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Die Stadt Damme

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<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 12<br />

6 Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />

Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Natur-<br />

haushalt und das Landschaftsbild sowie zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Umwelt<br />

vorgesehen:<br />

Es ist vorgesehen, die anfallenden Niederschläge innerhalb des Geltungsbereiches über die<br />

belebte Bodenzone zu versickern. Hierdurch werden erhebliche Beeinträchtigungen sowohl<br />

der Oberflächengewässer als auch des Grundwassers vermieden. <strong>Die</strong> Beeinträchtigung, der<br />

Bodenfunktion, die sich auf die Grundwasserneubildung bezieht, wird insofern ebenfalls ver-<br />

ringert. Zur Einrichtung der Versickerungsmulden wird von dem anstehenden Oberboden nur<br />

wenig abgetragen, um zu vermeiden, dass durch diese Erdbewegungen das Schutzgut Bo-<br />

den auf den Versickerungsflächen beeinträchtigt wird.<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden verringert, indem die Anlage zu allen<br />

Seiten eine Eingrünung aus standortheimischen Gehölzen erhält. <strong>Die</strong> Breite der Pflanzstrei-<br />

fen nach Norden und Osten beträgt jeweils 6 m. Nach Süden und Westen werden Waldflä-<br />

chen angelegt, die 20 bis 80 m breit sind.<br />

Der Bauablauf wird auf die Brutzeiten der möglicherweise vorkommenden europäischen Vo-<br />

gelarten abgestimmt. Das heißt insbesondere, dass in der Zeit vom 01. März bis zum 30.<br />

September keine Gehölze gerodet oder erheblich beschnitten werden.<br />

Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen sind in der Anlagenbe-<br />

schreibung und den diesbezüglichen Gutachten dargelegt.<br />

Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz<br />

Im Westen und Süden des Geltungsbereiches stehen Flächen im Umfang von rd. 2,3 ha für<br />

die Kompensation der Eingriffe in den Boden, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />

zur Verfügung. Auf diesen Flächen soll ein Wald entwickelt werden, dessen Artenzusam-<br />

mensetzung der potentiell natürlichen Vegetation nahe kommt. Hierfür ist eine Initialpflan-<br />

zung von Eiche, Hainbuche und Rotbuche vorgesehen. <strong>Die</strong> Waldränder werden gestaffelt mit<br />

Strauchgehölzen aufgebaut. Siehe hierzu den Pflanzplan in Anlage 4 und die Pflanzsche-<br />

mata in Anlage 5. Soweit die Pflanzflächen nicht ohnehin durch die Einzäunung der Anlage<br />

geschützt sind, wird ein Wildschutzzaun errichtet und nach hinreichender Entwicklung der<br />

Pflanzung also nach fünf bis zehn Jahren wieder abgebaut. Während der Anwachsphase<br />

wird zwischen den Pflanzreihen der Gras- und Krautaufwuchs ein- bis zweimal jährlich ma-<br />

schinell gemäht bzw. gemulcht. Zum Zwecke der maschinellen Pflege werden bei der Pflan-<br />

zung entsprechende Gassen frei gelassen (siehe Anlage 4). Nach Abschluss der An-<br />

SEIDEL

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