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EWG MB Info 5-04 - Gemeinde Münchenbuchsee

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VERKEHRSSICHERHEIT<br />

Aufruf an die Motorfahrzeuglenkerinnen und Lenker<br />

Sind Ihnen auch schon Verkehrsteilnehmer begegnet, welche an ihren<br />

Fahrzeugen die vereisten oder beschlagenen Scheiben kaum oder<br />

nur spärlich gereinigt hatten?<br />

Gemäss Strassenverkehrsgesetz, Art. 57/2 VRV, müssen Scheiben,<br />

Lichter und Rückspiegel sauber gehalten werden.<br />

Die Polizei wird entsprechende Kontrollen durchführen.<br />

„Guckloch-Fahrer“ gefährden nicht nur sich selbst, sondern<br />

auch ihre Mitmenschen.<br />

Behinderung der Schneeräumung durch parkierte<br />

Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen<br />

Gemäss Art. 20/3 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) sind alle<br />

Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen,<br />

wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.<br />

Die Schneeräumungsarbeiten dienen der Verkehrssicherheit, sowohl<br />

den Fussgängern wie auch den Fahrzeuglenkern. Der Winterdienst ist<br />

eine öffentliche Aufgabe. Er kann nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme<br />

zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger fristgerecht<br />

ausgeführt werden.<br />

Wir bitten deshalb alle Fahrzeuglenkerinnen und -lenker eindringlich,<br />

bei Schneefällen, insbesondere nachts, die öffentlichen Strassen und<br />

Plätze von parkierten Fahrzeugen freizuhalten.<br />

Äste und Bepflanzungen, die in den Strassenraum hineinragen<br />

und den Winterdienst beeinträchtigen, bzw. die Verkehrssicherheit<br />

gefährden, müssen unbedingt zurückgeschnitten werden.

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