02.06.2013 Aufrufe

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nichtamtliche Lesefassung <strong>Hamburgische</strong> <strong>Bauordnung</strong> (<strong>HBauO</strong>)<br />

Stand: 11.05.2010<br />

§ 65 Typengenehmigung<br />

(1) 1 Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet<br />

werden sollen, führt die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag eine Typenprüfung durch.<br />

2 Eine Typengenehmigung wird erteilt, wenn die baulichen Anlagen oder Bauteile<br />

den Anforderungen nach diesem Gesetz oder nach auf dieses Gesetz gestützten<br />

Rechtsvorschriften entsprechen und die Brauchbarkeit für den jeweiligen<br />

Verwendungszweck nachgewiesen ist.<br />

3 Eine Typengenehmigung kann auch erteilt werden für bauliche Anlagen, die in<br />

unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus<br />

bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen; in der<br />

Typengenehmigung ist die zulässige Veränderbarkeit festzulegen.<br />

(2) 1 Die Typengenehmigung darf nur für eine bestimmte Frist erteilt werden, die fünf<br />

Jahre nicht überschreiten soll.<br />

2 Die Frist kann auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahren verlängert werden.<br />

3 Weitere Nebenbestimmungen können festgelegt werden.<br />

(3) Typengenehmigungen anderer Länder im Geltungsbereich des Grundgesetzes<br />

gelten auch in der Freien und Hansestadt Hamburg.<br />

(4) 1 Eine Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung, eine jeweils<br />

erforderliche Baugenehmigung oder Zustimmung einzuholen.<br />

2 Die in der Typengenehmigung entschiedenen Fragen brauchen dabei von der<br />

Bauaufsichtsbehörde nicht mehr geprüft zu werden.<br />

Seite 95 von 130

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!