Hamburg - TPG
Hamburg - TPG
Hamburg - TPG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Nichtamtliche Lesefassung Prüfverordnung - PVO<br />
Stand: 21.12.2010<br />
§ 17 Fachrichtungen<br />
1 Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen können in einer oder<br />
mehreren Fachrichtungen anerkannt werden.<br />
2 Die Fachrichtungen entsprechen den Bezeichnungen der in § 14 Absatz 1 genannten<br />
technischen Anlagen und Einrichtungen.<br />
Seite 25 von 33