02.06.2013 Aufrufe

Die Stadt Damme

Die Stadt Damme

Die Stadt Damme

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bearbeitungsstand: 02. 02. 2011<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

zum Bebauungsplan Nr. 155<br />

"Biogasanlage Sierhausen"<br />

Auftraggeber: <strong>Damme</strong>r Bioenergie GbR


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Veranlassung 3<br />

2 Beschreibung des Vorhabens 3<br />

Lage 3<br />

3 Übergeordnete Fachplanungen 4<br />

Landschaftsrahmenplan 4<br />

Landschaftsplan 5<br />

4 Bestand 6<br />

Biotoptypen 6<br />

Fauna 8<br />

Wasser 8<br />

Oberflächenwasser 8<br />

Grundwasser 9<br />

Boden 9<br />

Luft / Klima 9<br />

Landschaftsbild 9<br />

5 Auswirkungen des Vorhabens 10<br />

Arten und Biotope 10<br />

Boden 10<br />

Wasser 11<br />

Luft/Klima 11<br />

Landschaft 11<br />

6 Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation 12<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung 12<br />

Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz 12<br />

7 Eingriffsbilanzierung 13<br />

8 Kosten für Maßnahmen der Landschaftspflege 15<br />

9 Verwendete Literatur und Unterlagen 15<br />

Anlagen:<br />

1 Lageplan 1 : 2.000<br />

2 Biotoptypenkarte Bestand 1 : 2.000<br />

3 Querschnitte Reselager Moorweg 1:125<br />

4 Pflanzplan 1 : 1.000<br />

5 Pflanzschemata Kompensationsflächen<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 3<br />

1 Veranlassung<br />

<strong>Die</strong> Firma <strong>Damme</strong>r Bioenergie GbR plant auf dem Flurstück 65 am Reselager Moorweg in<br />

<strong>Damme</strong> Sierhausen die Errichtung einer Biogasanlage. Zur Realisierung dieses Vorhabens<br />

wird zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> und der <strong>Damme</strong>r Bioenergie GbR ein städtebaulicher Ver-<br />

trag geschlossen, wonach die <strong>Damme</strong>r Bioenergie GbR die erforderlichen Planungsleistun-<br />

gen wie Flächennutzungsplanänderung, Bebauungsplan und dafür erforderliche Fachpla-<br />

nungen beauftragt. Somit wurde der Auftrag für die Erstellung des Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplanes (LBP) von der <strong>Damme</strong>r Bioenergie GbR beim Planungsbüro Seidel in Auftrag<br />

gegeben.<br />

Gegenstand des LBP ist es, zu klären, ob mit der Errichtung der Biogasanlage erhebliche<br />

Beeinträchtigungen von Natur, Landschaft und Boden verbunden sind und ggf. Vorschläge<br />

zu entwickeln, wie diese vermieden oder vermindert werden können und wie unvermeidbare<br />

erhebliche Beeinträchtigungen kompensiert werden können.<br />

2 Beschreibung des Vorhabens<br />

Es ist vorgesehen, eine Biogasanlage mit den erforderlichen Lagerplätzen, Behältern, Ge-<br />

bäuden und Verkehrsflächen zu bauen. Eine Halle mit einer Grundfläche von 30 x 40 m soll<br />

zur Unterbringung technischer Anlagen errichtet werden. Zur Lagerung von Silage ist eine<br />

Fläche von 123 x 67 m geplant. Für die Fermentation sind zwei Behälter von 25 m Durch-<br />

messer und für die Nachgärung und Lagerung 3 Behälter von 32 m Durchmesser vorgese-<br />

hen, außerdem ein Güllebehälter mit 10 m Durchmesser. <strong>Die</strong> Höhe der Gebäude wird durch<br />

Festsetzung im Bebauungsplan auf 12 m begrenzt. Rund 10.000 qm werden als Verkehrs-<br />

fläche befestigt. Der An- und Abtransport der Stoffe erfolgt über den Reselager Moorweg. Im<br />

Lageplan in Anlage 1 sind die genannten Teile der Anlage mit Planungsstand vom Dezem-<br />

ber 2010 in den Umrissen dargestellt.<br />

Lage<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich rund 3 km südlich des <strong>Stadt</strong>zen-<br />

trums von <strong>Damme</strong> westlich des Reselager Moorweges. Parallel zur südlichen Grenze des<br />

Geltungsbereiches verläuft in rd. 100 m Abstand die Kreisstraße K 278, die hier die Bezeich-<br />

nung Jeddebrok trägt. <strong>Die</strong> Lage der Fläche ist in der folgenden Übersichtskarte dargestellt.<br />

Derzeit wird der Geltungsbereich, soweit nicht Straßengrundstück, landwirtschaftlich als Ak-<br />

ker genutzt.<br />

Das Gelände hat ein sehr leichtes Gefälle nach Süden. Am Nordrand weist es eine Höhe von<br />

etwas über 46 müNN auf, am Südrand von etwas unter 45 müNN. Im Westen wird der Gel-<br />

tungsbereich von einem Entwässerungsgraben mit Fließrichtung Süden begrenzt. Rund<br />

100 m östlich des Reselager Moorweges verläuft der <strong>Damme</strong>r Mühlenbach ebenfalls in<br />

Nord- Süd - Richtung.<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 4<br />

Abbildung 1: Standort der Anlage ca. 1:50.000 (Kartengrundlage: TK 50 ©LGN 2008)<br />

3 Übergeordnete Fachplanungen<br />

Landschaftsrahmenplan<br />

Der LRP sieht im Bezug auf den Arten- und Biotopschutz für den Geltungsbereich aufgrund<br />

der vorwiegenden Ackernutzung nur eine Grundbedeutung.<br />

Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. In der näheren Umgebung<br />

sind im LRP drei Fließgewässer verzeichnet, deren ökomorphologischer Gewässerzustand<br />

in allen Fällen als naturfern bezeichnet wird. Es handelt sich dabei um den rund 100 m öst-<br />

lich verlaufenden <strong>Damme</strong>r Mühlenbach, den rd. 700 m westlich gelegenen Reselager Bach<br />

und den etwa 800 m südlich verlaufenden Bornbach.<br />

Der Geltungsbereich befindet sich am Südlichen Rand eines Gebietes mit besonderer Be-<br />

deutung für die Wassergewinnung nach dem RROP. <strong>Die</strong> Schutzfunktion der Grundwasser-<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 5<br />

deckschichten wird im LRP als mittel bezeichnet woraus auf eine mittlere Grundwasserge-<br />

fährdung geschlossen wird. <strong>Die</strong> Grundwasserneubildungsrate wird ebenfalls als mittel einge-<br />

stuft, was dem Wert von 100 bis 200 mm/a entspricht. <strong>Die</strong> Grundwasserfließrichtung ist im<br />

LRP ebenfalls verzeichnet, sie ist von Nord - West nach Süd - Ost gerichtet. Der Geltungsbe-<br />

reich befindet sich etwas mittig zwischen den im LRP verzeichneten Grundwassergleichen<br />

von 45 müNN (nördlich) und 40 müNN (südlich).<br />

Der LRP verzeichnet für den Geltungsbereich den Bodentyp Gley - Podsol und bewertet die-<br />

sen Boden als eingeschränkt leistungsfähig mit geringer Bedeutung.<br />

Hinsichtlich der klimatischen Situation wird der Geltungsbereich im LRP als Ackerklimatop<br />

bezeichnet. <strong>Die</strong>ser Klimatop ist gekennzeichnet von großflächig dominierender Ackernutzung<br />

mit wenigen Gehölzstrukturen, diese Situation lässt ihn zum Kaltluftentstehungsgebiet wer-<br />

den; außerdem ist er windoffen und zeitweise ist mit Luftbelastungen durch Gülle zu rech-<br />

nen.<br />

Der Bereich, in dem die Biogasanlage geplant ist, wird im LRP innerhalb der Landschafts-<br />

bildeinheiten des hügeligen <strong>Damme</strong>r Endmoränenbogens als "gering gegliederte, durch do-<br />

minierende Ackernutzung geprägte, hügelige bis flachwellige Randbereiche und Abdachun-<br />

gen der <strong>Damme</strong>r Berge" beschrieben. <strong>Die</strong> Voraussetzungen für das Landschaftsbilderleben<br />

werden als mittel bezeichnet, d.h. es sind Grundvoraussetzungen für das Landschaftserle-<br />

ben vorhanden.<br />

Im Zielkonzept des LRP wird für den größeren westlichen Teil des Geltungsbereiches der<br />

Zieltyp "M = Mindestanforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege" genannt.<br />

Für den Ostrand des Geltungsbereiches gilt der Zieltyp "E = Vorrangige Entwicklung und<br />

Wiederherstellung von Gebieten mit derzeit nachrangiger Bedeutung / eingeschränkter Lei-<br />

stungsfähigkeit für die Schutzgüter".<br />

Landschaftsplan<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> liegt ein Landschaftsplan aus dem Jahre 1997 vor. Darin wird der<br />

Geltungsbereich der Landschaftseinheit "Grundwassernahe Geest" zugeordnet. <strong>Die</strong> Gehölz-<br />

reihen zu beiden Seiten der Kreisstraße (Jeddebrok) etwa 100 m südlich des Geltungsberei-<br />

ches sind als markante Struktur im Landschaftsplan vermerkt. Des weiteren geht aus den<br />

Darstellungen des Landschaftsplanes hervor, dass der Geltungsbereich nicht in einem Was-<br />

serschutzgebiet liegt und auch aus naturschutzfachlicher Sicht nicht schutzwürdig ist und<br />

auch für Arten und Lebensgemeinschaften kein wichtiger Bereich ist.<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 6<br />

4 Bestand<br />

In der Naturräumlichen Gliederung wird der Geltungsbereich den "<strong>Damme</strong>r Flottsand- und<br />

Sandergebieten" zugeordnet; im LRP ist diese Untereinheit mit der Nummer 585.05 verse-<br />

hen. <strong>Die</strong>ses leicht zu den Niederungen geneigte Gebiet ist durch eine potentiell natürliche<br />

Vegetation aus Stieleichen - Birkenwäldern gekennzeichnet. In Teilbereichen auf Flottsanden<br />

können auch Buchen - Traubeneichenwäldern bzw. basenarme Eichen - Hainbuchenwälder<br />

als potentiell natürliche Vegetation angesehen werden.<br />

Biotoptypen<br />

<strong>Die</strong> Biotoptypen wurden am 17. 01. 2011 nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Nie-<br />

dersachsen (Olaf von Drachenfels, 2004) aufgenommen und mit den entsprechenden Ord-<br />

nungsziffern und Kürzeln bezeichnet. Aus der Biotoptypenkarte im Anhang ist die Lage der<br />

einzelnen Biotoptypen zu ersehen.<br />

Im Plangebiet wurden folgende Biotoptypen festgestellt. <strong>Die</strong> Angaben in Klammern geben<br />

die Ordnungsziffer und das jeweilige Kurzzeichen der Kartieranleitung für Biotoptypen in<br />

Niedersachsen (Olaf von Drachenfels, 2004) an.<br />

Strauchhecke (2.10.1 HFS)<br />

Am östlichen Rand des Geltungsbereiches befindet sich zwischen der Fahrbahn des Rese-<br />

lager Moorweges und der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche, die hier als Acker ge-<br />

nutzt wird, auf einer Länge von 74 m eine Strauchhecke. <strong>Die</strong>se besteht überwiegend aus<br />

Schlehe (Prunus spinosa) vereinzelt kommen darin auch Weide und schwarzer Holunder<br />

vor. Neben den Strauchgehölzen sind in der Hecke einzelne Weiden- und Eichenbäume<br />

vertreten.<br />

Baumhecke (2.10.3 HFB)<br />

Am Reselager Moorweg befindet sich zu beiden Seiten eine Baumreihe. Innerhalb des Gel-<br />

tungsbereiches weisen die Baumreihen auf beiden Seiten erhebliche Lücken auf, so dass<br />

dieser Biotoptyp nicht auf der ganzer Straßenlänge zu verzeichnen ist.<br />

Acker (10.1 A)<br />

Mit Ausnahme des Straßengrundstückes ist der gesamte übrige Geltungsbereich diesem<br />

Biotoptyp zuzurechnen. Sowohl südlich als auch nördlich grenzen direkt weitere Ackerflä-<br />

chen an. Westlich des Geltungsbereiches befindet sich ein Graben auf eigenem Flurstück.<br />

Zu keiner Seite sind innerhalb des Geltungsbereiches Randstreifen vorhanden. Aufgrund der<br />

intensiven Nutzung und der Großräumigkeit besitzt der Acker nur eine relativ geringe Wertig-<br />

keit für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild.<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 7<br />

Halbruderale Gras- und Staudenflur (11.2 UH)<br />

An der Westseite des Reselager Moorweges befindet sich eine Mulde zur Straßenentwässe-<br />

rung. <strong>Die</strong>se wird durch Feldzufahrten unterbrochen, unter denen sich jedoch keine (funkti-<br />

onstüchtigen) Durchlässe befinden. Es handelt sich somit um eine Versickerungsmulde und<br />

nicht um einen Graben. Aufgrund der anzutreffenden Vegetation werden sowohl diese Mulde<br />

als auch die nicht genutzten Feldzufahrten wie auch weitere Böschungs- bzw. Seitenbe-<br />

reichsflächen zu beiden Seiten der Straße als Halbruderale Gras- und Staudenflur kartiert.<br />

Rasen (12.1 GR)<br />

Beiderseits der Fahrbahn befinden sich Grasflächen, die im Falle der Begegnung von Fahr-<br />

zeugen befahren werden und die häufiger gemäht werden, als die übrigen Flächen des Stra-<br />

ßengrundstückes. Da diese Flächen eine geschlossene dichte Grasnarbe aufweisen und<br />

nicht wesentlich mit Schotter stabilisiert oder befestigt sind, werden sie dem Biotoptyp Rasen<br />

zugeordnet. Im Durchschnitt sind die seitlichen Rasenflächen 1,5 m breit.<br />

Foto 1: Reselager Moorweg im Geltungsbereich, Blickrichtung Norden<br />

Wassergebundene Decke (13.4.1 TFW)<br />

<strong>Die</strong> beiden genutzten Feldzufahrten an der Ost und Westseite der Straße weisen nur eine<br />

spärliche Vegetation auf, sie werden daher als Fläche mit wassergebundener Decke einge-<br />

stuft.<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 8<br />

Asphaltfläche (13.4.5 TFB)<br />

Der Reselager Moorweg hat im Geltungsbereich eine mit Asphalt befestigte Fahrbahn von<br />

3 m Breite.<br />

Fauna<br />

Untersuchungen zur Fauna wurden nicht vorgenommen, weil auf der ausgedehnten Acker-<br />

fläche ausschließlich weit verbreitete Arten zu erwarten sind. Im Landschaftsrahmenplan und<br />

im Landschaftsplan finden sich keine Hinweise auf Vorkommen geschützter oder schutzbe-<br />

dürftiger Tierarten. Allerdings ist aufgrund der vorliegenden Biotopstruktur im Geltungsbe-<br />

reich mit dem Vorkommen europäische Vogelarten einschließlich derer Brutstätten zu rech-<br />

nen. Insofern sind die Bestimmungen des § 44, Abs. 1, Ziff. 2 des BNatSchG zu beachten<br />

und der Bauablauf ist auf die Brutzeiten abzustimmen.<br />

Wasser<br />

Oberflächenwasser<br />

Im Westen grenzt an den Geltungsbereich ein Entwässerungsgraben mit grasbewachsenen<br />

Böschungen und Fließrichtung Süden. Im Bereich der südlichen Westgrenze des Planungs-<br />

gebietes ist ein Rohrdurchlass mit einem Querschnitt von 100 cm vorhanden. Der Durchlass<br />

in der südlich gelegenen Kreisstraße weist jedoch nur einen Querschnitt von 60 cm auf. Der<br />

Graben hat ein Trapezprofil ohne Gehölzbewuchs und ist als naturfern zu bewerten.<br />

Foto 2: <strong>Damme</strong>r Mühlenbach, Von K 278 Blickrichtung Norden<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 9<br />

Rund 100 m östlich des Geltungsbereiches verläuft der <strong>Damme</strong>r Mühlenbach ebenfalls mit<br />

Fließrichtung Süden. Auch dieses Gewässer ist ohne Gehölzbewuchs auf den Böschungen<br />

und ebenfalls naturfern. <strong>Die</strong> Sohle des <strong>Damme</strong>r Mühlenbaches ist in diesem Bereich zur<br />

Errosionsminderung mit mehreren kleinen Sohlabstürzen von jeweils etwa 15 cm Höhenun-<br />

terschied ausgestattet.<br />

Grundwasser<br />

Bei einer Erkundung des Bodens am 17. 01. 2011 stieg das Wasser in den Bohrlöchern auf<br />

durchschnittlich rund 1 m unter Geländeoberfläche an, wobei zu bedenken ist, dass diesem<br />

Tag eine Schneeschmelze und erhebliche Niederschläge vorausgingen. Aus dem Land-<br />

schaftsrahmenplan geht hervor, dass das Grundwasser hier in Richtung Südwesten fließt<br />

und auch die Grundwasseroberfläche ein Gefälle in dieser Richtung aufweist, wie auch die<br />

Geländeoberfläche.<br />

Boden<br />

Am 17. 01. 2011 wurden zwei Erkundungsbohrungen im Plangebiet vorgenommen. <strong>Die</strong>se<br />

ergaben, dass an den Bohrpunkten unter einer sandigen Oberbodenschicht von 30 cm ein<br />

ebenfalls sandiger Unterboden ansteht, dem unterschiedliche Anteile von Feinsand und Kies<br />

beigemengt sind. In einer Tiefe von 4 m wurde Schluff gefunden.<br />

Luft / Klima<br />

Der Geltungsbereich befindet sich in einem windreichen Offenlandklimatop. Im Landschafts-<br />

rahmenplan wird dieser Bereich außerdem als Kaltluftentstehungsgebiet dargestellt. Vorbe-<br />

lastungen der Luft sind durch das Ausbringen von Gülle gegeben.<br />

Landschaftsbild<br />

<strong>Die</strong> südlich des Geltungsbereiches verlaufende Kreisstraße 278 kennzeichnet etwa den<br />

Rand der ausgedehnten Moorniederung südlich von <strong>Damme</strong>. An dieser Straße beginnend<br />

steigt das Gelände in Richtung Norden zu den <strong>Damme</strong>r Bergen hin an. Entlang der Kreiss-<br />

traße stehen zu beiden Seiten Laubbäume. Mit dieser Allee wird die Grenze zwischen der<br />

südlich gelegenen (ehemaligen) Moorlandschaft und der Geest deutlich sichtbar.<br />

Auch entlang des Reselager Moorweges befinden sich Baum- und Strauchgehölze. Im Gel-<br />

tungsbereich weisen die Gehölzreihen am Reselager Moorweg beträchtliche Lücken auf.<br />

Abgesehen von dem Straßenflurstück des Reselager Moorweges besteht der Geltungsbe-<br />

reich ausschließlich aus einer Ackerfläche, die mit dem südlich gelegenen Flurstück zusam-<br />

men bewirtschaftet wird. Im Norden grenzt ein weiterer ausgedehnter Ackerschlag an. Im<br />

Westen schließt sich an den Geltungsbereich ein Entwässerungsgraben an. <strong>Die</strong>ser weist ein<br />

technisches Trapezprofil mit Grasböschungen ohne Gehölze auf. Im Norden und Westen<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 10<br />

des Geltungsbereiches befinden sich weiträumig verteilt einzelne Hofstellen in deren Umfeld<br />

sich meist eine kleinteiligere Landschaftsgliederung mit Gehölzen und Weidegrünland findet.<br />

Im Südosten ist mit rd. 500 m Abstand zum Geltungsbereich ein größerer Komplex von<br />

Stallanlagen gelegen, der als Vorbelastung des Landschaftsbildes zu werten ist.<br />

Foto 2: Blick von der K278 in Richtung Nord - Ost über den Geltungsbereich zum Reselager<br />

Moorweg (Gehölzereihe im Bildmittelgrund)<br />

5 Auswirkungen des Vorhabens<br />

Bei der Verwirklichung der Planung werden bisherige Ackerflächen in erheblichem Maße mit<br />

Anlagen und Verkehrsflächen überbaut, siehe Anlage 1.<br />

Auch die Fahrbahn des Reselager Moorweges wird innerhalb des Geltungsbereiches zu ver-<br />

breitern sein, um den Verkehrserfordernissen gerecht zu werden. Siehe hierzu die Gegen-<br />

überstellung der Querschnitte Bestand und Planung in Anlage 3<br />

Arten und Biotope<br />

<strong>Die</strong> Ackerflächen sind insgesamt von relativ geringem Wert für das Schutzgut Arten und<br />

Biotope. <strong>Die</strong> Beanspruchung von Ackerflächen stellt somit keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

von Arten und Biotopen dar. Für die Verbreiterung der Straße werden im Seitenraum Ge-<br />

hölzbestände zu beseitigen sein. Auch wenn der Anteil dieser Flächen relativ gering ist, so<br />

entsteht dadurch eine erhebliche Beeinträchtigung von Arten und Biotopen.<br />

Boden<br />

Durch das Vorhaben werden rd. 2,4 ha neu versiegelt. In diesem Umfang werden die Bo-<br />

denfunktionen erheblich beeinträchtigt.<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 11<br />

Wasser<br />

Durch die Versiegelung von Flächen und die Ableitung der anfallenden Niederschläge kann<br />

es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der unterhalb gelegenen Oberflächengewässer<br />

kommen. Betroffen wäre hier zunächst der westlich anschließende Graben auf dem Flur-<br />

stück 72. Im weiteren Verlauf der Bornbach, in den dieser Graben mündet und schließlich<br />

Randkanal und Hunte. Allerdings wird die erhebliche Beeinträchtigung von Oberflächenge-<br />

wässern vermieden, indem die anfallenden Niederschläge innerhalb des Geltungsbereiches<br />

zur Versickerung gebracht werden.<br />

Auch das Grundwasser wäre unter Umständen in erheblicher Weise von dem Vorhaben be-<br />

troffen, wenn die Niederschläge abgeleitet würden, weil dadurch die Grundwasserneubildung<br />

verringert würde. Durch die Versickerung im Geltungsbereich wird jedoch auch die erhebli-<br />

che Beeinträchtigung des Grundwassers vermieden.<br />

Luft/Klima<br />

Das Vorhaben ist in einem Kaltluftentstehungsgebiet geplant. Ein gravitationsbedingter Kalt-<br />

luftstrom wäre hier in Richtung Südost gerichtet. Allerdings reicht die Hangneigung an dieser<br />

Stelle vermutlich nicht aus um eine wesentliche Bewegung der entstehenden Kaltluft auszu-<br />

lösen. Abgesehen davon schließen sich in dieser Richtung keine Siedlungsgebiete sondern<br />

weitere Kaltluftentstehungsgebiete an. Durch die Verringerung der Kaltluftentstehung und<br />

eine Behinderung des Abflusses derselben entsteht somit keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

des Klimas.<br />

Während des störungsfreien Betriebs der Anlage entstehen Abgase und Gerüche in dem in<br />

dem diesbezüglichen Gutachten dargelegten Umfang. Aufgrund der dort dargelegten Maß-<br />

nahmen zur Begrenzung der Emissionen wird eine erhebliche Beeinträchtigung der Luft<br />

vermieden.<br />

Landschaft<br />

Durch die Errichtung der Biogasanlage wird das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt. Es<br />

werden umfangreiche Anpflanzungen vorgenommen, um diese Beeinträchtigungen zu ver-<br />

mindern.<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 12<br />

6 Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />

Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Natur-<br />

haushalt und das Landschaftsbild sowie zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Umwelt<br />

vorgesehen:<br />

Es ist vorgesehen, die anfallenden Niederschläge innerhalb des Geltungsbereiches über die<br />

belebte Bodenzone zu versickern. Hierdurch werden erhebliche Beeinträchtigungen sowohl<br />

der Oberflächengewässer als auch des Grundwassers vermieden. <strong>Die</strong> Beeinträchtigung, der<br />

Bodenfunktion, die sich auf die Grundwasserneubildung bezieht, wird insofern ebenfalls ver-<br />

ringert. Zur Einrichtung der Versickerungsmulden wird von dem anstehenden Oberboden nur<br />

wenig abgetragen, um zu vermeiden, dass durch diese Erdbewegungen das Schutzgut Bo-<br />

den auf den Versickerungsflächen beeinträchtigt wird.<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden verringert, indem die Anlage zu allen<br />

Seiten eine Eingrünung aus standortheimischen Gehölzen erhält. <strong>Die</strong> Breite der Pflanzstrei-<br />

fen nach Norden und Osten beträgt jeweils 6 m. Nach Süden und Westen werden Waldflä-<br />

chen angelegt, die 20 bis 80 m breit sind.<br />

Der Bauablauf wird auf die Brutzeiten der möglicherweise vorkommenden europäischen Vo-<br />

gelarten abgestimmt. Das heißt insbesondere, dass in der Zeit vom 01. März bis zum 30.<br />

September keine Gehölze gerodet oder erheblich beschnitten werden.<br />

Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen sind in der Anlagenbe-<br />

schreibung und den diesbezüglichen Gutachten dargelegt.<br />

Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz<br />

Im Westen und Süden des Geltungsbereiches stehen Flächen im Umfang von rd. 2,3 ha für<br />

die Kompensation der Eingriffe in den Boden, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />

zur Verfügung. Auf diesen Flächen soll ein Wald entwickelt werden, dessen Artenzusam-<br />

mensetzung der potentiell natürlichen Vegetation nahe kommt. Hierfür ist eine Initialpflan-<br />

zung von Eiche, Hainbuche und Rotbuche vorgesehen. <strong>Die</strong> Waldränder werden gestaffelt mit<br />

Strauchgehölzen aufgebaut. Siehe hierzu den Pflanzplan in Anlage 4 und die Pflanzsche-<br />

mata in Anlage 5. Soweit die Pflanzflächen nicht ohnehin durch die Einzäunung der Anlage<br />

geschützt sind, wird ein Wildschutzzaun errichtet und nach hinreichender Entwicklung der<br />

Pflanzung also nach fünf bis zehn Jahren wieder abgebaut. Während der Anwachsphase<br />

wird zwischen den Pflanzreihen der Gras- und Krautaufwuchs ein- bis zweimal jährlich ma-<br />

schinell gemäht bzw. gemulcht. Zum Zwecke der maschinellen Pflege werden bei der Pflan-<br />

zung entsprechende Gassen frei gelassen (siehe Anlage 4). Nach Abschluss der An-<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 13<br />

wachspflege bleiben diese Gassen der natürlichen Sukzession überlassen, wodurch das<br />

Artenspektrum um Pionierarten erweitert wird.<br />

Entlang des Grabens an der Westgrenze des Geltungsbereiches bleibt ein Streifen von 5 m<br />

Breite als Räumstreifen ohne Bepflanzung.<br />

Für die Anlage der Strauchhecken an Nord- und Ostseite der Anlage werden aus dem für die<br />

Errichtung der Anlage abzutragenden Oberboden Wallkörper mit einer mittleren Höhe von<br />

0,6 m gebildet, um die Voraussetzungen für die langfristige Entwicklung von ökologisch hö-<br />

herwertigen Wallhecken zu schaffen (siehe Querschnitt Planung in Anlage 3). Auf diesen<br />

Wällen werden die Pflanzen wie in der Anlage 5 angegeben in drei Reihen gesetzt. Zur Stei-<br />

gerung des Anwachserfolges sollten zwischen dem Aufsetzen des Walles und der Bepflan-<br />

zung mehrere Monate liegen, damit sich die für die Wasserversorgung der Pflanzen erfor-<br />

derliche Kapilarität im Boden des Wallkörpers aufbauen kann. Der Abstand der Reihen be-<br />

trägt untereinander 1 m. In der Reihe werden die Pflanzen mit einem Abstand von 0,8 m ge-<br />

setzt. Nach außen bleibt ein Abstand von 2,5 und nach innen zur Baugrenze ein Abstand<br />

von 1,5 m. <strong>Die</strong>se Abstandsflächen werden mittelfristig von den sich entwickelnden Pflanzen<br />

vollständig ausgefüllt.<br />

In den Mulden zur Versickerung der Niederschläge wird von dem anstehenden Oberboden<br />

nur wenig abgetragen, um einerseits den erforderlichen Abstand zum Grundwasser zu be-<br />

wahren und andererseits einen erheblichen Eingriff in das Schutzgut Boden auf diesen Flä-<br />

chen zu vermeiden. <strong>Die</strong> Versickerungsflächen wie auch die übrigen Rasenflächen werden<br />

mit einer Rasenmischung für artenreiches Extensivgrünland mit Kräutern (RSM 8.1) angesät<br />

und nach Bedarf ein- bis dreimal jährlich gemäht.<br />

7 Eingriffsbilanzierung<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst neben der Baufläche von insgesamt rd.<br />

3 ha auch Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft in einem Umfang von rd. 2,3 ha. Im Zusammenhang mit den Maß-<br />

nahmen zur Vermeidung und Verminderung von erheblichen Beeinträchtigungen können<br />

dadurch die Eingriffsfolgen innerhalb des Geltungsbereiches kompensiert werden.<br />

<strong>Die</strong> Bilanzierung der Kompensationsleistungen erfolgt in Anlehnung an das s.g. Osnabrücker<br />

Modell in der Fassung von 1997. <strong>Die</strong>ses basiert darauf, dass die nach dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Niedersachsen bezeichneten Biotoptypen mit Wertstufen (WS) von 0 bis<br />

3,5 oder darüber versehen werden. <strong>Die</strong> Wertstufe 0 entspricht solchen Biotopen, die für den<br />

Naturhaushalt und das Landschaftsbild ohne Wert sind, also beispielsweise Straßen oder<br />

Bauflächen. Wertstufen von 3,5 oder höher werden für extrem empfindliche Bereiche verge-<br />

ben, die in der Regel naturschutzwürdig sind.<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 14<br />

Abgesehen von dem Straßengrundstück wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

bisher ausschließlich von Ackerflächen eingenommen. Äcker gelten nach dem Kompensati-<br />

onsmodel als weniger empfindlicher Bereich, für sie sind je nach Ausprägung Werte zwi-<br />

schen 0,6 und 1,5 WE/ha vorgesehen. Der hier anstehende Acker wird großflächig bewirt-<br />

schaftet. Landschaftsgliedernde Elemente wie Hecken, Baumreihen oder Feldgehölze sind<br />

nur an der Straße vorhanden, jedoch nicht zwischen den Ackerschlägen und auch nicht an<br />

dem Graben an der Westseite. Aus diesen Gründen, ist der Biotoptyp Acker hier im unteren<br />

Bereich der Wertspanne mit 0,8 WE/ha zu bewerten.<br />

Nach der Durchführung der Planung wird der Biotoptyp Acker im Plangebiet nicht mehr vor-<br />

kommen. Dann werden befestigte Lager- und Verkehrsflächen (Biotoptypenkürzel TFB) und<br />

Gebäude mit ihren Dachflächen (Biotoptypenkürzel TDX) einen erheblichen Teil der Fläche<br />

beanspruchen. Allerdings wird es auch weiterhin unbefestigte Teilflächen in beträchtlichem<br />

Ausmaß geben. Hierzu zählen die Grünflächen im Schutzbereich der Gasleitung und im Be-<br />

reich der Eingrünung wie auch die Bereiche der Versickerungsmulden.<br />

In der folgenden Tabelle werden die Werte des derzeitigen Bestandes mit den voraussichtli-<br />

chen Werten nach Durchführung der Planung gegenüber gestellt. <strong>Die</strong> Bilanzierung ergibt<br />

einen geringen Kompensationsüberschuss.<br />

Biotoptyp Wert Bestand Planung<br />

Kürzel Nr. Bezeichnung WE/ha ha WE ha WE<br />

WJL 1.6 Laubwald - Jungbestand 1,6 0,0000 2,1371 3,4194<br />

HFS 2.10.1 Strauchhecke 2,2 0,0222 0,0488 0,2076 0,4567<br />

HFB 2.10.3 Baumhecke 2,2 0,0588 0,1294 0,0189 0,0416<br />

A 10.1 Acker 0,8 5,8243 4,6594 0,0000 0,0000<br />

UH 11.2 Halbruderale Gras- und Staudenflur 2,0 0,0736 0,1472 0,1617 0,3234<br />

GR 12.1 Rasen 1,0 0,0796 0,0796 0,7329 0,7329<br />

GRE 12.1.3 Extensivrasen - Einsaat 1,0 0,0000 0,1923 0,1923<br />

TDX 13.2.7 Sonstiges Dach 0,0 0,0000 0,5271 0,0000<br />

TFW 13.4.1 wassergeb. Decke 0,2 0,0053 0,0011 0,3120 0,0624<br />

TFB 13.4.5 Asphaltfläche 0,0 0,0796 0,0000 1,8538 0,0000<br />

Tabelle 1: Eingriffsbilanz<br />

Summen 6,1434 5,0655 6,1434 5,2287<br />

Überschuss 0,1632<br />

Bilanzsumme 5,2287 5,2287<br />

SEIDEL


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 15<br />

8 Kosten für Maßnahmen der Landschaftspflege<br />

<strong>Die</strong> Kosten für die Eingrünung der Anlage und die Herrichtung der Kompensationsflächen<br />

werden auf 25.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer geschätzt.<br />

9 Verwendete Literatur und Unterlagen<br />

Bebauungsplanentwurf vom 15. 12. 2010<br />

Projektplanung mit Stand vom Dezember 2010<br />

Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> vom November 1997 (LP)<br />

Landschaftsrahmenplan des Landkreises Vechta von 2005 (LRP)<br />

Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen, Olaf von Drachenfels 2004<br />

Bundesnaturschutzgesetz vom 01. 03. 2010 (BNatSchG)<br />

Das Kompensationsmodell, Landkreis Osnabrück 1997<br />

SEIDEL

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!