02.06.2013 Aufrufe

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nichtamtliche Lesefassung <strong>Hamburgische</strong> <strong>Bauordnung</strong> (<strong>HBauO</strong>)<br />

Stand: 11.05.2010<br />

§ 51 Sonderbauten<br />

1 Soweit die Vorschriften dieses Gesetzes oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen<br />

Vorschriften zur Vermeidung oder Beseitigung von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder<br />

erheblichen Belästigungen nicht ausreichen, können an Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 im<br />

Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Absatz 1,<br />

insbesondere zum Brandschutz und zur technischen Gebäudeausrüstung, besondere<br />

Anforderungen gestellt werden.<br />

2 Dies gilt auch für bauliche Anlagen, die besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein<br />

können.<br />

Seite 78 von 130

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!