Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG
Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG
Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Nichtamtliche Lesefassung <strong>Hamburgische</strong> <strong>Bauordnung</strong> (<strong>HBauO</strong>)<br />
Stand: 11.05.2010<br />
§ 63 Vorbescheid<br />
1 Einer Bauherrin oder einem Bauherrn ist auf Antrag zu einzelnen Fragen des Vorhabens<br />
ein Bescheid (Vorbescheid) zu erteilen.<br />
2 Die §§ 70, 71 und § 72 Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend.<br />
Seite 92 von 130