BEGRÜNDUNG - Uffenheim
BEGRÜNDUNG - Uffenheim
BEGRÜNDUNG - Uffenheim
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
<strong>BEGRÜNDUNG</strong><br />
mit integriertem Umweltbericht und Ausgleichsflächenermittlung<br />
zur 1. Änderung des<br />
Bebauungsplan Nr. 42/2008<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong><br />
an der Autobahnausfahrt<br />
<strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
ENTWURF zur 1. Änderung<br />
vom 28.02.2013<br />
Auftraggeber:<br />
Stadt <strong>Uffenheim</strong><br />
Marktplatz 16<br />
97215 <strong>Uffenheim</strong><br />
Verfasser:<br />
Am Hochholz 14<br />
97215 <strong>Uffenheim</strong><br />
Tel. 09842/ 953263-0<br />
Fax 09842/ 953263-63<br />
kontakt@rupsch-architektur.de<br />
www.rupsch-architektur.de<br />
1
INHALT<br />
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
1 Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes<br />
2 Planungsrechtliche Voraussetzungen – Übergeordnete Planungen<br />
3 Lage, Größe und Beschaffenheit des Gebietes<br />
4 Nutzung – Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
4.1 Art der baulichen Nutzung<br />
4.1.1 Sondergebiet Photovoltaik<br />
4.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
5 Flächenverteilung – Bodenordnung<br />
6 Erschließung<br />
7 Grünordnung<br />
8 Schallschutz<br />
Seite<br />
2<br />
5<br />
6<br />
7<br />
7<br />
7<br />
7<br />
8<br />
8<br />
8<br />
8<br />
9
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
9 Umweltbericht<br />
9.1 Umweltprüfung und Umweltbericht<br />
9.1.1 Schutzgut Boden<br />
9.1.2 Schutzgut Klima/ Luft<br />
9.1.3 Schutzgut Wasser<br />
9.1.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
9.1.5 Schutzgut Mensch (Lärm, Erholung)<br />
9.1.6 Schutzgut Landschaft<br />
9.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
9.1.8 Wechselwirkungen<br />
9.1.9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen<br />
9.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)<br />
9.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der<br />
nachteiligen Auswirkungen<br />
9.4 Alternative Planungsmöglichkeiten<br />
9.5 Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf<br />
Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />
9.6 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />
9.10 Zusammenfassung des Umweltberichtes<br />
Seite<br />
10<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
13<br />
13<br />
14<br />
15<br />
15<br />
16<br />
16<br />
16<br />
16<br />
16<br />
16<br />
3
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
10. Baulicher und artenschutzrechtlicher Ausgleich<br />
10.1 Baulicher Ausgleichsbedarf aus B-Plan 42/2008 und<br />
zur Verfügung stehende Flächen im Geltungsbereich<br />
10.2 Baulicher Ausgleichsbedarf aus B-Plan 45/2011<br />
10.3 Ersatz der Ausgleichsfläche der Flurbereinigung Wallmersbach<br />
10.4 Ausgleichsflächenbedarf aus der PV-Fläche<br />
10.5 Ausgleichsfläche Herbolzheim<br />
10.6 Artenschutzrechtlicher Ausgleich aus B-Plan 45/2011<br />
10.7 Zusammenfassung und Zusatzeffekte<br />
Seite<br />
18<br />
19<br />
20<br />
20<br />
20<br />
21<br />
23<br />
26<br />
4
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
1. Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes<br />
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 42/2008 wurde am xxxx durch Beschluss des<br />
Stadtrates in Kraft gesetzt. Die angebotenen Flächen sollen den Bedürfnissen großer<br />
produzierender Firmen und Logistikfirmen gerecht werden und die bereits<br />
aufgebrauchten Flächenreserven des Industriegebietes ergänzen.<br />
Folgende Sachverhalte machen eine Änderung der rechtskrätigen Planung notwendig:<br />
1. Durch archäologische Bodenfunde kann die Ausgleichsfläche A2 und die daneben<br />
gelegene Baufläche östliche der Landwehrstraße nicht wie geplant umgesetzt<br />
werden.<br />
Dies macht eine Umorganisation der internen Ausgleichsflächen und eine<br />
Neuberechnung der notwendigen Ausgleichsflächen notwendig.<br />
2. Aus dem benachbarten Bebbaungsplan Nr. 45/2011 (IG Langensteinach Süd)<br />
sollen Ausgleichsflächen im vorliegenden Plan untergebracht und rechtlich<br />
gesichert werden.<br />
3. Verursacht durch den Bebbauungsplan Nr. 45/2011 ist auch die Sicherung von<br />
artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) notwendig.<br />
Diese können im vorliegenden Bebauungsplan durch einen<br />
Grundstückseigentümer realisiert werden und sind als Bestandteil des B-Planes<br />
42/2008 zu sichern.<br />
4. Am Geltungsbereichsrand an der Autobahn A7 entlang plant ein Bauwerber die<br />
Errichtung einer Photovoltaikanlage. Diese Nutzungsart soll durch die<br />
Bauleitplanung durch Ausweisung einer Fläche „SO- Erneuerbare Energie<br />
Sonnenenergie PV“ ermöglich werden.<br />
5. An der westlichen Geltungsbereichsgrenze befinden sich unbewirtschaftete<br />
Becken aus Ausgleichsmaßnahmen der Flurbereinigung. Zur<br />
Oberflächenentwässerung des Industriegebietes ist jetzt der Umbau dieser<br />
Becken zu bewirtschafteten Regenrückhaltebecken notwendig. Der Eingriff in die<br />
bestehende Struktur ist entsprechend naturschutzrechtlich ausgzugleichen und in<br />
die Ausgleichsflächenberechnung des B-Planes 42/2008 zu integrieren.<br />
5
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
2. Planungsrechtliche Voraussetzungen – Übergeordnete Planungen<br />
Zu den übergeordneten Planungen zählen das Landesentwicklungsprogramm LEP,<br />
der Regionalplan 8 West-Mittelfranken, das integrierte ländliche Entwicklungskonzept<br />
ILEK, und der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Uffenheim</strong>. Für die Änderung des<br />
vorliegenden Bebauungsplanes sind keine darin enthaltenen Regelungen relevant.<br />
Ausschnitt FNP<br />
3. Lage, Größe und Beschaffenheit des Planungsgebietes<br />
Die Lage, Größe und Beschaffenheit des Planunggebietes ändert sich durch das<br />
Änderungsverfahren nicht und ist im rechtskräftigen B-Plan nachzulesen.<br />
6
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
4. Nutzung – Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
4.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Vorgesehen ist ein Industriegebiet (GI), das vor allem für größere Betriebe mit<br />
hohem Flächenbedarf und Logistikfirmen Baugrundstücke bereitstellen soll.<br />
Bedingt durch die verkehrsgünstige Lage unmittelbar an der BAB A7, Anschlussstelle<br />
<strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach, ohne Abstands- und Immissionskonflikte ergibt sich die<br />
Notwendigkeit zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />
sich abzeichnende Möglichkeit von Hochregallagern und Güterverteilzentren.<br />
Dazu sind großflächige Grundstücke mit geringen Geländebewegungen notwendig,<br />
die auf den ausgewiesenen Flächen zur Verfügung gestellt werden können.<br />
Zur Nutzungsart Industriegebiet (GI) kommt jetzt die Nutzung Sondergebiet<br />
Photovoltaik (SO) in einem 110 m breiten Streifen entlang der Autobahn hinzu.<br />
Diese nimmt 2,5 ha innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauunsplanes ein.<br />
4.1.1 Sondergebiet Photovoltaik<br />
Die Nutzung der Fläche als Sondergebiet i.S.d. § 11 Abs 2 BauNVO mit der<br />
Zweckbestimmung „ Photovoltaik“ ist gem. §9 Abs. 2 BauGB zeitlich auf 30 Jahre<br />
befristet. Der Vorhabensträger verpflichtet sich zum Rückbau der Anlage, sämtlicher<br />
baulicher Teile, einschl. Fundamente und Erdverkabelung nach Ablauf dieser Zeit. Als<br />
Folgenutzung wir eine landwirtschaftliche Nutzung festgesetzt.<br />
Die zeitliche Befristung, Rückbauverpflichtung und zugehörige Ausgleichsfläche ist in<br />
einem städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabensträger zu vereinbaren.<br />
Der Eingriff durch die PV-Anlage soll durch Minimierungsmaßnahmen wie die Ansaat<br />
einer extensiven Wiesenmischung unter den Modulen begrenzt werden. Außerdem ist<br />
die Fläche nach Norden hin durch die 50 m breite Ausgleichsfläche A2 und im Osten<br />
durch das Begleitgrün der Autobahn A7 begrenzt und eingegrünt. Eine weitere<br />
Eingrünung der Fläche ist deswegen nicht erforderlich. Diese<br />
Minimierungsmaßnahmen machen einen Ausgleichsflächenfaktor von 0,2 möglich.<br />
Siehe Kapitel Ausgleichsflächen<br />
Auch die Ausgleichsfläche unterliegt der zeitlichen Befristung, da der Ausgleich zu<br />
sichern ist, solange der Eingriff wirkt.<br />
7
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
4.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Zur Sicherstellung der bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für anstehende<br />
großflächige Betriebsansiedlungen wird eine Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt.<br />
Die Baumassenzahl auf 10 festgesetzt.<br />
Die zulässige Traufhöhe soll 20,0 m betragen.<br />
Die Höhe der PV-Module wird auf 5,0 m über Urgelände begrenzt.<br />
Auf das zulässige Maß der baulichen Nutzung des GI hat das Änderungsverfahren<br />
keinen Einfluss. Jedoch werden die bebaubaren Flächen insgesamt stark reduziert.<br />
5. Flächenverteilung - Bodenordnung<br />
Die beplanten Flächen im Geltungsbereich westlich der Landwehrstraße befinden sich<br />
bereits im Besitz eines Bauwerbers, der hier die Erweiterung seiner bestehenden<br />
Hallen plant.<br />
Östlich der Landwehrstraße greift eine benachbarte Bebauung in den Geltungsbereich<br />
mit 3,8 ha Grundstücksfläche ein.<br />
Weiter nördlich befindet sich bis zu einem maximalen Abstand von 110 m zur<br />
Autobahn die PV-Fläche im Eigentum des Bauwerbers.<br />
Zwischen Landwehrstraße und PV-Fläche sollen auf einer bewirtschafteten<br />
Ackerfläche, die teilweise im Besitz der Stadt <strong>Uffenheim</strong> ist, die notwendigen CEF-<br />
Maßnahmen aus dem B-Plan 45/2011 durch den Pächter und Grundstückseigentümer<br />
durchgeführt werden. Die Straßenfläche ist Eigentum der Stadt <strong>Uffenheim</strong>. Die<br />
nördliche Ausgleichsfläche A2 befindet sich noch in Privatbesitz.<br />
6. Erschließung<br />
Für die Straßenverkehrserschließung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung,<br />
Stromversorgung, Abfallbeseitigung, Fernmeldeeinrichtungen und<br />
Löschwasserversorgung hat die Änderung des B-Planes keine Relevanz.<br />
Die Ableitung des Oberflächenwassers wird im zugehörigen wasserrechtlichen<br />
Verfahren geklärt.<br />
7. Grünordnung<br />
Als Durchgrünung des Planungsgebietes ist als Straßenbegleitgrün an der<br />
Haupterschließungsstraße die alleeartige Anordnung von großkronigen Bäumen<br />
vorgesehen.<br />
8
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
Der nördliche Eingrünungsstreifen wird als Ausgleichsfläche mit 50 m Breite<br />
umgesetzt, deren Details in einem Ausgleichsflächenbegleitplan festgesetzt sind.<br />
Die private und öffentliche Begrünung soll mit ortsüblichen, natürlichen<br />
Hauptbaumarten und Sträuchern vorgenommen werden.<br />
8. Schallschutz<br />
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42/2008<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> – Langensteinach“ wurde eine Schallimmissionstechnische<br />
Untersuchung und Beurteilung gem. DIN 18005, DIN 45691 und TA Lärm vom Ing.-<br />
Büro Wolfgang Sorge vom 12.08.2009 (siehe Anlage) erstellt.<br />
Die Ergebnisse sind dem rechtskräftigen B-Plan zu entnehmen.<br />
Durch den Betrieb der PV-Solaranlage werden keine Lärm- und Lichtimmissionen<br />
ausgehen.<br />
9
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
9. Umweltbericht<br />
9.1 Umweltprüfung und Umweltbericht<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die<br />
Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die<br />
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden, die dann in<br />
einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden müssen.<br />
Dies ist bereits im Aufstellungsverfahren des B-Planes erfolgt. Durch die Änderung<br />
des Bebauungsplanes verbessern sich die Umweltauswirkungen auf die<br />
Schutzgüter, da wesentlich weniger Fläche bebaut bzw. versiegelt werden soll.<br />
Es werden im vorliegenden Änderungsentwurf nur die für die Änderung<br />
relevanten Aspekte behandelt. Ausführliche Beschreibungen der Schutzgüter sind<br />
der Begründung des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes zu entnehmen.<br />
9.1.1 Schutzgut Boden<br />
Bestandsbeschreibung:<br />
95 % des Planungsgebietes wird derzeit intensiv ackerbaulich genutzt. Es gehört<br />
zum landwirtschaftlich sehr fruchtbaren Gollachgau und ist weitgehend<br />
ausgeräumt.<br />
In der Bodenschätzungskarte ist das Planungsgebiet im Süden von Lehmen<br />
geprägt. Weiter nördlich geht der Boden in lehmige Tone über.<br />
Auswirkungen und Ergebnis:<br />
Im rechtskräftigen Bebauungsplan wurde aufgrund der Grundflächenzahl von 0,8<br />
von einer hohen Erheblichkeit ausgegangen. Da im vorliegenden<br />
Änderungsentwurf die bebaubare Grundstückesfläche von 16,8 auf 12 ha<br />
schrumpft, verbessern sich auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />
dahingehend. Die im rechtskräftigen B-Plan beschriebenen<br />
Vermeidungsmaßnahmen gelten entsprechend weiter. Es ist von einer mittleren<br />
Erheblichkeit auszugehen.<br />
10
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
9.1.2 Schutzgut Klima/Luft<br />
Bestandsbeschreibung:<br />
Aufgrund der bisher intensiv genutzten und ausgeräumten Feldflur hat die<br />
beplante Ackerfläche nur geringe Bedeutung für Frischluftproduktion.<br />
Allerdings wirken offene Acker- und Grünflächen als Kaltluftentstehungsgebiete.<br />
Das Gebiet ist durch die direkt angrenzende Autobahn vorbelastet.<br />
Auswirkungen und Ergebnis<br />
Im rechtskräftigen B-Plan wird von einer mittleren Erheblichkeit für das Schutzgut<br />
Klima/Luft ausgegangen.<br />
Durch die Reduktion der bebaubaren Flächen um 4,8 ha werden auch die<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut reduziert.<br />
11
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
9.1.3 Schutzgut Wasser<br />
Oberflächenwasser<br />
Durch die Verringerung der bebaubaren Flächen um 4,8 ha kann das<br />
Oberflächenwasser in diesen Bereichen weiterhin versickern. Die<br />
Grundwasserneubildung wird hier nicht beeinträchtigt.<br />
Die Oberflächenwasserableitung ist im wasserrechtlichen Verfahren geregelt.<br />
Karte: Oberflächengewässer<br />
(Kartenquelle: FIS natur online)<br />
Das westliche gelegene Feuchtbiotop muss wasserrechtlich als Regenrückhaltung<br />
herangezogen werden. Es ist ursprünglich aus der Anlage einer Ausgleichsfläche<br />
für die Flurbereinigung entstanden.<br />
12
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
Dies macht einen Ausgleich der Gesamteingriffsfläche (0,7 ha) im Rahmen des<br />
vorliegenden Änderungsverfahrens notwendig. Die Ausgleichsflächenbilanz wird<br />
im zugehörigen Kapitel abgehandelt.<br />
9.1.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Dieses Schutzgut ist im rechtskräftigen B-Plan hinreichend behandelt. Die<br />
Änderung des B-Planes hat hierauf keine Auswirkuungen.<br />
Durch das Angebot der geplanten Lerchenfenster und Ackerblühstreifen<br />
verbessert sich jedoch die Auswirkung auf einzelne Tierarten.<br />
9.1.5 Schutzgut Mensch (Lärm, Erholung)<br />
Die Änderung des Bebauungsplanes hat für das Schutzgut Mensch keine<br />
Auswirkungen.<br />
9.1.6 Schutzgut Landschaft<br />
Bestandsbeschreibung:<br />
Das Gelände wird durch das eher flache bis leicht hügelige Relief mit großen,<br />
strukturarmen Ackerflächen geprägt.<br />
Es liegt auf einer bis nach <strong>Uffenheim</strong> sichtbaren Anhöhe und fällt nach Norden hin<br />
ab. Bewuchs in Form von Sträuchern und kleinen Bäumen existiert nur am<br />
westlichen Rand im Bereich des Biotops und entlang der Autobahn.<br />
Ein Landschaftsschutzgebiet befindet sich nicht in der Umgebung in Richtung<br />
Welbhausen. Die Vorbelastung der direkten Umgebung durch die angrenzende<br />
Autobahn und die bereits erstellten Windkraftanlagen ist weiterhin zu<br />
berücksichtigen. Außerdem sind bereits Gewerbebetriebsgebäude mit großen<br />
Kubaturen im best. Industriegebiet vorhanden. Die Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes erlauben zukünftig großflächige (GFZ 0,8), bis zu 20 m hohe<br />
Gebäude mit hoher Baumasse (BMZ 10).<br />
Durch die Änderung des B-Planes wird zusätzlich eine Sonderfläche für<br />
Photovoltaik ermöglicht. Allerdings wird die mit Gebäuden bebaubare Fläche auch<br />
um 4,8 ha reduziert.<br />
13
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
Auswirkungen und Ergebnis<br />
Das Landschaftsbild erhält durch das sehr hohe Maß der baulich möglichen<br />
Nutzung und die PV-Anlage einen völlig neuen Charakter.<br />
Es ist weiterhin von einer hohen Erheblichkeit auszugehen.<br />
Vor allem durch den Abfall des Geländes in Richtung Norden und die Fernwirkung<br />
ist hier unbedingt eine entsprechende Eingrünung der PV-Fläche erforderlich.<br />
Grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan und bezüglich Eingrünung und<br />
Gehölzpflanzung in Richtung Wallmersbach sind ebenfalls erforderlich (siehe<br />
Vermeidungsmaßnahmen). Dem kommt die Anordnung der 50 m breiten<br />
Ausgleichsfläche in Richtung Norden und die Beibehaltung des Biotopstreifens in<br />
Richtung Westen sehr entgegen. In Richtung Osten schafft die Randeingrünung<br />
der Autobahn eine Sichtzäsur.<br />
Ebenfalls erwünscht ist eine Durchgrünung des Industriegebietes mit Bäumen und<br />
Sträuchern.<br />
9.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Bestandsbeschreibung:<br />
Im östlichen Bereich des Bebauungsplanes sind Bodendenkmäler kartiert.<br />
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 42/2008 wurde im<br />
Scopingverfahren vom Landesamt für Denkmalpflege die großflächige Kartierung<br />
von Bodendenkmälern (Siedlung der mittleren Jungsteinzeit) im Geltungsbereich<br />
entlang der Autobahn mitgeteilt. Diese Vorkommen wurden geomagnetisch<br />
prospektiert und die Lage der Bodendenkmäler genauer bestimmt.<br />
Der Oberbodenabtrag in diesen Bereichen ist im Einvernehmen und unter<br />
fachlicher Aufsicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege durch<br />
zuführen. Auskünfte dazu erteilt das Bayr. Landesamt für Denkmalpflege<br />
(Dienststelle Nürnberg, Referata B III Mittelfranken Bodendenkmalpflege).<br />
Auswirkungen und Ergebnis<br />
Die kartierten Bodendenkmäler liegen aussschließlich östlich der Landwehrstraße ,<br />
also im nicht bebaubaren Bereich oder im Bereich der PV-Fläche.<br />
Durch die vorausgegangenen Untersuchungen und die daraus entstandenen<br />
Maßnahmen und Auflagen reduziert sich die Auswirkung der PV-Fläche auf die<br />
Bodendenkmäler auf ein erträgliches Maß.<br />
Es ist jetzt von einer mittleren Erheblichkeit auszugehen.<br />
14
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
9.1.8 Wechselwirkungen<br />
Im Rahmen der Umweltprüfung sind neben den einzelnen Schutzgütern auch die<br />
Wechselwirkungen zwischen diesen zu berücksichtigen.<br />
Der Begriff ´Wechselwirkung´ umfasst die in der Umwelt ablaufenden Prozesse.<br />
Die Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Diese<br />
Wirkungsketten sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffes zu beachten,<br />
um sekundäre Effekte zu erkennen und bewerten zu können.<br />
Durch die Änderung des Bebauungsplanes reduzieren sich die bebaubaren<br />
Flächen und verändern sich die Auswirkungen auf die Schutzgüter zum Positiven<br />
hin im Vergleich zum Ausgangszustand (rechtskräftiger B-Plan).<br />
9.1.9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen<br />
Schutzgut Umweltauswirkung Erheblichkeit<br />
Boden Verlust von Bodenfunktionen durch<br />
Versiegelung und große Erdbewegungen<br />
Klima/ Luft Verringerung der klimatischen Funktion der<br />
offenen Ackerflächen durch Überbauung,<br />
Beeinträchtigung von Luftströmungen durch<br />
hohe Gebäude<br />
Wasser Verminderung der Grundwasserneubildung<br />
und Erhöhung des Wasserabflusses durch<br />
Versiegelung<br />
Tiere und<br />
Pflanzen<br />
Mensch (Lärm<br />
+ Erholung)<br />
Beeinträchtigung der Lebensräume saPrelevanter<br />
Vogelarten durch Versiegelung;<br />
Unterbrechung von relevanten Grünstreifen<br />
als Wanderachsen und Brutstätten<br />
Lärmentwicklung durch Bautätigkeit und<br />
Zuliefer - und Parkierungsverkehr<br />
Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch<br />
hohe Gebäude mit großer Fernwirkung<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Beeinträchtigung der großflächig kartierten<br />
Bodendenkmäler<br />
mittel<br />
mittel<br />
mittel<br />
mittel<br />
mittel<br />
hoch<br />
mittel<br />
15
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
9.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)<br />
Es gilt die Beschreibung des rechtskräftigen B-Planes.<br />
9.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der<br />
nachteiligen Auswirkungen<br />
Es gilt die Beschreibung des rechtskräftigen B-Planes.<br />
9.4 Alternative Planungsmöglichkeiten<br />
Es gilt die Beschreibung des rechtskräftigen B-Planes.<br />
9.5 Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf<br />
Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />
Es gilt die Beschreibung des rechtskräftigen B-Planes.<br />
Im vorliegenden Änderungsentwurf wurden nur die für die Planänderung<br />
relevanten Umweltaspekte behandelt.<br />
9.6 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />
Es gilt die Beschreibung des rechtskräftigen B-Planes.<br />
9.7 Zusammenfassung des Umweltberichtes<br />
Es gilt die Beschreibung des rechtskräftigen B-Planes.<br />
Die Änderung des Bebauungplandes führt zu einer Verbesserung für die meisten<br />
der Schutzgüter, da ein Großteil der bisher vorgesehen Baufläche<br />
herausgenommen wird. Alle noch verbleibenden Eingriffe in den Naturhaushalt<br />
werden durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen. Positiv ist auch die allseitige,<br />
breite Eingrünung des Geltungsbereiches zu erwähnen.<br />
Die bisher beschriebene Biotopvernetzung durch die Anordnung der<br />
Ausgleichsflächen ist im Änderungsentwurf in verbesserter Form (50 m breite<br />
Ausgleichsfläche im Norden) weiterhin vorhanden und wird ausgebaut.<br />
16
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
10. Baulicher und artenschutzrechtlicher Ausgleich<br />
Zur Ermittlung der Eingriffs- und Ausgleichsflächen wird der Leitfaden<br />
„Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ des Bayerischen<br />
Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen in der ergänzten<br />
Fassung von 2003 herangezogen. Dies ist bereits im rechtskräftigen<br />
Bebauungsplan erfolgt.<br />
Die veränderten Grundlagen der Planung machen auch eine Neubilanzierung der<br />
Ausgleichsflächen notwendig.<br />
Folgende Aspekte sind im Einzelnen zu betrachten:<br />
1. Baulicher Ausgleichsflächenbedarf aus B-Plan 42/2008<br />
Veränderte Ausgleichsflächenbetrachtung aus B-Plan 42/2008 aufgrund<br />
reduzierten bebaubaren Flächen<br />
2. Baulicher Ausgleichsflächenbedarf aus B-Plan 45/2011<br />
und Integration im Geltungsbereich des B-Planes 42/2008<br />
3. Ersatz der Ausgleichsfläche der Flurbereinigung (Feuchtbiotop)<br />
auf der Westseite des Geltungsbereiches wegen Überlagerung durch<br />
Regenrückhaltebecken.<br />
4. Ausgleichsflächenbedarf aus PV-Fläche<br />
5. Ausgleichsflächenbevorratung Herbolzheim<br />
6. Artenchutzrechtlicher Ausgleich aus B-Plan 45/2011<br />
(Lerchenfenster und Ackerblühstreifen)<br />
Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden in entsprechenden<br />
Ausgleichsflächen-Begleitplänen (Anlage- und Pflegepläne) gesichert und<br />
detailliert beschrieben.<br />
17
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
10.1 Baulicher Ausgleichsflächenbedarf aus B-Plan 42/2008<br />
und zur Verfügung stehende Flächen im Geltungsbereich<br />
Gebietskategorie und Eingriffsschwere<br />
Die Gebietskategorie kann weiterhin als Gebiet der Kategorie I (Gebiet geringer<br />
Bedeutung) beurteilt werden. Ebenso handelt es sich weiterhin um ein Gebiet<br />
hoher Eingriffsschwere (Typ A)<br />
Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42/2008 hat eine Größe<br />
von 23,9 ha.<br />
Im Bebauungsplan befindet sich zukünftig eine veräußerbare Grundstücksfläche<br />
von 11,9 ha. (Reduktion um 4,9 ha)<br />
Eingriffsfläche : 11,9 ha<br />
Daraus ergibt sich ein Ausgleichsflächenbedarf aus dem B-Plan 42/2008 von :<br />
(vorher: 7,59 ha)<br />
11,9 ha x 0,45 = 5,35 ha<br />
Zur Verfügung stehende Flächen im Geltungsbereich:<br />
Im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 42/2008 stehen insgesamt 2,8 ha für die<br />
Herstellung von Ausgleichsflächen zur Verfügung.<br />
• Ausgleichsfläche A3 (bereits rechtskräftig)<br />
Realfläche 0,66 ha x 1,25 Ausgleichsfaktor = 0,83 ha<br />
• Ausgleichsfläche A2<br />
Realfläche 2,14 ha x 1,75 Ausgleichsfaktor = 3,75 ha<br />
Insgesamt können also 4,58 ha Ausgleichsfläche innerhalb des Geltungsbereiches<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
Zur Verfügung stehende Ausgleichsfläche: 4,58 ha<br />
Die Gestaltung dieser Ausgleichsflächen wird in Absprache mit der UNB in<br />
Ausgleichsflächenplänen erläutert.<br />
Der Begleitplan zur Ausgleichsfläche A3 muss ergänzt werden.<br />
Der Begleitplan zur Ausgleichsfläche A2 muss neu erstellt werden.<br />
18
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
Vernetzung der Ausgleichsflächen<br />
Durch die Anordnung der Ausgleichsfläche A2 an der nördlichen<br />
Geltungsbereichsgrenze entlang mit 50 m Breite, die gleichzeitig als<br />
Randeingrünung am Baugebietsrand funktioniert, ergibt sich insgesamt ein<br />
durchgängiges Biotopverbundsystem vom südlichen Wald bis zum<br />
Reisleinsholz im Nordosten.<br />
10.2 Baulicher Ausgleichsflächenbedarf aus B-Plan 45/2011<br />
Aus dem Bebauungsplan 45/2011 Langensteinach Süd ist noch eine<br />
Ausgleichsfläche von 2,03 ha auszugleichen, die nicht im eigenen Geltungsbereich<br />
hergestellt werden kann. Dies ist auch der zugehörigen Begründung zu<br />
entnehmen. Diese Ausgleichsfläche soll ortsnah im Geltungsbereich des B-Planes<br />
42/2008 untergebracht werden.<br />
Hierdurch wird die zur Verfügung stehende Ausgleichsfläche von<br />
4,58 ha um 2,03 ha reduziert.<br />
Rest-Ausgleichsfläche: 4,58 – 2,03 = 2,55 ha<br />
Die Restfläche wird durch den Ausgleichsflächenbedarf aus dem vorliegenden<br />
Bebauungsplan 42/2008 in Anspruch genommen.<br />
Ausgleichsflächenbedarf außerhalb: 2,55 ha – 5,35 ha = - 2,8 ha<br />
Hierbei bleibt noch weiterer Restbedarf von 2,80 ha, der außerhalb des<br />
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes auszugleichen ist.<br />
Dies soll auf einer städtischen Fläche Nähe Herbolzheim im Rahmen eines<br />
Ökokontos geschehen. Siehe dazu Punkt 10.5<br />
19
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
10.3 Ersatz der Ausgleichsfläche der Flurbereinigung Wallmersbach<br />
Im Rahmen der Flurbereinigung Wallmersbach 1996 wurde an der Westseite des<br />
Geltungsbereiches eine Abfolge von Tümpeln als Ausgleichsfläche angelegt, die<br />
mittlerweile als Biotop kartiert ist.<br />
Dieses Biotop wird in der vorliegenden Planung durch ein Regenrückhaltebecken<br />
überlagert. Seinen Biotopcharakter verliert es dadurch nicht.<br />
Allerdings ist die überlagerte Ausgleichsfläche der Flurbereinigung anderweitig zu<br />
ersetzten. Hierbei kann von einem Faktor von 1:1 ausgegangen werden.<br />
Es handelt sich dabei um eine Eingriffsfläche durch die Regenrückhaltung<br />
von 0,7 ha. Diese Fläche soll im Rahmen der Ausgleichsfläche Herbolzheim ersetzt<br />
werden. Siehe dazu Punkt 10.5<br />
10.4 Ausgleichsflächenbedarf aus PV-Fläche<br />
Im Abstand von 110 m zum Fahrbahnrand der BAB 7 wird eine Sonderfläche für PV-<br />
Anlagen mit 2,5 ha ausgewiesen.<br />
Minimierungsmaßnahme:<br />
Auf der PV-Fläche ist eine Ansaat mit einer extensiven Wiesenmischung<br />
vorzunehmen. Ziel ist es, einen extensiven und artenreichen Pflanzenbestand zu<br />
entwickeln. Syntethische Behandlungsmittel wie Pestizide und Dünger werden<br />
ausgeschlossen. Die Wiese ist jährlich mindestens 1 x, maximal 2 x zu mähen.<br />
Frühester Schnitttermin 15. Juni. Das Schnittgut ist von der Wiese zu entfernen.<br />
Mulchschnitt ist nicht zulässig. Extensive Schafbeweidung ist zulässig.<br />
Aus diesen Minimierungsmaßnahmen (vgl. Rundschreiben des Bayerischen<br />
Staatsministeriums des Innern „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ vom 19.11.2009)<br />
resultiert ein Ausgleichsfaktor von 0,2 und ein Ausgleichsflächenbedarf von :<br />
2,5 ha x 0,2 = 0,5 ha<br />
Diese Ausgleichsfläche stellt der Vorhabensträger auf eine Fläche seines Eigentums<br />
(Fl.Nr. 483 Gemarkung Wallmersbach) ca. 800 m nördlich der Eingriffsfläche<br />
hergestellt.<br />
20
Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />
„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />
Luftbild: Ausgleichsfläche für PV-Anlage (rosa); Fl.Nr. 438 Gemarkung Wallmersbach<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen werden in Abstimmung mit UNB und Vorhabensträger in<br />
einem Ausgleichsflächenbegleitplan beschrieben. Da im vorliegenden Fall eine<br />
zeitliche Befristung der PV-Anlage von 30 Jahren vorliegt und somit auch eine<br />
zeitliche Befristung der Ausgleichsfläche, wird die Ausgleichsfläche im vorliegenden<br />
Plan festgesetzt (Teilbereich der Fl.Nr. 438 Gemarkung Wallmersbach) und dem<br />
Eingriff entsprechend zugeordnet.<br />
Die dingliche Sicherung und zeitliche Befristung der Ausgleichsfläche ist in einem<br />
städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabensträger zu klären.<br />
10.5 Ausgleichsfläche Herbolzheim<br />
Die westlich von Herbolzheim liegenden, stadteigene Ackerlfäche hat eine reale<br />
Größe von 3,2 ha.<br />
Durch sofortige Herstellung der gesamten Ausgleichsmaßnahmen als<br />
Bevorratungsfläche und bestmögliche ökologische Maßnahmen (Ökokonto) kann ein<br />
Aufwertungsfaktor von 1,75 herangezogen werden. Die Ausgleichsmaßnahmen<br />
werden in einem entsprechenden Anlage- und Pflegeplan<br />
(Ausgleichsflächenbegleitplan) beschrieben und mit der UNB abgestimmt.<br />
3,2 ha x 1,75 Aufwertungsfaktor = 5,6 ha<br />
21