Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG
Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG
Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Nichtamtliche Lesefassung <strong>Hamburgische</strong> <strong>Bauordnung</strong> (<strong>HBauO</strong>)<br />
Stand: 11.05.2010<br />
§ 53 Grundpflichten der am Bau Beteiligten<br />
Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind die<br />
Bauherrin oder der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau<br />
Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten<br />
werden.<br />
Seite 81 von 130