02.06.2013 Aufrufe

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nichtamtliche Lesefassung <strong>Hamburgische</strong> <strong>Bauordnung</strong> (<strong>HBauO</strong>)<br />

Stand: 11.05.2010<br />

§ 63 Vorbescheid<br />

1 Einer Bauherrin oder einem Bauherrn ist auf Antrag zu einzelnen Fragen des Vorhabens<br />

ein Bescheid (Vorbescheid) zu erteilen.<br />

2 Die §§ 70, 71 und § 72 Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend.<br />

Seite 92 von 130

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!