Die Stadt Damme
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Bearbeitungsstand: 02. 02. 2011<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
zum Bebauungsplan Nr. 155<br />
"Biogasanlage Sierhausen"<br />
Auftraggeber: <strong>Damme</strong>r Bioenergie GbR
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Veranlassung 3<br />
2 Beschreibung des Vorhabens 3<br />
Lage 3<br />
3 Übergeordnete Fachplanungen 4<br />
Landschaftsrahmenplan 4<br />
Landschaftsplan 5<br />
4 Bestand 6<br />
Biotoptypen 6<br />
Fauna 8<br />
Wasser 8<br />
Oberflächenwasser 8<br />
Grundwasser 9<br />
Boden 9<br />
Luft / Klima 9<br />
Landschaftsbild 9<br />
5 Auswirkungen des Vorhabens 10<br />
Arten und Biotope 10<br />
Boden 10<br />
Wasser 11<br />
Luft/Klima 11<br />
Landschaft 11<br />
6 Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation 12<br />
Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung 12<br />
Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz 12<br />
7 Eingriffsbilanzierung 13<br />
8 Kosten für Maßnahmen der Landschaftspflege 15<br />
9 Verwendete Literatur und Unterlagen 15<br />
Anlagen:<br />
1 Lageplan 1 : 2.000<br />
2 Biotoptypenkarte Bestand 1 : 2.000<br />
3 Querschnitte Reselager Moorweg 1:125<br />
4 Pflanzplan 1 : 1.000<br />
5 Pflanzschemata Kompensationsflächen<br />
SEIDEL
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 3<br />
1 Veranlassung<br />
<strong>Die</strong> Firma <strong>Damme</strong>r Bioenergie GbR plant auf dem Flurstück 65 am Reselager Moorweg in<br />
<strong>Damme</strong> Sierhausen die Errichtung einer Biogasanlage. Zur Realisierung dieses Vorhabens<br />
wird zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> und der <strong>Damme</strong>r Bioenergie GbR ein städtebaulicher Ver-<br />
trag geschlossen, wonach die <strong>Damme</strong>r Bioenergie GbR die erforderlichen Planungsleistun-<br />
gen wie Flächennutzungsplanänderung, Bebauungsplan und dafür erforderliche Fachpla-<br />
nungen beauftragt. Somit wurde der Auftrag für die Erstellung des Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplanes (LBP) von der <strong>Damme</strong>r Bioenergie GbR beim Planungsbüro Seidel in Auftrag<br />
gegeben.<br />
Gegenstand des LBP ist es, zu klären, ob mit der Errichtung der Biogasanlage erhebliche<br />
Beeinträchtigungen von Natur, Landschaft und Boden verbunden sind und ggf. Vorschläge<br />
zu entwickeln, wie diese vermieden oder vermindert werden können und wie unvermeidbare<br />
erhebliche Beeinträchtigungen kompensiert werden können.<br />
2 Beschreibung des Vorhabens<br />
Es ist vorgesehen, eine Biogasanlage mit den erforderlichen Lagerplätzen, Behältern, Ge-<br />
bäuden und Verkehrsflächen zu bauen. Eine Halle mit einer Grundfläche von 30 x 40 m soll<br />
zur Unterbringung technischer Anlagen errichtet werden. Zur Lagerung von Silage ist eine<br />
Fläche von 123 x 67 m geplant. Für die Fermentation sind zwei Behälter von 25 m Durch-<br />
messer und für die Nachgärung und Lagerung 3 Behälter von 32 m Durchmesser vorgese-<br />
hen, außerdem ein Güllebehälter mit 10 m Durchmesser. <strong>Die</strong> Höhe der Gebäude wird durch<br />
Festsetzung im Bebauungsplan auf 12 m begrenzt. Rund 10.000 qm werden als Verkehrs-<br />
fläche befestigt. Der An- und Abtransport der Stoffe erfolgt über den Reselager Moorweg. Im<br />
Lageplan in Anlage 1 sind die genannten Teile der Anlage mit Planungsstand vom Dezem-<br />
ber 2010 in den Umrissen dargestellt.<br />
Lage<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich rund 3 km südlich des <strong>Stadt</strong>zen-<br />
trums von <strong>Damme</strong> westlich des Reselager Moorweges. Parallel zur südlichen Grenze des<br />
Geltungsbereiches verläuft in rd. 100 m Abstand die Kreisstraße K 278, die hier die Bezeich-<br />
nung Jeddebrok trägt. <strong>Die</strong> Lage der Fläche ist in der folgenden Übersichtskarte dargestellt.<br />
Derzeit wird der Geltungsbereich, soweit nicht Straßengrundstück, landwirtschaftlich als Ak-<br />
ker genutzt.<br />
Das Gelände hat ein sehr leichtes Gefälle nach Süden. Am Nordrand weist es eine Höhe von<br />
etwas über 46 müNN auf, am Südrand von etwas unter 45 müNN. Im Westen wird der Gel-<br />
tungsbereich von einem Entwässerungsgraben mit Fließrichtung Süden begrenzt. Rund<br />
100 m östlich des Reselager Moorweges verläuft der <strong>Damme</strong>r Mühlenbach ebenfalls in<br />
Nord- Süd - Richtung.<br />
SEIDEL
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 4<br />
Abbildung 1: Standort der Anlage ca. 1:50.000 (Kartengrundlage: TK 50 ©LGN 2008)<br />
3 Übergeordnete Fachplanungen<br />
Landschaftsrahmenplan<br />
Der LRP sieht im Bezug auf den Arten- und Biotopschutz für den Geltungsbereich aufgrund<br />
der vorwiegenden Ackernutzung nur eine Grundbedeutung.<br />
Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. In der näheren Umgebung<br />
sind im LRP drei Fließgewässer verzeichnet, deren ökomorphologischer Gewässerzustand<br />
in allen Fällen als naturfern bezeichnet wird. Es handelt sich dabei um den rund 100 m öst-<br />
lich verlaufenden <strong>Damme</strong>r Mühlenbach, den rd. 700 m westlich gelegenen Reselager Bach<br />
und den etwa 800 m südlich verlaufenden Bornbach.<br />
Der Geltungsbereich befindet sich am Südlichen Rand eines Gebietes mit besonderer Be-<br />
deutung für die Wassergewinnung nach dem RROP. <strong>Die</strong> Schutzfunktion der Grundwasser-<br />
SEIDEL
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 5<br />
deckschichten wird im LRP als mittel bezeichnet woraus auf eine mittlere Grundwasserge-<br />
fährdung geschlossen wird. <strong>Die</strong> Grundwasserneubildungsrate wird ebenfalls als mittel einge-<br />
stuft, was dem Wert von 100 bis 200 mm/a entspricht. <strong>Die</strong> Grundwasserfließrichtung ist im<br />
LRP ebenfalls verzeichnet, sie ist von Nord - West nach Süd - Ost gerichtet. Der Geltungsbe-<br />
reich befindet sich etwas mittig zwischen den im LRP verzeichneten Grundwassergleichen<br />
von 45 müNN (nördlich) und 40 müNN (südlich).<br />
Der LRP verzeichnet für den Geltungsbereich den Bodentyp Gley - Podsol und bewertet die-<br />
sen Boden als eingeschränkt leistungsfähig mit geringer Bedeutung.<br />
Hinsichtlich der klimatischen Situation wird der Geltungsbereich im LRP als Ackerklimatop<br />
bezeichnet. <strong>Die</strong>ser Klimatop ist gekennzeichnet von großflächig dominierender Ackernutzung<br />
mit wenigen Gehölzstrukturen, diese Situation lässt ihn zum Kaltluftentstehungsgebiet wer-<br />
den; außerdem ist er windoffen und zeitweise ist mit Luftbelastungen durch Gülle zu rech-<br />
nen.<br />
Der Bereich, in dem die Biogasanlage geplant ist, wird im LRP innerhalb der Landschafts-<br />
bildeinheiten des hügeligen <strong>Damme</strong>r Endmoränenbogens als "gering gegliederte, durch do-<br />
minierende Ackernutzung geprägte, hügelige bis flachwellige Randbereiche und Abdachun-<br />
gen der <strong>Damme</strong>r Berge" beschrieben. <strong>Die</strong> Voraussetzungen für das Landschaftsbilderleben<br />
werden als mittel bezeichnet, d.h. es sind Grundvoraussetzungen für das Landschaftserle-<br />
ben vorhanden.<br />
Im Zielkonzept des LRP wird für den größeren westlichen Teil des Geltungsbereiches der<br />
Zieltyp "M = Mindestanforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege" genannt.<br />
Für den Ostrand des Geltungsbereiches gilt der Zieltyp "E = Vorrangige Entwicklung und<br />
Wiederherstellung von Gebieten mit derzeit nachrangiger Bedeutung / eingeschränkter Lei-<br />
stungsfähigkeit für die Schutzgüter".<br />
Landschaftsplan<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> liegt ein Landschaftsplan aus dem Jahre 1997 vor. Darin wird der<br />
Geltungsbereich der Landschaftseinheit "Grundwassernahe Geest" zugeordnet. <strong>Die</strong> Gehölz-<br />
reihen zu beiden Seiten der Kreisstraße (Jeddebrok) etwa 100 m südlich des Geltungsberei-<br />
ches sind als markante Struktur im Landschaftsplan vermerkt. Des weiteren geht aus den<br />
Darstellungen des Landschaftsplanes hervor, dass der Geltungsbereich nicht in einem Was-<br />
serschutzgebiet liegt und auch aus naturschutzfachlicher Sicht nicht schutzwürdig ist und<br />
auch für Arten und Lebensgemeinschaften kein wichtiger Bereich ist.<br />
SEIDEL
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 6<br />
4 Bestand<br />
In der Naturräumlichen Gliederung wird der Geltungsbereich den "<strong>Damme</strong>r Flottsand- und<br />
Sandergebieten" zugeordnet; im LRP ist diese Untereinheit mit der Nummer 585.05 verse-<br />
hen. <strong>Die</strong>ses leicht zu den Niederungen geneigte Gebiet ist durch eine potentiell natürliche<br />
Vegetation aus Stieleichen - Birkenwäldern gekennzeichnet. In Teilbereichen auf Flottsanden<br />
können auch Buchen - Traubeneichenwäldern bzw. basenarme Eichen - Hainbuchenwälder<br />
als potentiell natürliche Vegetation angesehen werden.<br />
Biotoptypen<br />
<strong>Die</strong> Biotoptypen wurden am 17. 01. 2011 nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Nie-<br />
dersachsen (Olaf von Drachenfels, 2004) aufgenommen und mit den entsprechenden Ord-<br />
nungsziffern und Kürzeln bezeichnet. Aus der Biotoptypenkarte im Anhang ist die Lage der<br />
einzelnen Biotoptypen zu ersehen.<br />
Im Plangebiet wurden folgende Biotoptypen festgestellt. <strong>Die</strong> Angaben in Klammern geben<br />
die Ordnungsziffer und das jeweilige Kurzzeichen der Kartieranleitung für Biotoptypen in<br />
Niedersachsen (Olaf von Drachenfels, 2004) an.<br />
Strauchhecke (2.10.1 HFS)<br />
Am östlichen Rand des Geltungsbereiches befindet sich zwischen der Fahrbahn des Rese-<br />
lager Moorweges und der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche, die hier als Acker ge-<br />
nutzt wird, auf einer Länge von 74 m eine Strauchhecke. <strong>Die</strong>se besteht überwiegend aus<br />
Schlehe (Prunus spinosa) vereinzelt kommen darin auch Weide und schwarzer Holunder<br />
vor. Neben den Strauchgehölzen sind in der Hecke einzelne Weiden- und Eichenbäume<br />
vertreten.<br />
Baumhecke (2.10.3 HFB)<br />
Am Reselager Moorweg befindet sich zu beiden Seiten eine Baumreihe. Innerhalb des Gel-<br />
tungsbereiches weisen die Baumreihen auf beiden Seiten erhebliche Lücken auf, so dass<br />
dieser Biotoptyp nicht auf der ganzer Straßenlänge zu verzeichnen ist.<br />
Acker (10.1 A)<br />
Mit Ausnahme des Straßengrundstückes ist der gesamte übrige Geltungsbereich diesem<br />
Biotoptyp zuzurechnen. Sowohl südlich als auch nördlich grenzen direkt weitere Ackerflä-<br />
chen an. Westlich des Geltungsbereiches befindet sich ein Graben auf eigenem Flurstück.<br />
Zu keiner Seite sind innerhalb des Geltungsbereiches Randstreifen vorhanden. Aufgrund der<br />
intensiven Nutzung und der Großräumigkeit besitzt der Acker nur eine relativ geringe Wertig-<br />
keit für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild.<br />
SEIDEL
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 7<br />
Halbruderale Gras- und Staudenflur (11.2 UH)<br />
An der Westseite des Reselager Moorweges befindet sich eine Mulde zur Straßenentwässe-<br />
rung. <strong>Die</strong>se wird durch Feldzufahrten unterbrochen, unter denen sich jedoch keine (funkti-<br />
onstüchtigen) Durchlässe befinden. Es handelt sich somit um eine Versickerungsmulde und<br />
nicht um einen Graben. Aufgrund der anzutreffenden Vegetation werden sowohl diese Mulde<br />
als auch die nicht genutzten Feldzufahrten wie auch weitere Böschungs- bzw. Seitenbe-<br />
reichsflächen zu beiden Seiten der Straße als Halbruderale Gras- und Staudenflur kartiert.<br />
Rasen (12.1 GR)<br />
Beiderseits der Fahrbahn befinden sich Grasflächen, die im Falle der Begegnung von Fahr-<br />
zeugen befahren werden und die häufiger gemäht werden, als die übrigen Flächen des Stra-<br />
ßengrundstückes. Da diese Flächen eine geschlossene dichte Grasnarbe aufweisen und<br />
nicht wesentlich mit Schotter stabilisiert oder befestigt sind, werden sie dem Biotoptyp Rasen<br />
zugeordnet. Im Durchschnitt sind die seitlichen Rasenflächen 1,5 m breit.<br />
Foto 1: Reselager Moorweg im Geltungsbereich, Blickrichtung Norden<br />
Wassergebundene Decke (13.4.1 TFW)<br />
<strong>Die</strong> beiden genutzten Feldzufahrten an der Ost und Westseite der Straße weisen nur eine<br />
spärliche Vegetation auf, sie werden daher als Fläche mit wassergebundener Decke einge-<br />
stuft.<br />
SEIDEL
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 8<br />
Asphaltfläche (13.4.5 TFB)<br />
Der Reselager Moorweg hat im Geltungsbereich eine mit Asphalt befestigte Fahrbahn von<br />
3 m Breite.<br />
Fauna<br />
Untersuchungen zur Fauna wurden nicht vorgenommen, weil auf der ausgedehnten Acker-<br />
fläche ausschließlich weit verbreitete Arten zu erwarten sind. Im Landschaftsrahmenplan und<br />
im Landschaftsplan finden sich keine Hinweise auf Vorkommen geschützter oder schutzbe-<br />
dürftiger Tierarten. Allerdings ist aufgrund der vorliegenden Biotopstruktur im Geltungsbe-<br />
reich mit dem Vorkommen europäische Vogelarten einschließlich derer Brutstätten zu rech-<br />
nen. Insofern sind die Bestimmungen des § 44, Abs. 1, Ziff. 2 des BNatSchG zu beachten<br />
und der Bauablauf ist auf die Brutzeiten abzustimmen.<br />
Wasser<br />
Oberflächenwasser<br />
Im Westen grenzt an den Geltungsbereich ein Entwässerungsgraben mit grasbewachsenen<br />
Böschungen und Fließrichtung Süden. Im Bereich der südlichen Westgrenze des Planungs-<br />
gebietes ist ein Rohrdurchlass mit einem Querschnitt von 100 cm vorhanden. Der Durchlass<br />
in der südlich gelegenen Kreisstraße weist jedoch nur einen Querschnitt von 60 cm auf. Der<br />
Graben hat ein Trapezprofil ohne Gehölzbewuchs und ist als naturfern zu bewerten.<br />
Foto 2: <strong>Damme</strong>r Mühlenbach, Von K 278 Blickrichtung Norden<br />
SEIDEL
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 9<br />
Rund 100 m östlich des Geltungsbereiches verläuft der <strong>Damme</strong>r Mühlenbach ebenfalls mit<br />
Fließrichtung Süden. Auch dieses Gewässer ist ohne Gehölzbewuchs auf den Böschungen<br />
und ebenfalls naturfern. <strong>Die</strong> Sohle des <strong>Damme</strong>r Mühlenbaches ist in diesem Bereich zur<br />
Errosionsminderung mit mehreren kleinen Sohlabstürzen von jeweils etwa 15 cm Höhenun-<br />
terschied ausgestattet.<br />
Grundwasser<br />
Bei einer Erkundung des Bodens am 17. 01. 2011 stieg das Wasser in den Bohrlöchern auf<br />
durchschnittlich rund 1 m unter Geländeoberfläche an, wobei zu bedenken ist, dass diesem<br />
Tag eine Schneeschmelze und erhebliche Niederschläge vorausgingen. Aus dem Land-<br />
schaftsrahmenplan geht hervor, dass das Grundwasser hier in Richtung Südwesten fließt<br />
und auch die Grundwasseroberfläche ein Gefälle in dieser Richtung aufweist, wie auch die<br />
Geländeoberfläche.<br />
Boden<br />
Am 17. 01. 2011 wurden zwei Erkundungsbohrungen im Plangebiet vorgenommen. <strong>Die</strong>se<br />
ergaben, dass an den Bohrpunkten unter einer sandigen Oberbodenschicht von 30 cm ein<br />
ebenfalls sandiger Unterboden ansteht, dem unterschiedliche Anteile von Feinsand und Kies<br />
beigemengt sind. In einer Tiefe von 4 m wurde Schluff gefunden.<br />
Luft / Klima<br />
Der Geltungsbereich befindet sich in einem windreichen Offenlandklimatop. Im Landschafts-<br />
rahmenplan wird dieser Bereich außerdem als Kaltluftentstehungsgebiet dargestellt. Vorbe-<br />
lastungen der Luft sind durch das Ausbringen von Gülle gegeben.<br />
Landschaftsbild<br />
<strong>Die</strong> südlich des Geltungsbereiches verlaufende Kreisstraße 278 kennzeichnet etwa den<br />
Rand der ausgedehnten Moorniederung südlich von <strong>Damme</strong>. An dieser Straße beginnend<br />
steigt das Gelände in Richtung Norden zu den <strong>Damme</strong>r Bergen hin an. Entlang der Kreiss-<br />
traße stehen zu beiden Seiten Laubbäume. Mit dieser Allee wird die Grenze zwischen der<br />
südlich gelegenen (ehemaligen) Moorlandschaft und der Geest deutlich sichtbar.<br />
Auch entlang des Reselager Moorweges befinden sich Baum- und Strauchgehölze. Im Gel-<br />
tungsbereich weisen die Gehölzreihen am Reselager Moorweg beträchtliche Lücken auf.<br />
Abgesehen von dem Straßenflurstück des Reselager Moorweges besteht der Geltungsbe-<br />
reich ausschließlich aus einer Ackerfläche, die mit dem südlich gelegenen Flurstück zusam-<br />
men bewirtschaftet wird. Im Norden grenzt ein weiterer ausgedehnter Ackerschlag an. Im<br />
Westen schließt sich an den Geltungsbereich ein Entwässerungsgraben an. <strong>Die</strong>ser weist ein<br />
technisches Trapezprofil mit Grasböschungen ohne Gehölze auf. Im Norden und Westen<br />
SEIDEL
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 10<br />
des Geltungsbereiches befinden sich weiträumig verteilt einzelne Hofstellen in deren Umfeld<br />
sich meist eine kleinteiligere Landschaftsgliederung mit Gehölzen und Weidegrünland findet.<br />
Im Südosten ist mit rd. 500 m Abstand zum Geltungsbereich ein größerer Komplex von<br />
Stallanlagen gelegen, der als Vorbelastung des Landschaftsbildes zu werten ist.<br />
Foto 2: Blick von der K278 in Richtung Nord - Ost über den Geltungsbereich zum Reselager<br />
Moorweg (Gehölzereihe im Bildmittelgrund)<br />
5 Auswirkungen des Vorhabens<br />
Bei der Verwirklichung der Planung werden bisherige Ackerflächen in erheblichem Maße mit<br />
Anlagen und Verkehrsflächen überbaut, siehe Anlage 1.<br />
Auch die Fahrbahn des Reselager Moorweges wird innerhalb des Geltungsbereiches zu ver-<br />
breitern sein, um den Verkehrserfordernissen gerecht zu werden. Siehe hierzu die Gegen-<br />
überstellung der Querschnitte Bestand und Planung in Anlage 3<br />
Arten und Biotope<br />
<strong>Die</strong> Ackerflächen sind insgesamt von relativ geringem Wert für das Schutzgut Arten und<br />
Biotope. <strong>Die</strong> Beanspruchung von Ackerflächen stellt somit keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
von Arten und Biotopen dar. Für die Verbreiterung der Straße werden im Seitenraum Ge-<br />
hölzbestände zu beseitigen sein. Auch wenn der Anteil dieser Flächen relativ gering ist, so<br />
entsteht dadurch eine erhebliche Beeinträchtigung von Arten und Biotopen.<br />
Boden<br />
Durch das Vorhaben werden rd. 2,4 ha neu versiegelt. In diesem Umfang werden die Bo-<br />
denfunktionen erheblich beeinträchtigt.<br />
SEIDEL
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 11<br />
Wasser<br />
Durch die Versiegelung von Flächen und die Ableitung der anfallenden Niederschläge kann<br />
es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der unterhalb gelegenen Oberflächengewässer<br />
kommen. Betroffen wäre hier zunächst der westlich anschließende Graben auf dem Flur-<br />
stück 72. Im weiteren Verlauf der Bornbach, in den dieser Graben mündet und schließlich<br />
Randkanal und Hunte. Allerdings wird die erhebliche Beeinträchtigung von Oberflächenge-<br />
wässern vermieden, indem die anfallenden Niederschläge innerhalb des Geltungsbereiches<br />
zur Versickerung gebracht werden.<br />
Auch das Grundwasser wäre unter Umständen in erheblicher Weise von dem Vorhaben be-<br />
troffen, wenn die Niederschläge abgeleitet würden, weil dadurch die Grundwasserneubildung<br />
verringert würde. Durch die Versickerung im Geltungsbereich wird jedoch auch die erhebli-<br />
che Beeinträchtigung des Grundwassers vermieden.<br />
Luft/Klima<br />
Das Vorhaben ist in einem Kaltluftentstehungsgebiet geplant. Ein gravitationsbedingter Kalt-<br />
luftstrom wäre hier in Richtung Südost gerichtet. Allerdings reicht die Hangneigung an dieser<br />
Stelle vermutlich nicht aus um eine wesentliche Bewegung der entstehenden Kaltluft auszu-<br />
lösen. Abgesehen davon schließen sich in dieser Richtung keine Siedlungsgebiete sondern<br />
weitere Kaltluftentstehungsgebiete an. Durch die Verringerung der Kaltluftentstehung und<br />
eine Behinderung des Abflusses derselben entsteht somit keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
des Klimas.<br />
Während des störungsfreien Betriebs der Anlage entstehen Abgase und Gerüche in dem in<br />
dem diesbezüglichen Gutachten dargelegten Umfang. Aufgrund der dort dargelegten Maß-<br />
nahmen zur Begrenzung der Emissionen wird eine erhebliche Beeinträchtigung der Luft<br />
vermieden.<br />
Landschaft<br />
Durch die Errichtung der Biogasanlage wird das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt. Es<br />
werden umfangreiche Anpflanzungen vorgenommen, um diese Beeinträchtigungen zu ver-<br />
mindern.<br />
SEIDEL
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 12<br />
6 Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation<br />
Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />
Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Natur-<br />
haushalt und das Landschaftsbild sowie zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Umwelt<br />
vorgesehen:<br />
Es ist vorgesehen, die anfallenden Niederschläge innerhalb des Geltungsbereiches über die<br />
belebte Bodenzone zu versickern. Hierdurch werden erhebliche Beeinträchtigungen sowohl<br />
der Oberflächengewässer als auch des Grundwassers vermieden. <strong>Die</strong> Beeinträchtigung, der<br />
Bodenfunktion, die sich auf die Grundwasserneubildung bezieht, wird insofern ebenfalls ver-<br />
ringert. Zur Einrichtung der Versickerungsmulden wird von dem anstehenden Oberboden nur<br />
wenig abgetragen, um zu vermeiden, dass durch diese Erdbewegungen das Schutzgut Bo-<br />
den auf den Versickerungsflächen beeinträchtigt wird.<br />
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden verringert, indem die Anlage zu allen<br />
Seiten eine Eingrünung aus standortheimischen Gehölzen erhält. <strong>Die</strong> Breite der Pflanzstrei-<br />
fen nach Norden und Osten beträgt jeweils 6 m. Nach Süden und Westen werden Waldflä-<br />
chen angelegt, die 20 bis 80 m breit sind.<br />
Der Bauablauf wird auf die Brutzeiten der möglicherweise vorkommenden europäischen Vo-<br />
gelarten abgestimmt. Das heißt insbesondere, dass in der Zeit vom 01. März bis zum 30.<br />
September keine Gehölze gerodet oder erheblich beschnitten werden.<br />
Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen sind in der Anlagenbe-<br />
schreibung und den diesbezüglichen Gutachten dargelegt.<br />
Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz<br />
Im Westen und Süden des Geltungsbereiches stehen Flächen im Umfang von rd. 2,3 ha für<br />
die Kompensation der Eingriffe in den Boden, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />
zur Verfügung. Auf diesen Flächen soll ein Wald entwickelt werden, dessen Artenzusam-<br />
mensetzung der potentiell natürlichen Vegetation nahe kommt. Hierfür ist eine Initialpflan-<br />
zung von Eiche, Hainbuche und Rotbuche vorgesehen. <strong>Die</strong> Waldränder werden gestaffelt mit<br />
Strauchgehölzen aufgebaut. Siehe hierzu den Pflanzplan in Anlage 4 und die Pflanzsche-<br />
mata in Anlage 5. Soweit die Pflanzflächen nicht ohnehin durch die Einzäunung der Anlage<br />
geschützt sind, wird ein Wildschutzzaun errichtet und nach hinreichender Entwicklung der<br />
Pflanzung also nach fünf bis zehn Jahren wieder abgebaut. Während der Anwachsphase<br />
wird zwischen den Pflanzreihen der Gras- und Krautaufwuchs ein- bis zweimal jährlich ma-<br />
schinell gemäht bzw. gemulcht. Zum Zwecke der maschinellen Pflege werden bei der Pflan-<br />
zung entsprechende Gassen frei gelassen (siehe Anlage 4). Nach Abschluss der An-<br />
SEIDEL
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 13<br />
wachspflege bleiben diese Gassen der natürlichen Sukzession überlassen, wodurch das<br />
Artenspektrum um Pionierarten erweitert wird.<br />
Entlang des Grabens an der Westgrenze des Geltungsbereiches bleibt ein Streifen von 5 m<br />
Breite als Räumstreifen ohne Bepflanzung.<br />
Für die Anlage der Strauchhecken an Nord- und Ostseite der Anlage werden aus dem für die<br />
Errichtung der Anlage abzutragenden Oberboden Wallkörper mit einer mittleren Höhe von<br />
0,6 m gebildet, um die Voraussetzungen für die langfristige Entwicklung von ökologisch hö-<br />
herwertigen Wallhecken zu schaffen (siehe Querschnitt Planung in Anlage 3). Auf diesen<br />
Wällen werden die Pflanzen wie in der Anlage 5 angegeben in drei Reihen gesetzt. Zur Stei-<br />
gerung des Anwachserfolges sollten zwischen dem Aufsetzen des Walles und der Bepflan-<br />
zung mehrere Monate liegen, damit sich die für die Wasserversorgung der Pflanzen erfor-<br />
derliche Kapilarität im Boden des Wallkörpers aufbauen kann. Der Abstand der Reihen be-<br />
trägt untereinander 1 m. In der Reihe werden die Pflanzen mit einem Abstand von 0,8 m ge-<br />
setzt. Nach außen bleibt ein Abstand von 2,5 und nach innen zur Baugrenze ein Abstand<br />
von 1,5 m. <strong>Die</strong>se Abstandsflächen werden mittelfristig von den sich entwickelnden Pflanzen<br />
vollständig ausgefüllt.<br />
In den Mulden zur Versickerung der Niederschläge wird von dem anstehenden Oberboden<br />
nur wenig abgetragen, um einerseits den erforderlichen Abstand zum Grundwasser zu be-<br />
wahren und andererseits einen erheblichen Eingriff in das Schutzgut Boden auf diesen Flä-<br />
chen zu vermeiden. <strong>Die</strong> Versickerungsflächen wie auch die übrigen Rasenflächen werden<br />
mit einer Rasenmischung für artenreiches Extensivgrünland mit Kräutern (RSM 8.1) angesät<br />
und nach Bedarf ein- bis dreimal jährlich gemäht.<br />
7 Eingriffsbilanzierung<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst neben der Baufläche von insgesamt rd.<br />
3 ha auch Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft in einem Umfang von rd. 2,3 ha. Im Zusammenhang mit den Maß-<br />
nahmen zur Vermeidung und Verminderung von erheblichen Beeinträchtigungen können<br />
dadurch die Eingriffsfolgen innerhalb des Geltungsbereiches kompensiert werden.<br />
<strong>Die</strong> Bilanzierung der Kompensationsleistungen erfolgt in Anlehnung an das s.g. Osnabrücker<br />
Modell in der Fassung von 1997. <strong>Die</strong>ses basiert darauf, dass die nach dem Kartierschlüssel<br />
für Biotoptypen in Niedersachsen bezeichneten Biotoptypen mit Wertstufen (WS) von 0 bis<br />
3,5 oder darüber versehen werden. <strong>Die</strong> Wertstufe 0 entspricht solchen Biotopen, die für den<br />
Naturhaushalt und das Landschaftsbild ohne Wert sind, also beispielsweise Straßen oder<br />
Bauflächen. Wertstufen von 3,5 oder höher werden für extrem empfindliche Bereiche verge-<br />
ben, die in der Regel naturschutzwürdig sind.<br />
SEIDEL
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 14<br />
Abgesehen von dem Straßengrundstück wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
bisher ausschließlich von Ackerflächen eingenommen. Äcker gelten nach dem Kompensati-<br />
onsmodel als weniger empfindlicher Bereich, für sie sind je nach Ausprägung Werte zwi-<br />
schen 0,6 und 1,5 WE/ha vorgesehen. Der hier anstehende Acker wird großflächig bewirt-<br />
schaftet. Landschaftsgliedernde Elemente wie Hecken, Baumreihen oder Feldgehölze sind<br />
nur an der Straße vorhanden, jedoch nicht zwischen den Ackerschlägen und auch nicht an<br />
dem Graben an der Westseite. Aus diesen Gründen, ist der Biotoptyp Acker hier im unteren<br />
Bereich der Wertspanne mit 0,8 WE/ha zu bewerten.<br />
Nach der Durchführung der Planung wird der Biotoptyp Acker im Plangebiet nicht mehr vor-<br />
kommen. Dann werden befestigte Lager- und Verkehrsflächen (Biotoptypenkürzel TFB) und<br />
Gebäude mit ihren Dachflächen (Biotoptypenkürzel TDX) einen erheblichen Teil der Fläche<br />
beanspruchen. Allerdings wird es auch weiterhin unbefestigte Teilflächen in beträchtlichem<br />
Ausmaß geben. Hierzu zählen die Grünflächen im Schutzbereich der Gasleitung und im Be-<br />
reich der Eingrünung wie auch die Bereiche der Versickerungsmulden.<br />
In der folgenden Tabelle werden die Werte des derzeitigen Bestandes mit den voraussichtli-<br />
chen Werten nach Durchführung der Planung gegenüber gestellt. <strong>Die</strong> Bilanzierung ergibt<br />
einen geringen Kompensationsüberschuss.<br />
Biotoptyp Wert Bestand Planung<br />
Kürzel Nr. Bezeichnung WE/ha ha WE ha WE<br />
WJL 1.6 Laubwald - Jungbestand 1,6 0,0000 2,1371 3,4194<br />
HFS 2.10.1 Strauchhecke 2,2 0,0222 0,0488 0,2076 0,4567<br />
HFB 2.10.3 Baumhecke 2,2 0,0588 0,1294 0,0189 0,0416<br />
A 10.1 Acker 0,8 5,8243 4,6594 0,0000 0,0000<br />
UH 11.2 Halbruderale Gras- und Staudenflur 2,0 0,0736 0,1472 0,1617 0,3234<br />
GR 12.1 Rasen 1,0 0,0796 0,0796 0,7329 0,7329<br />
GRE 12.1.3 Extensivrasen - Einsaat 1,0 0,0000 0,1923 0,1923<br />
TDX 13.2.7 Sonstiges Dach 0,0 0,0000 0,5271 0,0000<br />
TFW 13.4.1 wassergeb. Decke 0,2 0,0053 0,0011 0,3120 0,0624<br />
TFB 13.4.5 Asphaltfläche 0,0 0,0796 0,0000 1,8538 0,0000<br />
Tabelle 1: Eingriffsbilanz<br />
Summen 6,1434 5,0655 6,1434 5,2287<br />
Überschuss 0,1632<br />
Bilanzsumme 5,2287 5,2287<br />
SEIDEL
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 155 Seite 15<br />
8 Kosten für Maßnahmen der Landschaftspflege<br />
<strong>Die</strong> Kosten für die Eingrünung der Anlage und die Herrichtung der Kompensationsflächen<br />
werden auf 25.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer geschätzt.<br />
9 Verwendete Literatur und Unterlagen<br />
Bebauungsplanentwurf vom 15. 12. 2010<br />
Projektplanung mit Stand vom Dezember 2010<br />
Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> vom November 1997 (LP)<br />
Landschaftsrahmenplan des Landkreises Vechta von 2005 (LRP)<br />
Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen, Olaf von Drachenfels 2004<br />
Bundesnaturschutzgesetz vom 01. 03. 2010 (BNatSchG)<br />
Das Kompensationsmodell, Landkreis Osnabrück 1997<br />
SEIDEL