Information zu Pflichten und Fristen - TPG
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Betreiberpflichten bezogen auf Prüfungen<br />
1. Kenntnis der prüf- <strong>und</strong> überwachungsbedürftigen Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen<br />
2. Kenntnis der aktuellen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der Prüfpflichten<br />
3. Kenntnis der Prüfinhalte <strong>und</strong> –intervalle<br />
4. Kenntnis der Dokumentationsanforderungen<br />
5. Planung der Termine von Sachverständigen- <strong>und</strong> Sachk<strong>und</strong>igenprüfungen<br />
6. Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen<br />
7. Kenntnis der Prüfergebnisse<br />
8. Planung der Behebung etwaig erkannter Mängel<br />
9. Kontrolle der Behebung dieser Mängel<br />
Die geltende Baugenehmigung, Forderungen aus der Baugenehmigung <strong>und</strong>/oder Brandschutzkonzepten bzw.<br />
Auflagen der Bauaufsichtsbehörde bleiben unabhängig der PrüfVO weiterhin Gr<strong>und</strong>lage der<br />
durch<strong>zu</strong>führenden Prüfungen.