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Die Stadt Damme

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<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 13<br />

wachspflege bleiben diese Gassen der natürlichen Sukzession überlassen, wodurch das<br />

Artenspektrum um Pionierarten erweitert wird.<br />

Entlang des Grabens an der Westgrenze des Geltungsbereiches bleibt ein Streifen von 5 m<br />

Breite als Räumstreifen ohne Bepflanzung.<br />

Für die Anlage der Strauchhecken an Nord- und Ostseite der Anlage werden aus dem für die<br />

Errichtung der Anlage abzutragenden Oberboden Wallkörper mit einer mittleren Höhe von<br />

0,6 m gebildet, um die Voraussetzungen für die langfristige Entwicklung von ökologisch hö-<br />

herwertigen Wallhecken zu schaffen (siehe Querschnitt Planung in Anlage 3). Auf diesen<br />

Wällen werden die Pflanzen wie in der Anlage 5 angegeben in drei Reihen gesetzt. Zur Stei-<br />

gerung des Anwachserfolges sollten zwischen dem Aufsetzen des Walles und der Bepflan-<br />

zung mehrere Monate liegen, damit sich die für die Wasserversorgung der Pflanzen erfor-<br />

derliche Kapilarität im Boden des Wallkörpers aufbauen kann. Der Abstand der Reihen be-<br />

trägt untereinander 1 m. In der Reihe werden die Pflanzen mit einem Abstand von 0,8 m ge-<br />

setzt. Nach außen bleibt ein Abstand von 2,5 und nach innen zur Baugrenze ein Abstand<br />

von 1,5 m. <strong>Die</strong>se Abstandsflächen werden mittelfristig von den sich entwickelnden Pflanzen<br />

vollständig ausgefüllt.<br />

In den Mulden zur Versickerung der Niederschläge wird von dem anstehenden Oberboden<br />

nur wenig abgetragen, um einerseits den erforderlichen Abstand zum Grundwasser zu be-<br />

wahren und andererseits einen erheblichen Eingriff in das Schutzgut Boden auf diesen Flä-<br />

chen zu vermeiden. <strong>Die</strong> Versickerungsflächen wie auch die übrigen Rasenflächen werden<br />

mit einer Rasenmischung für artenreiches Extensivgrünland mit Kräutern (RSM 8.1) angesät<br />

und nach Bedarf ein- bis dreimal jährlich gemäht.<br />

7 Eingriffsbilanzierung<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst neben der Baufläche von insgesamt rd.<br />

3 ha auch Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft in einem Umfang von rd. 2,3 ha. Im Zusammenhang mit den Maß-<br />

nahmen zur Vermeidung und Verminderung von erheblichen Beeinträchtigungen können<br />

dadurch die Eingriffsfolgen innerhalb des Geltungsbereiches kompensiert werden.<br />

<strong>Die</strong> Bilanzierung der Kompensationsleistungen erfolgt in Anlehnung an das s.g. Osnabrücker<br />

Modell in der Fassung von 1997. <strong>Die</strong>ses basiert darauf, dass die nach dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Niedersachsen bezeichneten Biotoptypen mit Wertstufen (WS) von 0 bis<br />

3,5 oder darüber versehen werden. <strong>Die</strong> Wertstufe 0 entspricht solchen Biotopen, die für den<br />

Naturhaushalt und das Landschaftsbild ohne Wert sind, also beispielsweise Straßen oder<br />

Bauflächen. Wertstufen von 3,5 oder höher werden für extrem empfindliche Bereiche verge-<br />

ben, die in der Regel naturschutzwürdig sind.<br />

SEIDEL

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