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Befragung deutscher Kommunen zum Konjunkturpaket II<br />

Transparency Deutschland hat eine Auswahl deutscher Kommunen zur Umsetzung<br />

des Konjunkturpaketes II befragt. Die Umfrage sowie <strong>die</strong> Erarbeitung des<br />

Fragebogens wurden vom Deutschen Städtetag unterstützt.<br />

Die Umsetzung des Konjunkturpaketes II verlangt von den Kommunen einerseits<br />

schnelle Koordinierung und Abwicklung der Projekte, andererseits - trotz enger<br />

Fristen - Sorgfalt, Transparenz und sachlich korrekte Entscheidungen.<br />

Transparency Deutschland sieht bei der Durchführung des Konjunkturpaketes II in<br />

Anbetracht der erleichterten Vergabemöglichkeiten und des Zeitdrucks zur<br />

Projektabwicklung eine erhöhte Korruptionsgefährdung.<br />

Ziel der Umfrage war es, von den Kommunen zu erfahren, wie sich <strong>die</strong><br />

Heraufsetzung der Vergabegrenzen ausgewirkt hat, und ob zur Abwicklung des<br />

Konjunkturpaketes II besondere Maßnahmen zur Korruptionsprävention ergriffen<br />

wurden.<br />

Transparency Deutschland hat bundesweit 116 Kommunen - jeweils <strong>die</strong><br />

einwohnerstärksten je Bundesland - befragt.<br />

Mehr als <strong>die</strong> Hälfte der Kommunen hat auf das Anschreiben geantwortet (65<br />

Kommunen), allerdings hat nur ein Drittel (42 Kommunen) <strong>die</strong> Fragen beantwortet.<br />

Die übrigen Kommunen gaben an, nicht an der Umfrage teilnehmen zu können.<br />

Begründet wurde <strong>die</strong>se Absage in vielen Fällen damit, dass es zum jetzigen<br />

Zeitpunkt noch zu wenig Erfahrung im Umgang mit dem Konjunkturpaket II gebe.<br />

Die Antworten der Kommunen konnten im Hinblick auf <strong>die</strong> Richtigkeit der Angaben<br />

oder <strong>die</strong> Wirksamkeit der angegebenen Maßnahmen nicht <strong>über</strong>prüft werden.<br />

Inhalt<br />

1. Anhebung der Vergabegrenzen.............................................................................. 2<br />

2. Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren ................................................ 3<br />

3. Aufträge, <strong>die</strong> bisher im Rahmen des Konjunkturpaketes II vergeben wurden ........ 4<br />

4. Kostenerhöhungen ................................................................................................. 4<br />

5. Unterstützung durch <strong>die</strong> Bundesländer................................................................... 5<br />

6. Maßnahmen, um den gegensätzlichen Anforderungen des Konjunkturpaketes II<br />

gerecht zu werden ...................................................................................................... 6<br />

7. Neu eingeführte Maßnahmen zur Korruptionsprävention ....................................... 7<br />

1


1. Anhebung der Vergabegrenzen<br />

Die große Mehrheit der Kommunen gab an, <strong>die</strong> Möglichkeiten zur Vereinfachung der<br />

Vergabeverfahren in Bezug auf <strong>die</strong> Anhebung der Vergabegrenzen zu nutzen.<br />

Einige wenige Kommunen gaben an, dass bei jeder Vergabe, <strong>die</strong> vereinfacht möglich<br />

ist, im Einzelfall entschieden werde, ob tatsächlich von der Vereinfachung der<br />

Vergabeverfahren Gebrauch gemacht werden solle.<br />

Als Beispiele, welche weiteren Änderungen im Zuge des Konjunkturpaketes II bei der<br />

Vergabe von Aufträgen ergänzend zu VOB/VOL eingeführt worden seien, wurden<br />

einerseits Maßnahmen wie stadtinterne Präqualifizierung genannt, andererseits<br />

Vereinfachungsmaßnahmen wie <strong>die</strong> Erhöhung von Wertgrenzen, ab der<br />

Sachbearbeiter Aufträge erteilen können, und <strong>die</strong> Anhebung der Vergabegrenzen für<br />

Maßnahmen, <strong>die</strong> nicht zum Konjunkturpaket II gehören.<br />

2


2. Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren<br />

Die Frage, ob <strong>die</strong> Anhebung der Vergabegrenzen zu einer Beschleunigung der<br />

Vergabeverfahren geführt habe, wurde von 67 Prozent der Kommunen bejaht und<br />

von 17 Prozent verneint. 16 Prozent der Kommunen machten keine Angaben zu<br />

<strong>die</strong>ser Frage, wobei neun Prozent, von der Anhebung der Vergabegrenzen nicht<br />

Gebrauch gemacht hatten.<br />

Sechzig Prozent der Kommunen gaben eine Vereinfachung der Verfahren an. 19<br />

Prozent der Kommunen sind der Meinung, dass <strong>die</strong> Anhebung der Vergabegrenzen<br />

nicht zur Vereinfachung der Verfahren geführt habe. 21 Prozent der Kommunen<br />

machten keine Angaben zu <strong>die</strong>ser Frage, wobei neun Prozent, von der Anhebung<br />

der Vergabegrenzen nicht Gebrauch gemacht hatten.<br />

3


Es wurde auch berichtet, dass sich zunächst der Eindruck einer erheblichen<br />

Vereinfachung ergeben hatte, sich dann aber erhebliche vergaberechtliche<br />

Problemstellungen ergeben haben sollen, <strong>die</strong> in aufwendigen Prozessen zu<br />

korrigieren gewesen seien.<br />

3. Aufträge, <strong>die</strong> bisher im Rahmen des Konjunkturpaketes II<br />

vergeben wurden<br />

26 Kommunen (62 Prozent) machten Angaben <strong>über</strong> <strong>die</strong> bisher im Rahmen des<br />

Konjunkturpaketes II vergebenen Aufträge. Insgesamt wurden 3.095 Aufträge mit<br />

einem Auftragsvolumen von circa 115 Mio. Euro vergeben.<br />

Auf <strong>die</strong> Frage, wie viele der bisher erteilten Aufträge nach altem Recht öffentlich<br />

ausgeschrieben worden wären oder nicht per freihändiger Vergabe hätten vergeben<br />

werden dürfen, konnten von 15 Kommunen auswertbare Zahlen angegeben werden.<br />

Durchschnittlich 45 Prozent der Aufträge (ca. 52 Mio. Euro), <strong>die</strong> per beschränkter<br />

Ausschreibung vergeben werden konnten, wären im Falle der Beibehaltung der alten<br />

Vergabegrenzen öffentlich ausgeschrieben worden. Die Bandbreite reicht dabei von<br />

circa zwölf bis 95 Prozent, wobei ungefähr <strong>die</strong> Hälfte der Kommunen bei dreißig bis<br />

sechzig Prozent der Aufträge liegt.<br />

Durchschnittlich 19 Prozent der Aufträge (circa 25 Mio. Euro), <strong>die</strong> freihändig<br />

vergeben wurden, wären ansonsten im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung<br />

vergeben worden. Hier reicht <strong>die</strong> Bandbreite der Antworten von Null bis circa 55<br />

Prozent der Aufträge. Knapp <strong>die</strong> Hälfte der Kommunen liegt im Bereich von circa<br />

zehn bis dreißig Prozent der Aufträge.<br />

4. Kostenerhöhungen<br />

Zur Frage, ob sich bei den im Rahmen des Konjunkturpaketes II vergebenen<br />

Aufträgen <strong>die</strong> Kosten (Preise) für <strong>die</strong> beauftragten Leistungen im Vergleich zu<br />

früheren Vergaben erhöht haben, antworteten 21 Prozent der Kommunen mit ja und<br />

36 Prozent mit nein. Sieben Prozent der Kommunen konnten keine generelle<br />

Aussage treffen – teilweise kam es zu Kostenerhöhung, teilweise nicht. 36 Prozent<br />

machten gar keine Angaben (siehe Abbildung).<br />

In den Fällen, in denen der Umfang der Kostenerhöhungen beziffert werden konnte,<br />

wurden <strong>über</strong>wiegend Kostensteigerungen von circa zehn Prozent angegeben, eine<br />

Kommune gab an, mit Erhöhungen von fünf bis zehn Prozent zu rechnen, zwei lagen<br />

mit zehn bis zwanzig Prozent deutlich <strong>über</strong> dem Durchschnitt.<br />

4


5. Unterstützung durch <strong>die</strong> Bundesländer<br />

Im Zusammenhang mit der Problematik, dass <strong>die</strong> Umsetzung des Konjunkturpaketes<br />

von den Kommunen einerseits schnelle Koordinierung und Abwicklung der Projekte II<br />

verlangt, andererseits trotz enger Fristen Sorgfalt, Transparenz und sachlich korrekte<br />

Entscheidungen, wurde <strong>die</strong> Frage nach der Unterstützung durch das jeweilige<br />

Bundesland gestellt.<br />

Die Bandbreite der Antworten reichte von eher formaler Unterstützung wie den<br />

Erlass von Verwaltungsvorschriften mit Empfehlungen und Erläuterungen,<br />

Rundschreiben oder Newslettern bis zu praktischen Unterstützungsmaßnahmen.<br />

Als Beispiele wurden Informationsveranstaltungen durch Ministerien und kommunale<br />

Spitzenverbände, <strong>die</strong> Einrichtung einer ständigen Projektgruppe, Koordinierungs-<br />

oder Auftragsberatungsstelle beim Innen- bzw. Finanzministerium genannt sowie <strong>die</strong><br />

fachliche Unterstützung der Kommunalaufsicht vor der Genehmigung von Projekten.<br />

Von vielen Kommunen wurde dar<strong>über</strong> hinaus <strong>die</strong> Veröffentlichung eines Fragen-<br />

Antworten-Katalogs im Internet genannt.<br />

Dennoch gaben circa 14 Prozent der Kommunen an, dass es keine Unterstützung<br />

gebe oder sie ihnen nicht bekannt sei. Fast <strong>die</strong> Hälfte der Kommunen (circa 45<br />

Prozent) hat <strong>die</strong> Frage nicht beantwortet (siehe Abbildung).<br />

Gegensätzlichen Antworten von Kommunen innerhalb eines Bundeslandes machten<br />

deutlich, dass <strong>die</strong> von einigen Bundesländern angebotenen praktischen<br />

Unterstützungsmaßnahmen nicht bei allen Kommunen bekannt sind. Anmerkungen<br />

wie „Über <strong>die</strong> üblichen Regelungen (Bekanntmachungen der Landesregierung)<br />

hinaus: keine“ ließen erkennen, dass der Erlass von Verwaltungsvorschriften von<br />

vielen Kommunen nicht als ausreichende Unterstützung empfunden wird.<br />

5


6. Maßnahmen, um den gegensätzlichen Anforderungen<br />

des Konjunkturpaketes II gerecht zu werden<br />

Bei der Frage, wie <strong>die</strong> Kommunen den gegensätzlichen Anforderungen - einerseits<br />

schnelle Koordinierung und Abwicklung der Projekte, andererseits trotz enger Fristen<br />

Sorgfalt, Transparenz und sachlich korrekte Entscheidungen - gerecht werden,<br />

ergaben <strong>die</strong> Antworten unterschiedliche Schwerpunkte.<br />

Einige Kommunen gaben ausdrücklich an, wie sie sich im Hinblick auf <strong>die</strong>se<br />

gegensätzlichen Anforderungen positionieren: „Sorgfalt, Transparenz und sachliche<br />

Korrektheit stehen im Vordergrund“ lautete beispielsweise eine Antwort.<br />

Ein Teil der Antworten, in denen konkrete Maßnahmen angesprochen wurden, zielte<br />

auf <strong>die</strong> Optimierung von Abläufen und <strong>die</strong> Verbesserung der personellen Ausstattung<br />

zur Abwicklung des Konjunkturpaketes II, bei anderen Antworten standen<br />

organisatorische Maßnahmen zur Korruptionsprävention im Vordergrund.<br />

Als Beispiele für organisatorische Maßnahmen einzelner Kommunen sind folgende<br />

Antworten zu nennen:<br />

• Zusätzliches befristetes Personal für <strong>die</strong> Abwicklung des Konjunkturpaketes II<br />

oder zusätzlicher Einsatz eigenen Personals, das zuvor anderweitig eingesetzt<br />

war<br />

• Beschränkung der Anzahl der Maßnahmen auf wenige Großobjekte, wo<br />

möglichst Vorplanung bereits vorlag<br />

• Vorrangige Bearbeitung der geförderten Maßnahmen vor anderen Vergaben<br />

• Einrichtung einer Projektgruppe und regelmäßige jour fixe unter Beteiligung<br />

aller maßgeblichen Stellen<br />

• Eigenständige Projektgruppe zur Steuerung aller Konjunkturpaket II-Projekte<br />

• Unterstützung der vergebenden Stellen durch externe Büros (Vergaben),<br />

insbesondere bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und bei der<br />

Bauleitung<br />

6


Bei den organisatorischen Maßnahmen, <strong>die</strong> Aspekte der Korruptionsprävention<br />

beinhalten, war der Grundtenor einer verstärkten Rechnungsprüfung deutlich<br />

erkennbar, wobei häufig hervorgehoben wurde, dass durch das<br />

Rechnungsprüfungsamt erhebliche Beratungsleistungen erbracht würden und ein<br />

sehr hoher Prüfungsaufwand bestünde.<br />

Als Beispiele sind folgende Maßnahmen zu nennen:<br />

• Freihändige und Beschränkte Vergaben gehen ab einer bestimmten<br />

Wertgrenze vor Zuschlagserteilung zwingend <strong>über</strong> das<br />

Rechnungsprüfungsamt<br />

• Dreidimensionales Prüfverfahren des Rechnungsprüfungsamtes: Stichproben<br />

im Finanzwesen sowie im Vergabewesen; je Maßnahme mindestens eine<br />

Prüfung<br />

7. Neu eingeführte Maßnahmen zur Korruptionsprävention<br />

55 Prozent der Kommunen gaben an, keine zusätzlichen Maßnahmen zur<br />

Korruptionsprävention und –bekämpfung zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II<br />

neu eingeführt zu haben. Drei Viertel <strong>die</strong>ser Kommunen gaben an, bereits vorher<br />

Anti-Korruptionsmaßnahmen ergriffen zu haben. Ob es sich dabei um<br />

Einzelmaßnahmen oder umfangreiche Anti-Korruptionskonzepte handelt, blieb bei<br />

den meisten Antworten offen.<br />

Die Bandbreite der neu eingeführten Maßnahmen ist umfangreich:<br />

Viele Kommunen gaben an, <strong>die</strong> Vergaben nach Zuschlagserteilung auf einer<br />

Internetplattform zu veröffentlichen, wobei sich <strong>die</strong> Veröffentlichungen teilweise auf<br />

bestimmte Vergaben beschränken oder erst ab einen bestimmten Auftragswert<br />

erfolgen. Der Bieterkreis wird dabei nicht zwangsläufig veröffentlicht.<br />

Auffällig ist, dass sich <strong>die</strong> Antworten zur Veröffentlichung der Vergaben im Internet<br />

bis auf wenige Ausnahmen auf <strong>die</strong>se „ex post Transparenz“ beschränken, d.h. auf<br />

eine Veröffentlichung nach Zuschlagserteilung. Durch den Wegfall des<br />

vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs kommt es zu einer erheblichen<br />

Einschränkung des Wettbewerbs unter den Bietern. Die Veröffentlichung<br />

beabsichtigter Vergaben im Internet hingegen könnte zur Aufrechterhaltung <strong>die</strong>ses<br />

Wettbewerbs erheblich beitragen.<br />

Zu den neu eingeführten Maßnahmen lassen sich zahlreiche Beispiele nennen:<br />

Beispiel 1<br />

• schriftlicher Vergabevermerk <strong>über</strong> jede Vergabe, der spätestens drei Tage<br />

nach der Vergabe dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen ist<br />

(Dienstanweisung zur Beschleunigung von Vergabeverfahren/<br />

Handlungsanweisungen des Rechnungsprüfungsamtes)<br />

• Über alle erforderlichen Nachträge und bei Preis<strong>über</strong>schreitungen von mehr<br />

als zehn Prozent des Auftragswertes zeitnah schriftlicher Vermerk zur Prüfung<br />

an das Rechnungsprüfungsamt zu <strong>über</strong>senden<br />

• Stichprobenprüfungen durch <strong>die</strong> städtische Kalkulationsstelle<br />

7


Beispiel 2<br />

• Trennung von Planung und Vergabe (gesondertes Sachgebiet Vergabe)<br />

• Rotation von Bietern und Bearbeitern Datensammlung zur Bieterrotation<br />

• Bei freihändiger Vergabe: Abgabe der Angebote und Durchführung eines<br />

amtsinternen Eröffnungstermins an zentraler Stelle ohne Bieterbeteiligung<br />

• Bei freihändiger Vergabe und beschränkter Ausschreibung: Datenbank zur<br />

Bieterauswahl und Bieterbeteiligung an den Vergabeverfahren<br />

• Information <strong>über</strong> erteilte Zuschläge > 25 T€ im landesweiten<br />

Ausschreibungsblatt<br />

Beispiel 3<br />

• Vorgabe der Bieteranzahl gestaffelt nach Auftragswert, Vier-Augen-Prinzip bei<br />

Auswahl, Pflicht zur Beteiligung auswärtiger Bieter<br />

• Abweichende, geringere Wertgrenzen im VOB-Bereich als <strong>die</strong> Landesvorgabe<br />

zur Sicherstellung der öffentlichen Submission ab 25 T€<br />

Beispiel 4<br />

• Benennung eines zentralen Projektleiters für das Konjunkturpaket II<br />

• Zentrale Mittelabwicklung bei der Zuschussstelle<br />

• Freigabe des Bieterkreises durch <strong>die</strong> Betriebsleitung (Eigenbetrieb)<br />

• Gesamtkontrolle durch Projektcontrolling<br />

• Abstimmung zwischen vergebender Stelle und Rechnungsprüfungsamt wurde<br />

deutlich intensiviert: z.B. Abstimmung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Anzahl der aufzufordernden<br />

Firmen, Berücksichtigung nicht ortsansässiger Firmen<br />

Als Beispiel einer Kommune, <strong>die</strong> bereits vor Einführung des Konjunkturpaketes II<br />

Maßnahmen zur Korruptionsprävention eingeführt hat, ist folgende Antwort zu<br />

nennen: „Die sich aus den Richtlinien zur Korruptionsprävention ergebenden<br />

Vorgaben zur Trennung der Vergabe von den Planungs- und Bauleistungen und <strong>die</strong><br />

Vergabegrundsätze werden innerhalb der Stadtverwaltung durch das Vergabe- und<br />

Beschaffungszentrum sichergestellt. Die Vergabe der Bauleistungen findet somit<br />

außerhalb und losgelöst von der Projektgruppe Konjunkturpaket II statt. Die<br />

Vergabeprüfung wird standardmäßig bei hundert Prozent der Vergaben durch das<br />

Rechnungsprüfungsamt durchgeführt.<br />

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum war bereits vor dem Projekt<br />

Konjunkturpaket II auf Bauvergaben ausgerichtet, so dass keine organisatorische<br />

Neuausrichtung zur Bewältigung der Bauvergaben erforderlich war. Die<br />

Schnittstellen mit den zuständigen Bauämtern und dem Rechnungsprüfungsamt<br />

sowie dem Rechtsamt sind bewährt.“<br />

Isabelle Rautenberg<br />

Nils Bebber<br />

Stand: 08.12.2009<br />

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