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Veröffentlichung Planfeststellung Wiblinger Ring - Ulm

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S t a d t U l m<br />

Hauptabteilung Stadtplanung,<br />

Umwelt, Baurecht 27.09.2010<br />

SUB 611/32 – Wulf Englert Nst. 6150<br />

V e r ö f f e n t l i c h u n g<br />

im Amtsblatt für die Stadt <strong>Ulm</strong> und den Alb-Donau-Kreis am 30.09.2010<br />

Bekanntmachung<br />

<strong>Planfeststellung</strong>sverfahren für den Neubau einer Straßenverbindung (Querspange) zwischen dem<br />

<strong>Wiblinger</strong> <strong>Ring</strong> und der L 260 (Unterkirchberger Straße) als K 9915<br />

Planänderung<br />

Auf Antrag der Stadt <strong>Ulm</strong>, Abteilung Verkehrsplanung und Straßenbau, führt das Regierungspräsidium<br />

Tübingen das <strong>Planfeststellung</strong>sverfahren für den Neubau einer Straßenverbindung (Querspange)<br />

zwischen dem <strong>Wiblinger</strong> <strong>Ring</strong> und der L 260 (Unterkirchberger Straße) als K 9915 mit geänderten<br />

Plänen fort. Dabei wird auch die Umweltverträglichkeit geprüft.<br />

Die im Januar / Februar 2009 ausgelegten Planunterlagen wurden aufgrund privater Einwendungen,<br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes<br />

überarbeitet und werden erneut vollständig ausgelegt.<br />

Die Änderungen betreffen die technische Planung und den landschaftspflegerischen Begleitplan. Nur<br />

die Planänderungen sind Gegenstand der erneuten Anhörung.<br />

Beschreibung der Änderungen:<br />

Der Verlauf der geplanten Trasse zwischen dem <strong>Wiblinger</strong> <strong>Ring</strong> und der Unterkirchberger Straße wird<br />

nicht verändert.<br />

Gegenüber der bisherigen Planung, soll die Gögglinger Straße nun doch nicht geschlossen werden.<br />

An der Kreuzung <strong>Wiblinger</strong> <strong>Ring</strong> / Querspange / Gögglinger Straße ist jetzt Kreisverkehrsplatz<br />

(Durchmesser 35,00 m) geplant. Der <strong>Wiblinger</strong> <strong>Ring</strong> und die Gögglinger Straße müssen auf einer<br />

Länge bis zu 100 m angepasst werden.<br />

Der parallel zur Querspange geplante Radweg soll vollständig um den Kreisverkehrsplatz geführt<br />

werden, Querungshilfen sind vorgesehen.<br />

Durch den neuen Kreisverkehr kann die Linksabbiegespur in die Querspange zwischen Unterweiler<br />

Straße und <strong>Wiblinger</strong> Straße verkürzt werden. Dadurch reduziert sich auch der Eingriff in den<br />

Gehölzbestand am Bolzplatz.<br />

Durch die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes musste auch der Landschaftspflegerische<br />

Begleitplan überarbeitet werden.<br />

Die Planunterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen, sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über<br />

die Umweltauswirkungen des Vorhabens) liegen in der Zeit von Montag, 04. Oktober 2010 bis<br />

einschließlich Mittwoch, 03. November 2010 im Bürgerservice Bauen der Stadt <strong>Ulm</strong>, Hauptabteilung<br />

Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Dienststunden zur<br />

allgemeinen Einsicht aus.<br />

1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich<br />

Mittwoch, 17. November 2010, Einwendungen gegen die Planänderung schriftlich bei der Stadt<br />

<strong>Ulm</strong>, Hauptabteilung Verkehrsplanung, Grünflächen, Vermessung, Münchner Str. 2, 89073 <strong>Ulm</strong> ,<br />

oder zur Niederschrift während den Dienststunden im Bürgerservice Bauen , oder beim<br />

Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen schriftlich oder zur<br />

Niederschrift erheben.<br />

Die Einwendung muss innerhalb der Einwendungsfrist den geltend gemachten Belang und das Maß


seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Die im Rahmen der Auslegung im Januar / Februar 2009<br />

erhobenen Einwendungen bleiben bestehen und müssen nicht erneut vorgebracht werden.<br />

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen<br />

privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz).<br />

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form<br />

vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit<br />

einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter<br />

der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden zusammen mit den bisher schon wirksam erhobenen<br />

Einwendungen in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen,<br />

die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der<br />

Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen<br />

vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung<br />

durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche<br />

Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben<br />

eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das<br />

Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist<br />

nichtöffentlich.<br />

3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am<br />

Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.<br />

4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der <strong>Planfeststellung</strong> dem Grunde nach zu<br />

entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten<br />

Entschädigungsverfahren behandelt.<br />

5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die<br />

<strong>Planfeststellung</strong>sbehörde in einem <strong>Planfeststellung</strong>sbeschluss entschieden. Die Zustellung des<br />

<strong>Planfeststellung</strong>sbeschlusses an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt<br />

werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.<br />

6. Die o.g. Nummern gelten für die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des<br />

UVP-pflichtigen Bauvorhabens nach §§ 9 und 6 des Gesetzes über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend. Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der<br />

Beteiligung Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Weitere relevante Informationen sind erhältlich<br />

bzw. Äußerungen und Fragen können innerhalb der Einwendungsfrist beim Regierungspräsidium<br />

Tübingen - Referat 24 - Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen eingereicht werden.<br />

7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 24 StrG und die<br />

Veränderungssperre nach § 26 StrG, in Kraft.<br />

Dienststunden Bürgerservice Bauen:<br />

Montag bis Mittwoch 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Stadt <strong>Ulm</strong><br />

Bürgermeisteramt

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