02.06.2013 Aufrufe

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nichtamtliche Lesefassung <strong>Hamburgische</strong> <strong>Bauordnung</strong> (<strong>HBauO</strong>)<br />

Stand: 11.05.2010<br />

(5) Bauvorlageberechtigt für Freianlagen im Zusammenhang mit dem Errichten und<br />

Ändern von Gebäuden ist auch, wer auf Grund des <strong>Hamburgische</strong>n<br />

Architektengesetzes in der jeweils geltenden Fassung die Berufsbezeichnung<br />

„Landschaftsarchitektin“ oder „Landschaftsarchitekt“ zu führen berechtigt ist.<br />

Seite 99 von 130

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!