Information zu Pflichten und Fristen - TPG
Information zu Pflichten und Fristen - TPG
Information zu Pflichten und Fristen - TPG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Prüfintervalle Saarland (WP)<br />
TPrüfVO - Technische Prüfverordnung , Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen nach<br />
der Landesbauordnung - Saarland –<br />
vom 25. August 2008<br />
(1) Gemäß §2 Prüfungen gilt:<br />
Prüfungen der technischen Anlagen sind durch Prüfsachverständige durch<strong>zu</strong>führen:<br />
1. Lüftungsanlagen, ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften,<br />
2. CO-Warnanlagen,<br />
3. Rauch- <strong>und</strong> Wärmeab<strong>zu</strong>gsab<strong>zu</strong>gsanlagen sowie maschinelle Anlagen <strong>zu</strong>r Rauchfreihaltung von Rettungswegen,<br />
4. selbsttätige Feuerlöschanlagen, wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-Löschanlagen <strong>und</strong> Wassernebel-Löschanlagen,<br />
5. nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen mit nassen Steigleitungen <strong>und</strong> Druckerhöhungsanlagen einschließlich des Anschlusses an die<br />
Wasserversorgungsanlage,<br />
6. Alarmierungsanlagen <strong>und</strong> Brandmeldeanlagen,<br />
7. Sicherheitsstromversorgungen<br />
ZYKLUS : 3jährig