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Grobkonzept Teil II, Monitoring Immissionen ... - Niedersachsen

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Vorschlag: Auswahlkriterien für Grundwassermessstellen<br />

Schritt 1<br />

Kriterien, die durch Akteneinsicht oder durch Datenbank-Abfragen<br />

überprüft werden können:<br />

• Eindeutige Zuordnung zu einem Grundwasserleiter muss möglich sein (Ausbauplan, Bohrprofil).<br />

• Trockenfallen muss ausgeschlossen sein.<br />

• Grundwasserspiegel darf nicht wesentlich durch künstliche Eingriffe beeinflußt sein (z.B. Bergbau,<br />

flächenhafte Entwässerung oder landwirtschaftliche Beregnung).<br />

• Grundlegende Anforderungen an Messstellenausbau müssen erfüllt sein (z.B.<br />

Ausbaudurchmesser zwischen 50 und 200 mm, Ausbaumaterial weichmacherfreies Hart-PVC).<br />

• Ordnungsgemäße Ringraum-Verfüllung (Tonsperren) muss gewährleistet sein (hydraulischer<br />

Kurzschluss)<br />

• Die technische und hydraulische Funktionsfähigkeit muss regelmäßig überprüft werden, ggf. muss<br />

Wartung und Instandhaltung erfolgen.<br />

• Dauerhafter Bestand der Messstelle muss gewährleistet sein.<br />

• Lange Messwertreihen sind von Vorteil.<br />

• Dokumentation der topographischen Lage, Messpunkthöhe, Schichtenfolge,<br />

Ausbauplan muss vorliegen.<br />

Schritt 2<br />

Kriterien, die durch örtliche Kontrolle und einfache Untersuchungen<br />

an der Messstelle überprüft werden können:<br />

• Ausreichender hydraulischer Anschluß an den Grundwasserleiter muss vorhanden sein.<br />

• Zugänglichkeit zu Fuß muss gegeben sein.<br />

• Messstelle muss verschließbar sein.<br />

• Zufahrt mit Wartungsfahrzeug soll möglich sein.<br />

• Einsatz von Registriergeräten soll möglich sein.<br />

• Möglichst kein Sumpfrohr und bevorzugte Wahl von Überflur-Messstellen (geringere<br />

Verschmutzungsanfälligkeit)<br />

• Lotung bis zur Sohle soll möglich sein.<br />

(Nach LAWA, Empfehlungen zur Optimierung des Grundwasserdienstes, 1999, geändert)<br />

Anlage 2<br />

Blatt 1 von 1

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