02.06.2013 Aufrufe

Information zu Pflichten und Fristen - TPG

Information zu Pflichten und Fristen - TPG

Information zu Pflichten und Fristen - TPG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Prüfintervalle Thüringen (WP)<br />

ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen in Gebäuden<br />

vom 06. Mai 2004<br />

(1) Gemäß §2 Prüfungen gilt:<br />

Prüfungen die durch Prüfsachverständige durch<strong>zu</strong>führen sind:<br />

1. Lüftungsanlagen, ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften,<br />

2. CO-Warnanlagen,<br />

3. Rauchab<strong>zu</strong>gsanlagen sowie maschinelle Anlagen <strong>zu</strong>r Rauchfreihaltung von Rettungswegen,<br />

4. selbsttätige Feuerlöschanlagen, wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-Löschanlagen <strong>und</strong> Wassernebel-Löschanlagen,<br />

5. nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen mit nassen Steigleitungen <strong>und</strong> Druckerhöhungsanlagen einschließlich des Anschlusses an die<br />

Wasserversorgungsanlage,<br />

6. Brandmelde- <strong>und</strong> Alarmierungsanlagen,<br />

7. Sicherheitsstromversorgungen.<br />

ZYKLUS : 3jährig

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!