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Information zu Pflichten und Fristen - TPG

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Betreiberpflichten bezogen auf Prüfungen<br />

1. Kenntnis der prüf- <strong>und</strong> überwachungsbedürftigen Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

2. Kenntnis der aktuellen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der Prüfpflichten<br />

3. Kenntnis der Prüfinhalte <strong>und</strong> –intervalle<br />

4. Kenntnis der Dokumentationsanforderungen<br />

5. Planung der Termine von Sachverständigen- <strong>und</strong> Sachk<strong>und</strong>igenprüfungen<br />

6. Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen<br />

7. Kenntnis der Prüfergebnisse<br />

8. Planung der Behebung etwaig erkannter Mängel<br />

9. Kontrolle der Behebung dieser Mängel<br />

Die geltende Baugenehmigung, Forderungen aus der Baugenehmigung <strong>und</strong>/oder Brandschutzkonzepten bzw.<br />

Auflagen der Bauaufsichtsbehörde bleiben unabhängig der PrüfVO weiterhin Gr<strong>und</strong>lage der<br />

durch<strong>zu</strong>führenden Prüfungen.

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