>d Pegel von 56 bis zu 71 dB(A) zu erwarten. Jedoch wurden 71 dB(A) nur im<br />

äußersten Nordwesten des Planungsgebietes berechnet. In diesem Bereich ist <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong> Pegel<br />

von bis zu 66 dB(A) vorherrschend. Anhand der Isophonen, die <strong>in</strong> Höhe des 1. OG (6,30 m) berechnet<br />

wurden, ist zu erkennen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete tags zum<br />

großen Teil e<strong>in</strong>gehalten werden. Nachts wird der Orientierungswert jedoch überschritten. Der<br />

Immissionsgrenzwert der 16.BImSchV für Mischgebiete wird tags fast im gesamten Planungsgebiet<br />

e<strong>in</strong>gehalten. Nachts wird der Immissionsgrenzwert nur im westlichen Bereich nicht e<strong>in</strong>gehalten.<br />

Gewerbelärm<br />

Anhand Abb.13 ist zu erkennen, dass die Beurteilungspegel unter den zu Grunde liegenden<br />

Annahmen am Tag zwischen 42 und 58 dB(A) liegen. Im östlichen Bereich des geplanten<br />

Baugebietes wurden Pegel zwischen 55 und 58 dB(A) tags, im mittleren Bereich wurden Pegel<br />

zwischen 55 und 45 dB(A) tags berechnet. Im östlichen Teil des geplanten Baugebietes werden im<br />

Tageszeitraum die Pegel zwischen 45 und 42 dB(A) liegen. Somit ergibt sich, dass <strong>in</strong> der Osthälfte<br />

der Orientierungswert für Mischgebiete weitgehend e<strong>in</strong>gehalten wird.<br />

Aussagen zur Schallschutzwirkung des städtebaulichen Rahmenplanes liegen derzeit noch nicht vor.<br />

Erst nach Vorlage dieser können aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen empfohlen werden.<br />

Erholungsnutzung<br />

Bezüglich e<strong>in</strong>er landschaftsgebundenen Erholung weist der Geltungsbereich ke<strong>in</strong>e Eignung auf, e<strong>in</strong>zig<br />

die Nutzung von ca. 0,2 ha Kle<strong>in</strong>gärten kann als Erholungsform <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs des<br />

Rahmenplanes angesehen werden. Insgesamt ist die Erholungsfunktion als ger<strong>in</strong>gwertig e<strong>in</strong>zustufen.<br />

Datenlage: Status: Ungenügender Datenbestand<br />

Anzahl neuer Ziel- und Quellverkehre fehlt noch<br />

Aussagen zur Lärmbelastung der zukünftigen Anwohner aufgrund der architektonischen Gestaltung<br />

steht noch aus.<br />

aglR/ILN 45


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

2.8 Schutzgut Kulturerbe und sonstige Sachgüter<br />

Datenquellen:<br />

Regionalplan Regionalverband Neckar-Alb Planentwurf (2012) <strong>in</strong>kl. <strong>Umweltbericht</strong><br />

Landschaftsrahmenplan Regionalverband Neckar-Alb (2011)<br />

Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen-Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Bestand<br />

Die Güterhalle mit Verwaltungsgebäude und dem freistehenden, überdachten Umladebahnsteig<br />

wurde im Jahr 2010 von der Denkmalschutzbehörde unter Denkmalschutz gestellt. Die Eigenschaft ist<br />

2012 entfallen.<br />

Sachgüter s<strong>in</strong>d die vorhandene Bebauung sowie die Straßen-, Schienen- und<br />

Infrastrukturerschließung.<br />

Bewertung<br />

Die Güterhalle mit Verwaltungsgebäude und dem Umladebahnsteig muss aufgrund der Ausweisung<br />

als Kulturdenkmal als hochwertig angesehen werden.<br />

3 STATUS QUO PROGNOSE<br />

Bei Durchführung des Vorhabens werden sich bei mehreren Schutzgütern sehr ger<strong>in</strong>gfügige bis mittlere<br />

Verschlechterungen gegenüber dem derzeitigen Bestand ergeben. Dies betrifft die Schutzgüter Fauna /<br />

Flora, Boden, Wasser, Klima / Luft sowie die biologische Vielfalt. Bei Nichtdurchführung der Maßnahme<br />

bleibt die derzeitige Raumqualität erhalten.<br />

aglR/ILN 46


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

4 KONFLIKTANALYSE<br />

Im Rahmen der Konfliktanalyse wird der derzeitige Bestand der Schutzgüter den Auswirkungen durch<br />

das Vorhaben gegenüber gestellt und bewertet. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben nur die<br />

wesentlichen Auswirkungen derjenigen E<strong>in</strong>griffe, die dem Bebauungsplan zugeordnet werden können.<br />

Dabei werden im Wesentlichen die Wirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima,<br />

Mensch und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />

betrachtet. Wesentliche Eckpunkte s<strong>in</strong>d der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen, für die Schutzgüter<br />

ist von nachfolgenden Auswirkungen auszugehen.<br />

Tab. 8: Übersicht zu erwartender Konflikte<br />

Beschreibung der Betroffenheit Beschreibung der Auswirkungen Bewertung<br />

Auswirkungen<br />

Tiere und Pflanzen<br />

Rodung und Zerstörung der<br />

vorhandenen Vegetation,<br />

Veränderung e<strong>in</strong>es<br />

Teillebensraumes, Veränderung von<br />

Lebensräumen und<br />

Habitatverb<strong>in</strong>dungen<br />

Boden<br />

Auf- und Abtrag von Boden im Zuge<br />

der Baumaßnahmen<br />

Entsiegelung im Zuge der<br />

Erschließung / Bebauung<br />

aglR/ILN 47<br />

Beseitigung / Veränderung von Pflanzen und Vegetation durch<br />

Erschließung,<br />

Störung / Beunruhigung der Tierwelt durch Erschließung und<br />

Bebauung,<br />

Störung der Biotopvernetzung / Zerschneidung und Verkle<strong>in</strong>erung<br />

von Lebensräumen<br />

Ke<strong>in</strong>e § 32 Biotope betroffen<br />

Streng geschützte Arten betroffen!<br />

Nur die Kle<strong>in</strong>gärten weisen nachfolgend hohe Werte bezüglich der<br />

Bodenfunktionen auf:<br />

Filter und Puffer für Schadstoffe: Werte<strong>in</strong>heit 3<br />

Standort Kulturpflanzen(Ertragsfunktion): Werte<strong>in</strong>heit 3<br />

Ausgleichskörper Wasserkreislauf: Werte<strong>in</strong>heit 3<br />

Derzeit s<strong>in</strong>d Bodenflächen zu > 90% versiegelt / teilversiegelt<br />

Im Zuge der Bebauung wird der derzeit sehr hohe<br />

Versiegelungsgrad > 90 % kaum verändert<br />

Altlasten / Bodenbelastungen Sanierung von Altlasten/Bodenbelastungen verbessern die<br />

Gesamtsituation<br />

Wasser<br />

Grundwasserneubildung durch<br />

Entsiegelung ger<strong>in</strong>gfügig verbessert<br />

WSG III und II betroffen<br />

Gefahr e<strong>in</strong>es erhöhten<br />

Oberflächenabflusses<br />

Klima/Luft<br />

Aussagen zur Störung des<br />

Luftaustausches derzeit nicht<br />

endgültig möglich<br />

Versiegelung und Bebauung<br />

verändern Verdunstungsrate und<br />

verr<strong>in</strong>gern klimatisch aktive Flächen,<br />

Bildung großflächiger Wärme<strong>in</strong>seln<br />

Versiegelte und z.T. belastete Flächen für den Wasserkreislauf<br />

betroffen. Kle<strong>in</strong>flächig wird Teil e<strong>in</strong>es WSG III und II durch<br />

Versiegelung <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Funktion e<strong>in</strong>geschränkt<br />

Oberflächenwasserabfluss <strong>in</strong> Vorfluter wird erhöht. Maßnahmen zur<br />

Rückhaltung und zum verzögerten Abfluss s<strong>in</strong>d notwendig.<br />

Ger<strong>in</strong>g - mittel<br />

Mittel<br />

Sehr ger<strong>in</strong>g<br />

Sehr ger<strong>in</strong>g<br />

Positiv<br />

Ger<strong>in</strong>g<br />

Ger<strong>in</strong>g<br />

(Ger<strong>in</strong>g - mittel)<br />

(Ger<strong>in</strong>g )


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

möglich<br />

Mensch<br />

Lärmbelastungen bestehen derzeit<br />

hauptsächlich durch Verkehr und<br />

Gewerbe<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Betroffenheit Güterhalle<br />

aglR/ILN 48<br />

Neu entstehende Quell- und Zielverkehre – Aussagen s<strong>in</strong>d zum<br />

derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich<br />

Drei Viertel der Güterhalle bleiben bei der derzeitigen Planung<br />

erhalten<br />

(Ger<strong>in</strong>g bis<br />

mittel)<br />

In Klammer () gesetzte Bewertungen s<strong>in</strong>d, aufgrund des Verfahrensstandes, vorläufige E<strong>in</strong>schätzungen<br />

Die wesentlichen E<strong>in</strong>griffe durch den Bebauungsplan erfolgen <strong>in</strong> Bezug auf die Naturgüter Fauna, Boden<br />

und Klima/Luft. Nachfolgend werden die wesentlichen E<strong>in</strong>griffe und ihre Wirkungen für jedes Schutzgut<br />

aufgeschlüsselt erläutert.<br />

4.1 Schutzgut Boden<br />

Hier s<strong>in</strong>d an erster Stelle die E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> die Böden der Kle<strong>in</strong>gärten zu nennen. Die Funktionen für<br />

Filter- und Puffer für Schadstoffe, Standort für Kulturpflanzen (natürliche Ertragsfunktion) sowie als<br />

Ausgleichskörper für den Wasserkreislauf werden vollständig verändert. Durch diesen Flächenentzug<br />

kommt es jedoch nur kle<strong>in</strong>flächig zu e<strong>in</strong>er Verschlechterung als Lebensraum für Bodenorganismen,<br />

e<strong>in</strong>er Schwächung der Funktion Filter und Puffer für Schadstoffe, Ausgleichskörper im<br />

Wasserkreislauf ebenso zu e<strong>in</strong>er Reduktion Standort für Kulturpflanzen.<br />

Bei den übrigen Flächen dom<strong>in</strong>ieren die voll- und teilversiegelten Böden. Da letztere (Schotterflächen<br />

der DB, sonstige Lagerflächen) e<strong>in</strong>e gewisse Leistungsfähigkeit bei der Funktion „Ausgleichskörper im<br />

Wasserkreislauf“ aufweisen, ist hierbei mit e<strong>in</strong>er Schwächung zu rechnen. Durch die Bebauung wird<br />

der Anteil an voll- und teilversiegelten Flächen <strong>in</strong>sgesamt zwar kaum verändert, aber doch zu Gunsten<br />

der vollversiegelten verschoben.<br />

Durch die Sanierung bestehender Altlasten/Bodenbelastungen wird e<strong>in</strong>e Verbesserung gegenüber<br />

dem Status-quo erreicht. Die neu entstehenden Böden (Grünanlagen, begrünte Dächer und<br />

Tiefgaragen) erreichen nicht die Funktionswerte der Gartenböden, s<strong>in</strong>d aber flächenmäßig größer und<br />

gleichen daher die voran stehend beschrieben E<strong>in</strong>griffe weitgehend aus.<br />

4.2 Schutzgut Wasser<br />

Wie beim Schutzgut Boden ist aufgrund der kle<strong>in</strong>flächigen Versiegelung von Gartenböden (WSG III<br />

und II) ke<strong>in</strong>e wesentliche Verschlechterung gegenüber dem Status-quo bzgl. der<br />

Grundwasserneubildung zu erwarten. Die natürliche Grundwasserneubildungsfunktion bleibt auf den<br />

Teilflächen erhalten, welche als Ausgleichs-, Grünflächen oder unversiegelte Flächen weiter bestehen<br />

bleiben bzw. neu angelegt werden.<br />

Aufgrund der Verschiebung zu mehr vollversiegelten Böden (auch unter der Berücksichtigung<br />

Dachbegrünung und Tiefgaragenbegrünung) wird der Oberflächenabfluss erhöht. Das im<br />

Ke<strong>in</strong>e


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Planungsgebiet anfallende Regenwasser muss auf den Grundstücken zurückgehalten werden und<br />

kann nur verzögert <strong>in</strong> die Kanalisation e<strong>in</strong>geleitet werden.<br />

4.3 Schutzgut Klima<br />

Bezogen auf die lokalklimatischen Auswirkungen der Planung s<strong>in</strong>d folgende Parameter zu benennen:<br />

1. Auswirkungen auf die thermischen Verhältnisse<br />

2. Auswirkungen auf die Strömungs- und Durchlüftungsverhältnisse<br />

3. Änderung der lokalen Immissionsverhältnisse<br />

Aufgrund der unzureichenden Datengrundlagen h<strong>in</strong>sichtlich der klimatischen bzw. lokalklimatischen<br />

Situation sollte hierfür e<strong>in</strong> separates Gutachten <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schätzung erstellt werden, oder das<br />

derzeit <strong>in</strong> Arbeit bef<strong>in</strong>dliche Stadtbezogene Klimagutachten kann im Laufe des Verfahrens<br />

e<strong>in</strong>gespeist werden.<br />

Insgesamt s<strong>in</strong>d die Auswirkungen auf Klima / Luft derzeit noch nicht e<strong>in</strong>schätzbar.<br />

4.4 Schutzgut Fauna / Flora<br />

Die Hauptauswirkung besteht – wie bei den anderen Schutzgütern – <strong>in</strong> der Bebauung bzw.<br />

Versiegelung von Flächen.<br />

Hiervon betroffen s<strong>in</strong>d bei den Biotoptypen überwiegend folgende E<strong>in</strong>heiten: „Gleisbereich“,<br />

„versiegelter Weg oder Platz, von Bauwerken bestandene Flächen“, „Weg oder Platz mit<br />

wassergebundener Decke“, „ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (verschiedene<br />

Entwicklungsstadien auf Gleisanlagen)“ mit e<strong>in</strong>er überwiegend sehr ger<strong>in</strong>gen bis ger<strong>in</strong>gen<br />

naturschutzfachlichen Wertigkeit. Die Ausprägung der Biotoptypen ist überwiegend als rudimentär,<br />

artenarm bzw. halb heimisch und halb fremdländisch e<strong>in</strong>zustufen. Bei der Flora s<strong>in</strong>d nur ubiquitäre<br />

Arten der Ruderalfluren, Brachen und Siedlungsbereiche betroffen. Wertgebende Arten s<strong>in</strong>d nicht<br />

dabei.<br />

Die Betroffenheit der Fauna entsteht wie o.g. durch Versiegelung und Überbauung und dem damit<br />

e<strong>in</strong>hergehendem Lebensraumverlust. Im H<strong>in</strong>blick auf die streng geschützten Arten Zauneidechse und<br />

europäische Vogelarten s<strong>in</strong>d vorgezogene Artenschutzmaßnahmen (CEF) durchzuführen. Selbiges ist<br />

bzgl. der Wildbienen und Heuschrecken anzuraten.<br />

Mit den auszuführenden Maßnahmen, besonders im H<strong>in</strong>blick auf streng geschützte Arten, können die<br />

Auswirkungen so verr<strong>in</strong>gert werden, dass ke<strong>in</strong>e erheblichen Auswirkungen zurück bleiben.<br />

aglR/ILN 49


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

4.5 Schutzgut Biologische Vielfalt<br />

Bei der biologischen Vielfalt ist aufgrund der E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> bestehende Lebensräume von e<strong>in</strong>er Reduzierung<br />

auszugehen. Diese wirkt sich bei Artengruppen Reptilien, Amphibien, Heuschrecken, Tagfalter und<br />

Wildbienen aufgrund der angestrebten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sehr ger<strong>in</strong>gfügig aus.<br />

4.6 Schutzgut Landschaft<br />

Der stark durch die anthropogenen Nutzungen überprägte Geltungsbereich repräsentiert die<br />

Landschaftse<strong>in</strong>heiten der Gewerbeflächen, Gewerbebrachen und Infrastrukturtrassen vollständig. Die<br />

Landschaft ist weiterh<strong>in</strong> geprägt durch regional bedeutende Verkehrstrassen der Bahn sowie lokal<br />

bedeutende Straßenverkehrsanschlüsse und -verb<strong>in</strong>dungen. Das Gebiet wird durch e<strong>in</strong>e geordnete<br />

E<strong>in</strong>grünung und Bebauung gegenüber dem heutigen Zustand ke<strong>in</strong>e Verschlechterung bzw. sogar e<strong>in</strong>e<br />

ger<strong>in</strong>gfügige Verbesserung beim Landschafts-/ Stadtbild erfahren.<br />

4.7 Schutzgut Mensch<br />

Die angestrebte Flächennutzung ist verträglich mit den vorhandenen umgebenden Nutzungen. Auf die<br />

landschaftsbezogene Erholung ergeben sich ke<strong>in</strong>e negativen Auswirkungen, e<strong>in</strong>zig der Wegfall der<br />

Kle<strong>in</strong>gärten bee<strong>in</strong>trächtigt <strong>in</strong> gewissem Maße e<strong>in</strong>e gebietsbezogene Erholungsstruktur. Die Anb<strong>in</strong>dung<br />

an den Naherholungsraum entlang des Neckars wird durch die geplante Unterquerung der Bahngleise<br />

verbessert.<br />

Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und se<strong>in</strong>e Gesundheit können <strong>in</strong> Puncto<br />

Lärmbelastung auftreten. Die derzeit vorhandene hohe Vorbelastung überschreitet z.T. schon die<br />

Orientierungswerte. Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d hierbei noch ke<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>derungen durch die architektonische<br />

Gestaltung mit e<strong>in</strong>gerechnet. Endgültige Bewertungen s<strong>in</strong>d erst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em konkreteren<br />

Planungsstadium möglich.<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf die lufthygienische Situation ist <strong>in</strong> den weiteren Planungen die Wärmeversorgung<br />

(bevorzugt mit Fernwärme) des Gebietes zu betrachten. Dies bezüglich s<strong>in</strong>d Gespräche und e<strong>in</strong>e<br />

Prüfung im Gange.<br />

aglR/ILN 50


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

4.8 Schutzgut Kulturerbe und sonstige Sachgüter<br />

Die Güterhalle mit Verwaltungsgebäude und dem Umladebahnsteig muss aufgrund der<br />

ursprünglichen E<strong>in</strong>stufung als Kulturdenkmal als hochwertig angesehen werden. Die Stadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

hat <strong>in</strong> ihren Entwicklungszielen für den städtebaulichen Wettbewerb daher e<strong>in</strong>en besonderen<br />

Schwerpunkt auf den Umgang mit der denkmalgeschützten Güterhalle gelegt. Beim Siegerentwurf<br />

würden drei Viertel der Güterhalle vor<br />

dem Abriss bewahrt und die<br />

Authentizität des Gebäudes bliebe<br />

erhalten.<br />

aglR/ILN 51<br />

Abb. 16: Siegerentwurf des städtebaulichen<br />

Wettbewerbes (AG ANP &<br />

GTL 2012) Güterhalle.<br />

4.9 Wechselwirkungen<br />

Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen des Vorhabens auf Tiere / Pflanzen, Boden, Wasser,<br />

Klima / Luft, Landschaft sowie den Menschen und deren Gesundheit werden <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger bis mittlerer<br />

Größenordnung auftreten. Wechselwirkungen auf Kultur- und Sachgüter s<strong>in</strong>d nicht erkennbar.<br />

4.10 Auswirkungen auf Natura-2000 Gebiete<br />

Auswirkungen von Erhaltungszielen und den Schutzzweck von Gebieten geme<strong>in</strong>schaftlicher<br />

Bedeutung (NATURA 2000) sowie auf Europäische Vogelschutzgebiete s<strong>in</strong>d nicht zu erwarten, da das<br />

Plangebiet außerhalb solcher Gebiete liegt und se<strong>in</strong>e Wirkungen auf solche als zu vernachlässigend<br />

e<strong>in</strong>zustufen s<strong>in</strong>d.


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

5 VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND AUSGLEICH NACHTEILIGER<br />

AUSWIRKUNGEN<br />

5.1 Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur sparsamen und<br />

effizienten Nutzung von Energie<br />

Die Energieversorgung und die Nutzung erneuerbarer Anlagen s<strong>in</strong>d noch nicht schlussendlich<br />

geklärt. E<strong>in</strong> Anschluss an die städtische Fernwärmeversorgung wird derzeit geprüft und wäre zu<br />

präferieren. E<strong>in</strong> überwiegender Anteil regenerativer Energien sollte angestrebt werden.<br />

Geothermische Anlagen s<strong>in</strong>d möglich, vorbehaltlich e<strong>in</strong>er zu klärenden Grundwasserbelastung.<br />

Photovoltaische Anlagen s<strong>in</strong>d zulässig. Die Isolierung der Gebäude ist an den geltenden Gesetzen<br />

und Verordnungen auszurichten.<br />

5.2 Vermeidungs- und M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen h<strong>in</strong>sichtlich des Wirkfaktors Lärm<br />

Aufgrund der starken Vorbelastungen durch regionale und lokale Verkehrsträger (DB, Straßen) s<strong>in</strong>d im<br />

Gebiet Maßnahmen zur Lärmreduzierung notwendig. Dies kann zum e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>er baukörperbed<strong>in</strong>gten<br />

Abschirmung der Außenwohnbereiche bestehen, zum anderen e<strong>in</strong>er lärmtoleranten Nutzung gegenüber<br />

den stark befahrenen Straßen sowie Festsetzungen von Maßnahmen zum passiven Lärmschutz.<br />

5.3 Schadstoffemissionen<br />

Aufgrund der starken Vorbelastungen durch regionale und lokale Verkehrsträger (DB, Straßen) s<strong>in</strong>d im<br />

Gebiet selbst ke<strong>in</strong>e Vermeidungs- und M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen möglich, welche e<strong>in</strong>e nennenswerte<br />

Entlastung mit sich br<strong>in</strong>gen. Lediglich bzgl. Heizanlagen sollten entsprechende Festsetzungen getroffen<br />

werden (Anschluss an Nah-/Fernwärmenetz), um ke<strong>in</strong>e größere gebietsimmanente Belastung zu zulassen.<br />

5.4 Unerwünschte klimatische Auswirkungen<br />

Größere Dachflächen s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>em Albedomanagement oder e<strong>in</strong>er Dachbegrünung zu versehen.<br />

Dadurch reduziert sich e<strong>in</strong>e Aufheizung dieser Flächen durch Verdunstung bzw. Rückstrahlung.<br />

Flachdächer ohne e<strong>in</strong>e solche Beschichtung s<strong>in</strong>d zu begrünen. Alle Flachdächer s<strong>in</strong>d zw<strong>in</strong>gend zu<br />

begrünen. Aussagen zur Klimarelevanz bezüglich der Durchlüftung (Kaltluftströme) können derzeit<br />

noch nicht getroffen werden.<br />

5.5 Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtemissionen<br />

Zulässig s<strong>in</strong>d ausschließlich Leuchten mit e<strong>in</strong>em UV-armem, <strong>in</strong>sektenschonenden Lichtspektrum.<br />

Außerdem ist auf Gebäudeanstrahlung möglichst zu verzichten.<br />

aglR/ILN 52


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

5.6 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Altlasten und<br />

Bodenverunre<strong>in</strong>igungen<br />

Die im Gebiet vorgefundenen Altlasten machen umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung<br />

schädlicher Umweltauswirkungen erforderlich. Stark kontam<strong>in</strong>ierte Bereiche, von denen hohe<br />

Umweltrisiken ausgehen werden beseitigt (vgl. Gutachten TauW 2009).<br />

5.7 Ausgleich für die Schutzgüter<br />

Der notwendige Ausgleich wird verbal-argumentativ hergeleitet, teilweise wurden dabei Anleihen bei<br />

der Ökokontoverordnung Baden-Württemberg für den naturschutzfachlichen E<strong>in</strong>griff getätigt. Für den<br />

Boden ist die Bewertungsgrundlage das „Heft 23“. Der externe Ausgleichsbedarf ist entsprechend<br />

dem städtischen Ökokontokonzept nach dem Wiederherstellungskostenansatz zu bemessen.<br />

Während für das Schutzgut Boden nach derzeitigem Stand ke<strong>in</strong>e zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

notwendig werden, s<strong>in</strong>d bzgl. des naturschutzfachlichen E<strong>in</strong>griffes zusätzlich zu den plan<strong>in</strong>ternen<br />

Ausgleichsmaßnahmen noch planexterne notwendig.<br />

Dies ergibt sich durch die Beanspruchung von den Biotoptypen „Ruderalfluren trocken-warmer Standorte“<br />

und Gestrüpp / Gebüsch mittlerer Standorte. Weiterh<strong>in</strong> werden trotz Vermeidungsmaßnahmen streng<br />

geschützte Arten nach FFH-Richtl<strong>in</strong>ie betroffen, so dass hier, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />

zu vermeiden, CEF-Maßnahmen vorgezogen durchgeführt werden müssen.<br />

Die erheblichen E<strong>in</strong>griffe mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden (nur<br />

Teilfunktionen) und Klima / Luft, die durch den Bebauungsplan zulässig werden, können nach derzeitigem<br />

Planungsstand mit den im zukünftigen Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen (plan<strong>in</strong>ternen und<br />

planexternen) ausgeglichen oder soweit verr<strong>in</strong>gert werden, dass ke<strong>in</strong>e erheblich bee<strong>in</strong>trächtigenden<br />

Auswirkungen verbleiben.<br />

In Verb<strong>in</strong>dung mit den vorgezogenen Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) zur Berücksichtigung der Belange<br />

des Artenschutzes ist auch <strong>in</strong>soweit von e<strong>in</strong>em vollständigen Ausgleich auszugehen. Die nachfolgende<br />

Liste gibt e<strong>in</strong>e Übersicht zu den Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen.<br />

Plan<strong>in</strong>terne Ausgleichsmaßnahmen<br />

• Pflanzung von Bäumen und Sträuchern<br />

• Anlage von kle<strong>in</strong>en Grünflächen<br />

• Anlage von kle<strong>in</strong>en Grünflächen auch auf Tiefgaragen<br />

• Dachbegrünung<br />

• Pflanzung von Baumreihen zur optischen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung aus städtebaulichen Gründen<br />

• Wandbegrünung zur optischen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung aus städtebaulichen Gründen<br />

aglR/ILN 53


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

CEF-Maßnahmen<br />

• Aufwertung bestehender Lebensräume (geplant östlich des B-Plangebiets – derzeit noch nicht<br />

verortet)<br />

• Neuschaffung von geeigneten Lebensräumen für Reptilien, Vögel (geplant östlich des B-<br />

Plangebiets – derzeit noch nicht verortet)<br />

• Ausbr<strong>in</strong>gen von Nistmöglichkeiten für Vögel (noch nicht verortet)<br />

Planexterne Ausgleichsmaßnahmen (s<strong>in</strong>d noch nicht verortet, Größenordnung ca. 1 ha)<br />

Kostenübernahme bzw. monetäre Ausgleichszahlung an die Stadt Tüb<strong>in</strong>gen, welche die Maßnahmen<br />

dann ausführt.<br />

6 PLANUNGSALTERNATIVEN<br />

Als Alternativen s<strong>in</strong>d nach BauGB 6.2004 – <strong>in</strong> Betracht kommende anderweitige<br />

Planungsmöglichkeiten zu erörtern, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des<br />

Bauleitplanes zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d. Nach Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg s<strong>in</strong>d: „bei<br />

der Siedlungsentwicklung…vorrangig, die im Siedlungsbestand vorhandenen Potenziale an Brach-,<br />

Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zu nutzen.“ Dies ist im Falle des nicht mehr<br />

genutzten Güterbahnhofes der Fall, e<strong>in</strong>e Entwicklung nach den Vorgaben des LEP B-W. ist somit<br />

gegeben. Auch s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der näheren Umgebung ke<strong>in</strong>e vergleichbaren Flächen vorhanden, welche den<br />

Brach-, Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zuzurechnen s<strong>in</strong>d und vorrangig zu<br />

nutzen wären. Somit handelt es sich nach LEP B-W. um e<strong>in</strong>e Fläche, welche vorrangig zu nutzen ist.<br />

7 GESAMTBEWERTUNG<br />

Der Geltungsbereich des B-Plangebietes ist bzgl. se<strong>in</strong>er Ausstattung mit Naturgütern durch zwei<br />

Faktoren gekennzeichnet. Zum e<strong>in</strong>en durch e<strong>in</strong>e starke anthropogene Überprägung der Flächen mit<br />

Aufschüttungen, Altablagerungen sowie e<strong>in</strong>em sehr hohen Versiegelungsgrad, zum anderen durch<br />

se<strong>in</strong>e Lage umgrenzt und isoliert von regional bzw. lokal bedeutsamen Verkehrsl<strong>in</strong>ien, welche e<strong>in</strong>e<br />

hohe Belastung des Gebiets schon im Status-quo mit sich br<strong>in</strong>gen. Die Bedeutung der Schutzgüter im<br />

Geltungsbereich für den Naturhaushalt wird mit sehr ger<strong>in</strong>g bis mittelwertig e<strong>in</strong>gestuft.<br />

Die Lage des Gebietes ist aufgrund se<strong>in</strong>er guten Erschließung und se<strong>in</strong>er relativ zentralen Lage als<br />

sehr gut zu bezeichnen.<br />

E<strong>in</strong>e Ausweisung als Misch-, Gewerbe- und sonstige Sondergebiete ist im Flächennutzungsplan<br />

vorgesehen. E<strong>in</strong>e Erschließung des Gebietes entspricht den Forderungen des Regionalplanes und<br />

des Landesentwicklungsplanes nach denen „vor der Neuausweisung von Bauflächen … der Bedarf<br />

aglR/ILN 54


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

durch Verbesserung des vorhandenen Siedlungsbestandes oder der Ausschöpfung noch bestehender<br />

Nutzungsmöglichkeiten <strong>in</strong>nerhalb bestehender Bebauungsgebiete gedeckt werden (soll).“<br />

Die E<strong>in</strong>griffe mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild / Erholung,<br />

Boden (nur Teilfunktionen), Klima / Luft und Wasser, die durch den Bebauungsplan zulässig werden,<br />

s<strong>in</strong>d mit entsprechenden Maßnahmen auszugleichen oder soweit zu verr<strong>in</strong>gern, dass ke<strong>in</strong>e erheblich<br />

bee<strong>in</strong>trächtigenden Auswirkungen verbleiben. Dabei s<strong>in</strong>d auch vorgezogene Maßnahmen zur<br />

Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes notwendig.<br />

8 SONSTIGE ANGABEN<br />

8.1 Methodik der Umweltprüfung<br />

Die UP richtet sich nach den Anforderungen des Baugesetzbuches und beruht auf e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Form der ökologischen Risikoanalyse. Die Bewertungen erfolgen verbal argumentativ.<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf die Bestandsbeschreibung und -bewertung werden die <strong>in</strong> der Literatur und im Text<br />

verzeichneten Informationen verwendet.<br />

8.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

Schwierigkeiten beim Zusammentragen von Unterlagen ergaben sich beim Schutzgut Klima / Luft aufgrund<br />

der derzeitigen Verfügbarkeit spezifischer Daten. Die E<strong>in</strong>schätzung der klimatischen Auswirkungen wird im<br />

Laufe des weiteren Verfahrens auf der Basis der Kaltluftabflussmodellierung erfolgen, die aktuell für die<br />

Gesamtstadt Tüb<strong>in</strong>gen erstellt wird. Datenlücken s<strong>in</strong>d derzeit ebenfalls noch beim Thema Lärm vorhanden.<br />

8.3 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen<br />

Im Rahmen der Anlage von CEF-Maßnahmen ist e<strong>in</strong>e begleitende Erfolgskontrolle (fundierte<br />

Bestandeserfassung als Grundlage und Bezugsgröße für die nachfolgenden Jahre (1. und 3. Jahr<br />

nach Umsiedlung) durch e<strong>in</strong>en Herpetologen notwendig. Dabei s<strong>in</strong>d sowohl e<strong>in</strong>e Kontrolle des<br />

Erfolges als auch ggf. noch weitere Maßnahmen zur Bestandessicherung notwendig.<br />

aglR/ILN 55


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

9 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />

E<strong>in</strong>e Erschließung des ehemaligen Güterbahnhofs entspricht den Forderungen des<br />

Landesentwicklungsplanes Baden-Württemberg <strong>in</strong> vollem Maße, danach s<strong>in</strong>d: „bei der<br />

Siedlungsentwicklung…vorrangig die im Siedlungsbestand vorhandenen Potenziale an Brach-,<br />

Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zu nutzen“.<br />

Der Geltungsbereich des Rahmenplangebietes ist bzgl. se<strong>in</strong>er Ausstattung mit Naturgütern aufgrund<br />

se<strong>in</strong>er starken anthropogenen Überprägung sowie durch die Isolierung mittels bedeutsamer<br />

Verkehrsl<strong>in</strong>ien als sehr ger<strong>in</strong>g bis mittelwertig e<strong>in</strong>zustufen. Trotzdem kann es durch die Neubebauung<br />

zu Veränderungen bei der Umweltsituation kommen. Wesentliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen s<strong>in</strong>d<br />

nachfolgend beschrieben, die Bewertungen und E<strong>in</strong>schätzungen s<strong>in</strong>d aufgrund des<br />

Planungsstandes als vorläufig zu verstehen.<br />

Mensch und Gesundheit<br />

Wesentliche Umweltauswirkungen s<strong>in</strong>d durch die Lärmbelastung des Gebietes zu erwarten. Hierbei ist<br />

allerd<strong>in</strong>gs die vorhandene Vorbelastung durch den Straßenverkehr und den Schienenlärm,<br />

untergeordnet durch Gewerbelärm, ausschlaggebend. Die Belastung entspricht dem städtischen<br />

Umfeld und lässt sich durch architektonische Gestaltungsmaßnahmen und passive<br />

Schallschutzmaßnahmen soweit m<strong>in</strong>dern, dass die zulässigen Innenraumpegel e<strong>in</strong>gehalten werden<br />

können.<br />

Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt<br />

Aufgrund der Vornutzung als Güterbahnhof ist der größte Teil des Rahmenplangebiets versiegelt oder<br />

teilversiegelt und deshalb für die freilebende Tier- und Pflanzenwelt <strong>in</strong>sgesamt von untergeordneter<br />

Bedeutung. Aufgrund der Ausstattung und Nähe zu Bahngleisen s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs artenschutzrechtliche<br />

Belange zu beachten, <strong>in</strong>sbesondere bei Reptilien und Vögeln. Hierzu s<strong>in</strong>d vorgezogene Maßnahmen<br />

(CEF-Maßnahmen) notwendig.<br />

Boden und Wasser<br />

Gegenüber dem Bestand verändert sich der derzeit sehr hohe Versiegelungsgrad kaum.<br />

Dachflächenbegrünung, Tiefgaragenbegrünung und Anlage von Grünflächen haben positiven E<strong>in</strong>fluss<br />

auf den Wasserhaushalt. Gegenüber dem Status-quo ist mit e<strong>in</strong>en höheren Oberflächenwasserabfluss<br />

zu rechnen, hier ist e<strong>in</strong>e Rückhaltung und langsame Abgabe notwendig. Durch die Sanierung<br />

vorhandener Altlasten wird e<strong>in</strong>e Entlastung des Wirkungspfades Boden und Wasserhaushalt erreicht.<br />

Die Schutzgüter Boden und Wasser erfahren durch die Neubebauung ke<strong>in</strong>e erheblichen<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen.<br />

aglR/ILN 56


B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

Klima, Luft<br />

Veränderungen der klima- und lufthygienischen Situation s<strong>in</strong>d zum heutigen Zeitpunkt noch nicht<br />

vollständig beurteilbar.<br />

Landschaft<br />

Der stark durch Industrieflächen, Industriebrachen und Infrastrukturtrassen geprägte, wenig<br />

zugängliche Rahmenplanbereich wird durch e<strong>in</strong>e geordnete E<strong>in</strong>grünung und Bebauung gegenüber<br />

dem heutigen Zustand e<strong>in</strong>e Verbesserung bei der E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong>s Landschafts-/ Stadtbild erfahren.<br />

Kulturerbe und sonstige Sachgüter<br />

Erhebliche Auswirkungen auf o.g. Schutzgüter s<strong>in</strong>d nicht zu erwarten.<br />

Wechselwirkungen<br />

Erhebliche Auswirkungen durch Wechselwirkungen s<strong>in</strong>d nicht zu erwarten.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, M<strong>in</strong>derung und Ausgleich nachteiliger Wirkungen<br />

E<strong>in</strong> Anschluss an die städtische Nah-/Fernwärmeversorgung ist zu prüfen und zu bevorzugen. E<strong>in</strong><br />

überwiegender Anteil regenerativer Energien sollte angestrebt werden, dabei ist die Errichtung<br />

geothermischer Anlagen zu prüfen, photovoltaische Anlagen s<strong>in</strong>d zulässig.<br />

Maßnahmen zu Emissionen wie Lärm s<strong>in</strong>d voran stehend unter Mensch und Gesundheit erläutert. Zur<br />

Vermeidung von unerwünschten klimatischen Auswirkungen s<strong>in</strong>d Maßnahmen wie<br />

Albedomanagement*, Dachbegrünungen und die Anlage von begrünten Tiefgaragen anzustreben. E<strong>in</strong><br />

Anschluss an e<strong>in</strong>e Nah-/Fernwärmeversorgung ist derzeit <strong>in</strong> Prüfung und soll bevorzugt werden.<br />

Zur Vermeidung von Auswirkungen der Lichtemissionen s<strong>in</strong>d Auflagen zur Beleuchtung vorgesehen.<br />

Die im Gebiet vorgefundenen Altlasten machen umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung<br />

schädlicher Umweltauswirkungen erforderlich. Stark kontam<strong>in</strong>ierte Bereiche, von denen hohe<br />

Umweltrisiken ausgehen werden beseitigt. Die Abfall- und Abwasserbeseitigung erfolgt<br />

ordnungsgemäß.<br />

Naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Maßnahmen s<strong>in</strong>d auch außerhalb des<br />

Rahmenplanbereiches notwendig. Die Herleitung erfolgte verbal argumentativ, die Umsetzung der<br />

CEF-Maßnahmen (artenschutzrechtliche Maßnahmen) ist vorgezogen auszuführen.<br />

* Albedomanagement: Maßnahmen zur Anlage reflektierender Dächer (helle reflektierende Folien), um e<strong>in</strong>e Aufheizung bei<br />

großenflächigen Gebäuden zu verh<strong>in</strong>dern.<br />

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B-Plan „Güterbahnhof“ Tüb<strong>in</strong>gen vorläufiger <strong>Umweltbericht</strong><br />

10 LITERATUR<br />

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