EWG MB Info 5-04 - Gemeinde Münchenbuchsee
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VERKEHRSSICHERHEIT<br />
Aufruf an die Motorfahrzeuglenkerinnen und Lenker<br />
Sind Ihnen auch schon Verkehrsteilnehmer begegnet, welche an ihren<br />
Fahrzeugen die vereisten oder beschlagenen Scheiben kaum oder<br />
nur spärlich gereinigt hatten?<br />
Gemäss Strassenverkehrsgesetz, Art. 57/2 VRV, müssen Scheiben,<br />
Lichter und Rückspiegel sauber gehalten werden.<br />
Die Polizei wird entsprechende Kontrollen durchführen.<br />
„Guckloch-Fahrer“ gefährden nicht nur sich selbst, sondern<br />
auch ihre Mitmenschen.<br />
Behinderung der Schneeräumung durch parkierte<br />
Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen<br />
Gemäss Art. 20/3 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) sind alle<br />
Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen,<br />
wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.<br />
Die Schneeräumungsarbeiten dienen der Verkehrssicherheit, sowohl<br />
den Fussgängern wie auch den Fahrzeuglenkern. Der Winterdienst ist<br />
eine öffentliche Aufgabe. Er kann nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme<br />
zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger fristgerecht<br />
ausgeführt werden.<br />
Wir bitten deshalb alle Fahrzeuglenkerinnen und -lenker eindringlich,<br />
bei Schneefällen, insbesondere nachts, die öffentlichen Strassen und<br />
Plätze von parkierten Fahrzeugen freizuhalten.<br />
Äste und Bepflanzungen, die in den Strassenraum hineinragen<br />
und den Winterdienst beeinträchtigen, bzw. die Verkehrssicherheit<br />
gefährden, müssen unbedingt zurückgeschnitten werden.