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Grobkonzept Teil II, Monitoring Immissionen ... - Niedersachsen

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- Die Grundlage des künftigen Basismessnetzes zur überblicksweisen<br />

Überwachung (Abb. 2) bilden die Messstellen der Wasserwirtschaftsverwaltung<br />

(GÜN; Güte und Stand) sowie die Rohwasser-, Vorfeld- und<br />

Rahmenplanungsmessstellen.<br />

- Daten und Messstellen Dritter werden gezielt erfasst und systematisch<br />

ausgewertet. Sie ergänzen das Messnetz des Landes, sofern Messstellendefizite<br />

in einem GWK vorliegen.<br />

- Die Neueinrichtung von Messstellen erfolgt nur da, wo es sich nach<br />

Ausschöpfung aller Datenquellen als notwendig erweist.<br />

4.1 Messstellenauswahl<br />

Die erforderliche Messstellendichte richtet sich nach Art und Aufbau sowie<br />

anthropogenen Einflüssen auf den zu beurteilenden Grundwasserkörper. Es ist i. d.<br />

R. nicht erforderlich, die Anzahl der Messstellen am Flächenanteil des jeweiligen<br />

Nutzungstyps oder der hydrogeologischen Einheit genau auszurichten. Größere<br />

zusammenhängende Gebiete mit relevanten Nutzungen sowie größere<br />

hydrologische Einheiten sollten durch repräsentative Messstellen erfasst werden<br />

(eindeutige Zuordnung zu hydrogeologischen Einheiten und Grundwasserleitern).<br />

Anlage 2 enthält einen Vorschlag zu den Eignungskriterien. Im wesentlichen wurden<br />

die LAWA-Empfehlungen zur Optimierung des Grundwasserdienstes übernommen<br />

[8]. Die im Rahmen von nationalen und internationalen Verpflichtungen LAWA- und<br />

niedersachsenweit installierten Messnetze müssen berücksichtigt werden, soweit sie<br />

konkrete <strong>Monitoring</strong>vereinbarungen enthalten (Nitrat-RL, PSM-RL, EUA-Messnetz).<br />

In den meisten Fällen werden jedoch die Messstellen für die Programme identisch<br />

sein. [9]<br />

Für die operative Überwachung sollten vorrangig die Messstellen der<br />

überblicksweisen Überwachung genutzt werden, sie können jedoch nach<br />

Notwendigkeit durch weitere Messstellen ergänzt werden. Die Auswahl der<br />

Messstellen für das Belastungsmessnetz (Abb. 2) erfolgt in Abhängigkeit von der<br />

jeweiligen Belastungssituation. Es gilt eine ausreichende Zahl von Messstellen zu<br />

beobachten, um das Ausmaß und die Auswirkungen der Belastung aus den diffusen<br />

Quellen beurteilen zu können.<br />

Soweit keine anderen Gründe dagegen sprechen, sind die Messstellen zur<br />

Überwachung gemäß der Nitratrichtlinie (Belastungsmessstellen) in die operative<br />

Überwachung zu integrieren, um eine kohärente Bewertung und Berichterstattung<br />

sicherzustellen.<br />

4.1.1 Messstellen Dritter<br />

Neben den Daten der Rohwasser- und Vorfeldmessstellen sollen weitere Messdaten<br />

und Messstellen Dritter, die außerhalb der direkten Zuständigkeit der staatlichen<br />

Umweltverwaltung liegen, sofern geeignet, mit in das <strong>Monitoring</strong> einbezogen werden.<br />

Neben den technischen Fragen (Eignungskriterien) sind auch die Rechte und<br />

Pflichten (Überlassung der Daten, Erstellung der Messstellen, Zugang, Kosten etc.)<br />

<strong>Teil</strong> <strong>II</strong> <strong>Teil</strong>konzept <strong>Monitoring</strong> <strong>Immissionen</strong> Seite 11

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