Die Stadt Damme
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<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 12<br />
6 Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation<br />
Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />
Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Natur-<br />
haushalt und das Landschaftsbild sowie zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Umwelt<br />
vorgesehen:<br />
Es ist vorgesehen, die anfallenden Niederschläge innerhalb des Geltungsbereiches über die<br />
belebte Bodenzone zu versickern. Hierdurch werden erhebliche Beeinträchtigungen sowohl<br />
der Oberflächengewässer als auch des Grundwassers vermieden. <strong>Die</strong> Beeinträchtigung, der<br />
Bodenfunktion, die sich auf die Grundwasserneubildung bezieht, wird insofern ebenfalls ver-<br />
ringert. Zur Einrichtung der Versickerungsmulden wird von dem anstehenden Oberboden nur<br />
wenig abgetragen, um zu vermeiden, dass durch diese Erdbewegungen das Schutzgut Bo-<br />
den auf den Versickerungsflächen beeinträchtigt wird.<br />
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden verringert, indem die Anlage zu allen<br />
Seiten eine Eingrünung aus standortheimischen Gehölzen erhält. <strong>Die</strong> Breite der Pflanzstrei-<br />
fen nach Norden und Osten beträgt jeweils 6 m. Nach Süden und Westen werden Waldflä-<br />
chen angelegt, die 20 bis 80 m breit sind.<br />
Der Bauablauf wird auf die Brutzeiten der möglicherweise vorkommenden europäischen Vo-<br />
gelarten abgestimmt. Das heißt insbesondere, dass in der Zeit vom 01. März bis zum 30.<br />
September keine Gehölze gerodet oder erheblich beschnitten werden.<br />
Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen sind in der Anlagenbe-<br />
schreibung und den diesbezüglichen Gutachten dargelegt.<br />
Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz<br />
Im Westen und Süden des Geltungsbereiches stehen Flächen im Umfang von rd. 2,3 ha für<br />
die Kompensation der Eingriffe in den Boden, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />
zur Verfügung. Auf diesen Flächen soll ein Wald entwickelt werden, dessen Artenzusam-<br />
mensetzung der potentiell natürlichen Vegetation nahe kommt. Hierfür ist eine Initialpflan-<br />
zung von Eiche, Hainbuche und Rotbuche vorgesehen. <strong>Die</strong> Waldränder werden gestaffelt mit<br />
Strauchgehölzen aufgebaut. Siehe hierzu den Pflanzplan in Anlage 4 und die Pflanzsche-<br />
mata in Anlage 5. Soweit die Pflanzflächen nicht ohnehin durch die Einzäunung der Anlage<br />
geschützt sind, wird ein Wildschutzzaun errichtet und nach hinreichender Entwicklung der<br />
Pflanzung also nach fünf bis zehn Jahren wieder abgebaut. Während der Anwachsphase<br />
wird zwischen den Pflanzreihen der Gras- und Krautaufwuchs ein- bis zweimal jährlich ma-<br />
schinell gemäht bzw. gemulcht. Zum Zwecke der maschinellen Pflege werden bei der Pflan-<br />
zung entsprechende Gassen frei gelassen (siehe Anlage 4). Nach Abschluss der An-<br />
SEIDEL