02.06.2013 Aufrufe

Hamburg - TPG

Hamburg - TPG

Hamburg - TPG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nichtamtliche Lesefassung Prüfverordnung - PVO<br />

Stand: 21.12.2010<br />

§ 17 Fachrichtungen<br />

1 Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen können in einer oder<br />

mehreren Fachrichtungen anerkannt werden.<br />

2 Die Fachrichtungen entsprechen den Bezeichnungen der in § 14 Absatz 1 genannten<br />

technischen Anlagen und Einrichtungen.<br />

Seite 25 von 33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!