02.06.2013 Aufrufe

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nichtamtliche Lesefassung <strong>Hamburgische</strong> <strong>Bauordnung</strong> (<strong>HBauO</strong>)<br />

Stand: 11.05.2010<br />

§ 53 Grundpflichten der am Bau Beteiligten<br />

Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind die<br />

Bauherrin oder der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau<br />

Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten<br />

werden.<br />

Seite 81 von 130

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!