02.06.2013 Aufrufe

Die Stadt Damme

Die Stadt Damme

Die Stadt Damme

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bearbeitungsstand: 02. 02. 2011<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

zum Bebauungsplan Nr. 155<br />

"Biogasanlage Sierhausen"<br />

Auftraggeber: <strong>Damme</strong>r Bioenergie GbR


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Veranlassung 3<br />

2 Beschreibung des Vorhabens 3<br />

Lage 3<br />

3 Übergeordnete Fachplanungen 4<br />

Landschaftsrahmenplan 4<br />

Landschaftsplan 5<br />

4 Bestand 6<br />

Biotoptypen 6<br />

Fauna 8<br />

Wasser 8<br />

Oberflächenwasser 8<br />

Grundwasser 9<br />

Boden 9<br />

Luft / Klima 9<br />

Landschaftsbild 9<br />

5 Auswirkungen des Vorhabens 10<br />

Arten und Biotope 10<br />

Boden 10<br />

Wasser 11<br />

Luft/Klima 11<br />

Landschaft 11<br />

6 Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation 12<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung 12<br />

Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz 12<br />

7 Eingriffsbilanzierung 13<br />

8 Kosten für Maßnahmen der Landschaftspflege 15<br />

9 Verwendete Literatur und Unterlagen 15<br />

Anlagen:<br />

1 Lageplan 1 : 2.000<br />

2 Biotoptypenkarte Bestand 1 : 2.000<br />

3 Querschnitte Reselager Moorweg 1:125<br />

4 Pflanzplan 1 : 1.000<br />

5 Pflanzschemata Kompensationsflächen<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 3<br />

1 Veranlassung<br />

<strong>Die</strong> Firma <strong>Damme</strong>r Bioenergie GbR plant auf dem Flurstück 65 am Reselager Moorweg in<br />

<strong>Damme</strong> Sierhausen die Errichtung einer Biogasanlage. Zur Realisierung dieses Vorhabens<br />

wird zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> und der <strong>Damme</strong>r Bioenergie GbR ein städtebaulicher Ver-<br />

trag geschlossen, wonach die <strong>Damme</strong>r Bioenergie GbR die erforderlichen Planungsleistun-<br />

gen wie Flächennutzungsplanänderung, Bebauungsplan und dafür erforderliche Fachpla-<br />

nungen beauftragt. Somit wurde der Auftrag für die Erstellung des Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplanes (LBP) von der <strong>Damme</strong>r Bioenergie GbR beim Planungsbüro Seidel in Auftrag<br />

gegeben.<br />

Gegenstand des LBP ist es, zu klären, ob mit der Errichtung der Biogasanlage erhebliche<br />

Beeinträchtigungen von Natur, Landschaft und Boden verbunden sind und ggf. Vorschläge<br />

zu entwickeln, wie diese vermieden oder vermindert werden können und wie unvermeidbare<br />

erhebliche Beeinträchtigungen kompensiert werden können.<br />

2 Beschreibung des Vorhabens<br />

Es ist vorgesehen, eine Biogasanlage mit den erforderlichen Lagerplätzen, Behältern, Ge-<br />

bäuden und Verkehrsflächen zu bauen. Eine Halle mit einer Grundfläche von 30 x 40 m soll<br />

zur Unterbringung technischer Anlagen errichtet werden. Zur Lagerung von Silage ist eine<br />

Fläche von 123 x 67 m geplant. Für die Fermentation sind zwei Behälter von 25 m Durch-<br />

messer und für die Nachgärung und Lagerung 3 Behälter von 32 m Durchmesser vorgese-<br />

hen, außerdem ein Güllebehälter mit 10 m Durchmesser. <strong>Die</strong> Höhe der Gebäude wird durch<br />

Festsetzung im Bebauungsplan auf 12 m begrenzt. Rund 10.000 qm werden als Verkehrs-<br />

fläche befestigt. Der An- und Abtransport der Stoffe erfolgt über den Reselager Moorweg. Im<br />

Lageplan in Anlage 1 sind die genannten Teile der Anlage mit Planungsstand vom Dezem-<br />

ber 2010 in den Umrissen dargestellt.<br />

Lage<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich rund 3 km südlich des <strong>Stadt</strong>zen-<br />

trums von <strong>Damme</strong> westlich des Reselager Moorweges. Parallel zur südlichen Grenze des<br />

Geltungsbereiches verläuft in rd. 100 m Abstand die Kreisstraße K 278, die hier die Bezeich-<br />

nung Jeddebrok trägt. <strong>Die</strong> Lage der Fläche ist in der folgenden Übersichtskarte dargestellt.<br />

Derzeit wird der Geltungsbereich, soweit nicht Straßengrundstück, landwirtschaftlich als Ak-<br />

ker genutzt.<br />

Das Gelände hat ein sehr leichtes Gefälle nach Süden. Am Nordrand weist es eine Höhe von<br />

etwas über 46 müNN auf, am Südrand von etwas unter 45 müNN. Im Westen wird der Gel-<br />

tungsbereich von einem Entwässerungsgraben mit Fließrichtung Süden begrenzt. Rund<br />

100 m östlich des Reselager Moorweges verläuft der <strong>Damme</strong>r Mühlenbach ebenfalls in<br />

Nord- Süd - Richtung.<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 4<br />

Abbildung 1: Standort der Anlage ca. 1:50.000 (Kartengrundlage: TK 50 ©LGN 2008)<br />

3 Übergeordnete Fachplanungen<br />

Landschaftsrahmenplan<br />

Der LRP sieht im Bezug auf den Arten- und Biotopschutz für den Geltungsbereich aufgrund<br />

der vorwiegenden Ackernutzung nur eine Grundbedeutung.<br />

Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. In der näheren Umgebung<br />

sind im LRP drei Fließgewässer verzeichnet, deren ökomorphologischer Gewässerzustand<br />

in allen Fällen als naturfern bezeichnet wird. Es handelt sich dabei um den rund 100 m öst-<br />

lich verlaufenden <strong>Damme</strong>r Mühlenbach, den rd. 700 m westlich gelegenen Reselager Bach<br />

und den etwa 800 m südlich verlaufenden Bornbach.<br />

Der Geltungsbereich befindet sich am Südlichen Rand eines Gebietes mit besonderer Be-<br />

deutung für die Wassergewinnung nach dem RROP. <strong>Die</strong> Schutzfunktion der Grundwasser-<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 5<br />

deckschichten wird im LRP als mittel bezeichnet woraus auf eine mittlere Grundwasserge-<br />

fährdung geschlossen wird. <strong>Die</strong> Grundwasserneubildungsrate wird ebenfalls als mittel einge-<br />

stuft, was dem Wert von 100 bis 200 mm/a entspricht. <strong>Die</strong> Grundwasserfließrichtung ist im<br />

LRP ebenfalls verzeichnet, sie ist von Nord - West nach Süd - Ost gerichtet. Der Geltungsbe-<br />

reich befindet sich etwas mittig zwischen den im LRP verzeichneten Grundwassergleichen<br />

von 45 müNN (nördlich) und 40 müNN (südlich).<br />

Der LRP verzeichnet für den Geltungsbereich den Bodentyp Gley - Podsol und bewertet die-<br />

sen Boden als eingeschränkt leistungsfähig mit geringer Bedeutung.<br />

Hinsichtlich der klimatischen Situation wird der Geltungsbereich im LRP als Ackerklimatop<br />

bezeichnet. <strong>Die</strong>ser Klimatop ist gekennzeichnet von großflächig dominierender Ackernutzung<br />

mit wenigen Gehölzstrukturen, diese Situation lässt ihn zum Kaltluftentstehungsgebiet wer-<br />

den; außerdem ist er windoffen und zeitweise ist mit Luftbelastungen durch Gülle zu rech-<br />

nen.<br />

Der Bereich, in dem die Biogasanlage geplant ist, wird im LRP innerhalb der Landschafts-<br />

bildeinheiten des hügeligen <strong>Damme</strong>r Endmoränenbogens als "gering gegliederte, durch do-<br />

minierende Ackernutzung geprägte, hügelige bis flachwellige Randbereiche und Abdachun-<br />

gen der <strong>Damme</strong>r Berge" beschrieben. <strong>Die</strong> Voraussetzungen für das Landschaftsbilderleben<br />

werden als mittel bezeichnet, d.h. es sind Grundvoraussetzungen für das Landschaftserle-<br />

ben vorhanden.<br />

Im Zielkonzept des LRP wird für den größeren westlichen Teil des Geltungsbereiches der<br />

Zieltyp "M = Mindestanforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege" genannt.<br />

Für den Ostrand des Geltungsbereiches gilt der Zieltyp "E = Vorrangige Entwicklung und<br />

Wiederherstellung von Gebieten mit derzeit nachrangiger Bedeutung / eingeschränkter Lei-<br />

stungsfähigkeit für die Schutzgüter".<br />

Landschaftsplan<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> liegt ein Landschaftsplan aus dem Jahre 1997 vor. Darin wird der<br />

Geltungsbereich der Landschaftseinheit "Grundwassernahe Geest" zugeordnet. <strong>Die</strong> Gehölz-<br />

reihen zu beiden Seiten der Kreisstraße (Jeddebrok) etwa 100 m südlich des Geltungsberei-<br />

ches sind als markante Struktur im Landschaftsplan vermerkt. Des weiteren geht aus den<br />

Darstellungen des Landschaftsplanes hervor, dass der Geltungsbereich nicht in einem Was-<br />

serschutzgebiet liegt und auch aus naturschutzfachlicher Sicht nicht schutzwürdig ist und<br />

auch für Arten und Lebensgemeinschaften kein wichtiger Bereich ist.<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 6<br />

4 Bestand<br />

In der Naturräumlichen Gliederung wird der Geltungsbereich den "<strong>Damme</strong>r Flottsand- und<br />

Sandergebieten" zugeordnet; im LRP ist diese Untereinheit mit der Nummer 585.05 verse-<br />

hen. <strong>Die</strong>ses leicht zu den Niederungen geneigte Gebiet ist durch eine potentiell natürliche<br />

Vegetation aus Stieleichen - Birkenwäldern gekennzeichnet. In Teilbereichen auf Flottsanden<br />

können auch Buchen - Traubeneichenwäldern bzw. basenarme Eichen - Hainbuchenwälder<br />

als potentiell natürliche Vegetation angesehen werden.<br />

Biotoptypen<br />

<strong>Die</strong> Biotoptypen wurden am 17. 01. 2011 nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Nie-<br />

dersachsen (Olaf von Drachenfels, 2004) aufgenommen und mit den entsprechenden Ord-<br />

nungsziffern und Kürzeln bezeichnet. Aus der Biotoptypenkarte im Anhang ist die Lage der<br />

einzelnen Biotoptypen zu ersehen.<br />

Im Plangebiet wurden folgende Biotoptypen festgestellt. <strong>Die</strong> Angaben in Klammern geben<br />

die Ordnungsziffer und das jeweilige Kurzzeichen der Kartieranleitung für Biotoptypen in<br />

Niedersachsen (Olaf von Drachenfels, 2004) an.<br />

Strauchhecke (2.10.1 HFS)<br />

Am östlichen Rand des Geltungsbereiches befindet sich zwischen der Fahrbahn des Rese-<br />

lager Moorweges und der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche, die hier als Acker ge-<br />

nutzt wird, auf einer Länge von 74 m eine Strauchhecke. <strong>Die</strong>se besteht überwiegend aus<br />

Schlehe (Prunus spinosa) vereinzelt kommen darin auch Weide und schwarzer Holunder<br />

vor. Neben den Strauchgehölzen sind in der Hecke einzelne Weiden- und Eichenbäume<br />

vertreten.<br />

Baumhecke (2.10.3 HFB)<br />

Am Reselager Moorweg befindet sich zu beiden Seiten eine Baumreihe. Innerhalb des Gel-<br />

tungsbereiches weisen die Baumreihen auf beiden Seiten erhebliche Lücken auf, so dass<br />

dieser Biotoptyp nicht auf der ganzer Straßenlänge zu verzeichnen ist.<br />

Acker (10.1 A)<br />

Mit Ausnahme des Straßengrundstückes ist der gesamte übrige Geltungsbereich diesem<br />

Biotoptyp zuzurechnen. Sowohl südlich als auch nördlich grenzen direkt weitere Ackerflä-<br />

chen an. Westlich des Geltungsbereiches befindet sich ein Graben auf eigenem Flurstück.<br />

Zu keiner Seite sind innerhalb des Geltungsbereiches Randstreifen vorhanden. Aufgrund der<br />

intensiven Nutzung und der Großräumigkeit besitzt der Acker nur eine relativ geringe Wertig-<br />

keit für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild.<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 7<br />

Halbruderale Gras- und Staudenflur (11.2 UH)<br />

An der Westseite des Reselager Moorweges befindet sich eine Mulde zur Straßenentwässe-<br />

rung. <strong>Die</strong>se wird durch Feldzufahrten unterbrochen, unter denen sich jedoch keine (funkti-<br />

onstüchtigen) Durchlässe befinden. Es handelt sich somit um eine Versickerungsmulde und<br />

nicht um einen Graben. Aufgrund der anzutreffenden Vegetation werden sowohl diese Mulde<br />

als auch die nicht genutzten Feldzufahrten wie auch weitere Böschungs- bzw. Seitenbe-<br />

reichsflächen zu beiden Seiten der Straße als Halbruderale Gras- und Staudenflur kartiert.<br />

Rasen (12.1 GR)<br />

Beiderseits der Fahrbahn befinden sich Grasflächen, die im Falle der Begegnung von Fahr-<br />

zeugen befahren werden und die häufiger gemäht werden, als die übrigen Flächen des Stra-<br />

ßengrundstückes. Da diese Flächen eine geschlossene dichte Grasnarbe aufweisen und<br />

nicht wesentlich mit Schotter stabilisiert oder befestigt sind, werden sie dem Biotoptyp Rasen<br />

zugeordnet. Im Durchschnitt sind die seitlichen Rasenflächen 1,5 m breit.<br />

Foto 1: Reselager Moorweg im Geltungsbereich, Blickrichtung Norden<br />

Wassergebundene Decke (13.4.1 TFW)<br />

<strong>Die</strong> beiden genutzten Feldzufahrten an der Ost und Westseite der Straße weisen nur eine<br />

spärliche Vegetation auf, sie werden daher als Fläche mit wassergebundener Decke einge-<br />

stuft.<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 8<br />

Asphaltfläche (13.4.5 TFB)<br />

Der Reselager Moorweg hat im Geltungsbereich eine mit Asphalt befestigte Fahrbahn von<br />

3 m Breite.<br />

Fauna<br />

Untersuchungen zur Fauna wurden nicht vorgenommen, weil auf der ausgedehnten Acker-<br />

fläche ausschließlich weit verbreitete Arten zu erwarten sind. Im Landschaftsrahmenplan und<br />

im Landschaftsplan finden sich keine Hinweise auf Vorkommen geschützter oder schutzbe-<br />

dürftiger Tierarten. Allerdings ist aufgrund der vorliegenden Biotopstruktur im Geltungsbe-<br />

reich mit dem Vorkommen europäische Vogelarten einschließlich derer Brutstätten zu rech-<br />

nen. Insofern sind die Bestimmungen des § 44, Abs. 1, Ziff. 2 des BNatSchG zu beachten<br />

und der Bauablauf ist auf die Brutzeiten abzustimmen.<br />

Wasser<br />

Oberflächenwasser<br />

Im Westen grenzt an den Geltungsbereich ein Entwässerungsgraben mit grasbewachsenen<br />

Böschungen und Fließrichtung Süden. Im Bereich der südlichen Westgrenze des Planungs-<br />

gebietes ist ein Rohrdurchlass mit einem Querschnitt von 100 cm vorhanden. Der Durchlass<br />

in der südlich gelegenen Kreisstraße weist jedoch nur einen Querschnitt von 60 cm auf. Der<br />

Graben hat ein Trapezprofil ohne Gehölzbewuchs und ist als naturfern zu bewerten.<br />

Foto 2: <strong>Damme</strong>r Mühlenbach, Von K 278 Blickrichtung Norden<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 9<br />

Rund 100 m östlich des Geltungsbereiches verläuft der <strong>Damme</strong>r Mühlenbach ebenfalls mit<br />

Fließrichtung Süden. Auch dieses Gewässer ist ohne Gehölzbewuchs auf den Böschungen<br />

und ebenfalls naturfern. <strong>Die</strong> Sohle des <strong>Damme</strong>r Mühlenbaches ist in diesem Bereich zur<br />

Errosionsminderung mit mehreren kleinen Sohlabstürzen von jeweils etwa 15 cm Höhenun-<br />

terschied ausgestattet.<br />

Grundwasser<br />

Bei einer Erkundung des Bodens am 17. 01. 2011 stieg das Wasser in den Bohrlöchern auf<br />

durchschnittlich rund 1 m unter Geländeoberfläche an, wobei zu bedenken ist, dass diesem<br />

Tag eine Schneeschmelze und erhebliche Niederschläge vorausgingen. Aus dem Land-<br />

schaftsrahmenplan geht hervor, dass das Grundwasser hier in Richtung Südwesten fließt<br />

und auch die Grundwasseroberfläche ein Gefälle in dieser Richtung aufweist, wie auch die<br />

Geländeoberfläche.<br />

Boden<br />

Am 17. 01. 2011 wurden zwei Erkundungsbohrungen im Plangebiet vorgenommen. <strong>Die</strong>se<br />

ergaben, dass an den Bohrpunkten unter einer sandigen Oberbodenschicht von 30 cm ein<br />

ebenfalls sandiger Unterboden ansteht, dem unterschiedliche Anteile von Feinsand und Kies<br />

beigemengt sind. In einer Tiefe von 4 m wurde Schluff gefunden.<br />

Luft / Klima<br />

Der Geltungsbereich befindet sich in einem windreichen Offenlandklimatop. Im Landschafts-<br />

rahmenplan wird dieser Bereich außerdem als Kaltluftentstehungsgebiet dargestellt. Vorbe-<br />

lastungen der Luft sind durch das Ausbringen von Gülle gegeben.<br />

Landschaftsbild<br />

<strong>Die</strong> südlich des Geltungsbereiches verlaufende Kreisstraße 278 kennzeichnet etwa den<br />

Rand der ausgedehnten Moorniederung südlich von <strong>Damme</strong>. An dieser Straße beginnend<br />

steigt das Gelände in Richtung Norden zu den <strong>Damme</strong>r Bergen hin an. Entlang der Kreiss-<br />

traße stehen zu beiden Seiten Laubbäume. Mit dieser Allee wird die Grenze zwischen der<br />

südlich gelegenen (ehemaligen) Moorlandschaft und der Geest deutlich sichtbar.<br />

Auch entlang des Reselager Moorweges befinden sich Baum- und Strauchgehölze. Im Gel-<br />

tungsbereich weisen die Gehölzreihen am Reselager Moorweg beträchtliche Lücken auf.<br />

Abgesehen von dem Straßenflurstück des Reselager Moorweges besteht der Geltungsbe-<br />

reich ausschließlich aus einer Ackerfläche, die mit dem südlich gelegenen Flurstück zusam-<br />

men bewirtschaftet wird. Im Norden grenzt ein weiterer ausgedehnter Ackerschlag an. Im<br />

Westen schließt sich an den Geltungsbereich ein Entwässerungsgraben an. <strong>Die</strong>ser weist ein<br />

technisches Trapezprofil mit Grasböschungen ohne Gehölze auf. Im Norden und Westen<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 10<br />

des Geltungsbereiches befinden sich weiträumig verteilt einzelne Hofstellen in deren Umfeld<br />

sich meist eine kleinteiligere Landschaftsgliederung mit Gehölzen und Weidegrünland findet.<br />

Im Südosten ist mit rd. 500 m Abstand zum Geltungsbereich ein größerer Komplex von<br />

Stallanlagen gelegen, der als Vorbelastung des Landschaftsbildes zu werten ist.<br />

Foto 2: Blick von der K278 in Richtung Nord - Ost über den Geltungsbereich zum Reselager<br />

Moorweg (Gehölzereihe im Bildmittelgrund)<br />

5 Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bei der Verwirklichung der Planung werden bisherige Ackerflächen in erheblichem Maße mit<br />

Anlagen und Verkehrsflächen überbaut, siehe Anlage 1.<br />

Auch die Fahrbahn des Reselager Moorweges wird innerhalb des Geltungsbereiches zu ver-<br />

breitern sein, um den Verkehrserfordernissen gerecht zu werden. Siehe hierzu die Gegen-<br />

überstellung der Querschnitte Bestand und Planung in Anlage 3<br />

Arten und Biotope<br />

<strong>Die</strong> Ackerflächen sind insgesamt von relativ geringem Wert für das Schutzgut Arten und<br />

Biotope. <strong>Die</strong> Beanspruchung von Ackerflächen stellt somit keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

von Arten und Biotopen dar. Für die Verbreiterung der Straße werden im Seitenraum Ge-<br />

hölzbestände zu beseitigen sein. Auch wenn der Anteil dieser Flächen relativ gering ist, so<br />

entsteht dadurch eine erhebliche Beeinträchtigung von Arten und Biotopen.<br />

Boden<br />

Durch das Vorhaben werden rd. 2,4 ha neu versiegelt. In diesem Umfang werden die Bo-<br />

denfunktionen erheblich beeinträchtigt.<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 11<br />

Wasser<br />

Durch die Versiegelung von Flächen und die Ableitung der anfallenden Niederschläge kann<br />

es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der unterhalb gelegenen Oberflächengewässer<br />

kommen. Betroffen wäre hier zunächst der westlich anschließende Graben auf dem Flur-<br />

stück 72. Im weiteren Verlauf der Bornbach, in den dieser Graben mündet und schließlich<br />

Randkanal und Hunte. Allerdings wird die erhebliche Beeinträchtigung von Oberflächenge-<br />

wässern vermieden, indem die anfallenden Niederschläge innerhalb des Geltungsbereiches<br />

zur Versickerung gebracht werden.<br />

Auch das Grundwasser wäre unter Umständen in erheblicher Weise von dem Vorhaben be-<br />

troffen, wenn die Niederschläge abgeleitet würden, weil dadurch die Grundwasserneubildung<br />

verringert würde. Durch die Versickerung im Geltungsbereich wird jedoch auch die erhebli-<br />

che Beeinträchtigung des Grundwassers vermieden.<br />

Luft/Klima<br />

Das Vorhaben ist in einem Kaltluftentstehungsgebiet geplant. Ein gravitationsbedingter Kalt-<br />

luftstrom wäre hier in Richtung Südost gerichtet. Allerdings reicht die Hangneigung an dieser<br />

Stelle vermutlich nicht aus um eine wesentliche Bewegung der entstehenden Kaltluft auszu-<br />

lösen. Abgesehen davon schließen sich in dieser Richtung keine Siedlungsgebiete sondern<br />

weitere Kaltluftentstehungsgebiete an. Durch die Verringerung der Kaltluftentstehung und<br />

eine Behinderung des Abflusses derselben entsteht somit keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

des Klimas.<br />

Während des störungsfreien Betriebs der Anlage entstehen Abgase und Gerüche in dem in<br />

dem diesbezüglichen Gutachten dargelegten Umfang. Aufgrund der dort dargelegten Maß-<br />

nahmen zur Begrenzung der Emissionen wird eine erhebliche Beeinträchtigung der Luft<br />

vermieden.<br />

Landschaft<br />

Durch die Errichtung der Biogasanlage wird das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt. Es<br />

werden umfangreiche Anpflanzungen vorgenommen, um diese Beeinträchtigungen zu ver-<br />

mindern.<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 12<br />

6 Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />

Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Natur-<br />

haushalt und das Landschaftsbild sowie zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Umwelt<br />

vorgesehen:<br />

Es ist vorgesehen, die anfallenden Niederschläge innerhalb des Geltungsbereiches über die<br />

belebte Bodenzone zu versickern. Hierdurch werden erhebliche Beeinträchtigungen sowohl<br />

der Oberflächengewässer als auch des Grundwassers vermieden. <strong>Die</strong> Beeinträchtigung, der<br />

Bodenfunktion, die sich auf die Grundwasserneubildung bezieht, wird insofern ebenfalls ver-<br />

ringert. Zur Einrichtung der Versickerungsmulden wird von dem anstehenden Oberboden nur<br />

wenig abgetragen, um zu vermeiden, dass durch diese Erdbewegungen das Schutzgut Bo-<br />

den auf den Versickerungsflächen beeinträchtigt wird.<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden verringert, indem die Anlage zu allen<br />

Seiten eine Eingrünung aus standortheimischen Gehölzen erhält. <strong>Die</strong> Breite der Pflanzstrei-<br />

fen nach Norden und Osten beträgt jeweils 6 m. Nach Süden und Westen werden Waldflä-<br />

chen angelegt, die 20 bis 80 m breit sind.<br />

Der Bauablauf wird auf die Brutzeiten der möglicherweise vorkommenden europäischen Vo-<br />

gelarten abgestimmt. Das heißt insbesondere, dass in der Zeit vom 01. März bis zum 30.<br />

September keine Gehölze gerodet oder erheblich beschnitten werden.<br />

Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen sind in der Anlagenbe-<br />

schreibung und den diesbezüglichen Gutachten dargelegt.<br />

Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz<br />

Im Westen und Süden des Geltungsbereiches stehen Flächen im Umfang von rd. 2,3 ha für<br />

die Kompensation der Eingriffe in den Boden, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />

zur Verfügung. Auf diesen Flächen soll ein Wald entwickelt werden, dessen Artenzusam-<br />

mensetzung der potentiell natürlichen Vegetation nahe kommt. Hierfür ist eine Initialpflan-<br />

zung von Eiche, Hainbuche und Rotbuche vorgesehen. <strong>Die</strong> Waldränder werden gestaffelt mit<br />

Strauchgehölzen aufgebaut. Siehe hierzu den Pflanzplan in Anlage 4 und die Pflanzsche-<br />

mata in Anlage 5. Soweit die Pflanzflächen nicht ohnehin durch die Einzäunung der Anlage<br />

geschützt sind, wird ein Wildschutzzaun errichtet und nach hinreichender Entwicklung der<br />

Pflanzung also nach fünf bis zehn Jahren wieder abgebaut. Während der Anwachsphase<br />

wird zwischen den Pflanzreihen der Gras- und Krautaufwuchs ein- bis zweimal jährlich ma-<br />

schinell gemäht bzw. gemulcht. Zum Zwecke der maschinellen Pflege werden bei der Pflan-<br />

zung entsprechende Gassen frei gelassen (siehe Anlage 4). Nach Abschluss der An-<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 13<br />

wachspflege bleiben diese Gassen der natürlichen Sukzession überlassen, wodurch das<br />

Artenspektrum um Pionierarten erweitert wird.<br />

Entlang des Grabens an der Westgrenze des Geltungsbereiches bleibt ein Streifen von 5 m<br />

Breite als Räumstreifen ohne Bepflanzung.<br />

Für die Anlage der Strauchhecken an Nord- und Ostseite der Anlage werden aus dem für die<br />

Errichtung der Anlage abzutragenden Oberboden Wallkörper mit einer mittleren Höhe von<br />

0,6 m gebildet, um die Voraussetzungen für die langfristige Entwicklung von ökologisch hö-<br />

herwertigen Wallhecken zu schaffen (siehe Querschnitt Planung in Anlage 3). Auf diesen<br />

Wällen werden die Pflanzen wie in der Anlage 5 angegeben in drei Reihen gesetzt. Zur Stei-<br />

gerung des Anwachserfolges sollten zwischen dem Aufsetzen des Walles und der Bepflan-<br />

zung mehrere Monate liegen, damit sich die für die Wasserversorgung der Pflanzen erfor-<br />

derliche Kapilarität im Boden des Wallkörpers aufbauen kann. Der Abstand der Reihen be-<br />

trägt untereinander 1 m. In der Reihe werden die Pflanzen mit einem Abstand von 0,8 m ge-<br />

setzt. Nach außen bleibt ein Abstand von 2,5 und nach innen zur Baugrenze ein Abstand<br />

von 1,5 m. <strong>Die</strong>se Abstandsflächen werden mittelfristig von den sich entwickelnden Pflanzen<br />

vollständig ausgefüllt.<br />

In den Mulden zur Versickerung der Niederschläge wird von dem anstehenden Oberboden<br />

nur wenig abgetragen, um einerseits den erforderlichen Abstand zum Grundwasser zu be-<br />

wahren und andererseits einen erheblichen Eingriff in das Schutzgut Boden auf diesen Flä-<br />

chen zu vermeiden. <strong>Die</strong> Versickerungsflächen wie auch die übrigen Rasenflächen werden<br />

mit einer Rasenmischung für artenreiches Extensivgrünland mit Kräutern (RSM 8.1) angesät<br />

und nach Bedarf ein- bis dreimal jährlich gemäht.<br />

7 Eingriffsbilanzierung<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst neben der Baufläche von insgesamt rd.<br />

3 ha auch Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft in einem Umfang von rd. 2,3 ha. Im Zusammenhang mit den Maß-<br />

nahmen zur Vermeidung und Verminderung von erheblichen Beeinträchtigungen können<br />

dadurch die Eingriffsfolgen innerhalb des Geltungsbereiches kompensiert werden.<br />

<strong>Die</strong> Bilanzierung der Kompensationsleistungen erfolgt in Anlehnung an das s.g. Osnabrücker<br />

Modell in der Fassung von 1997. <strong>Die</strong>ses basiert darauf, dass die nach dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Niedersachsen bezeichneten Biotoptypen mit Wertstufen (WS) von 0 bis<br />

3,5 oder darüber versehen werden. <strong>Die</strong> Wertstufe 0 entspricht solchen Biotopen, die für den<br />

Naturhaushalt und das Landschaftsbild ohne Wert sind, also beispielsweise Straßen oder<br />

Bauflächen. Wertstufen von 3,5 oder höher werden für extrem empfindliche Bereiche verge-<br />

ben, die in der Regel naturschutzwürdig sind.<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 14<br />

Abgesehen von dem Straßengrundstück wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

bisher ausschließlich von Ackerflächen eingenommen. Äcker gelten nach dem Kompensati-<br />

onsmodel als weniger empfindlicher Bereich, für sie sind je nach Ausprägung Werte zwi-<br />

schen 0,6 und 1,5 WE/ha vorgesehen. Der hier anstehende Acker wird großflächig bewirt-<br />

schaftet. Landschaftsgliedernde Elemente wie Hecken, Baumreihen oder Feldgehölze sind<br />

nur an der Straße vorhanden, jedoch nicht zwischen den Ackerschlägen und auch nicht an<br />

dem Graben an der Westseite. Aus diesen Gründen, ist der Biotoptyp Acker hier im unteren<br />

Bereich der Wertspanne mit 0,8 WE/ha zu bewerten.<br />

Nach der Durchführung der Planung wird der Biotoptyp Acker im Plangebiet nicht mehr vor-<br />

kommen. Dann werden befestigte Lager- und Verkehrsflächen (Biotoptypenkürzel TFB) und<br />

Gebäude mit ihren Dachflächen (Biotoptypenkürzel TDX) einen erheblichen Teil der Fläche<br />

beanspruchen. Allerdings wird es auch weiterhin unbefestigte Teilflächen in beträchtlichem<br />

Ausmaß geben. Hierzu zählen die Grünflächen im Schutzbereich der Gasleitung und im Be-<br />

reich der Eingrünung wie auch die Bereiche der Versickerungsmulden.<br />

In der folgenden Tabelle werden die Werte des derzeitigen Bestandes mit den voraussichtli-<br />

chen Werten nach Durchführung der Planung gegenüber gestellt. <strong>Die</strong> Bilanzierung ergibt<br />

einen geringen Kompensationsüberschuss.<br />

Biotoptyp Wert Bestand Planung<br />

Kürzel Nr. Bezeichnung WE/ha ha WE ha WE<br />

WJL 1.6 Laubwald - Jungbestand 1,6 0,0000 2,1371 3,4194<br />

HFS 2.10.1 Strauchhecke 2,2 0,0222 0,0488 0,2076 0,4567<br />

HFB 2.10.3 Baumhecke 2,2 0,0588 0,1294 0,0189 0,0416<br />

A 10.1 Acker 0,8 5,8243 4,6594 0,0000 0,0000<br />

UH 11.2 Halbruderale Gras- und Staudenflur 2,0 0,0736 0,1472 0,1617 0,3234<br />

GR 12.1 Rasen 1,0 0,0796 0,0796 0,7329 0,7329<br />

GRE 12.1.3 Extensivrasen - Einsaat 1,0 0,0000 0,1923 0,1923<br />

TDX 13.2.7 Sonstiges Dach 0,0 0,0000 0,5271 0,0000<br />

TFW 13.4.1 wassergeb. Decke 0,2 0,0053 0,0011 0,3120 0,0624<br />

TFB 13.4.5 Asphaltfläche 0,0 0,0796 0,0000 1,8538 0,0000<br />

Tabelle 1: Eingriffsbilanz<br />

Summen 6,1434 5,0655 6,1434 5,2287<br />

Überschuss 0,1632<br />

Bilanzsumme 5,2287 5,2287<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 15<br />

8 Kosten für Maßnahmen der Landschaftspflege<br />

<strong>Die</strong> Kosten für die Eingrünung der Anlage und die Herrichtung der Kompensationsflächen<br />

werden auf 25.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer geschätzt.<br />

9 Verwendete Literatur und Unterlagen<br />

Bebauungsplanentwurf vom 15. 12. 2010<br />

Projektplanung mit Stand vom Dezember 2010<br />

Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> vom November 1997 (LP)<br />

Landschaftsrahmenplan des Landkreises Vechta von 2005 (LRP)<br />

Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen, Olaf von Drachenfels 2004<br />

Bundesnaturschutzgesetz vom 01. 03. 2010 (BNatSchG)<br />

Das Kompensationsmodell, Landkreis Osnabrück 1997<br />

SEIDEL

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!