Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG
Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG
Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Nichtamtliche Lesefassung <strong>Hamburgische</strong> <strong>Bauordnung</strong> (<strong>HBauO</strong>)<br />
Stand: 11.05.2010<br />
§ 43a Elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen<br />
(1) Elektrische Anlagen müssen dem Zweck und der Nutzung der baulichen Anlagen<br />
entsprechend ausgeführt sowie betriebssicher und brandsicher sein.<br />
(2) Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht<br />
eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen<br />
Blitzschutzanlagen zu versehen.<br />
Seite 70 von 130