02.06.2013 Aufrufe

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

Hamburgische Bauordnung (HBauO) - TPG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nichtamtliche Lesefassung <strong>Hamburgische</strong> <strong>Bauordnung</strong> (<strong>HBauO</strong>)<br />

Stand: 11.05.2010<br />

§ 42 Anlagen zum Sammeln und Beseitigen von Abwasser<br />

(1) 1 Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen müssen wasserdicht und<br />

ausreichend groß sein.<br />

2 Sie müssen eine dichte und sichere Abdeckung sowie Reinigungs- und<br />

Entleerungsöffnungen haben.<br />

3 Diese Öffnungen dürfen nur vom Freien aus zugänglich sein.<br />

4 Die Anlagen sind so zu entlüften, dass Gesundheitsschäden oder unzumutbare<br />

Belästigungen nicht entstehen.<br />

5 Die Zuleitungen zu Abwasserentsorgungsanlagen müssen geschlossen, dicht<br />

und, soweit erforderlich, zum Reinigen eingerichtet sein.<br />

(2) Schächte oder Öffnungen, von denen Geruchsbelästigungen ausgehen können,<br />

müssen mindestens 5 m von Öffnungen von Aufenthaltsräumen und mindestens<br />

2,50 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein.<br />

Seite 68 von 130

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!