02.06.2013 Aufrufe

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nichtamtliche Lesefassung <strong>Hamburgische</strong> <strong>Bauordnung</strong> (<strong>HBauO</strong>)<br />

Stand: 11.05.2010<br />

§ 43a Elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen<br />

(1) Elektrische Anlagen müssen dem Zweck und der Nutzung der baulichen Anlagen<br />

entsprechend ausgeführt sowie betriebssicher und brandsicher sein.<br />

(2) Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht<br />

eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen<br />

Blitzschutzanlagen zu versehen.<br />

Seite 70 von 130

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!