Veröffentlichung Planfeststellung Wiblinger Ring - Ulm
Veröffentlichung Planfeststellung Wiblinger Ring - Ulm
Veröffentlichung Planfeststellung Wiblinger Ring - Ulm
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
S t a d t U l m<br />
Hauptabteilung Stadtplanung,<br />
Umwelt, Baurecht 27.09.2010<br />
SUB 611/32 – Wulf Englert Nst. 6150<br />
V e r ö f f e n t l i c h u n g<br />
im Amtsblatt für die Stadt <strong>Ulm</strong> und den Alb-Donau-Kreis am 30.09.2010<br />
Bekanntmachung<br />
<strong>Planfeststellung</strong>sverfahren für den Neubau einer Straßenverbindung (Querspange) zwischen dem<br />
<strong>Wiblinger</strong> <strong>Ring</strong> und der L 260 (Unterkirchberger Straße) als K 9915<br />
Planänderung<br />
Auf Antrag der Stadt <strong>Ulm</strong>, Abteilung Verkehrsplanung und Straßenbau, führt das Regierungspräsidium<br />
Tübingen das <strong>Planfeststellung</strong>sverfahren für den Neubau einer Straßenverbindung (Querspange)<br />
zwischen dem <strong>Wiblinger</strong> <strong>Ring</strong> und der L 260 (Unterkirchberger Straße) als K 9915 mit geänderten<br />
Plänen fort. Dabei wird auch die Umweltverträglichkeit geprüft.<br />
Die im Januar / Februar 2009 ausgelegten Planunterlagen wurden aufgrund privater Einwendungen,<br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes<br />
überarbeitet und werden erneut vollständig ausgelegt.<br />
Die Änderungen betreffen die technische Planung und den landschaftspflegerischen Begleitplan. Nur<br />
die Planänderungen sind Gegenstand der erneuten Anhörung.<br />
Beschreibung der Änderungen:<br />
Der Verlauf der geplanten Trasse zwischen dem <strong>Wiblinger</strong> <strong>Ring</strong> und der Unterkirchberger Straße wird<br />
nicht verändert.<br />
Gegenüber der bisherigen Planung, soll die Gögglinger Straße nun doch nicht geschlossen werden.<br />
An der Kreuzung <strong>Wiblinger</strong> <strong>Ring</strong> / Querspange / Gögglinger Straße ist jetzt Kreisverkehrsplatz<br />
(Durchmesser 35,00 m) geplant. Der <strong>Wiblinger</strong> <strong>Ring</strong> und die Gögglinger Straße müssen auf einer<br />
Länge bis zu 100 m angepasst werden.<br />
Der parallel zur Querspange geplante Radweg soll vollständig um den Kreisverkehrsplatz geführt<br />
werden, Querungshilfen sind vorgesehen.<br />
Durch den neuen Kreisverkehr kann die Linksabbiegespur in die Querspange zwischen Unterweiler<br />
Straße und <strong>Wiblinger</strong> Straße verkürzt werden. Dadurch reduziert sich auch der Eingriff in den<br />
Gehölzbestand am Bolzplatz.<br />
Durch die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes musste auch der Landschaftspflegerische<br />
Begleitplan überarbeitet werden.<br />
Die Planunterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen, sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über<br />
die Umweltauswirkungen des Vorhabens) liegen in der Zeit von Montag, 04. Oktober 2010 bis<br />
einschließlich Mittwoch, 03. November 2010 im Bürgerservice Bauen der Stadt <strong>Ulm</strong>, Hauptabteilung<br />
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Dienststunden zur<br />
allgemeinen Einsicht aus.<br />
1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich<br />
Mittwoch, 17. November 2010, Einwendungen gegen die Planänderung schriftlich bei der Stadt<br />
<strong>Ulm</strong>, Hauptabteilung Verkehrsplanung, Grünflächen, Vermessung, Münchner Str. 2, 89073 <strong>Ulm</strong> ,<br />
oder zur Niederschrift während den Dienststunden im Bürgerservice Bauen , oder beim<br />
Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen schriftlich oder zur<br />
Niederschrift erheben.<br />
Die Einwendung muss innerhalb der Einwendungsfrist den geltend gemachten Belang und das Maß
seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Die im Rahmen der Auslegung im Januar / Februar 2009<br />
erhobenen Einwendungen bleiben bestehen und müssen nicht erneut vorgebracht werden.<br />
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen<br />
privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz).<br />
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form<br />
vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit<br />
einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter<br />
der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen<br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden zusammen mit den bisher schon wirksam erhobenen<br />
Einwendungen in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen,<br />
die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der<br />
Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen<br />
vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung<br />
durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche<br />
Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben<br />
eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das<br />
Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist<br />
nichtöffentlich.<br />
3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am<br />
Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.<br />
4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der <strong>Planfeststellung</strong> dem Grunde nach zu<br />
entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten<br />
Entschädigungsverfahren behandelt.<br />
5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die<br />
<strong>Planfeststellung</strong>sbehörde in einem <strong>Planfeststellung</strong>sbeschluss entschieden. Die Zustellung des<br />
<strong>Planfeststellung</strong>sbeschlusses an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt<br />
werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.<br />
6. Die o.g. Nummern gelten für die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des<br />
UVP-pflichtigen Bauvorhabens nach §§ 9 und 6 des Gesetzes über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend. Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der<br />
Beteiligung Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Weitere relevante Informationen sind erhältlich<br />
bzw. Äußerungen und Fragen können innerhalb der Einwendungsfrist beim Regierungspräsidium<br />
Tübingen - Referat 24 - Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen eingereicht werden.<br />
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 24 StrG und die<br />
Veränderungssperre nach § 26 StrG, in Kraft.<br />
Dienststunden Bürgerservice Bauen:<br />
Montag bis Mittwoch 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Stadt <strong>Ulm</strong><br />
Bürgermeisteramt